Weil die Übergriffe uneinsichtiger Jäger auf die Bestände bei uns überwinternder Wildgänse ein unerträgliches Ausmaß angenommen haben - die niedersächsische Jagd- und Schonzeitenverordnung sogar eine Ausweitung erfahren hat (siehe www.gaensefreunde.de), hat sich im Raum Ostfriesland unlängst eine “Gänsewacht” formiert. Tier- und Vogelfreunde haben sich zusammen getan, um durch Beobachtungen die allfälligen Rechtsverstöße von Gänsejägern zu dokumentieren und ggf. der gerichtlichen Ahndung zuzuführen. Mehr dazu www.gaensewacht.de
Auch das Vogelschutz-Komitee bleibt da nicht untätig! So unterstützten mehrere Freiwillige des VsK die “Gänsewacht” und übernahmen am letzten Wochendende die Überwachung der Gänsejagdplätze im Rheiderland zwischen Emden und Leer. Das wirkte: die Jäger wagten es offensichtlich nicht, auf Wildgänse anzulegen. Kein einziger Schuß war zu vernehmen. Wenngleich an anderer Stelle einige Jäger in zweifelhaftem Vergnügen der Hasenjagd frönten und auch einen Beobachter unter Mitführung einer Jagdflinte einzuschüchtern versuchten, blieben die Wildgänse - die als Zugvögel bei der Überwinterung in Norddeutschland unsere Gastfreundschaft benötigen - vor jägerischer Beunruhigung und Verfolgung bewahrt.
Die Jagdzeit auf Wildgänse dauert noch bis Mitte Januar an. Freiwillige zur Unterstützung der “Gänsewacht”sind herzlich wilkommen. Fragen zur Organisation und möglichen finanziellen Unterstützung für Reisekosten usw.bitte an info@vogelschutz-komitee.de
Jäger im Anmarsch (Foto Privat/VsK)
VsK-Freiwillige beim Beobachten (Foto: Privat/VsK)
Pfeifenten -Rastplatz auf der Ems (Foto: Privat/VsK)

Er fühlt sich beobachtet - was hat er zu verbergen? (Foto: Privat/VsK)
Fragwürdige Beute! …vom Aussterben bedroht (der Feldhase steht auf der “Roten Liste”) (Foto: Privat/VsK)
Graugänse benötigen unsere Gastfreundschaft (Foto: W. Schneider/VsK)
Graugänse, im Hintergrund Nonnengänse - die verschiedenen Arten suchen zumeist unterschiedliche Geländeteile zur Nahrungssuche oder als Schlafgewässer auf.
Blessgänse und Nonnengänse im gemischten Schwarm (Foto: W. Schneider/VsK)
Weil immer wieder Gänse anderer Arten in den einzelnen Schwärmen mitfliegen, werden sehr leicht die besonders geschützen Vögel gleichermaßen Opfer der jagdlichen Abschüsse. Um dem vorzubeugen, muß jegliche Jagd auf Wildgänse beendet werden.
Zaungäste (Blessrallen)
Bless- und Graugänse beweiden den Deich und pflegen die Grasnarbe naturgemäß und schonend. Ein Teil dieser Vögel zählt zu den Jagdopfer: wegen alter Schußverletzungen sind sie flugunfähig. Erfreulicherweise haben die nun körperbehinderten Tiere Partner gefunden und schon erfolgreich gebrütet. - Wenngleich auch weitab vom natürlichen Brutgebiet
Der Teekabfuhrweg bei Emden-Petkum liegt im EU-Vogelschutzgebiet. Dennoch hatte Niedersachsens Umweltminister vor einiger Zeit den Weg für öffentlich begehbar erklärt. Der Beschluß des Oberverwaltungsgericht Lüneburg AZ: 4ME 315/08 , 1B 2598/08 hat dem Einhalt geboten. Kaum sind die Störungen durch Jagdhunde usw. beendet, kommen die Wildgänse wieder zur Weide auf die Deichböschung
Nonnengänse werden durch Jagddruck scheu
Wildgänse bieten ein Naturerlebnis für jedermann (Foto: W. Schneider/VsK)
Sinnlose Vertreibung: Knallautomat eines gänsefeindlichen Landwirts
(Foto: H. Kruckenberg)
Gänse wacht! Nonnengänse beobachten aufmerksam (Foto: W. Schneider/VsK)
andere Wintergäste: mehrere tausend Goldregenpfeifer und Kiebitze waren zu beobachten (Foto: W. Schneider/VsK)
Todesursache noch ungeklärt: Nonnengans (Foto: W. Schneider/VsK)
Foto: Privat/VsK
Blessgänse (Foto: W. Schneider/VsK)
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Die spanische Provinzregierung Cataloniens hatte hartes Durch- greifen gegen die illegal tätigen Vogelfänger angekündigt. Staatsanwaltschaft und Gerichte haben zwischenzeitlich in weit über 100 Einzelverfahren eine große Zahl der Wilderer zur Rechenschaft ge- zogen. Dennoch wollten wir uns ein eigenes Bild von der aktuellen Lage machen und waren Ende Oktober für ca. zwei Wochen vor Ort, um uns den Überblick zu verschaffen. Eine zusätzliche Erkundung wurde Mitte Dezember 2008 unternommen, um die Situation der Schlagfallenjagd (”Ratera”) aktuell zu beurteilen.
Wie immer, wenn etwas verboten wird (und Verstöße tatsächlich geahndet werden), halten sich jetzt die meisten Vogelfänger an die Gesetze. Es gibt aber auch immer wieder “schwarze Schafe”, die dennoch meinen ihr rechtswidriges Treiben fortsetzen zu können. Drei solcher Übeltäter hatten wir im Oktober 2008 festgestellt und bei der Forstpolizei Anzeigen gegen sie erstattet. Zwei waren Wiederholungs- täter gegen die bereits Verfahren an- hängig waren, gegen den dritten “Neutäter” läuft inzwischen auch das strafrechtliche Verfahren. Weitere Fälle wurden in der diesjährigen “Fangsaison” nicht entdeckt.
Gleichermaßen wurden im November/Dezember weder von den Forestales noch von unseren Informanten irgendwelche Täter mit Ratera-Schlagfallen beobachtet. Die eigene Geländeerkundung hat ebenfalls keine Hinweise und Beobachtungen ergeben. Die uns vorliegenden Informationen lassen darauf schließen, dass auch in diesem Feld krimineller Vogel- fängerei weitgehend Ruhe einge- kehrt ist. Die harte Bestrafung zweier Schlagfallentäter im Som- mer dieses Jahres hat wohl eine große abschreckende Wirkung gezeigt. Nicht minder bedeutsam ist auch, dass der Strafrichter in Tortosa vielfach mit der Verhängung der Geldstrafe auch ein mehrjähriges Jagdverbot verbindet. Was so manchen der Übeltäter noch härter trifft als die finanzielle Seite der Strafe.
Insgesamt sind die verhängten Bußgelder und Strafen wirksam und man kann für die Provinz Catalonien diese Form der “Jagd” der Vergangenheit angehört. Eine schon abstruse Situation hat sich aber ergeben dadurch, dass in früheren Jahren für einzelne Vogelfänger, die von der Forstpolizei mit geschützten Vögeln in ihrer Beute erwischt worden waren und deshalb mit einem Bußgeld belegt worden waren, dieses Bußgeld vom “Verein der Barraca-Jäger”erstattet wurde. Es hat also der Verein die Mitgliedsbeiträge dazu verwendet, sporadisch fällig gewordene Bußgelder zu finanzieren (und die eigene Kasse gut gefüllt zu halten). Nun meinen einige der inzwischen Bestraften, dass auch ihre fällig gewordenen Strafzahlungen vom Verein zu übernehmen seien. Was jedoch nun vom Vogelfänger-Verein heftig abgewehrt und verweigert wird. So sorgt nun der Streit ums liebe Geld dafür, dass die bisherigen “Jägerkameraden” sich untereinander nicht mehr “grün” sind. …und dem Verein laufen die lieben Mitglieder davon.
Falsch war auch die Hoffnung der Barraca-Fänger, dass eine eigens eingerichtete “wissenschaftliche Untersuchung” ihr schändliches Tun retten könne: Man hatte auf Geheiß der Provinzregierung (Tarragona) für drei Barracas im Bereich Alcanar im Oktober 2008 die Fangtätigkeit erlaubt, um zu überprüfen, ob dort tatsächlich ein selektiver Fang von ausschließlich Singdrosseln (welche in Catalonien zu den jagdbaren Tieren gehören und der allgemeinen Verfolgung durch Schießjagd unterliegen) erfolgen würde. Die Verwendung von Kasetten und elektronischen Geräten war ausdrücklich untersagt. Im Ergebnis niederschmetternd für die Vogelfänger ergab sich, dass mehr als 25% der eingefangenen Vögel den besonders geschützen Arten angehörten (das wurde durch geschulte Ornithologen festgestellt, die als Kontrolleure in diesem an sich überflüssigen “Versuch” tätig waren). - Der Fang war somit eindeutig nicht selektiv *). Ausserdem wurden ohne Verwendung der Lokinstrumente insgesamt nur wenige Vögel gefangen.
Leider noch nicht “beerdigt” ist die Barraca-Jagd in der Provinz Castellon/Valencia - obwohl wegen der Leimrutenjagd in dieser Provinz die spanische Regierung schon vor drei Jahren ein Verfahren der EU-Komission vor dem Europäischen Gerichtshof verloren hat. Unter der Protektion einiger Provinz-Politiker, von denen mindestens einer selbst aktiv die Barraca-Wilderei ausübt, haben im Oktober/November im Gebiet um Castellon noch viele Vogelfänger ihre Anlagen in Betrieb gehabt. Dies werden wir nach Brüssel an die EU-Kommission berichten.
grundsätzlich nur für Industriezwecke zugelassen. Die Toluol- ausgasungen des Leimes und des zur Reinigung verwendeten Lösungs- mittels rufen nicht nur bei den damit kontaminierten Vögeln Blutungen der Atemwege hervor; auch bei Menschen können sie schwere Gesundheits- schäden (bis Krebserkrankungen) bewirken. Deshalb richtete sich unsere Anzeige auf den Verstoß gegen Verbraucherschutzbestimmungen. Es bleibt zu erwarten, dass mit der Entfernung des Leimes aus dem Angebot der Vogelfänger die Leimrutenjagd automatisch beendet werden wird.
Dazu werden wir beim herbstlichen Vogelzug 2009 unsere Beobachtungen vor Ort (Castellon) anstellen. Wir werden weiterhin “unsere eigenen Spuren” in den Vogelfanggebieten hinterlassen!!