Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen illegale Vogelhändler

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vom 15.04.2010 | DDP

Münster/Metelen (ddp-nrw). Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen zwei illegale Vogelhändler aus Metelen (Kreis Steinfurt) erhoben. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2002 und 2007 gewohnheits- und gewerbsmäßig in mindestens 242 Fällen artengeschützte und vom Aussterben bedrohte Vögel auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft zu haben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Damit verstießen die beiden Angeschuldigten gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Im Rahmen der Ermittlungen waren im August 2007 Häuser und Grundstücke von fünf verdächtigen Vogelhaltern in Metelen durchsucht wurden. Bei den zwei Angeschuldigten wurden mehr als 200 artengeschützte Watvögel und eine nicht zu beziffernde Anzahl seltener Vogeleier gefunden. Da die Beschuldigten die legale Herkunft nicht belegen konnten, wurden verschiedenen Vögeln Blutproben entnommen, um über eine DNA die Herkunft und Abstammung bestimmen zu können.

Bei den weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes wurde festgestellt, dass bestimmte Vögel auf dem Schwarzmarkt europaweit Verkaufspreise von bis zu 1000 Euro erzielten. Gefälschte Zuchtlisten sollten den Anschein der ordnungsgemäßen Aufzucht der Vögel erwecken. Vogelfänger reisten seit Jahren regelmäßig zur Brutzeit in die entlegensten Gebiete Europas, um die sehr seltenen Vogelarten zu fangen und die Nester zu räubern. Durch ein Gutachten wurde nachgewiesen, dass der Großteil der vom Aussterben bedrohten Vögel illegal aus der Natur entnommen wurde und nicht, wie von den Beschuldigten behauptet, aus legalen Nachzuchten stammte.

Die beiden Vogelhändler müssen sich nun vor dem Landgericht Münster verantworten. Einige Käufer der seltenen Vögel wurden bereits zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt.

(ddp)
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