Vogel-Prozess am Landgericht Münster - Angeklagter bricht zusammen (22.02.2012)

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METELEN Schrecksekunde im Prozess gegen zwei Vogelzüchter aus Metelen: Einer der beiden Angeklagten ist am Mittwoch im Landgericht Münster zusammengebrochen.
Martin von Braunschweig

Der Mann wurde mit Brustschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert. Ob die Verhandlung wie geplant am Montag fortgesetzt werden kann, ist derzeit nicht absehbar. Alles hängt davon ab, wie die medizinischen Untersuchungen bei dem Mann verlaufen.

Rechtsgespräch

Begonnen hatte der Verhandlungstag vor der 9. Strafkammer reichlich unspektakulär. Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und die Angeklagten hatten sich zu einem langen Rechtsgespräch zurück gezogen. Dabei sollte offenbar doch noch einmal über mögliche Strafen im Falle eines Geständnisses gesprochen werden. Wie es heißt, würden sich die Richter in einem solchen Fall darauf einlassen, Haftstrafen von knapp unter bis knapp über zwei Jahren zu verhängen. Ob einer oder beide Angeklagten darauf eingehen und nach wochenlangem Bestreiten doch noch ein Geständnis ablegen werden, muss weiter abgewartet werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Vogelzüchtern vor, die Eier von streng geschützten Vogelarten aus der Natur entnommen und die Jungvögel später mit Gewinn verkauft zu haben. Gleich eine ganze Reihe von Merkwürdigkeiten führt die Anklagebehörde als Indizien ins Feld. Zum einen haben die Angeklagten akribisch Buch geführt und darin auch regelmäßige Auslandsreisen vermerkt. Die dort genannten Reiseziele würden mit der Herkunft der Eier übereinstimmen, heißt es.

Zum anderen hatte ein renommierter Vogel-Gutachter erklärt, die in den Volieren der Männer gefundenen streng geschützten Jungvögel könnten nicht selbst gezüchtet worden sein. Nach den Büchern hätte beispielsweise ein einziges Brutpärchen über 30 Eier gelegt haben müssen.

 

Quelle: MuensterscheZeitung.de