Geldstrafe für einen Vogelhändler (24.02.2012)

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Ein weiterer Fall illegalen Handels mit Wildvögeln hat jetzt zur Bestrafung geführt.

Das Amtsgericht Marienberg (Erzgebirge) hat einen Vogelhändler zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Der Tatvorwurf lautete, dass der Mann illegal mit zum Teil streng geschützten Waldvögeln gehandelt habe. Das sächsische Landeskriminalamt hatte in 2007 eine Razzia durchgeführt und in den durchsuchten Räumen des Händlers 28 Vögel beschlagnahmt.
Der Mann hatte jahrelang unter der Beobachtung der für den Artenschutz zuständigen Behörde gestanden, die u. a. seine unzulängliche Buchführung beanstandete. Allerdings hat sie es über Jahre hin versäumt, ihn zu kontrollieren und zu korrekter Buchführung anzuhalten, womit der Fehlentwicklung im Geschäftsgebaren hätte entgegengewirkt werden können. Auf Grund der behördlichen Unzulänglichkeiten hat das Gericht zu Gunsten des Angeklagten entschieden und ließ es mit der Geldstrafe bewendet sein.

Das ist uns insofern nicht ganz verständlich, als ja alle Händler ihre Sachkunde nachzuweisen haben und sehr wohl wissen müssen, was sie zu tun oder zu lassen haben. Weshalb wir im VsK da einmal mehr zu viel Nachsicht eines Gerichts gegenüber zweifelsfrei nachgewiesenen Artenschutzverstößen sehen. Denn der Täter ist uns kein Unbekannter:
Im Zusammenhang mit den Geschäften des Vogelhändlers hatte das Vogelschutz-Komitee schon einmal mehrere illegal in die Bundesrepublik verbrachte Stieglitze der osteuropäischen Unterart von reuig gewordenen Käufern übernommen, um sie an geeigneter Stelle frei zu lassen. Das geschah dann in Absprache mit den zuständigen deutschen Behörden an dem schnellst möglich erreichbaren östlichsten Punkt Mitteleuropas:

In Bialowieza, Polen, direkt an der Grenze zu Weißrussland hat der Unterzeichnete damals die sechs Stieglitze in die Freiheit  fliegen lassen.

Dr. Eberhard Schneider