Geständnis der Angeklagten nach dem Gutachten des Sachverständigen (07.03.2012)

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Angeklagte geben Widerstand auf

Metelen/Münster - Das Sachverständigengutachten eines Biologen hat die beiden angeklagten Hobbyzüchter aus Metelen möglicherweise zum Umdenken angeregt: Am neunten Verhandlungstag im Prozess wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz gaben der 63-Jährige und der 59-Jährige am Mittwoch ihren Widerstand auf. 

Von Hans-Erwin Ewald

Das Sachverständigengutachten eines bundesweit anerkannten Biologen hat die beiden angeklagten Hobbyzüchter aus Metelen möglicherweise zum Umdenken angeregt: Am neunten Verhandlungstag im Prozess wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz gaben der 63-Jährige und der 59-Jährige am Mittwoch ihren Widerstand auf. Das Strafmaß im Visier räumten sie ein, Eier aus Nestern geschützter und streng geschützter Vogelarten entnommen zu haben.

Zur Kehrtwende der beiden Männer kam es, weil die Verteidigung mit ihrer Zustimmung zwischenzeitlich eine Absprache mit dem Gericht getroffen hatte. Beide Seiten waren sich darin einig, dass die Höchststrafe von zweieinhalb Jahren bei einem glaubhaften Geständnis und im Falle einer Verurteilung nicht überschritten werden solle.

Die Angeklagten gaben an, sie hätten mit Hilfe aus der Natur entnommener Eier einige Arten züchten können – und auch Vögel nachgezüchtet, deren Herkunft sie nicht gekannt hätten. Beide hätten beim Einkauf nur auf die Aussage ihres Gegenübers Wert gelegt, es handle sich um Nachzuchten.

Nach einigen Vogelarten machten sich die Angeklagten auch selbst auf die Suche: Sie plünderten beispielsweise mehrfach von einem Acker nahe Epe Gelege von Kiebitzen und zogen die geschlüpften Tiere auf. Dabei habe es durchaus gewusst, dass es sich um eine geschützte Art handle, räumte das Duo ein. Gelege anderer geschützter Vogelarten knöpften sich die Angeklagten in Deutschland, aber auch im niederländischen Eemshaven oder in Griechenland vor.

Dass sie geschützte Jungvögel verkauft hatten, daraus machten die Männer keinen Hehl. Fast 10 000 Euro wollen sie damit verdient haben – und die gleiche Summe durch den Verkauf von Futter. Mit diesem Geld hätten sie auch Fahrten zu Brutplätzen finanziert.

Der Verhandlungstag brachte zugleich zutage, dass es neben illegalen auch legale Nachzuchten gegeben hatte. Die Metelener bezeichneten deswegen einige Vorwürfe in der Anklage als falsch.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

 

Quelle: Westfälische Nachrichten - www.wn.de