Plädoyers im Vogelzüchter-Prozess (09.03.2012)

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Nach dem umfangreichen Geständnis der Angeklagten wurde heute die Beweisaufnahme abgeschlossen.

Nach § 154 wurde ein Teil des Verfahrens vorläufig eingestellt.
Wegen ca. 30 weiterer Straftaten, Naturentnahmen von u. a. großer Brachvogel, Gebirgsstelzen, Wasseramseln, Seeregenpfeifern, Blutspecht, Haubenlerchen, Weidenmeisen, Triel und vielen anderen fordert der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten. Der Staatsanwalt bescheinigt den Angeklagten eine hervorgehobene Stellung im Nesträuber System, betont, dass es sich bei diesem laufenden Verfahren um einen Pilot-Prozess handelt. Noch nie wurden die Machenschaften der Vogelhandelmafia so gründlich durchleuchtet.
Durch empfindliche Strafen erhofft sich der Staatsanwalt eine Signalwirkung in der Szene.
Am 22.03. wird das Urteil verkündet.

Weitere Informationen: Westfälische Nachrichten

 

R.Noeske