Chemikaliensicherheit

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03.12.2012

Gemeinsame Pressemitteilung

des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Chemikaliensicherheit
REACH-Kongress 2012 von BMU und BAuA
Europäische Chemikalienpolitik auf dem Prüfstand

Heute eröffnete der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jürgen Becker, den REACH-Kongress 2012, der bis zum 4. Dezember im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin stattfindet. Unter dem Titel „5 Jahre REACH – Erfahrungen und Ausblick“ wird er gemeinsam vom Bundesumweltministerium und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als national zuständige Behörde veranstaltet.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH zielt auf den besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Wirkungen durch chemische Stoffe unter Berücksichtigung des Binnenmarktes. Der REACH-Kongress 2012 beschäftigt sich mit der Frage, ob sich nach den ersten fünf Jahren bereits diesbezügliche Erfolge abzeichnen.
Mit rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wirtschaft, Behörden, Gewerkschaften sowie Verbraucher- und Umweltschutzverbänden sollen die ersten fünf Jahre bilanziert und mögliche Optimierungspotenziale ausgelotet werden. Um die Herausforderung der erfolgreichen Weiterentwicklung der europäischen Chemikalienpolitik gemeinsam zu begleiten, nehmen Vertreter der beteiligten Institutionen und Gesellschaftsgruppen zur REACH-Umsetzung Stellung und geben Anregungen für die zukünftige Entwicklung.

Mit der REACH-Verordnung wurden allen Beteiligten, sowohl den Behörden auf europäischer und nationaler Ebene wie auch den gesamten Binnenmarkt-Teilnehmern, viele neue Pflichten und umfassend geänderte Verantwortlichkeiten auferlegt. Hiervon war in besonderem Maße der Industriestandort Deutschland betroffen. So stammt etwa ein Viertel der mehr als 27.000 Stoffregistrierungen zu rund 4.700 verschiedenen Stoffen, die bisher nach der REACH-Verordnung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingegangen sind, von deutschen Unternehmen. Im Rahmen der Registrierung sind die Stoffe auf mögliche gefährliche Eigenschaften zu prüfen. Die meisten bisher eingereichten Registrierungen betreffen Stoffe mit großen Marktvolumina, für die die Registrierungen bis Ende 2010 einzureichen waren. BMU-Staatssekretär Becker betonte: „Der Ablauf der ersten Registrierungsfrist im Dezember 2010 für großvolumige Stoffe wurde von allen Seiten als erfolgreich gewertet. Dazu waren von allen Akteuren er!
hebliche Anstrengungen notwendig.“

Das Bundesumweltministerium wird die Anregungen der Diskussion über die Weiterentwicklung von REACH nutzen, um sich frühzeitig auf die anvisierten EU-Verhandlungen zur REACH–Überprüfung vorzubereiten.

Informationen zu REACH gibt es im Internetangebot des REACH-CLP-Helpdesks der Bundesbehörden unter www.reach-clp-helpdesk.de .