PM Bundesregierung hält am Abschuss von wildernden Hunden und Katzen fest

  • Drucken

Pressemitteilung von Cornelia Behm,

Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 5. Dezember 2012

Bundesregierung hält am Abschuss
von wildernden Hunden und Katzen fest

Behm: „Abschuss bundesweit verbieten“

Mit Unverständnis reagierte die Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, auf die Weigerung der Bundesregierung, den Abschuss von wildernden Hunden und Katzen im Bundesjagdgesetz zu verbieten. „Dass Hunde und Katzen wildern, muss unterbunden werden. Hunde bspw., die Wildtiere hetzen, bringen sie in Gefahr. Im Interesse des Wildtier- und des Artenschutzes sind Haustiere wie Hunde und Katzen daher von Wildtieren fernzuhalten. Das muss jedoch durch Verhängung von Sanktionen gegen die Halter, nicht durch Abschuss erfolgen. Denn die Menschen haben eine intensive Bindung zu ihren Haustieren. Das ist ein hohes Schutzgut. Man müsste daher schon sehr gute Gründe vorweisen können, um den Abschuss von Haustieren rechtfertigen zu können. Diese Gründe liefert das Bundesjagdgesetz aber genauso wenig wie die Bundesregierung. Das Bundesjagdgesetz sollte daher den Abschuss von wildernden Hunden und Katzen ausschließen.“

„Wer glaubt, mit dem Abschuss wildernder Hunde und Katzen könnte etwas für den Schutz im Bestand gefährdeter Arten getan werden, der muss erkennen, dass es dem Bundesjagdgesetz darum überhaupt gar nicht geht,“ ergänzte Behm. „Vielmehr geht es beim Jagdschutz nicht um Natur- oder Artenschutz, sondern um den Schutz weniger jagdbarer Tierarten und um den Schutz des Aneignungsrechtes des Jagdausübungsberechtigten an diesen Tieren. Diese sind aber wie Rehe und Wildschweine typischerweise nicht im Bestand bedroht. Nur wenige bedrohte Arten unterliegen dem Jagdrecht, und es ist sehr fraglich, ob der Abschuss von wildernden Hunden und Katzen ihnen wirklich zu gute kommt. Daher lässt es sich nicht rechtfertigen, hierfür Leid in die betroffenen Familien zu bringen.“

„Warum die Bundesregierung trotzdem an der Zulässigkeit des Hunde- und Katzenabschusses festhalten will, erschließt sich nicht. Der Verweis auf die Länder greift jedenfalls nicht: Der Bund hat im Bereich des Jagdrechts das Recht zur konkurrierenden Gesetzgebung mit Abweichungsrecht der Länder. Wenn er will, dann kann der Bund also das Verbot erlassen. Kaum ein Land wird eine davon abweichende Regelung treffen.“

Jens Dörschel
Wiss. Mitarbeiter, Büro Cornelia Behm MdB,
Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel. 030-227 71566, Fax 76165

www.cornelia-behm.de

Pressemitteilung als PDF hier
Antwort auf die PM als PDF hier