Öffentliche Anhörung zum Thema „Änderung des Bundesjagdgesetzes“: Ein Stelldichein der Lobbyisten

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Öffentliche Anhörung zum Thema „Änderung des Bundesjagdgesetzes“: Ein Stelldichein der Lobbyisten

Flut von neuen Klagen droht

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

als einer der Anwälte, die das EGMR-Urteil erstritten haben, und als Vertreter von zahlreichen Grundstückseigentümern habe ich die Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wegen der Änderung des Bundesjagdgesetzes über das Parlamentsfernsehen verfolgt. Die Befürchtungen der ethischen Jagdgegner, dass es sich dabei um eine reine Lobbyveranstaltung handeln könnte, haben sich leider bestätigt, was einer Beerdigung des Pluralismus und der Demokratie in diesem Fall gleichkommt.

Gesetzesentwurf bietet ein Sammelsurium von neuen Klagemöglichkeiten

Ich stelle noch einmal fest, dass der gegenwärtige Klageentwurf den ethischen Jagdgegnern, welche die Jagd auf ihren Grundflächen ablehnen, ein Sammelsurium von neuen Klagemöglichkeiten eröffnet (Wildschadensregelungen, Entschädigung, Wartezeit, Berücksichtigung von Allgemeinwohlinteressen, die der EGMR in seinem Urteil längst hinreichend berücksichtigt hat), die den Widersinn der Jagd, den unabhängige Experten bestätigen, noch mehr in die Öffentlichkeit tragen und die Jagd immer mehr in Frage stellen werden. Von diesen Klagemöglichkeiten werden meine Mandanten in den bereits jetzt absehbaren Einzelfällen selbstverständlich Gebrauch machen. Insofern erweisen Sie meinen Mandanten mit dem neuen Gesetz sogar einen Bärendienst.

 

Artikel 14 des Grundgesetzes wird von der Politik mit Füßen getreten

Zudem sehe ich in den während der Anhörung getätigten Fragen und Antworten zum Teil sehr bedenkliche und sogar verfassungsfeindliche Aussagen, da die Zwangsbejagung völlig eindeutig gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstößt (vgl. BayVGH, Beschlüsse v. 30.01.2013 - 19 AE 12.2122 u. 19 AE 12.2123) und dies von einigen Beteiligten der Anhörung offenbar nicht zur Kenntnis genommen wurde.

 

Bundestagsabgeordneter Peter Bleser spricht es aus

Auf die nach der Anhörung erfolgte Bemerkung einer anwesenden Grundstückseigentümerin, die ein Bio-Weingut besitzt,

die Politik mache es den Grundstückseigentümern ganz schön schwer, ihr Grund- und Menschenrecht wahrzunehmen",

antwortete der Bundestagsabgeordnete Peter Bleser, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wörtlich:

Ja, das ist auch genau unsere Absicht

Wegen dieser Aussage, sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Bleser, müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, als ein Gegner unserer Verfassung angesehen zu werden, indem Sie auch noch offen zugeben, im Grundgesetz verbürgte Grundfreiheiten absichtlich mit den Füßen treten zu wollen.

 

Lobbykratie statt Demokratie

Es ist beeindruckend, in diesem Fall zu erleben, unter welchem massiven Lobbyeinfluss ein Gesetz in Deutschland zustande kommt und aller Voraussicht nach auch verabschiedet wird. Unter diesen Umständen darf sich die Politik nicht wundern, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Politiker immer mehr schwindet – und zwar völlig zu Recht.

 

Bedanken möchte ich mich bei dem Moderator des Ausschusses, der am Ende den Mut aufbrachte, zumindest die beabsichtigte Wildschadensregelung in Frage zu stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Rechtsanwalt 
Dominik Storr
Erlacherstraße 9
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