BMU Pressedienst Nr. 016/13 -- Artenschutz/Internationale Vertragsstaatenkonferenz

BMU Pressedienst Nr. 016/13 -- Artenschutz/Internationale
Vertragsstaatenkonferenz



Artenschutz/Internationale Vertragsstaatenkonferenz Das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen ist notwendig wie nie Zu seinem 40. Geburtstag am
3. März 2013 wird die 16.
Vertragsstaatenkonferenz in Bangkok (Thailand) eröffnet

Am 3. März 2013 feiert der Naturschutz ein bedeutsames Jubiläum: Das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches auch als CITES bekannt ist,
feiert sein 40 jähriges Bestehen. Es ist damit eine der ältesten
Umweltkonventionen, die vielleicht heute wichtiger ist als sie es je war.
177 Staaten, also praktisch die gesamte Welt, sind der Konvention
beigetreten und etwa 5.000 Tier- und weitere 29.000 Pflanzenarten werden
durch die Konvention berücksichtigt.

Dieser denkwürdige Tag ist zugleich auch der Auftakt der 16.
Vertragsstaatenkonferenz, die vom 3. bis 15. März 2013 in Bangkok, Thailand,
statt findet. In dieser Zeit werden wichtige Entscheidungen für den Erhalt
zahlloser Arten getroffen, darunter sind gefährdete Haiarten, der Eisbär,
Tropenhölzer und einige Amphibien und Reptilien. Aus Sicht des
Bundesumweltministeriums haben dabei die Anträge für die Haie eine
herausragende Bedeutung, da deren Rückgang dramatisch ist und
unvorhersehbare Folgen für die Ozeane birgt.

Auf Initiative des Bundesumweltministeriums hat die Europäische Union einen
Antrag zur Aufnahme des Heringshais in den Anhang II der Konvention
vorgelegt. Der Heringshai ist eine weltweit stark gefährdete Haiart, die
wegen ihres wertvollen Fleisches vor allem nach Europa exportiert wird und
stark überfischt ist. Bei erfolgreicher Listung würden in den
internationalen Handel nur noch Heringshaie gelangen, die aus nachhaltig
bewirtschafteten Beständen stammen. Deutschland arbeitet zum Schutz von
Haien zusammen mit den USA, Brasilien und Kolumbien, die ihrerseits weitere
global gefährdete Fischarten, nämlich den Weißspitzenhochseehai,
verschiedene Hammerhaiarten und den Mantarochen zur Listung vorgeschlagen
haben. Bei der Konferenz sind kontroverse Diskussionen zu diesen Anträgen
mit Fischereinationen zu erwarten, die einen solchen Schutz unter
Artenschutzabkommen nicht wünschen. Ein international abgestimmtes
Fischereimanagement, das den Zusammenbruch der befischten Bestände
verhindern kann, existiert für diese Haiarten nicht, so dass es kaum eine
Alternative zu einer CITES Listung gibt.

Nashörner und Elefanten werden auch im Mittelpunkt der Konferenz stehen,
ebenso der drastische Anstieg von Wilderei und Schmuggel mit illegalen
Wildtierprodukten. Insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung asiatischer
Staaten hat die Nachfrage nach Luxusgütern oder medizinische Zutaten stark
angeheizt. Mit Elfenbein, Tigerknochen, Schneeleopardfellen, Schuppentieren
oder Nashorn-Horn werden Gewinne erzielt, die mit dem Drogenhandel
vergleichbar sind. Beispielsweise werden aktuell bis zu
50.000,- US$ für ein kg pulverisierten Nashorn-Horn, als vermeidliches
Wundermittel gegen unheilbare Krankheiten, auf dem vietnamesischen
Schwarzmarkt erzielt. Aufgrund der neuen Dimension des Problems und
Professionalisierung der Wildtierkriminalität, die zu einem regionalen
Sicherheitsproblem geworden ist und Erfolge der Entwicklungszusammenarbeit
zunichte macht, sind interdisziplinäre wie internationale Strategien
gefordert. Das BMU hat deshalb einen Antrag bei der Weltnaturschutzunion
(IUCN) durchgesetzt, der ein hochrangiges Treffen der Ursprungs-, Transit-
und Abnehmerländer von Elfenbein zur Lösung dieser Probleme bis spätestens
Juni 2013 zum Inhalt hat.
Ein Antrag zur Aufnahme des Eisbären in die höchste Schutzkategorien, die
Listung, von Schlangen und Fröschen sowie von hochwertigen Rosenholzarten
stehen bei der Konferenz zur Diskussion.

Jährlich werden millionenfach Tiere und Pflanzen und daraus hergestellte
Produkte mit Umsätzen im Milliardenbereich international gehandelt.
Dieser Handel ist ganz verschiedenartig; er betrifft lebende Tiere und
Pflanzen aber auch eine Vielfalt daraus hergestellter Produkte und
Erzeugnisse wie Lebensmittel, exotische Lederprodukte, Holzinstruments,
Touristensouvenirs und Medizin. Der unkontrollierte Handel kann – wie sich
leider häufig erwiesen hat – Tier- und Pflanzen dezimieren und, teilweise in
Verbindung mit Lebensraumverlusten oder mit anderen gefährdenden Faktoren,
zur Ausrottung frei lebender Tier- und Pflanzenarten führen. Dem wirkt das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen entgegen, in dem es den
internationalen Handel von einer Prüfung der Nachhaltigkeit abhängig macht.

Deutschland hat in der Geschichte des Übereinkommens erhebliche Beiträge zur
Weiterentwicklung geleistet (Initiative zum Schutz gefleckter Raubkatzen,
Schutz der Störe, die durch den Kaviarhandel bedroht sind,
Heilpflanzenhandel, Süßwasserschildkröten, Frösche). Angesichts der
zunehmenden Nachfrage und der zurückgehenden Bestände frei lebender Tiere
und Pflanzen ist das Abkommen wichtig wie nie zuvor.

Weitere Informationen:
http://www.bmu.de/artenschutz