47 Grundstücke eines Landwirts jagdfrei! · Strafanzeige gegen Fuchsmassaker: »Jagd steht auf der Kip

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Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

für unsere wildlebenden Tiere sind wieder einige wirklich Mut machende Erfolge zu vermelden:

 

Ganz aktuell: 47 Grundstücke eines Landwirts jagdfrei!

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am 18.4.2013 ganze 47 Grundstücke eines Landwirts im Eilverfahren vorläufig jagdfrei gestellt. (VG Regensburg, Beschluss v. 18.4.2013, Az.: RN 4 E 13.310)

Weiterlesen: http://www.zwangsbejagung-ade.de/pressemitteilungen/index.html

 

Neues von der Strafanzeige gegen Fuchsmassaker in Unterfranken

Die große öffentliche Aufmerksamkeit auf die Strafanzeige gegen die Fuchs-Massentötung in Hessen (siehe unten) nahm Rechtsanwalt Dominik Storr zum Anlass, bei der Strafanzeige mehrerer Tierschutzorganisationen wegen des Fuchsmassakers im Spessart noch einmal bei der Staatsanwaltschaft Würzburg nachzulegen.

Lesen Sie das Schreiben an die Staatsanwaltschaft Würzburg vom 23.4.2013: http://www.abschaffung-der-jagd.de/downloads/strafanzeige-23.4.2013.pdf

Lesen Sie dazu auch die Strafanzeige vom 15.2.2013: http://www.abschaffung-der-jagd.de/downloads/strafanzeige-15.2.2013.pdf

 

Strafanzeige gegen Fuchsmassaker in Hessen: »Jagd steht auf der Kippe«

Tierschutzorganisationen stellten Strafanzeige gegen eine Massentötung von 71 Füchsen im hessischen Reinhardswald wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Diese Strafanzeige schlug große Wellen in Presse und Fernsehen - und wird offenbar von der zuständigen Staatsanwaltschaft ernst genommen.

 

Zwischen dem 25. und 27. Januar 2013 hatten die Jäger dreier Hegegemeinschaften eine revierübergreifende »Schwarzwildschwerpunktjagd« veranstaltet. Doch weil den etwa 60 Jägern kaum Wildschweine vor die Flinte kamen, kam es zu einer Massentötung von 71 Füchsen. Mehrere Tierschutz­organisationen, darunter PETA Deutschland e.V., die Anti-Jagd-Allianz und die Initiative zur Abschaffung der Jagd, reichten daraufhin über die Kanzlei Storr aus Neustadt am Main (Bayern) Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft Kassel ein.

Lesen Sie die Strafanzeige: http://www.abschaffung-der-jagd.de/downloads/strafanzeige_fuechse_250213_presse.pdf

 

Die Strafanzeige gegen die Fuchs-Massentötung schlug große Wellen: Zunächst berichtete die Presse mehrfach ausführlich, in zahlreichen Leserbriefen wurde die blutige Hobbyjagd angeprangert.

 

Am Ostermontag sendete das Hessische Fernsehen einen Bericht über die Strafanzeige. Aufgrund der öffentlichen Kritik wollten sich die betroffenen Jäger nicht äußern. Statt dessen sagte der Zoologe Jochen Tamm, selbst Jäger, vor der Kamera: »Einfach nur töten ohne irgendeinen weiteren Grund, außer sich vielleicht eine Trophäe an die Wand zu hängen oder einfach nur an dem eigenen Schießvermögen zu erfreuen, das reicht nicht aus, um ein höheres Lebewesen vom Leben zum Tod zu bringen.«

 

Sogar aus der unteren Jagdbehörde des Landkreises Kassel wurde im Fernsehen Kritik laut. Der zuständige Vertreter Harald Kühlborn sagte gegenüber der Hessenschau, »dass diese Art von Jagd etwas ist, worauf man nicht stolz sein kann.«

Sehen Sie den TV-Beitrag der Hessenschau (ab Min. 21): http://www.hr-online.de/website/archiv/hessenschau/hessenschau.jsp?t=20130401&type=v

 

Die Deutsche Jagdzeitung blickt mit Sorge auf die Strafanzeige. In dem Artikel »3 Hegegemeinschaften angezeigt: Jagd ohne Grund« (DJZ 4/2013) heißt es: »Mit der Jagdausübung ist unweigerlich das Töten verbunden. Ein ‘vernünftiger Grund’ im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht für den Abschuss von Wild allerdings nicht. Genau das machen sich Tierschützer jetzt zunutze.« Das Schlimme sei, dass die Tierschützer auf Grundlage der

momentanen Gesetzeslage sogar auf Erfolg hoffen könnten. So kommt die Deutsche Jagdzeitung zu dem Schluss: »Denn haben die 7 jagdfeindlichen Tierschutzorganisationen Erfolg mit ihrer Anzeige, steht die gesamte Jagd auf der Kippe.«

 

Das Landwirtschaftsportal top agrar griff den Bericht der DJZ auf: »Tierschützer glauben, eine neue Möglichkeit gefunden zu haben, juristisch gegen die Jagd vorzugehen.« (21.4.2013) Derzeit prüfe die Staatsanwaltschaft Kassel, ob eine strafbare Handlung vorliegt.

Lesen Sie die Meldung von top agar online: http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Jagd-ohne-Grund-Tierschuetzer-zeigen-Hegegemeinschaften-an-1131509.html

 

»Die Freude am Töten allein kann nicht als vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes angesehen werden«, so Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Tierschutzorganisationen vertritt.  Dies gilt umso mehr, als der Tierschutz inzwischen als Staatsziel im Grundgesetz festgeschrieben ist.

 

In diesem Sinne herzliche Grüße

von der Initiative zur Abschaffung der Jagd

www.abschaffung-der-jagd.de

und der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade

www.zwangsbejagung-ade.de