Grüne dementieren Forderung nach Nachtangelverbot

17.07.2013

Die nachfolgende Pressemitteilung erreichte auch uns und hat sogleich unseren Widerspruch hervorgerufen:

Zitat:
Grüne dementieren Forderung nach Nachtangelverbot

Gültiges Nachtangelverbot in Baden-Württemberg stammt von Schwarz-Gelb

"Entgegen anders lautenden Falschmeldungen gehört ein Nachtangelverbot keineswegs zu den grünen Vorhaben zur Bundestagswahl. Unser Bundestagswahlprogramm enthält eine solche Forderung nicht, genauso wenig wie unsere Bundestagsanträge." Das stellt die Fischereipolitikerin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, angesichts fortdauernder anders lautender Behauptungen klar. "Für eine solche Forderung besteht auch gar kein Anlass. Denn erstens ließe sie sich aus Sicht der Bundestagsfraktion weder natur- noch tierschutzpolitisch begründen. Und zweitens wird die Angelfischerei von den Ländern geregelt, nicht vom Bund."

Richtig ist, dass die Verordnung, die in Baden-Württemberg als einzigem Bundesland das Nachtangeln verbietet, seit April 1998 gilt. Das baden-württembergische Nachtangelverbot ist also von der schwarz-gelben Landesregierung von Erwin Teufel eingeführt worden!

Büro Cornelia Behm MdB,
Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Platz der Republik 1, 11011 Berlin Tel. 030-227 71566, Fax 76165 www.cornelia-behm.de “           
Zitat Ende

Leider irrt Frau Behm, MdB, wenn sie meint, dass „gar kein Anlass“ bestehe, dem Beispiel Baden-Württembergs bundesweit (und europaweit) endlich Folge zu leisten.
Ihr ist offenbar nicht bekannt und nicht bewusst, dass jeder einzelne Angler grundsätzlich einen starken Störfaktor für alle freilebenden Tiere darstellt – sowohl am Tage wie erst recht bei Nacht (wenn die Störung noch massiver zum Trage kommt als tagsüber wenn sich in den Tieren vertrauter Weise Menschen im Gelände befinden und diese auch besser sichtbar sind). Es ist eine Tatsache, die in Deutschland leider nach wie vor ignoriert wird, dass allein die Präsenz des Jägers resp. des Anglers sich auf die Tiere auswirkt, gleich ob er jenen selbst nachstellt oder nicht.


Die Amerikaner verwenden seit jeher den Begriff „Jagddruck“ (hunting pressure) und quantifizieren diesen in „gun hours“, also in Stunden, in denen der Bewaffnete Jäger (resp. Angler) sich im Gelände wegen seiner Nachstellungen aufhält. Somit stört jeder Nachtangler die gerade in seinem im Umfeld sich aufhaltenden Tiere vieler Arten; es geht da also nicht nur um die Opfer seiner Begierde, die Fische   ..... . Das sind dann nicht nur Füchse und Rehe sondern an den entsprechend besiedelten Gewässern auch Biber und Fischotter, um nur diese Beispiele zu nennen. Insbesondere unterliegen aber auch die vielen Vögel der Dauerstörung, die im Schilf und in Bäumen und Büschen übernachten.
Nicht zuletzt muss man aber auch geltend machen, dass auch die Verfolgten selbst, die Fische, die Störungen wahrnehmen und dass man auch diesen Tieren die Zeiten der Ungestörtheit zubilligen muss.

Unsere Landschaften, die Lebensräume der freilebenden Tiere sind wahrlich durch die anthropogenen Inanspruchnahmen völlig überstrapaziert. Es gibt ja kaum noch eine ruhige Minute weil überall die Aktivitäten der Menschen ihre verheerenden Folgen zeitigen. Da muss ganz einfach auch irgendwo die „Nachtruhe“ gewährt sein, gerade in Gewässernähe wohin sich naturgemäß viele Tiere gern zur Ruhe zurückziehen.

 
Generell gilt: Das Angeln nützt keinem einzigen Tier, keinem Tierbestand, keinem Fisch!

Alle Fische können sehr gut auf die Angler und den Fischfang verzichten. Demgegenüber sind aber die Einwirkungen der Angler auf die Fischbestände verheerend. Es geht da nicht nur um das Einfangen und Töten von Individuen. Vielmehr sind die Manipulationen gravierend, welche die Angler – also die  Fischfänger aus purer Lust und zum eigenen Vergnügen und kaum wegen der eigenen Ernährung! – an den Fischbeständen, dem Gewässerlebensraum und dem gesamten Ökosystem vornehmen. Als da sind das Anfüttern der Fische am vorgesehenen Angelplatz, die „Besatzmaßnahmen“ mit dem Einsetzen von übermäßig vielen Jungfischen der begehrten Arten, um möglichst große Beute heranzuziehen,  oder auch das Einsetzen gewässer- und gebietsfremder Arten und so weiter.  

So „überhegte“ Arten oder gar fremde Arten nehmen die anderen, vom Angler missachteten, Fischarten in Konkurrenz und bringen die natürlicher Weise an Individuen armen Spezies in Bedrängnis.   

Seien das abgerissene Haken und Angelschnüre, die außer den Fischen selbst auch so manchem Vogel zum Verhängnis werden, der sich darin verheddert oder diese tödlichen Angelreste verschluckt; ob Reusen und Netze: Die schädlichen Wirkungen der Fischerei- und Anglertätigkeit mit grausamen Folgen für unschuldig davon erfasste Tiere besitzen ein ungeheures Ausmaß. Wobei zumeist die Opfer elendiglich umkommen und nicht erfasst werden. Ob bei Tageslicht oder in dunkler Nacht beim Taschenlampenschein, der Angler richtet  viel Unheil an den Lebewesen an. Selbst der still dasitzende Angler kann tödliche Wirkung zeitigen! Er bemerkt gar nicht, dass er sich in geringster Entfernung zum Nest eines brütenden Vogels niedergelassen hat. Der aber durch seine Annäherung erschreckte brütende Vogel ist vom Nest geflüchtet und kann nun nicht mehr zurück. Das ungeschützte Gelege kühlt aus; wenn dann nach vielen Stunden der Angler mit seiner aufwändigen Ausrüstung seinen Platz verlässt, ist es längst um das Gelege geschehen! Nicht anders, wenn Jungvögel im Nest gefüttert werden müssen und die Vogeleltern wegen des ausharrenden Anglers über Stunden nicht heran kommen können. Auch zur Nachtzeit geht das fluchtartig verlassene Gelege verloren und dann bemerkt der Angler noch viel weniger, was er da anrichtet! So wie er noch viel weniger den Verbleib seiner Hinterlassenschaften ermitteln kann, wenn er im Dunkel der Nacht eine Schnur verheddert oder einen Haken abreißt und verliert.

Ja, alle Angler sind ja gute Angler...... alle sind die wahren Naturfreunde.... . Dass sich da ein Millionenheer von Freizeitgestaltern in schlimmster Weise an Gewässern und deren Bewohnern vergeht, will man nicht wahrhaben. Das da schon kleine Kinder mit dem tödlichen Haken vertraut gemacht, zur Tiertötung herangezogen und mit der puren Lust am Töten vertraut gemacht werden, interessiert unsere Verantwortlichen wenig.  Sie werden auf den Weg der Grausamkeit gegen andere Geschöpfe geführt – unter der frei erfundenen Ausrede, dass die Fische ja keine Schmerzen empfinden .... und jeder nimmt das hin!


Die Liste der Argumente gegen das Angeln ist weit zu verlängern, irgendwelche ökologischen Vorteile oder solche für irgendwelche Tiere sind jedoch nicht abzuleiten. Weshalb jenes zweifelhafte Freizeitvergnügen längst der Abschaffung durch generelles Verbot hätte anheimfallen sollen. Da ist zumindest ein allgemein herrschendes Nachtangelverbot der einzig richtige Schritt, mit dem sich das Bundesland Baden-Württemberg nur als richtungsweisend erwiesen hat. Dass für alle Naturschutzgebiete und viele weitere Ruhezonen ein generelles Verbot der Ausübung der Angelei so wie der Jagdausübung gelten muss, ist längst keine neue Forderung mehr. Nur, es werden nach den Sonntagsreden diese ökologischen und tierschutzorientierten Erfordernisse sogleich wieder ignoriert.  Worüber sich die „fischereipolitischen Sprecher“ der politischen Kaste, und andere, einmal tiefer gehende Gedanken machen sollten – statt etwa mit Blick auf Wählerstimmen vor einer skandalösen  Form des Tiermissbrauchs und ökologischen Schädlichkeit zu kuschen.

Dr. Eberhard Schneider

p.s.: selbstverständlich wird an den im Eigentum des Vogelschutz-Komitees befindlichen Gewässern nicht geangelt (ein derzeit noch laufender Pachtvertrag wird dann nicht verlängert werden, so wie auch bereits im „Zarth“ geschehen); auch den Pachtflächen im Linumer Teichgebiet herrscht nicht nur Jagdruhe sondern auch Angelruhe – gleich ob bei Tage oder nachts.