Jagdreform

“Die generelle Beendigung der Jagd auf Vögel zählt zu den unabdingbaren und satzungsgemäßen Zielsetzungen des Vogelschutz-Komitees.

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“Schafft die Jagd ab!”

entbehrt nicht einer realistischen Grundlage und

der tierschutzethischen Berechtigung und Verpflichtung.

“Jegliche Vogeljagd sowieso!”

Bleibt von uns aus anzufügen.

 

 

 



Darum wird sich das Vogelschutz-Komitee dem Aktionsbündnis “Natur ohne Jagd” auch künftig anschließen.

So wie aus unserer Sicht überhaupt die Jagd zum puren Freizeit-Vergnügen keinerlei Rechtfertigung erfahren kann.

“Eingriffe in die Bestände freilebender Tiere können nur aus “übergeordneten” Gründen der Lebensraumsituation oder ähnlichem zu rechtfertigen sein. Weshalb lediglich für die Fälle, in denen Bestände der Wildwiederkäuer (Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon, Gämse) den örtlichen Lebensraumbedingungen nicht angepasst und zu hoch sind, reduzierende Eingriff akzeptiert werden können. Ansonsten bedarf keine Tierart eines Eingriffes durch Jäger. Die natürlichen Regulationsmechanismen garantieren eine Harmonie und Ausgewogenheit zwischen den Arten. Die jägerische Einwirkung zerstört hingegen diese natürlichen Wechselbeziehungen und bringt alles aus dem Lot.”

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Diese Feststellung traf VsK-Präsident Dr. Eberhard Schneider auf dem Podium der “talk-Runde” zum Abschluss der Anti-Jagd-Demonstration im September 2002 in Berlin (www.abschaffung-der-jagd.de), der sich das Vogelschutz-Komitee mit einigen Aktiven einmal mehr angeschlossen hatte.

Zur momentanen “politischen Lage” befragt, teilte Dr. Schneider mit, dass der - mittlerweile als Buch “Weidwerk in der Zukunft” auch im Handel erhältliche Vorschlag für die Reform des Bundesjagdgesetzes - bereits Anfang Juni an die für das Jagdwesen zuständige Ministerin Renate Künast überreicht worden war.

In dem Zusammenhang war von den VertreterInnen von Bündnis 90/Die Grünen verbindlich zugesagt worden, dass bei einem Fortbestand der derzeitigen Regierungskoalition die Jagdgesetzreform ganz oben auf der Agenda der nach der Wahl anstehenden Koalitionsvereinbarung stehen werde.

Diese Zusage wurde zwar eingehalten, aber allmählich müssen Zweifel aufkommen, dass diese Regierungskoalition tatsächlich in ihrem Versprechen bleibt.

Allerdings, um eine gravierende Änderung des Jagdrechts werden die Regierungsparteien nicht umhin kommen:

Nämlich in dem Punkt, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in den Jagdgenossenschaften aufgegeben werden muss. Das auch für Deutschland verbindliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 29. April 1999 verlangt die Aufhebung dieser Zwangsmitgliedschaft. Über diese Zwangsmitgliedschaft erfährt der Grundeigentümer nämlich eine Enteignung, weil die Jagdgenossenschaft über die Jagdausübung auf seinem Eigentum verfügt und bestimmt. Mit dieser Änderung muss das deutsche Jagdsystem neu strukturiert werden. Gegebenenfalls stehen schon jetzt einige Grundeigentümer - so auch das Vogelschutz-Komitee - bereit, auf dem Wege einer Sammelklage die kommende Bundesregierung zu entsprechenden Schritten zu zwingen.

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Jeder Tierfreund mit Grundeigentum in den Feld- und Waldfluren kann sich dem jetzt schon anschließen und seinen Austritt aus seiner örtlichen Jagdgenossenschaft dieser gegenüber erklären. Auskunft dazu erteilt gern das VsK.

Informationen zu den regelmäßigen Anti-Jagd-Demonstrationen und anderen Aktionen erhalten Sie unter www.abschaffung-der-jagd.de