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Jagdreform

“Die generelle Beendigung der Jagd auf Vögel zählt zu den unabdingbaren und satzungsgemäßen Zielsetzungen des Vogelschutz-Komitees.

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“Schafft die Jagd ab!”

entbehrt nicht einer realistischen Grundlage und

der tierschutzethischen Berechtigung und Verpflichtung.

“Jegliche Vogeljagd sowieso!”

Bleibt von uns aus anzufügen.

 

 

 



Darum wird sich das Vogelschutz-Komitee dem Aktionsbündnis “Natur ohne Jagd” auch künftig anschließen.

So wie aus unserer Sicht überhaupt die Jagd zum puren Freizeit-Vergnügen keinerlei Rechtfertigung erfahren kann.

“Eingriffe in die Bestände freilebender Tiere können nur aus “übergeordneten” Gründen der Lebensraumsituation oder ähnlichem zu rechtfertigen sein. Weshalb lediglich für die Fälle, in denen Bestände der Wildwiederkäuer (Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon, Gämse) den örtlichen Lebensraumbedingungen nicht angepasst und zu hoch sind, reduzierende Eingriff akzeptiert werden können. Ansonsten bedarf keine Tierart eines Eingriffes durch Jäger. Die natürlichen Regulationsmechanismen garantieren eine Harmonie und Ausgewogenheit zwischen den Arten. Die jägerische Einwirkung zerstört hingegen diese natürlichen Wechselbeziehungen und bringt alles aus dem Lot.”

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Diese Feststellung traf VsK-Präsident Dr. Eberhard Schneider auf dem Podium der “talk-Runde” zum Abschluss der Anti-Jagd-Demonstration im September 2002 in Berlin (www.abschaffung-der-jagd.de), der sich das Vogelschutz-Komitee mit einigen Aktiven einmal mehr angeschlossen hatte.

Zur momentanen “politischen Lage” befragt, teilte Dr. Schneider mit, dass der - mittlerweile als Buch “Weidwerk in der Zukunft” auch im Handel erhältliche Vorschlag für die Reform des Bundesjagdgesetzes - bereits Anfang Juni an die für das Jagdwesen zuständige Ministerin Renate Künast überreicht worden war.

In dem Zusammenhang war von den VertreterInnen von Bündnis 90/Die Grünen verbindlich zugesagt worden, dass bei einem Fortbestand der derzeitigen Regierungskoalition die Jagdgesetzreform ganz oben auf der Agenda der nach der Wahl anstehenden Koalitionsvereinbarung stehen werde.

Diese Zusage wurde zwar eingehalten, aber allmählich müssen Zweifel aufkommen, dass diese Regierungskoalition tatsächlich in ihrem Versprechen bleibt.

Allerdings, um eine gravierende Änderung des Jagdrechts werden die Regierungsparteien nicht umhin kommen:

Nämlich in dem Punkt, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in den Jagdgenossenschaften aufgegeben werden muss. Das auch für Deutschland verbindliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 29. April 1999 verlangt die Aufhebung dieser Zwangsmitgliedschaft. Über diese Zwangsmitgliedschaft erfährt der Grundeigentümer nämlich eine Enteignung, weil die Jagdgenossenschaft über die Jagdausübung auf seinem Eigentum verfügt und bestimmt. Mit dieser Änderung muss das deutsche Jagdsystem neu strukturiert werden. Gegebenenfalls stehen schon jetzt einige Grundeigentümer - so auch das Vogelschutz-Komitee - bereit, auf dem Wege einer Sammelklage die kommende Bundesregierung zu entsprechenden Schritten zu zwingen.

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Jeder Tierfreund mit Grundeigentum in den Feld- und Waldfluren kann sich dem jetzt schon anschließen und seinen Austritt aus seiner örtlichen Jagdgenossenschaft dieser gegenüber erklären. Auskunft dazu erteilt gern das VsK.

Informationen zu den regelmäßigen Anti-Jagd-Demonstrationen und anderen Aktionen erhalten Sie unter www.abschaffung-der-jagd.de

 

 

 

Jagdumfrage




  • Neue Umfrage zur Jagd in Österreich Auf die Frage "Hat die Jagd in Österreich eine gute oder weniger gute Akzeptanz in der Gesellschaft?"anwtorteten 74% eher weniger gute Akzeptanz (06.10.2012)
Bevölkerungsmehrheit lehnt Jagd auf Vögel ab

Entscheidende Forderungen zur Änderung des Jagdrechts finden großen Rückhalt

Als weiteren Beitrag zur baldmöglichen Umsetzung einer Reform des deutschen Jagdrechts hat das VsK Vogelschutz-Komitee e. V. vom renommierten EMNID-Institut eine repräsentative Meinungsumfrage durchführen lassen. Ziel ist die Erkundung der allgemeinen Einstellung zu maßgeblichen Inhalten der geforderten Jagdrechtsänderung. Im Befragungszeitraum 09. und 10. September 2003 wurden 1004 BundesbürgerInnen ab dem Alter 14 Jahre zu fünf verschiedenen Themenbereichen befragt. Die Abweichungsbreite der Einzelergebnisse beträgt +/- 3%.

Fragengruppe 1: Verbot der Jagd auf bestimmte Vogelarten

„Bitte sagen Sie mir, welche Formen der Vogeljagd Ihrer Meinung nach verboten werden und welche erlaubt sein sollten:“

1.1 Die Jagd auf Zugvögel wie z. B. Wildgänse, Waldschnepfen oder Ringeltauben

gesamt West Ost männl. weibl.
sollte verboten werden: 81% 83% 74% 80% 82%
sollte erlaubt sein: 14% 12% 19% 16% 11%
weiß nicht, keine Angaben: 5% 5% 7% 4% 6%


1.2 Die Jagd auf vom Aussterben bedrohte Arten wie z. B. das Rebhuhn

gesamt West Ost männl. weibl.
sollte verboten werden: 96% 96% 95% 96% 95%
sollte erlaubt sein: 3% 3% 3% 4% 2%
weiß nicht, keine Angaben: 2% 1% 2% 1% 2%


1.3 „Die Jagd auf Vogelarten, die nicht Zugvögel und auch nicht vom Aussterben bedroht sind, wie z. B. Fasane und Stockenten“

gesamt West Ost männl. weibl.
sollte verboten werden: 61% 60% 62% 57% 64%
sollte erlaubt sein: 34% 34% 33% 39% 29%
weiß nicht, keine Angaben: 5% 5% 5% 4% 6%



Fragengruppe 2: Aussagen zur Fallenjagd

„Bitte sagen Sie mir, ob Sie den folgenden Aussagen  zur Fallenjagd zustimmen oder nicht zustimmen.“

2.1 „Totschlagfallen, die das eingefangene Tier beim Betreten der Falle töten, sollten verboten werden, wenn nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Tiere nur schwer verletzt werden und erst später an den Folgen ihrer Verletzungen sterben.“

gesamt West Ost männl. weibl.
stimme zu: 77% 78% 76% 76% 79%
stimme nicht zu: 21% 20% 22% 22% 20%
weiß nicht, keine Angaben: 2% 2% 2% 2% 2%



2.2 „Lebendfallen, die das gefangene Tier festhalten, ohne es zu töten, sollten verboten werden, wenn nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sich die Tiere in der Falle Verletzungen zuziehen oder anderweitig leiden.“

gesamt West Ost männl. weibl.
stimme zu: 73% 73% 70% 70% 75%
stimme nicht zu: 25% 24% 28% 28% 21%
weiß nicht, keine Angaben: 2% 3% 2% 1% 4%

 

Fragengruppe 3: Einstellung zur Jagd durch Hobbyjäger

3. „Wie ist Ihre Einstellung zur Jagd durch Hobbyjäger? Gemeint ist dabei nicht die berufliche Jagd durch Förster, sondern die freizeitmäßige Jagdtätigkeit von Privat-personen, die einen Jagdschein besitzen und eine Jagdberechtigung haben.

Halten Sie das jagdliche Töten von Tieren durch Hobbyjäger für eher gute oder eher schlecht?“

gesamt West Ost männl. weibl.
eher gut: 19% 20% 14% 23% 15%
eher schlecht: 78% 77% 82% 73% 82%
weiß nicht, keine Angaben: 3% 3% 4% 4% 3%



Fragengruppe 4: Wiederholung von Schießleistungsprüfungen als Bedingung für die Verlängerung des Jagdscheines.

4. „Bei Jägerprüfungen muss der künftige Jäger seine Schießfertigkeit und damit seine Fähigkeit zur fachgerechten Tötung von Tieren unter Beweis stellen. Später muss er, entgegen der Praxis in anderen Ländern, nie wieder einen solchen Leistungsnachweis erbringen.

Sind Sie eher dafür oder eher dagegen, dass die Schießleistungsprüfungen mindestens alle drei Jahre wiederholt werden müssen und für die jährliche behördliche Verlängerung verbindlich vorgeschrieben werden?“

gesamt West Ost männl. weibl.
eher dafür: 86% 85% 89% 88% 84%
eher dagegen: 12% 12% 9% 10% 13%
weiß nicht, keine Angaben: 2% 2% 2% 2% 3%

 

Fragengruppe 5: Jagdrechtliche Bestimmungen für Ländereien kleinerer Grundeigentümer

5. „In Deutschland ist der Grundeigentümer auch gesetzlicher Inhaber des Jagdrechts. Aber nur Großgrundbesitzer mit über 75 ha dürfen es selbst ausüben und dort jagen. Kleinere Grundeigentümer gehören zwangsweise einer Jagdgenossenschaft an, welche über die Jagdausübung bestimmt, so dass zum Beispiel auch gegen den Willen eines kleineren Grundeigentümers auf seinen eigenen Ländereien Wildtiere von anderen Leuten bejagt werden können.

Finden Sie diese Regelung richtig oder falsch?“

gesamt West Ost männl. weibl.
finde ich richtig: 25% 25% 27% 29% 22%
finde ich falsch: 65% 66% 64% 63% 67%
weiß nicht, keine Angaben: 9% 9% 9% 7% 11%


Bewertung der Umfrageergebnisse:

Die Ankündigung des parlam. Staatssekretärs im BMVEL Matthias BERNINGER anlässlich der am 18.09.03 in das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin geführten “Journalistenreise” des DNR ließ hoffen: Noch vor Jahresende (2003) sollte ein ministerieller Entwurf für eine Änderung des Bundesjagdgesetzes erstellt sein! Man wird abwarten müssen, ob es nun (September 2004) tatsächlich wahr wird und wie dieser Entwurf sich dann darstellt. Ob sich da auch die Auffassung der Bevölkerungsmehrheit niederschlägt oder ob unsere verantwortlichen Politiker unter dem Druck der etablierten Jagdlobby einmal mehr nach dem “kleinstmöglichen gemeinsamen Pflästerchen” suchen werden. Die längst überfällige sachgerechte Reform der Jagdgesetze, in die vor allem eingeht der nun als Staatsziel im Artikel 20a unseres Grundgesetz verankerte „Schutz der Tiere“, die Umsetzung des neugefassten Naturschutzgesetzes, die geltenden EU-Vorschriften und schließlich der Vollzug der Menschenrechtskonvention, muss wahr werden. Hier wird die Regierungskoalition zeigen können, ob sie tatsächlich zu einer Gesetzesreform befähigt ist und dass sie nicht nur den Vorgaben der Allianz der Naturnutzer und Tiertöter folgt.

Die überwältigende Mehrheit für den Vogelschutz - obwohl ja kein Befragter wusste, in wessen Auftrag diese Umfrage stattfindet - dürfen wir mit besonderer Freude zur Kenntnis nehmen. Für das Vogelschutz-Komitee ist es die Bestätigung für den Kurs seines beständigen Einsatzes für die Vogelwelt.

Dass aber eine ebenfalls große Mehrheit der Ausübung der Jagd durch “Hobbyjäger” (die sich zur eigenen Freizeitgestaltung, oder anderen eigennützigen persönlichen Zielen folgend, der Jagd widmen), ablehnend gegenüber steht, verweist alle langjährig propagierten Darstellungen von “hoher Akzeptanz des Jägers in der Bevölkerung” (z. B. des deutschen Jagdverbandes) in das Reich der Fabel. - Der Förster genießt wohl als Behüter des Waldes großes Ansehen in der Bevölkerung, weniger aber der Freizeit-Jäger!

Gleichermaßen wird der Wahrung des Tierschutzes bei der Jagdausübung sehr hohe Bedeutung beigemessen, wie sich das in der Einschätzung der Verwendung von Fallen niederschlägt (da es sehr wenige Fallentypen gibt, welche die Unversehrtheit oder den sofortigen Tod des eingefangenen Tieres gewährleisten können, kommt dies der Ablehnung der Fallenjagd gleich!). Gleiches gilt bezüglich der Schießleistungen der Jäger, die den Erfordernissen der “sachgerechten Tötung” nachkommen müssen.

Bemerkenswert ist, dass “aus dem Stand”, d. h. ohne dass dieses Thema bisher in der Öffentlichkeit bekannt und diskutiert wurde (so ist z. B. auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte vom April 1999 nicht allgemein bekannt, in dem die unein-geschränkte Selbstbestimmung des Eigentümers festgestellt ist und die Mitgliedschaft in einer Zwangsgenossenschaft - bei uns die Jagdgenossenschaften - für menschenrechtswidrig befunden wurde ), spontan 2/3 der Befragten wegen der Selbstbestimmung über das Eigentum der kleinen Grundbesitzer sich positiv geäußert haben.
Wenn man da noch in der Öffentlichkeit viel mehr auf das “Eigentumsrecht” verweist und das Urteil des EGMR erläutert, würde dieser Wert zweifelsfrei noch viel höher ausfallen.
Was sollte es für Politiker da zu zögern gelten? Wir haben “dem Volk auf´ s Maul geschaut” und wissen nun, dass die heutzutage praktizierte Jagdausübung keinen Rückhalt in der Bevölkerung hat.

Wenn die Bundesregierung sachgerecht und im Sinne der Allgemeinheit tätig ist, kann es wohl keinen Zweifel mehr geben wie die Reform des Jagdgesetzes auszusehen hat.
Aber, da wird des Ergebnis der ministeriellen Bearbeitung interessant sein. (DrES).

Weidwerk in der Zukunft - Reform des Bundesjagdgesetzes (E. Schneider & H. Reinecke/ Vogelschutz-Komitee).

 

 

Natur ohne Jagd


Das VsK schliesst sich der Initiative zur “Abschaffung der Jagd” an. Dieses Bündnis von Organisationen und Einzelpersonen strebt die Abschaffung der heutigen Jagd an.

Um diesem Bestreben Nachdruck zu verleihen, findet monatlich eine Demonstration an wechselnden Orten statt. Es gibt zahlreiche Informationsstände, verschiedene Performanceaktionen und teilweise Live-Musik.

7.2.09: “Natur ohne Jagd” in Dortmund
Bundesweite Demonstration “Natur ohne Jagd” am 7. Februar 2009 in Dortmund

»Wir brauchen keine Jäger, die als Hobby und Freizeitvergnügen Tiere tot schießen!« Anlässlich der Jägermesse »Jagd und Hund« werden am Samstag, den 7. Februar 2009 Tierschützer aus ganz Deutschland in der Dortmunder Innenstadt demonstrieren: für eine Natur ohne Jagd. Kurt Eicher, Biologe und Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd weist auf aktuelle wissenschaftliche Studien hin: »Die Natur reguliert sich selbst. In den unbejagten Gebieten in Europa sind Tiere und Natur im Gleichgewicht.« Dass die wahre Motivation der Jäger die »Lust am Töten« und »Freude am Beute machen« ist, wird sogar in den einschlägigen Jagdzeitschriften inzwischen offen zugegeben.

Der Protestmarsch beginnt um 12 Uhr gegenüber vom Hauptbahnhof/Katharinenplatz und führt durch die Dortmunder Innenstadt. Von 13-15 Uhr findet in der Fußgängerzone neben dem Willy-Brandt-Platz eine Kundgebung statt.

Aktuelle Informationen erhalten Sie bei:

www.abschaffung-der-jagd.de

www.abschaffung-der-jagd.at

Zarth

 

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Im Juli 2007 erwarb das VsK aus dem städtischen Eigentum das fast 260 ha große Waldgebiet „Teufelswald”, sorbisch: „Zarth” bei Treuenbrietzen.

 


Früher war dort einmal Moor, das abgetorft worden war. Der dann aufgewachsene Wald aus Eichen, Eschen, Erlen, Ahornen u.v.m. beherbergt eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt mit wunderbaren Orchideen und einer vielfältigen Schmetterlingsfauna.

Über 90 Brutvogelarten, vom Eisvogel über Turteltaube und Waldschnepfe bis hin zu den Milanarten. Rohrweihe, Kranich und Schwarzstorch finden dort Lebensraum, so wie manche weitere Vogelart auf dem Durchzug einen Rast- und Nahrungsplatz oder ihr Überwinterungshabitat.

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Auch dieser Laubmischwald wird - wie der Raketenwald - künftig als Waldreservat den „Prozessschutz” erfahren: Die ungestörte Entwicklung der Lebensgemeinschaft aller Pflanzen und Tiere im natürlichen Ablauf der Stoff- und Energiekreisläufe soll dort garantiert sein.

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Manche jetzt schon mächtige Eiche wird dort noch lange Zeit weiter wachsen, ohne Säge und Axt fürchten zu müssen. Es werden alle Bäume und Sträucher ihren natürlichen Lebenszyklus durchlaufen und jeder für sich jahrzehntelang auch das klimatreibende Kohlendioxid speichern: Bei gleichzeitigem Schutz und Erhalt der Biodiversität, der Vielfalt biologischer Arten.

 

 

Zarth - Schwarzstörche brüten sicher (13.03.2009)

Im Juli 2007 erwarb das VsK aus dem städtischen Eigentum das fast 260 ha große Waldgebiet „Teufelswald”, sorbisch: „Zarth” bei Treuenbrietzen.

 

Früher war dort einmal Moor, das abgetorft worden war. Der dann aufgewachsene Wald aus Eichen, Eschen, Erlen, Ahornen u.v.m. beherbergt eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt mit wunderbaren Orchideen und einer vielfältigen Schmetterlingsfauna.



Neuer Bericht aus dem Zarth 2015 online (20.08.2015)


25.08.2014

Die Maßnahmen des Projektes "Revitalisierung des Zarth" haben programmgemäß begonnen und die erste Stufe,  die Hagerungsmahd einiger  Wiesenflächen ist bereits beendet. (Abb. 1)

Mit der "Verplombung" der Kleingewässer wurde begonnen (Abb. 2). Gleichermaßen macht der Einbau von "Strömungshindernissen" (Abb. 3) aus standörtlichem Holzmaterial gute Fortschritte.
Bereits nach wenigen Tagen sind die ersten guten Auswirkungen des Gewässeraufstaus erkennbar: wochenlang trocken liegenden Mulden  füllen sich wieder mit lebenspendendem Nass!
Dr. E. Schneider

 

August 2014 203

Die Hagerungs Mahd dient dem Nährstoffentzug auf den über lange Zeit nicht mehr gemähten Wiesen. Verblieben sind die selten gewordenen Seggenbülten

2014 0820Zarth0003

Strömungshinderniss Wendewasser

Vorgabegemäß wurden zwei EU-Tafeln aufgestellt; Es geht auch mit „weniger Schild“ als es bei den meisten Projekten praktiziert wírd.


August 2014 179

  


Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Revitalisierung des Moor- und Feuchtwaldkomplexes „Der Zarth“

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 26.11.2013

 Der Vogelschutz-Komitee e.V., Regionalbüro Brandenburg, Nauener Straße 25 A, 16833 Fehrbellin, beantragt eine Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) für die Revitalisierung von Moorflächen im Landkreis Potsdam-Mittelmark, Stadt Treuenbrietzen, Gemarkung Treuenbrietzen, Flure 11, 26, 27, 28, 29.

Nach § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wurde für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 033201 442 551 während der Dienstzeiten im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, eingesehen werden.

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Regionalabteilung West Genehmigungsverfahrensstelle

Bauvorhaben: Revitalisierung des Moor- und Feuchtwaldkomplexes „Der Zarth“ Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG - Maßnahmenerläuterung



Handarbeit für wilderen Teufelswald Im Naturschutzgebiet „Zarth“ wird das landesweit bedeutende Moor sensibel revitalisiert (20.06.2014)




sollte die Vorschau nicht gehen: hier der Link zum PDF Dokument

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http://www.eler.brandenburg.de


Tafel

Mit Ende der gesetzlichen Brutzeit der Vögel begannen am 16. Juli 2014 die verschiedenen, zuvor  in drei Losen zuvor ausgeschriebenen und an die Auftragnehmer vergebenen, Maßnahmen zur Verbesserung der hydrologischen Situation (Hemmung des Wasserabflusses aus dem Waldgebiet) sowie dem Nährstoffentzug („Hagerungsmahd“) im Zarth.

Dr. E. Schneider

 


 

 

Pressemitteilung

Ökologische Besserung für das Naturschutzgebiet Zarth

In den kommenden Wochen wird es etwas unruhig am idyllischen Wanderweg durch das Naturschutzgebiet „Der Zarth von Treuenbrietzen“ Mit dem Ende der Brutzeit der Vögel beginnen die Maßnahmen zur „Revitalisierung des Moor- und Feuchtwaldkomplexes „Der Zarth“. Dieses Vorhaben wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und ist kofinanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg. Ziel ist ein besserer Wasserrückhalt im Waldgebiet, um das weitere Austrocknen des noch recht intakten Moorkörpers zu verhindern.

In verschiedenen Vorhabenabschnitten sind bis zum Jahresende drei Firmen im Naturschutzgebiet und im südlichen Quellgebiet tätig. Für die Koordinierung und Leitung der Bauausführung ist Eric Haase von der IDAS Planungsgesellschaft, Luckenwalde vor Ort. Er freut sich, dass drei regionale Fachfirmen in den Ausschreibungen überzeugten: Firma R.-P. Meyer-Luhdorf mit Sitz in Lübben / Neuendorf, übernimmt mit besonderer Raupentechnik die Neueinrichtung von besonders schwer zugänglichen Mahdflächen und der „Hagerungsmahd“. Der naturnahe Holzeinbau und Grabenverfüllungen zur Abflusshemmung in den Fließgewässern wird von der Firma Arkadis aus Zossen ausgeführt. Wegeausbesserungen und Anlage von Furten anstelle von Rohrdurchlässen und Aufbau hölzerner Fußgängerbrücken erfolgen durch die Firma Feind aus Lübben . Daneben wird Andreas Päpke aus Treuenbrietzen wie bisher die jährliche Mahd und Pflege von über 40 ha Wiesen ausführen.

„Das muss gut koordiniert werden“, informiert Haase, „ es wird auch um Verständnis bei den Anwohnern gebeten dafür, dass vorläufig der Zarth nicht wie gewohnt zu Naherholung und ungetrübtem Naturerlebnis besucht werden kann.“

Stadt und Verwaltungen sind über den Bauablauf informiert und in die Bauberatungen einbezogen, ebenso eventuell betroffene Anlieger. „Nach erfolgreichem Maßnahmenabschluss zum Jahresende finden die Zarth-Besucher eine verbesserte Wegeführung mit kleinen Fußgängerstegen vor; stabile Wiesenzufahrten ermöglichen den künftigen Mahdbetrieb“, berichtet Dr. Eberhard Schneider, Präsident des Vogelschutz-Komitee e.V. als Projektträger. „Das Hauptaugenmerk liegt aber auf dem Erhalt der besonderen Quellmoore und der klaren Fließe, der besonderen sehr artenreichen Pflanzengesellschaften und der durch über 90 Brutvogelarten charakterisierten zugehörigen Tierwelt. Entscheidend für die Erhaltung des Zarth als wertvollen artenreichen Lebensraum, der zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet, ist die künftig gleichmäßige und nur wenig schwankende Wasserversorgung des Moorkörpers, der dann wieder große Mengen des klimaschädlichen Kohlendioxid zu speichern vermag. Würden die Fließgewässer weiterhin ihr Wasser so rasch wie bisher an die umgebenden Entwässerungssysteme verlieren, graben sie sich immer tiefer in den noch verbliebenen Moorboden ein und werden, erläutert Schneider, bei Erreichen der darunter liegenden mineralischen Bodenschichten die beschleunigte Erosion und eine verstärkte Austrocknung des Moorwaldes bewirken. Dem entgegenzuwirken ist das Ziel des Revitalisierungsprojektes. Im Übrigen stehen, so Schneider weiter, noch Mittel zur Verfügung, um im Projektgebiet verstreut liegende Grundstücke zu erwerben. Verkaufswillige Eigentümer können bei der Naturwacht in Bardenitz eine Mitteilung hinterlassen oder direkt beim Vogelschutz-Komitee e.V. in 16833 Linum, Nauener Str. 25 A – Tel: 033 922 90 631.

Dringender Hinweis: Aus Sicherheitsgründen muss wegen der verschiedenen Baustellen der Wanderweg zwischen Treuenbrietzen und Bardenitz bis Ende 2014 für Passanten gesperrt sein.

Es wird gebeten, zur Vermeidung von Unfällen, dieses Betretungsverbot zu beachten.

V. i. S. d. P.: Dr. Eberhard Schneider, Nauener Str. 25 A, 16 833 Linum
email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! – dort auch Anfrage wegen Fotos.

Biotoppflege

Förderung der Biodiversität durch pflegende Maßnahmen

img_1087_ctWie bereits berichtet, erwarben wir im Sommer 2007 den Zarth (sorbisch für: “Teufelswald”) bei Treuenbrietzen in Brandenburg. Zu diesem wunderbaren Laubmischwald-Reservat gehören auch artenreiche Wiesen. Sie dienen als Lebensraum für Orchideen, Amphibien, Schmetterlinge und andere Insekten. Vor einigen Jahrzehnten gab es hier noch Wiesenbrüter wie Kiebitz und Großer Brachvogel. Doch, weil die Mahd zumeist aufgegeben wurde, verbuschten die Wiesen im Laufe der Zeit aufgrund der natürlichen Sukzessions-Prozesse und verloren ihre Lebensraumeigenschaft für jene Arten.

 

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Über das im Zarth für uns vorrangige Ziel “Prozessschutz im Wald” hinaus, möchten wir natürlich auch die bestehenden Wiesenflächen ausdrücklich erhalten und wenn nötig wiederherstellen, damit sie für entsprechend angepasste Arten wieder anziehend wirken. Daher nutzten wir die günstige Zeit - die Zugvögel sind noch nicht heimgekehrt - für pflegende Maßnahmen auf den verbuschten Wiesen.

 

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Auf mehreren Hektar Wiesenfläche, die vor einigen Jahren schon einmal freigestellt wurden, dann aber leider wieder nicht gemäht wurden, breiteten sich Weidenbüsche, Birken und Erlen aus. Damit der offene Charakter der Wiesen nicht verloren geht, war es nun an der Zeit einzugreifen. Bei winterlicher Witterung machten wir uns mit Astschere und Säge an die Arbeit und “säuberten” die Grünlandflächen.

 

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Das Ergebnis kann sich sehen lassen: frisch “frühjahrsgeputzte” offene Wiesen, die die heimkehrenden Vögel vielleicht bald wieder zum Verweilen und Brüten animieren werden. Und ganz nebenbei haben wir einen weiteren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität geleistet…

Siehe auch Bericht zum Projekt Narew…