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Urteil im Prozess gegen Vogelzüchter (22.03.2012)

Zwei Jahre Haft auf Bewährung, dazu 250 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Kosten des Verfahrens, das ist das Urteil gegen die Vogelhändler vor dem Landgericht Münster.

Münster, 22.03.2012: Das Urteil sei „hart an der Grenze zu einer Gefängnisstrafe“ äußerte der Richter im Verfahren gegen die beiden Wildvogelhalter und -händler aus Metelen nach der Urteilsverkündigung. Zwei Jahre Haft auf Bewährung, dazu 250 Stunden gemeinnützige Arbeitsleistung und die Kosten des Verfahrens sind zu tragen. – Leztere dürften nach Information des Vogelschutz-Komitee auf Grund der entstandenen Gutachterkosten wohl einen sechsstelligen Betrag erreichen!

Allein die umfassenden Geständnisse der beiden Angeklagten hat sie vor einer noch höheren Strafe bewahrt, die der Richter mit den gut organisierten kriminellen Handlungen in „mafiösen Strukturen“ begründete.

Unser Kommentar:

In diesem Fall ist wohl erstmalig ein deutsches Gericht so tief, umfassend und gründlich in die Machenschaften und illegalen Geschäfte der ganzen Szene des durch Rechtsverstöße geprägten Wildvogelhandels eingedrungen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil ein Zeichen setzt und ein abschreckendes Beispiel geben wird.

Rosemarie Noeske, Vizepräsidentin des VsK, die jahrelang recherchiert hat, möchte ihren Dank aussprechen an alle, die auf Grund unserer seinerzeitigen Anzeige *) den Stein ins Rollen gebracht und dieses Urteil bewirkt haben. Das gilt insbesondere für den involvierten Vertreter  der Umweltstabsstelle Düsseldorf und einen zweifelsfrei mutigen Staatsanwalt. Ohne die akribische Arbeit des LKA NRW hätte dieser Prozess vielleicht nie stattgefunden oder nicht zu einem solchen Ergebnis geführt.

Demgegenüber sind die Unaufmerksamkeit und erschreckende Gleichgültigkeit der zuständigen Behörde, die auf die zahlreichen telefonischen und schriftlichen Eingaben und Anfragen des VsK kaum oder sehr unzureichend reagierten, zu rügen. Konnten sich die Täter vor ihr sicher fühlen?

*): Dass „nirgends so viel gelogen wird wie vor Gericht und auf dem Friedhof“ ist eine geläufige Erkenntnis – sie müsste aber ergänzt werden „   … und bei deutschen Naturschutzverbänden“. Denn es traten heute gleich wieder „Trittbrettfahrer“ mit Pressemeldungen in Erscheinung, die nun die Anzeigenerstattung für sich reklamieren.

Dr. Eberhard Schneider

Pünktliche Linumer Störche (04.04.2012)

Storchendorf Linum: In gewohnter Pünktlichkeit sind die ersten Weißstörche aus ihren afrikanischen Überwinterungsgebiete  wieder im Oberen Rhinluch eingetroffen.

In Linum war der erste Storch am 29. März eingetroffen. In nur wenigen Stunden Abstand trafen am späten Nachmittag des 3. April die beiden Paarpartner aus dem „Pensionshorst“  auf dem, das Anwesen der Landpension Adebar hoch überragenden, alten Heizwerksschornstein ein. Das zuerst eingeflogene Männchen begrüßte das in der späten Dämmerung eintreffende Weibchen mit anhaltendem freudigen „Klappern“  Die Nacht verbrachten beide auf dem Horst, wo sie sich gegen die Richtung des kalt herein wehenden Windes ausgerichtet hatten, so dass dieser nicht in das Gefieder eindringen konnte. Wenige Minuten vor 6 Uhr am 4. April flogen sie zur ersten gemeinsamen Nahrungssuche aus.




Im Laufe des Tages besuchten sie jeder für sich mehrmals den Horst. In der Abenddämmerung trafen sie gemeinsam ein. Ein wenig Gefiederpflege und dann gleich ein erster Akt der ehepartnerlichen Gemeinsamkeit: Man ließ sich durch Nieselregen und starken, unangenehme krauchende Kälte verbreitenden, Wind nicht von einer ersten Kopulation abhalten.

Fazit: Das Paar festigt die Bande und bekräftigt seinen Anspruch und den gemeinsamen Besitz am Horst. Nun bleibt zu hoffen, dass ein Wetterumschwung mit wärmeren Temperaturen alsbald ein genügendes Nahrungsangebot beschert. Die derzeitige Wetterlage jedenfalls lässt befürchten, dass die Weißstörche nicht genügend viel Insektennahrung finden, Feldmäuse sind ohnehin rar. Bleibt das Weibchen nach dem Kräfte zehrenden Flug wenig gut ernährt, wirkt sich das auf die Eier und die Überlebenschance des Nachwuchses aus.

Angenehmere Witterung lässt natürlich auch das Storchendorf für Besucher aus Nah und Fern zu einem attraktiven Ausflugsziel werden. Besucher sind auf dem Gelände der Landpension Adebar zur Beobachtung der „hauseigenen" Vögel willkommen. Einige Pensionsräume gestatten den direkten Blick „auf Augenhöhe“ zum Horst.

Nach vorheriger Anmeldung steht das Vogelschutz-Komitee auch für Führungen der Besucher zu den Nahrungsplätzen der weißen Störche bereit.

Dr. E. Schneider

 

Schon wieder: Jäger erschießt Frau und sich selbst (09.04.2012)

Ein 77-jähriger Jäger hat am 5.4.2012 in Mölln seine 72-jährige Ehefrau und sich selbst erschossen. Dies berichtet der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag am 6.4.2012. "Der 77-jährige Mann hatte seine Tochter in einer anderen Stadt angerufen und den Suizid angekündigt, teilte die Polizei am Freitag in Lübeck mit. Daraufhin verständigte die Tochter die Polizei und teilte unter anderem mit, dass ihr Vater Jäger und im Besitz mehrerer Waffen sei", so die Zeitung. Daraufhin habe ein Spezialeinsatzkommando (SEK) das Einfamilienhaus gestürmt. Der Notarzt habe nur noch den Tod des Ehepaares feststellen können.

Immer wieder kommt es im Jägerumfeld, wo Schusswaffen stets griffbereit sind, zu Familientragödien mit Toten und Verletzten:

Erst vor wenigen Tagen titelte bild.de: "Sie hatten 68 000 Euro Schulden, da drückte er ab - Jäger (53) erschießt seine eigene Frau" (28.3.2012).

Im Februar hatte in Mittelbayern ein 50-jähriger passionierter Jäger seine 41-jährige Ehefrau erschossen. (Mittelbayerische Zeitung, 14.2.2012)

In Heilbronn muss sich sich ein 50-jähriger Jäger wegen Totschlags vor dem Landgericht verantworten. Er soll seine Lebensgefährtin erschossen zu haben, weil sie sich von ihm trennen wollte (Heilbronner Stimme, 15.02.2012).

"Eifersuchtsstreit: Jäger schießt versehentlich Ehefrau an", titelte das Nachrichtenportal ka-news.de am 10.1.2012. Demnach hatte ein 62-jähriger Jäger im Streit mit seiner 44-jährigen Frau seine Pistole aus dem Schrank geholt und diese vor ihren Augen durchgeladen. Angeblich "aus Versehen" habe sich in einem "Gerangel" ein Schuss gelöst.

„Jäger erschießt Ehefrau - Anklage erhoben“ meldete bild.de am 5.1.2012. Ein Hobbyjäger hatte im Oktober 2011 seine Frau mit einem Jagdgewehr im Wohnzimmer erschossen.

Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts, die sich über einen Zeitraum von 10 Jahren erstreckt, kommt es zu 100 Toten bei Familiendramen jährlich in Deutschland - meist mit legalen Waffen. „Denn allein die Tatsache, dass man eine Schusswaffe besitzt, kann dazu führen, dass es dann im Konfliktfall eher mal zu so einer Gewalttat kommt, die vielleicht nicht passiert wäre, wenn es eben keine Waffe gegeben hätte“, so der Kriminologe Dietrich Oberwittler vom Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. (TV Südbaden aktuell, 8.7.2011)

Die Initiative zur Abschaffung der Jagd dokumentiert seit 2002 – also inzwischen seit zehn Jahren – Fälle von Toten und Verletzten durch Jäger und Jägerwaffen. Diese Dokumentation über Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen ist allgemein zugänglich im Internet einzusehen. Jeder kann dort selbst die Zahl der Toten und Verletzten nachzählen. Die Dokumentation wurde aufgrund von Presseberichten erstellt. Die Aufstellung erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist vermutlich nur die Spitze des Eisbergs.

Berichte über den Einsatz von Jagdwaffen bei Familientragödien sowie Meldungen über Jagdunfälle mit Toten und Verletzten machen deutlich, dass die Jagd nicht nur für Wildtiere und Haustiere gefährlich ist, sondern auch für Menschen. Lesen Sie unsere Dokumentation "Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen 2012".

Die Jagd ist heute ein Hobby, ein Freizeitvergnügen einer Minderheit von 0,4 Prozent der Bevölkerung. Während Jäger versuchen, der Öffentlichkeit immer noch das Märchen vom "Heger und Pfleger" zu vermitteln, geben sie in Jagdzeitschriften und auf Jägertagungen die „Freude am Beutemachen“ und ihre „Lust am Töten“ offen zu.

Dagegen weisen namhafte Wissenschaftler, Biologen und Ökologen seit Jahren auf den Widersinn der Jagd hin.

Lesen Sie hierzu die Fakten!

Jäger sollen Vögeln helfen (16.04.2012 - Bild.de)

Hannover (dpa/lni) - Die Jäger sollen die niedersächsischen Wiesenvögel besser vor deren Feinden schützen. Das hat Umweltminister Stefan Birkner (FDP) am Montag bei einem Besuch des Wildvogelreservates Nordkehdingen im Kreis Stade gefordert. «Fuchs, Steinmarder und Rabenkrähen sind für einen Großteil der Verluste von Gelegen und Jungvögeln bedrohter Bodenbrüter verantwortlich», sagte Birkner. Eine effektive Jagd auf diese Tiere sei daher für einen erfolgreichen Artenschutz unerlässlich, betonte der Minister. Auch mit der Fallenjagd sollten Bodenbrüter wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel bei ihren Brutbemühungen unterstützt werden.

Quelle: Bild.de

Der Minister übersieht geflissentlich, dass die größten Verluste unter den Gelegen und Jungvögeln durch die Maschinerie der Agrarindustrie verursacht werden. Somit müsste er konsequenter Weise auch dazu auffordern, die Agrarier mit ihrem Gerät aus den Vogellebensräumen fernzuhalten.

Dr. Eberhard Schneider, Präsident Vogelschutz-Komitee e. V.

Kranichbericht 2011 (29.04.2012)

 

Jetzt verfügbar ist der

Kranichbericht 2011

aus dem Rhin & Havelluch und Schlafplatz Linum

Von Ekkehard Hinke und Moriz Rauch

Die beiden führenden Experten der AG Kranichschutz berichten in Ihrem fünfundzwanzig Seiten starken Report über das Jahr der Kraniche. Große Sachkunde und gleichermaßen ihr starkes persönliches Engagement sprechen aus jeder Zeile.  Ganz besonders bemerkenswert sind die Beobachtungen an mit Farbringen markierten Kranichen: Echte Brandenburger – im Lande geschlüpft blieben sie auch zur Überwinterung. Lesen Sie selbst!

Ausdrucke des Berichts können auch beim Vogelschutz-Komitee gegen Schutzgebühr plus Porto, insgesamt 6,45 € bezogen werden.

Dr. E. Schneider

 


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