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Fluch oder Segen?


Wenn der Wald dem Windrad weichen muss

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Stellungnahme zum Impulspapier Strom 2030 Langfristige Trends – Aufgaben für die kommenden Jahre







Verbraucherzentrale kritisiert EEG-Ökostrom-Schwindel

EEG 2017: Nach der Reform ist vor der Reform

Unberechenbar geht’s weiter

Pfiffe gegen Windräder: Hunderte protestieren vorm Erfurter Landtag

Bustour durch Dithmarschen

Wirtschaftsweise schreiben Klartext

Energiewende kostet die Bürger 520.000.000.000 Euro – erstmal

BILD UMWELTEXPERTEN WARNEN: Windkraft zerstört unsere schöne Heimat Die Zukunft der deutschen Energie soll grün sein. Doch ausgerechnet Umweltschützer warnen jetzt: Durch die Energiewende werden wir unsere letzten natürlichen Landschaften für immer verlieren.

Hier nun die Beweggründe der Windradlobby


Windräder: Tödliche Gefahr für Vögel


Auf ein Wort!

Aus aktuellem Anlass darf ich folgende Mitteilung machen:                        

Eine uns seit vielen Jahren verbundene und mit namhaften Spenden den Vogelschutz fördernde Vogelfreundin rief uns an und bat besorgt um eine Auskunft. Die Dame hatte am Montag, dem 1. August die von ARD ausgestrahlte Fernsehsendung „Kampf um die Windräder“ zur rigorosen Praxis der Erbauer und Betreiber von Windenergieanlagen angesehen. Sie wollte nun wissen, ob möglicherweise auch in unseren Reihen sich Leute fänden, die mit der Windenergiebranche eng wirtschaftlich verknüpft sind und persönliche Vorteile daraus beziehen, so wie es diverse Herrschaften aus zumindest einem, aber wohl nicht nur dem, in der Sendung namentlich erwähnten, Umweltverband nachweislich tun. Wenn dem auch bei uns so wäre, würde die Vogelfreundin sofort ihr Testament ändern und uns als vorgesehenen Erben streichen.

Ich konnte die Dame besten Gewissens dahingehend beruhigen, dass in den Reihen des Vogelschutz-Komitee niemand in einer solchen Beziehung steht zu der, mir selbst wegen ihrer rücksichtslosen Praktiken und ihres rigiden Vorgehens schon länger unangenehmen, Branche der Windenergie. - Keiner von uns bezieht da einen Vorteil!

Wir können hingegen dazu vorweisen, dass wir vom Vogelschutz-Komitee nicht käuflich sind: Ein Angebot, die für eine in der Nachbarschaft eines unserer Grundstücke aus dem Nationalen Naturerbe – NNE – geplante Windturbinenanlage dadurch zu ermöglichen, dass man als fällige „Ausgleichsmaßnahme“ den auf unserem Grundstück vorhandenen Gebüschbewuchs entfernen würde, um den dortigen Trockenrasen zu fördern, haben wir abgelehnt. – Das können wir sehr wohl aus eigenen Mitteln finanzierten, wenn es denn mal erforderlich sein wird, den erhaltenswürdigen Trockenrasen durch Entkusselung von, jetzt noch nicht einmal übermäßigem, Buschbewuchs zu befreien. Der bietet vorerst vielen Vögeln, Zuflucht, Nahrung und Brutplätze. Ich denke da insbesondere an den Neuntöter und die Sperbergrasmücke, die solche Gebüsche als Nistplätze benötigen.

Also, für den Judaslohn einer von dem Windanlagenerbauer angebotenen Gebüschbeseitigung haben wir nicht den Weg frei gemacht für eine Windturbine, die das Potenzial der Tötung zahlreicher Vögel oder Fledermäuse birgt. Es wäre für uns ein unerträglicher Gedanke, dass wir da zum Kompagnon solcher profitgierigen Leute geworden wären, denen das Leben der zahllosen Vögel gleichgültig ist, die zum Opfer der inzwischen ja gigantischen Anlagen wurden und werden. Der Verschandelung unserer Landschaften, der Lebensraumzerstörung in den rücksichtslos für Windanlagen kahlgeschlagenen Wäldern, dem tausendfachen Vogeltod leisten wir keinen Vorschub. Und keiner von uns zieht daraus einen Vorteil. – Ich selbst habe z. B. vor einiger Zeit meine bescheidenen Ersparnisse mit in die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eingebracht; die liefert erheblich mehr elektrischen Strom als etwa ich selbst benötige, bei bewusst sparsamem Verbrauch. Und da sich dort keine tödlichen Propeller drehen, fügt die Solarstromanlage auch keinem Vogel, keinem Tier Schaden zu.

Mit dieser Erklärung konnte ich das Vertrauen der langjährigen Spenderin in unsere Integrität und Unbestechlichkeit bewahren. - Sie bedenkt uns weiterhin in ihrem, irgendwann dem Vogelschutz zuteilwerdenden, „letzten Willen“.

Zwar können auch wir dem sich ständig weiter ausbreitenden Unheil der maßlos überzogenen „Windstromerzeugung“ nicht Einhalt gebieten. Aber wir stellen uns, aus unserer langjährigen Kritik heraus, gegen neue Pläne für die Errichtung weiterer vogelgefährdender Anlagen. Wir unterstützen, so gut wir können, jene verantwortungsbewussten Mitbürger, die für die Eindämmung der hemmungslosen Errichtung von „Windparks“ eintreten. Ein Park sollte doch etwas Schönes sein und nicht solche grässlichen Bilder liefern wie die von mit Windgeneratoren gespickten Landschaften!

Wobei die Ergebnisse einer unlängst abgeschlossenen Studie (namens PROGRESS) zu Kollisionen von Vögeln an Windkraftanlagen aufzeigen, dass z. B. auch unser – bisher noch! - häufigster Greifvogel, der Mäusebussard, ganz erheblich betroffen ist. Auch bei diesem, uns allen wohlvertrauten, Mäusejäger, Regenwurmfänger und Aasesser zeigt sich, dass die durch Windanlagen verursachten Todesfälle an dem mittlerweile bereits eingetretenen Bestandsrückgang einen wirksamen Anteil ausmachen.

Angesichts der, von rücksichtslosen Geschäftemachereien und ideologisch verblendeten Entscheidungsträgern getriebenen, Weiterführung der Windanlagenerrichtung lässt das für Seeadler, Rotmilane, Schwarzmilane, Mäusebussarde, Weißstörche und wie die ungezählten Opfer alle heißen, keine gute Zukunft erwarten. Die der Gewinnung der sogenannten erneuerbaren Energie dienenden Anlagen bewirken die Verarmung unserer Vogelwelt. Da kann man nur darauf hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger endlich ihren Irrweg erkennen und (auch wenn es in manchen Fällen dem eigenen Finanzvorteil abträglich sein wird!) endlich der ungehemmten Expansion der vogelfeindlichen Technik ein Ende setzen.

Solches mit zu bewirken liegt bei jedem Einzelnen, jeder kann da seinen Beitrag leisten – spätestens wenn der sogenannte „Souverän“ wieder einmal um sein abstimmendes Wohlwollen gefragt ist.

In der Hoffnung und dem Bemühen, dass wir mit unbestechlichem Eintreten für die Vogelwelt möglichst viel Unheil von dieser abwenden können, verbleibe ich, mit nochmaligem Dank für Ihre wichtige Unterstützung und

mit freundlichen Grüßen

Dr. Eberhard Schneider

*************

KNE | Kompetenzzentrum

Naturschutz und Energiewende

Windenergie

Nach zweijähriger Vorbereitungszeit nimmt unter Leitung von Dr. Torsten Ehrke das auf Betreiben mancher Naturschutzorganisationen beim Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit neu geschaffene, als GmbH geführte und von der Michael Otto Stiftung für Umweltschutz gestützte „ Kompetenzentrum Naturschutz und Energiewende“ seine Tätigkeit auf. Es ist „angesiedelt“ beim DNR Deutscher Naturschutzring.

In ihrer Einladung zur „Auftaktveranstaltung“ zu diesem neuen Kompetenzzentrum führte Bundesministerin Hendriks aus:

die Weltklimakonferenz von Paris hat ein klares Signal zur Dekarbonisierung gesetzt. Die Staaten der Erde haben beschlossen, den Klimaschutz unumkehrbar zu machen und den Weg aus dem fossilen Zeitalter zu beschreiten.

Einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele leistet der Ausbau der erneuerbaren Energien. Dieser muss im Einklang mit den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes erfolgen. Um den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen und die zahlreichen Akteure zusammen zu bringen, wird das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende am 1. Juli 2016 seine Arbeit aufnehmen.

Das Kompetenzzentrum wird als eigenständiger Ansprechpartner allen Akteuren der Energiewende und des Naturschutzes zur Verfügung stehen. Ziel ist, Diskussionsprozesse zwischen Naturschutz und Energiewende vor Ort zu versachlichen. Ich freue mich, dass als Trägerin des Kompetenzzentrums die Michael Otto Stiftung für Umweltschutz gewonnen werden konnte. Sie bringt ihr Renommee als Initiatorin für Dialogprozesse zwischen Wirtschaft, Naturschutz, Politik und Wissenschaft ein und wird damit die Unabhängigkeit des Kompetenzzentrums im Spannungsfeld Naturschutz und Energiewende stützen.

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende soll die beteiligten Akteure dabei unterstützen, gemeinsam zukunftsfähige Lösungen zu erarbeiten. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende.

Ich lade Sie herzlich ein, den Auftakt der Arbeit des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende am 29. Juni 2016 gemeinsam zu begehen.  

Dr. Barbara Hendricks

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“

Der Einladung gefolgt waren als Vertreter des Vogelschutz-Komitee e. V. der Präsident Dr. E. Schneider und Schatzmeisterin K. Stahl, um zu erfahren wie das neue Kompetenzzentrum die Belange des Naturschutzes, insbesondere des ja von der unheiligen Technik der sogenannten Energiewende besonders betroffenen Vogelschutzes, künftig gebührend wahrnehmen wird.

Doch da wurden nicht nur wir sehr enttäuscht: Der schönen Worte fielen viele, aber die Gesamtbetrachtung war an Einseitigkeit kaum zu überbieten. Das beherrschende Thema war, wer hätte das auch ernsthaft anders erwartet, die Windenergie. Andere Systeme zur Gewinnung regenerativer Energie wurden weitestgehend ignoriert, kein Wort etwa über das in der Sonnenenergie steckende Potenzial. Der wahre Kern einer ernstgemeinten „Energiewende“, die Energie-Einsparung und die Verminderung von Energievergeudung wurden nicht thematisiert. Genauso wenig kam zur Ausführung, wie man das Primat der Gesamtbelange des Naturschutzes – und des Menschenschutzes - vor den ökonomischen Belangen der Energiegewinnung und den vorgeblichen Zielen einer „Energiewende“ herstellen und wahren wird. Welchen Beitrag da das Kompetenzzentrum www.naturschutz-energiewende.de erbringen wird, das seinem Auftrag gemäß „zu einer Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen“ haben werde.

Das KNE will Fachinformationen geben und verspricht, „schriftliche Anfragen zum Themenkomplex Naturschutz und Energiewende“ zu beantworten. Es soll Auskünfte, Empfehlungen und Stellungnahmen zu aktuellen Studien erarbeiten. Wobei „ein Höchstmaß an Transparenz“ versprochen wird. – Nehmen wir diese, m. E. „Windkraft-ideologische“, Kompetenz beim Wort! Schreiben Sie das KNE an! - Man wird abwarten, wie sich das dann in der Realität darstellen wird. Immerhin ist dieses neue Kompetenzzentrum nicht vergleichbar mit den überdimensionalen Apparaten der Ministerien und Dienste.

Der geschätzte Kollege Ehrke wird jedenfalls viel zu tun haben. Denn das KNE steht auch zur Verfügung für „Konfliktberatung“ in der auch über „den aktuellen Stand des Wissens im Bereich des Natur- und Artenschutzes in der Energiewende“ informiert werden soll.

KNE-Fachdialoge schließlich sollen „Arbeitsprozesse zwischen den Akteuren im Themenfeld Naturschutz und Energiewende“ initiieren und koordinieren und „zur Vermeidung und Verminderung von Konflikten des Naturschutzes beim Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen“ .... – Wie hieß es einst bei einem der fossilen Energiemultis: „Es gibt viel zu tun...“ Das gilt zweifelsfrei auch für das KNE, und es dürfte sicher sein, dass die in der Auftaktveranstaltung erkennbar präsenten, „erneuerbaren“ Profiteure der „Energiewende“ es weiterhin „anpacken“ werden. – Ob der Naturschutz dabei denselben Niedergang erfahren wird wie einst im Zuge der hemmungslosen Vernichtung der mitteleuropäischen Wälder zur Deckung des unersättlichen Energiehungers? Dem dann erst Hans Carl von Carlowitz entgegentrat, der in seinem großen Werk Sylvicultura oeconomica (1713) den Weg zur richtig verstandenen Nachhaltigkeit aufgezeigt hat: nicht mehr Holz aus einem Wald herauszuschlagen, als im gleichen Einschlagszeitraum heranwächst.

Damit hatte der weitblickende Berghauptmann aus dem sächsischen Freiberg eine wahre Energiewende herbeigeführt.

Später dann durch den Kohlebergbau die großflächige Vernichtung von Lebensräumen und Landschaften. Die Hemmungs- und Rücksichtslosigkeit beim Streben nach der profitablen Energiequelle hat dem Naturschutz nie eine Chance belassen. So wie jetzt jedenfalls unter der Willkür der windorientierten „Energiewende“ die Vogelwelt, Fledermäuse und fliegende Insekten ihren Schaden und absehbaren Niedergang erfahren. Wozu die neuerliche Waldzerstörung wegen Bauens von mehrfach baumhohen Windgiganten ein ganz neues Kapitel der Vernichtung eröffnet hat und auch den Luftraum über den Baumkronen nicht mehr frei hält von ihren lebensverachtenden technischen Kontamination. Vor der Rücksichtslosigkeit des ökologischen Irrwegs unbeirrbarer Ideologen, die abermals den Profiteuren der vermeintlichen Energiewende – gänzlich uneigennützig? – zudienen, dient „Naturschutz“ eher nur als Feigenblatt.

Nahezu täglich werden Fälle bekannt, in den die Horste großer Vögel zerstört, Horstbäume illegal gefällt werden usw., welche geplanten neuen gigantischen Windturbinen hinderlich sind. – Für Konfliktlösungen in derartigen Fällen (aber bitte vor der Horstzerstörung oder dem Abschuss der Vögel!) soll also künftig das Kompetenzzentrum verfügbar sein. Nehmen wir die Versprechungen nicht nur zur Kenntnis!

Daran, wie es mit den Sorgen und der Betroffenheit der Menschen umgeht und die „Konflikte“ löst, in welche ja die profigierige Windturbinenindustrie die Menschen treibt (nicht umgekehrt!), wird sich alsbald die „Kompetenz“ des neuen Zentrums messen lassen müssen, wel-ches beim Auftakt weniger als ernsthafter Verfechter des Naturschutzes denn der Wind-Energiebranche aufschien.

Ihre Sorge um die Zerstörung des Waldes und auch der reichhaltigen Vogelwelt des Rhinluchs und Oberen Havellandes durch neue Windturbinen brachten Menschen zum Ausdruck, die sich in Kremmen zu einem Protest versammelt - s. Video - hatten und ihre Ablehnung eines neuen „Windvorranggebiets“ koordinieren. – Hier mag das Kompetenzzentrum tätig werden, um den drohenden Schaden am Naturschutz abwenden zu helfen. Nicht nur da hat das KNE eine Bringeschuld. Es muss der Beweis erbracht werden, dafür dass da nicht nur kein Potemkinsches Dorf errichtet wurde und dass Naturschutz ein ernsthafter Faktor in der Energiewende ist.

Dr. Eberhard Schneider


 
(Aufgrund der Größe in niedriger Bildqualität!)


 

13.08.2015

Für alle die immer noch glauben Windkraftanlagen wären harmlose Stromerzeuger und für Vögel keine Gefahr.

R.Noeske

Schockierende Photos vom verunglückten Storch - Kollision mit Windkraftanlage bei Gerdshagen / Landkreis Prignitz, Land Brandenburg. Es hat den Brutstorch getroffen, er musste eingeschläfert werden! Ein Junges wurde gestern aus dem Horst geborgen.




Macht Windkraft krank? Daniel Wetzel aus Vildbjerg, Dänemark
Aus Angst vor Gesundheitsschäden werden in Dänemark kaum noch Windenergie-Anlagen gebaut. Für die deutsche Energiewende könnte diese Skepsis fatale Folgen haben
Beim ersten Test begannen die Tiere zu schreien. "Sie tobten mit einem schrillen Kreischen in ihren Käfigen und begannen sich gegenseitig zu beißen", sagt Kaj Bank Olesen, Nerzzüchter in Vildbjerg, Dänemark. Als seine Tierärztin im Morgengrauen die Polizei anrief, um die neuen Windkraftanlagen hinter Olesens Bauernhof abschalten zu lassen, lag schon ein halbes Dutzend Tiere tot in den Käfigen. Mehr als 100 hatten sich gegenseitig so tiefe Wunden zugefügt, dass sie getötet werden mussten.
http://www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article137938635/Macht-Windkraft-krank.html
 
Die An- und Aussichten in der BRD sind nicht besser und sämtliche Nachbarländer ziehen nach. Windkraft-Terror gegen Mensch und Natur ist längst ein europa- und weltweites Problem.
http://www.windwahn.de/index.php/news/allgemein/daenemark-wehrt-sich-gegen-windkraft-tyrannei

HOW MUCH WILDLIFE CAN USA AFFORD TO KILL? APRIL 2014
America’s wind farms are actually slaughtering millions of birds and bats annually
Vögel chancenlos

By Mark Duchamp Originally published by The ECO Report
http://savetheeaglesinternational.org/new/us-windfarms-kill-10-20-times-more-than-previously-thought.html


 

  • Raptors are attracted to wind turbines In it we provides pictures of birds of prey perched on wind turbines - a great place to be for spotting prey in the tall grass below. Here is the conclusion of the article:
    "Ornithologists hired by windfarm developers are misrepresenting the facts when they say that raptors “avoid” windfarms, or “are displaced” by them. The simple truth is that they are attracted, then KILLED by wind turbines. California’s very large Altamont Pass windfarm, for instance, kills about 1300 raptors a year, of which 116 golden eagles on average – “Developing Methods to Reduce Bird Mortality In the Altamont Pass Wind Resource Area” (pages 73 & 74, see last column: “adjusted for search detection and scavenging”) – S.Smallwood et al. (2004).  Would so many be killed if they "avoided" wind turbines? (10.06.2013)
  • Öko-Strom vertreibt Vögel von deutschen Feldern Die Energiewende zerstört die Lebensgrundlage für seltene Vögel und andere Tiere. Die Grünen lässt das kalt. Wenn es um das Weltklima geht, so scheint es, ist echter Naturschutz nur noch lästig. (Von Ulli Kulke 07.03.2013)
  • “Vogelfrei”: Wie Klimaschutz den Naturschutz platt macht. (09.03.2013)
  • Faule Kompromisse zum Artenschutz im Soonwald Kuschelkurs zwischen BUND und NABU und Windkraftbetreiber Juwi zulasten der Avifauna wird fortgesetzt. (27.03.2013)
  • Gegenwind Vogelsberg im Spiegel KW13  (von windamigo   25.03.2013)
    Die Wind-Abschattung führten schon zu heftigen Betreiberstreitigkeiten, weil man sich zwar nicht das Wasser, aber den Wind gegenseitig abgrub, und das führt zu Ertragseinbußen der eigenen Anlagen. Wattenrat-Link: http://wattenrat.de/wind/wind47.htm
    Zitat daraus:
  • "Aber nichts ist so, wie es scheint: Dem Vernehmen nach wird die Klage auch von Windkraftbetreibern aus Dornum finanziert, die Abschattungen durch neue Windkraftanlagen für ihre eigenen Anlagen und damit Ertragseinbußen von 10 bis 15 Prozent befürchten. Man sagt also über das Vehikel BUND Landschaftsschutz und meint die eigene Geldbörse." Es geht um den ehemaligen Geschäftsführer des BUND (Bundesebene), Onno Poppinga, der jetzt u.a. Betreiber und Geschäftsführer von Wind"parks" in Ostfriesland ist. MK

    Ein Bild sagt bekanntlich mehr als tausend Worte: http://tinyurl.com/Mikroklima-WKA
    Nur wird auch das die Hardcore-Windwahnsinnigen oder die Geschäftsmodell-Verbandelten nicht überzeugen, die eigentlich nur Ganglinien der Last und Einspeisung lesen müssten: www.wilfriedheck.de (sehr unübersichtlich, daher scrollen und auch ganz unten auf "Schauen Sie in der Fortsetzung nach" klicken. MK

 

 





Fukushima des Naturschutzes Windräder töten Vögel und Fledermäuse und warum die Naturschutzverbände dazu schweigen (von Dr. Friedrich Buer 14.03.2013)
Aus der Ferne gesehen drehen sie sich langsam und friedlich. Und die sollen Vögel und Fledermäuse töten, Storchen‐ und Kranichhäcksler sein, wie Vogelfreunde behaupten und Vogelkiller‐Strom liefern?

Tabelle Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland



Tabelle Fledermausverluste an Windenergieanlagen in Deutschland




Öko-Strom vertreibt Vögel von deutschen Feldern Die Energiewende zerstört die Lebensgrundlage für seltene Vögel und andere Tiere. Die Grünen lässt das kalt. Wenn es um das Weltklima geht, so scheint es, ist echter Naturschutz nur noch lästig. (Von Ulli Kulke 07.03.2013)

Wir erklären für uns:
Das VsK war bisher nicht käuflich und wird es auch künftig nicht sein.
Demgegenüber bekräftigen wir unsere Ablehnung jeden weiteren Ausbaus von Windkraftanlagen und Biogasanlagen. Für ernsthafte Gewinnung „erneuerbarer“ Energie hält das VsK die ganz besondere Förderung  der Photovoltaik und ab sofort die verstärkte Errichtung dieser Anlagen auf Dächern usw. für dringend geboten. – Dr. E.Schneider.


 

 

PM „Keine Jagd auf meinem Grundstück!“

- Pressemitteilung -

„Keine Jagd auf meinem Grundstück!“

Gesetzgeber torpediert Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Gleichzeitig stellen Gerichte immer mehr Grundstücke jagdfrei

Am 22.03.2013 steht der Gesetzesentwurf zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die bundesweite Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ hat sich in einem Offenen Brief an alle Mitglieder des Bundesrats mit dem Appell gewandt, den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes nicht zuzustimmen. Währenddessen werden aufgrund von Gerichtsbeschlüssen immer mehr Grundstücke in Deutschland jagdfrei gestellt.

Änderung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verstoßen Regelungen des aktuellen Bundesjagdgesetzes gegen die Menschenrechte. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen. Deutschland wurde somit verurteilt, seine Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Vom Aigner-Ministerium wurde daraufhin ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes in den Bundestag eingebracht, der am 28.2.2013 von einer kleinen Schar Bundestagsabgeordneter abgenickt wurde. Dieser Gesetzesentwurf entstand unter massiver Einflussnahme der Jagdlobby, was auch der NABU bemängelte. Bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.2.2013 wurde von Bundestagsabgeordneten sogar offen zugegeben, dass man den Jagdgenossen den Austritt aus der Jagdgenossenschaft so schwer wie möglich machen möchte. Sogar Geld soll den Grundstückseigentümern abgeknöpft werden, damit diese bereits „freiwillig“ auf die Wahrnehmung ihres Menschenrechts verzichten.

Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“: Offener Brief an den Bundesrat

Am 22. März steht der Gesetzentwurf nun auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“, in der sich Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland zusammengeschlossen haben, die nicht länger dulden wollen, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, um dort Tiere zu töten, hat die Mitglieder des Bundesrats mit einem Offenen Brief angeschrieben. Darin werden die Vertreter der Länder aufgefordert, dem lobbygeprägten Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zuzustimmen.

 

„Es kann und darf nicht sein, dass die Jägerlobby über die Grenzen der Europäischen Menschenrechtskonvention bestimmt und die Gewissensentscheidung von Grundstückseigentümern, die in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft Achtung verdient, ohne jegliche wissenschaftliche Rechtfertigung mit Füßen treten darf“, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Grundstückseigentümer vertritt.

Gerichtsbeschlüsse: Die ersten jagdfreien Grundstücke in Deutschland

Aufgrund von Gerichtsbeschlüssen werden zur Zeit die ersten Grundstücke in Deutschland vorläufig jagdfrei gestellt. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am 05.03.2013 in einem Eilverfahren zwei Grundstücke in einer Gesamtgröße von ca. 2,5 Hektar vorläufig jagdfrei gestellt (VG Würzburg, Beschluss v. 05.03.2013 - W 5 E 13.138). Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 19.02.2013 ebenfalls in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut vorläufig nicht mehr gejagt werden darf (VG Regensburg, Beschluss v. 19.02.2013 - RN 4 E 13.183). Die Verwaltungsgerichte Würzburg und Regensburg schlossen sich somit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) an, der am 30.01.2013 in zwei Eilverfahren entschieden hatte, dass auf den Grundstücken von zwei Jagdgegnern aus Unterfranken vorläufig nicht mehr gejagt werden darf (BayVGH, Beschlüsse v. 30.01.2013 - 19 AE 12.2122 u. 19 AE 12.2123). Auch in Baden-Württemberg können die Jagdgegner erste Erfolge verzeichnen. In Konstanz hat eine Jagdbehörde einem Landwirt vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestattet, um einer Verurteilung durch das Verwaltungsgericht Freiburg zu entgehen.

 

In Deutschland entstehen somit gerade die ersten jagdfreien Zonen.

 

Mehr Informationen erhalten Sie unter:

www.zwangsbejagung-ade.de

www.buergeranwalt.com/category/jagdzwang/

 

 

Neustadt, den 20.03.2013

 

Rechtsanwalt 
Dominik Storr
Erlacherstraße 9
97845 Neustadt am Main OT Erlach
Telefon: +49 (0) 9393-99320-3
Telefax: +49 (0) 9393-99320-9
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internetauftritt: www.buergeranwalt.com

Auf ein Wort….. zur Sache mit der Jagd und den Menschenrechten

Auf ein Wort…..
zur Sache mit der Jagd und den Menschenrechten



es war ja leider zu befürchten, dass die Anstrengungen nicht den erhofften Erfolg brachten: die Bestätigung des
zuvor vom deutschen Bundestag -  in einer der üblichen „Plenarsitzungen“ zu später Stunde - gebilligten Entwurfs
zur Änderung des Bundesjagdgesetzes durch den Bundesrat zu verhindern. – Dennoch haben wir nicht tatenlos die
„Flinte in´s Korn geworfen“ den Versuch  unternommen. Über unser kurzfristig und „in quasi letzter Minute“
eingerichtetes „online Gesuch“ hinaus, welches von weit über vierhundert Petenten gestützt wurde, habe ich
selbst mich auch noch in persönlichen Schreiben an eine Reihe von Politikern gewendet und um Unterstützung
unseres Anliegens gebeten.

Mehr:…….

Stark ist aber noch immer der Einfluss der Jagdvertreter, in wohl allen Partei-Fraktionen der genannten Gremien
finden sich (wieder) Jäger. Deren „fachmännischem“ Rat folgen die jagdfachlich ja meist eher unbedarften Damen
und Herren.  Sie merken gar nicht, dass sie überkommenen Ideologien aufsitzen, die Ende des 19 Jahrhunderts
entwickelt und unter dem „Reichsjägermeister“ Hermann Göring zur Vollendung gebracht wurden. Und auch sie
sehen offenbar Jagd als quasi „gottgegeben“ an, folgen ohne wirklich tieferes Nachdenken dem gebetsmühlenhaft
heruntergeleierten „Jägerlatein“ von „Regulierung“ der Wildtierbestände, der Erfordernis der Verhütung von
„Wildschäden“, der Verhinderung von „Wildseuchen“ und der Notwendigkeit  der „Bekämpfung“ von Beutegreifern
als ewigen „Feinden“ des Nutzwildes. Gebotene Kenntnis in Fragen ökologischer Gefüge, der Wechselbeziehungen
der Arten, wildbiologischer Fakten und Zusammenhänge der Populationsbiologie wird da nur höchst selten entwickelt;
die Befragung wirklicher Fachleute bleibt außen vor, man folgt der Darstellung der freizeitjagenden Kollegen … .

Jagd schadet mehr als sie nützt

Kein Gedanke daran, dass die Bestände freilebender Tiere sehr gut ohne die Verfolgung durch Jäger auskommen,
dass Jagd sie auch nicht „regulieren“  sondern allenfalls dezimieren kann, dass „Wildschäden“ vor allem durch die
Jagd provoziert werden:

Weil durch maßlose Zufütterung die bestandsbegrenzenden Lebensraumfaktoren des Nahrungsangebots ausgeschaltet
werden; wie man es augenfällig am Beispiel Wildschwein erkennen kann, das praktisch zum „Mastschwein“ verkommen,
in wahrer Massentierhaltung der Befriedigung der Jagdlust dient.

Weil die Tiere in ihren natürlichen Nahrungsgewohnheit infolge der ständigen jagdlichen Beunruhigung stark gestört sind
– hierzulande dürfen praktisch rund um´s Jahr irgendwelche Tiere „bejagt“ werden. „Schonzeiten gelten jeweils nur für
Bestimmte Wildtierarten, nie für alle Tiere gleichzeitig. Stets sind Jäger  irgendwo präsent. Was immer eine Beunruhigung
für alle im selben Gelände sich aufhaltenden Tiere bedeutet. Diese weichen notgedrungen  zu anderen Plätzen aus, halten
sich dort unnatürlich zahlreich auf und suchen auf dann viel zu kleiner Fläche ihre natürlich gewachsene Nahrung. Die Folge
sind dann die „Wildschäden“; etwa wenn Rehe und die anderen Wildwiederkäuer in ihren Rückzugsbereichen übermäßig
viele Knospen von Sträuchern und Baumjungwuchs „verbeißen“ oder  wenn Rot- und Damhirsche oder Mufflons die Rinde
von den Baumstämmen „schälen“.

Nicht weniger widersinnig ist die Vertreibung von Wildgänsen, Kormoranen oder Ringeltauben durch „Vergrämungsabschuss“
von ihren Nahrungsplätzen. Auch sie finden sich dann konzentriert in jenen Bereichen ein, wo sie sich (momentan) in Sicherheit wägen. Die erzwungenen Ortsveränderungen, manchmal mehrmals im Lauf eines Tages!, verursachen zwangsläufig einen erhöhten Energieverbrauch bei den immer wieder verjagten und verfolgten Vögel, welche natürlich die Tötung der Artgenossen wahrnehmen und in der Folge einen höheren „Meideabstand“ zu verdächtigen Objekten und insbesondere gegenüber sich nähernden Menschen – von denen jeder ein potenzieller Jäger ist - größere „Fluchtdistanzen““ entwickeln. Im Ergebnis haben diese ständig beunruhigten, durch die Tötung der Artgenossen „vergrämten“  Tiere einen erhöhten Nahrungsbedarf, der zudem auf geringer verfügbarer Fläche gedeckt werden muss; wo dann die für´s Überleben benötigte Nahrung überproportional hoch aufgenommen wird …  was dann die „Schäden“ auf überweideten Wiesen und Feldern (oder an Teichwirtschaften)  zeitigt.     

Völlig verfehlt ist gleichermaßen das Vorgehen gegen die Tiere zur Eindämmung von Wildkrankheiten /-seuchen.  Dass Jagd und Jäger dazu gar nicht in der Lage sind, zeigen alle Beispiele. Weder ist die Tollwut mit jagdlichen Mitteln einzudämmen, noch die Schweinepest, noch die Geflügelpest, Myxomatose u.a. m.. Im Gegenteil, die jagdlichen Aktionen bewirken eher die weitere Verbreitung der Krankheiten! Anstatt erkrankten Tieren die nötige Ruhe und Ungestörtheit zu belassen, zurückgezogen die Krankheit auszuheilen oder an ihr zu sterben, werden sie verfolgt. Bereits infektiöse aber noch mobile Individuen verschleppen dann bei ihrer Flucht die Krankheit in anderer Bereiche und infizieren dort weitere Artgenossen.

So wie Jäger nicht selten selbst zum Verbreiter der  Krankheit werden. Wenn bei Berührung eines getöteten Tieres, dessen
Infektiösität man nicht erkennt, Schuhe oder Kleidung mit Blut und Körperflüssigkeiten desselben kontaminiert, verschleppt man unweigerlich die Erreger in weit entfernte Gebiete. So wie insbesondere mit unerkannt infektiöser Jagdbeute die Verschleppung erfolgt. Am Beispiel Schweinepest gibt es reichlich Belege dafür, dass oftmals Menschen diese weiter tragen. So werden dann auch Hausschweinbestände mit dem Erreger-Virus infiziert, nicht aber weil etwa ein Wildschwein dieses in den Schweinstall verschleppt hätte. Es fehlt hierzulande bei allen bisherigen Seuchenzügen der Schweinepest der Nachweis, dass ein Wildschwein einen Hausschweinebestand infiziert hat – aber umgekehrt erleiden die Wildschweine die Infektionen aus dem Material und Kadavern der Stallhaltungen.

Nicht minder katastrophal ist der allgemeine Abgeordneten-Kenntnisstand in der Betrachtung der „Räuber-Beute-Beziehung“.
Auch hier wird den jägerischen Falschdarstellungen gefolgt.
Zwar haben die Forschungsergebnisse zu  zahlreichen Beispielen diese natürlichen Beziehungsgefüges längst Eingang in die
Lehrbücher und das populäre Schrifttum gefunden. Sie zeigen, dass nicht der Beutegreifer das Schicksal seiner Beute bestimmt; (Inselsituationen mit gestörtem Beziehungsgefüge der Arten seien da mal außen vor gelassen!). Vielmehr hängt das Wohlergehen der Predatoren von ihrer Beute ab.  Das resultiert allein schon aus dem Energiefluss vom Bestand der Beute zu dem der „Räuber“.
Ein Beutegreifer ist längst verhungert, bevor er die letzten Individuen eines vitalen Beutetierbestandes erjagt hätte. Immer
Hat der Predator das schlechtere Los. – Wie war das bei „Rotkäppchen und der Wolf“, oder bei „Wolf und die sieben Geißlein“? Wer hat überlebt – die Beute oder der „Räuber“?

Die überkommene Ideologie der „Hege“ nach dem Grundsatz: „alles was krumme Schnäbel und Krallen trägt muss weg“, wird in der Jägerschaft so uneinsichtig wie hartnäckig gepflegt. Wobei, in umgekehrtem Verhältnis zum allgemeinen Wissenstand über die für den Fortbestand des Artengefüges essenzielle Beziehungssystem, die jägerische Dummheit steigt, die sich in der Verfolgung der unerwünschten und verhassten „Räuber“ in jüngster Zeit mit ganzer Wucht präsentiert: Seien das die jagdlichen „Großveranstaltungen“ zu „revierübergreifenden“ Massentötungen von Rotfüchsen oder psychopathische Exzesse der „Krähen-Vertilgung“ = „Crow buster“- die vom so selbstlosen Jäger praktizierte „Schädlingsbekämpfung“. Seit 150 Jahren Hegeideologie hat kein wahrer Lernprozess Jäger stattgefunden. Man sieht sich nach wie vor in der Rolle des „Spitzenregulators“ (nach Ausrottung der großen Beutegreifer) ganz oben in der Nahrungspyramide (welche aber ihre Richtigkeit darin hat, dass sie den Energiefluss in der Folge von Nahrungsebenen aufzeigt).   

Politikversagen

Dennoch folgte einmal mehr die Politik willig den jagdlichen Heilsverkündern. Jedes noch so dümmliche Gerede gegen die konsequente Übernahme des höchstrichterlichen Urteilsspruchs in die EGMR-konforme Gesetzgebung wurde begierig aufgenommen, um möglichst alles so zu belassen wir bisher.
Dar geht es bei der anstehenden Gesetzesänderung nicht im Detail um jagdliche Inhalte sondern um eine jagdrechtliche Grundsatzfrage. Doch hat auch diese ihren Ursprung in der Zeit der so unsinnigen „Hegeideologie“, welche bis heute das deutsche Jagdgeschehen bestimmt.
Diese Ideologie konnte nämlich nicht die, mit der Revolution 1848 festgelegte, freiheitliche Menschenrechtsbestimmung einbinden, nach der jedem Eigentümer an Grund und Boden das JAGDRECHT zufiel als ein „selbständiges dingliches Recht, das nicht begründet ist“.

So wie die Menschen zuvor die Feudalherrschaft abgeschüttelt hatten, welche das Recht zur Jagd ausschließlich für sich beansprucht hatte,
und nun nach vielen Jahrhunderten in Rechtlosigkeit der Bevölkerung die RECHTE der Menschen artikuliert wurden, stand diese neue Regelung den vor allem den im Großgrundbesitz weiter erhaltenen Jagdinteressen entgegen. Man kreierte Jagdbezirke, im vorgegebenen Interesse der Hege des Wildes. Danach blieb zwar das Jagdrecht mit dem Grundeigentum verknüpft – bis heute. Doch setzte man die Mindestgrößen der Grundflächen fest, die auch das Recht zur Ausübung des Jagdrechts vermittelt. Das wenige Jahre zuvor erlangte Stückchen Menschenrecht wurde wieder aufgeweicht. Großgrundbesitzern wurde die Möglichkeit belassen, auf ihrem Eigentum auch  selbst zu bestimmen und dort die Jagd auszuüben. Den kleinen Grundbesitzern wurde dies verwehrt, die Selbstbestimmung über das
Eigentum wurde ihnen wieder genommen. Sie wurden in der Folge gezwungen, ihre Grundflächen in die gemeinschaftlichen Jagdbezirke einzubringen. Bis zu Beginn  des 20sten Jahrhunderts gab es zwar sehr unterschiedliche Anforderungen an die Größe eines Grundeigentums, auf dem der Eigentümer selbst das ihm zufallende Jagdrecht ausüben durfte.   Eigenjagdbezirke“ waren nach kleinstaatlichen Regelungen möglich in Größen zwischen 12 ha – 250 ha. Aber Grundeigentümer wurden entrechtet.

Im Reichsjagdgesetz hat dann der „Reichsjägermeister“ Festsetzungen schaffen lassen, wie sie bis heute das Bundesjagdgesetz trifft. Welches jedem Grundeigentümer mit weniger als 75 ha zusammenhängender land, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbarer Fläche die Selbstbestimmung über sein Eigentum versagt und ihn zwingt, seine Grundflächen in eine Jagdgenossenschaft (eine sogenannte Zwangsgenossenschaft) einzubringen, damit diese dann einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bildet. So wie schon das Göring´sche Reichsjagdgesetz, hat dann auch das im selben Geiste stehende Bundesjagdgesetz dem kleinen Grundeigentümer – nicht so denen mit über 75 ha Fläche! – verwehrt, von seinem „selbständigen dinglichen Recht das nicht begründet ist“ auch Gebrauch zu machen, die Jagd dort selbst auszuüben. Vielmehr hat man ihm auch im Zuge der zwangsweisen Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft die Selbstbestimmung verwehrt, darüber zu entscheiden ob auf seinem Grundeigentum überhaupt die Jagd ausgeübt wird.

Auch in anderen Ländern (Frankreich, Österreich kam es zu ähnlichen Regelungen mit der Bildung von Jagdbezirken – anders etwa bei Lizenz- oder Patent-Jagdsystemen (Schweiz, Skandinavien usw.) oder der - so bis in´s Mittelalter üblichen - Jagdausübung auf den ALLMENDEN durch Bewohner der jeweiligen Gemeinde (ungefähr so in Spanien). Nach jahrelangem Rechtsstreit haben dann 1999 französische Grundeigentümer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR obsiegt (Chassagnou et al. vs. France).
Sie hatten nicht die Ungleichbehandlung akzeptiert, die kleine Grundeigentümer erfahren, die ihre Flächen nicht selbst bejagen
dürfen oder die Jagd ruhen zu lassen, sondern diese einem Jagdsyndikat überlassen müssen. Wohingegen die großen Grundeigentümer die Jagd selbst ausüben können. Das Gericht hat befunden, dass die Regelung die Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK verletzt. Aus der ergibt sich das Selbstbestimmungsrecht über das Eigentum und es darf niemand gezwungen werden, es für Dinge zur Verfügung zu stellen, die er nicht akzeptiert.  Gleichermaßen hat der EGMR dann in der Klage Schneider vs. Luxembourg entschieden, und nun gegen Deutschland. – Der EGMR hat die Menschenrechtserrungenschaft von 1848 somit wieder hergestellt.

Diesen Richterspruch und die Wahrung der Menschenrechte auszuhebeln, ist Inhalt der jetzt vom Bundestag und Bundesrat ohne jede angemessen Diskussion „durchgewinkte“, Änderung der Bestimmung im Bundesjaggesetz über die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft. Anstatt den Grundeigentümern ihre Selbstbestimmung zu überlassen, ob sie ihren Grund und Boden in eine freiwillige Jagdgenossenschaft o.ä. einbringen, wie es ja folgerichtig sich aus der EMRK ergibt, macht man den Austritt aus der Zwangsgenossenschaft zur Einzelfallregelung mit Antragstellung, Übernahme von Kosten und „Gesinnungsprüfung“.

Krasser kann die Missachtung der EMRK wohl kaum ausfallen! Die Bundesrepublik Deutschland begeht einmal mehr eine Verletzung der Menschenrechte. Gleichwohl sie anderen Staaten solches vorwirft. Dass man damit nicht lange bestehen wird, ist in dem von Ministerin Aigner geführten „Jagdministerium“ den Verantwortlichen und „Tätern“ bewusst. Dass insbesondere der  Ausschluss juristischer Personen (also Stiftungen, Vereine, Firmen usw.) vom Austritt aus der Zwangsbejagung neue Klagen zur Folge haben wird, ist den Verantwortlichen bewusst.  Aber man will, das wird offen zugegeben, „Zeit gewinnen“. – Wofür? Doch allein dafür, dass die Perversionen des deutschen Jagdwesens noch eine Weile fortbestehen können. So wie die Jagdfunktionäre und Göring-Erben schon seit Jahrzehnten in dem eigenen Bewusstsein agiert haben, dass die Zwangsbejagung  unzulässig ist, will man noch ein Weilchen in diesem fragwürdigen Erbe ausharren. – Was kümmern schon die Menschenrechte?


Eine Hoffnung bleibt

Wenn schon die nach Regelung unseres Grundgesetzes vorgesehenen Verfahrensabläufe es ermöglichen, dass Wünsche einflussreicher Interessengruppen trotz offenen Verstoßes gegen eine europäische Konvention – und gegen Menschenrecht – in Gesetzesform gefasst werden, gibt das einen Einblick in den Zustand dieser Republik. Die daraus zutage tretende politische Verantwortung lässt sicher zu wünschen übrig, so wie auch die daraus abzulesende Achtung der Verantwortlichen vor den Rechten der Menschen, der Bürgerinnen und Bürger. Nicht einmal dem wohl tausendfach artikulierten Wunsch nach nochmaliger Behandlung der geplanten Gesetzesänderung unter Einbeziehung des Vermittlungsausschusses kam man nach.

Nun liegt es nach Bestimmung unserer Verfassung beim Bundespräsidenten, die Gesetzesänderung durch seine Unterschrift real werden zu lassen.  Was allerdings kein Vorgang der Alltagsroutine ist. Der Bundespräsident hat in seiner Prüfkompetenz die Möglichkeit und Aufgabe, das anstehende Gesetz u. a. in seiner Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu überprüfen. Wozu ihm natürlich kompetente Juristen zur Seite stehen. Kommt man im Bundespräsidialamt zu dem Befund, dass es einem Gesetz an der nötigen Konformität mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland mangelt, kann, darf und muss er durch Verweigerung der Unterschrift den gesamten Ablauf beeinflussen und auf eine Verbesserung veranlassen.

Es geht bei dieser Gesetzänderung freilich um das Bundesjagdgesetz; doch hier geht es um die Verbindung einer Regelung dieses Gesetzes mit der Menschenrechtskonvention. Wodurch sich diese Änderung ja ganz maßgeblich von sonst üblichen inhaltlichen Änderungen des Gesetzes unterscheidet. Insofern darf man vielleicht darauf hoffen, dass die bundespräsidiale Prüfung ganz besonders die Übereinstimmung mit der Menschenrechtskonvention einbezieht, die ja zugleich in Beziehung zur Verfassung steht.

In diesem Sinne gegenüber dem Herrn Bundespräsidenten noch einmal das Anliegen der Wahrung der Menschenrechte durch das zu ändernde Bundesjagdgesetz zu artikulieren, habe ich mich in meinem Schreiben an ihn gewendet. Damit soll auch noch einmal angesprochen sein, dass eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes die drohende abermalige Missachtung der Menschenrechte nicht billigt. Ich habe mich somit zum Sprecher nicht nur des Vogelschutz-Komitee e. V., seiner Freunde und Förderer und vielen Vogel- und Tierfreunden gemacht.

Von einem neuen Aufruf für etwa ein online-Gesuch wie an die Damen und Herren oder eine sonstige Zuschriften-Aktion haben wir ausdrücklich abgesehen. Nach allen Erfahrungen sind Massenzuschriften an den Bundespräsidenten nicht empfehlenswert; man kann an dieser Stelle dadurch eher eine ungünstige Situation erzeugen. Es steht für uns  ganz außer Zweifel, dass die aus dem Grundgesetzt sich ergebenden Aufgaben des Bundespräsidenten mit höchster Sorgsamkeit ausgefüllt werden. Und in den Händen unseres verehrten Herrn Bundespräsidenten liegt die Wahrung der Menschenrechte sicher in sehr guten Händen.

Wohl bleibt es jedermann unbenommen, als Bürgerin und Bürger in einem eigenen Schreiben sich selbst an den Herrn Bundespräsidenten zu wenden – gern dürfen Sie auf unsere Ausführungen dazu zurückgreifen. Unsere Empfehlung geht aber unbedingt dahin, keine Flut an Zuschriften über ihn zu ergießen.


In der Hoffnung, auch in Ihrem Sinne der Sache dienlich zu sein, verbleibe ich
Ihr Dr. Eberhard Schneider      



Lesen Sie selbst …. Brief an BP

Notfallratgeber

Vogelnotfallratgeber

 

8 Tipps, wie Sie verletzten oder verwaisten Vögeln am besten helfen:

 

Grundsätzliches

Generell gilt: Verletzte Vögel möglichst schnell in fachkundige Hände übergeben, z.B. eine Vogelauffangstation. Auch viele Tierärzte behandeln gratis. Über Telefonbuch und Internet erhalten Sie die nächsten Kontakte. Der Transport erfolgt in einem Karton mit Luftlöchern und Handtuch, damit der Vogel nicht rutscht. Ist der Vogel nicht erreichbar oder wehrhaft, bitte Feuerwehr mit 112 anrufen. Natur- und tierschutzrechtliche Bestimmungen einhalten!

 

  • Vogeljunge bitte nicht sofort aufsammeln. Erst beobachten. Oft werden Küken noch von ihren Eltern versorgt, auch wenn sie sich nicht mehr im Nest befinden. Aufzucht nur bei genauen Kenntnissen!
  • Nicht scheu? Teilnahmslose ausgewachsene Vögel sind in der Regel verletzt oder krank. In fast allen Fällen gilt, dass die Tiere Durst haben. Versuchen Sie, dem Vogel mit einer Pipette oder ähnlichem etwas Wasser einzuflößen.
  • Schock! Nach einem Unfall steht ein Vogel oft unter lebensbedrohlichem Schock. Nicht weiter anfassen oder stören als unbedingt nötig.
  • Vögel mit Wunden sollten nicht auf Zeitungspapier gesetzt werden, solange die Wunde noch blutet. Besser sind ein sauberes Haushaltspaier oder ein trockenes, fusselarmes Tuch. Wenn durch Kot verschmutzt, unbedingt wechseln! Bei starken Blutungen sind Mulltupfer oder ein Verband angebracht.
  • Keine äußeren Wunden? Nach Zusammenstößen ist nicht zu sehen, ob der Schädel verletzt ist. In dunklem Karton ruhen lassen, nach zwei Stunden im Freien nachsehen. Nicht eingegangen? Gegebenenfalls freilassen oder ärztlich behandeln.
  • Durchfall? Ist die Kloake verschmutzt, so hat der Vogel unter Umständen Durchfall wegen Parasitenbefalls. Karton ohne Einstreu oder Sand nutzen: Tierarzt benötigt nicht verunreinigte Kotproben!
  • Gehirnerschütterung: Bei Gleichgewichtsstörungen keinen zu großen Wassernapf anbieten: Der Vogel kann darin ertrinken!
  • Knochenbrüche: Für den Transport den Kartonboden gut mit zerknülltem Küchenpapier auspolstern. Wolle oder faserige Stoffe können Gliedmaße abschnüren!

Netzwerk Nationales Naturerbe



„Tag des Nationalen Naturerbes“

Nationales Naturerbe ist ein bedeutender Erfolg des Naturschutzes

Erstmalig luden das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesamt für Naturschutz zu einem „Tag des Nationalen Naturerbes“ ein. Ort der Begegnung war die Naturerbefläche der Wahner Heide bei Bonn, wo am 09. Juni im Rahmen mehrerer Exkursionsangebote das Naturerbe dem interessierten Publikum erläutert wurde.

Die Naturschutzverbände wurden durch den Umwelt-Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) vertreten; wir geben nachfolgend die Pressemitteilungen des BMUB und des DNR sowie den Redebeitrag seines Vizepräsidenten wieder:

DNR zum Tag des Nationalen Naturerbes

Miller: „Nationales Naturerbe ist ein bedeutender Erfolg des Naturschutzes“

Berlin, 9.06.2017. Anlässlich des Tags des Nationalen Naturerbes hat der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) auf den weiterhin alarmierenden Zustand der biologischen Vielfalt in Deutschland hingewiesen. Das Überleben der heimischen Tier- und Pflanzenarten könne langfristig nur gesichert werden, wenn dafür die notwendigen Lebensräume bewahrt werden. Großräumige Naturschutzflächen seien daher wichtiger denn je. „Vor allem Naturschutzorganisationen waren und sind Taktgeber bei der langfristigen Sicherung wertvollster Naturschutzflächen. Wenn wir jetzt zurückschauen, haben wir in den letzten knapp 20 Jahren enorm viel gemeinsam erreicht“, sagte DNR-Vizepräsident Leif Miller.

Seit 1999 arbeiten Naturschutzverbände und -stiftungen unter dem Dach des Deutschen Naturschutzrings (DNR) in einer gemeinsamen „Strategiegruppe Naturschutzflächen“ zusammen für die langfristige Sicherung der Flächen des Nationalen Naturerbes. Die vielen Partner leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland. Insgesamt sind seit 1999 rund 190.000 Hektar Bundesflächen dem Naturschutz gewidmet worden. Dies ist ein bedeutender Erfolg des Naturschutzes.

Naturschutzorganisationen haben selbst große Naturschutzflächen vom Bund übernommen und jahrelang die Kosten für deren naturschutzgerechte Entwicklung getragen. In dieser Legislaturperiode wurde mit der Einrichtung eines eigenen Haushaltstitels erreicht, was seit vielen Jahren gefordert wurde: Auch der Staat muss finanzielle Verantwortung für Naturschutzflächen übernehmen. Außerdem hat der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages im Juni 2015 weitere rund 31.000 Hektar ehemaliger Militärflächen, verteilt auf 62 Liegenschaften, als dritte Tranche des Nationalen Naturerbes beschlossen.

Aus Sicht des DNR und seiner Strategiegruppe ist eine weitere Stärkung des Nationalen Naturerbes auch zukünftig unabdingbar. Mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 fordert der DNR, naturschutzfachlich bedeutsame Flächen der vierten Tranche von Privatisierung auszunehmen und dauerhaft zu schützen. Zudem müsse eine Beratungs- und Vernetzungsstelle von Bundesumweltministerium und Flächeneigentümern zur Absicherung einer dauerhaft hohen naturschutzfachlichen Qualität auf allen Naturerbe-Flächen etabliert werden. Da sich Naturschützer seit vielen Jahren vor Ort für Flächen engagieren, sollten sie als „Flächenpaten“ ein Mitspracherecht haben, um ihre fachliche Expertise bei der Betreuung und Entwicklung einbringen zu können.

Darüber hinaus appelliert der DNR an die Politik, Bundesflächen außerhalb des Nationalen Naturerbes dauerhafter einer Wildnisentwicklung zu überlassen und entsprechende Konzepte zu entwickeln. „Hierfür brauchen wir in der nächsten Legislaturperiode einen Wildnisfonds mit Mitteln des Bundes, um die Schaffung von Wildnisgebieten von gesamtstaatlicher Bedeutung gezielt unterstützen zu können“, so Miller weiter.

 

 >>> BMUB <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> 09.06.2017 10:16 >>>


09.08.2017

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Naturschutz, der
Deutschen Bundesstiftung Umwelt und der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben

Naturerbe
Einblicke in kostbare Naturschätze
Tag des Nationalen Naturerbes in der Wahner Heide eröffnet

Unter dem Motto „Naturschätze erleben“ sind Bürgerinnen und Bürger
am 10. und 11. Juni eingeladen, in einer großen bundesweiten
Gemeinschaftsaktion das Nationale Naturerbe zu erleben. An 29 Standorten
öffnen Träger von Naturerbeflächen ihre Tore. Der Tag des Nationalen
Naturerbes soll neugierig machen auf eine faszinierende Tier- und
Pflanzenwelt und einzigartige Landschaften des Nationalen Naturerbes.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das Nationale Naturerbe war
und ist eine herausragende Initiative des Bundes. Nach nunmehr drei
Legislaturperioden blicken wir auf eine unglaubliche Erfolgsgeschichte
für die Natur zurück. Allein die Größe vieler Naturerbeflächen ist in
unserem dicht besiedelten Land von unschätzbarem Wert für Natur und
Landschaft. Wir bewahren damit nachfolgenden Generationen einzigartige
Lebensräume und ein Stück Naturschutzgeschichte.“

Bei der Auftaktveranstaltung zum „Tag des Nationalen Naturerbes“ heute
in der Wahner Heide hoben Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes
für Naturschutz (BfN), der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit ihrem Geschäftsbereich
Bundesforst die einzigartige Bedeutung der Naturerbeflächen für den
Naturschutz in Deutschland hervor.

Im Rahmen des Nationalen Naturerbes verzichtet der Bund auf den Verkauf von
naturschutzfachlich wertvollen Bundesflächen und überträgt sie in die
Hände des Naturschutzes, um Wildnis und schutzwürdige
Offenland-Lebensräume zu sichern.

Mittlerweile umfasst dieses „Nationale Naturerbe“ eine Fläche von
156.000 Hektar. Die Flächen werden von den Ländern, der Deutschen
Bundesstiftung Umwelt, den Naturschutzverbänden und -stiftungen sowie
dem Bundesforst im Zusammenwirken mit dem Bundesamt für Naturschutz auf
höchstem naturschutzfachlichem Niveau betreut.

Über den Tag des Nationalen Naturerbes:
Vom 10. bis 11. Juni finden auf 29 Flächen in Deutschland vielfältige
Aktionen zum „Tag des Nationalen Naturerbes“ statt: Wanderungen und
Exkursionen in Buchenwäldern an der Ostseeküste, in das Grüne Band, in
Heide- und Waldlandschaften in West- und Ostdeutschland bis hin zu einer
Fahrradtour in eine Naturerbefläche vor den Toren Münchens.

Interaktive Karten und die Einzelveranstaltungen: www.bmub.bund.de/P4602

Auswahlkriterium für Naturerbeflächen:
www.bfn.de/0325_nne_allgemein.html
Stand der Flächenübertragungen:
www.bfn.de/0325_nne_stand_uebertragung.html

Die Flächen der DBU des Nationalen Naturerbes: www.dbu.de/naturerbe

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Statement zum Tag des Nationalen Naturerbes am 9.6.2017 in der Wahner Heide

Grusswort Leif Miller, 1. Vizepräsident des DNR “Engagement der Naturschutzverbände zur Sicherung des Nationalen Naturerbes“

-          NNE ist ein gemeinsamer Erfolg von NGOs, Politik sowie Landes- und Bundesverwaltung.

-          Das zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass bisher alle Bundesregierungen in den verschiedensten parteipolitischen Zusammensetzungen die Idee des NNE unterstützt und gefördert haben – und alle Beschlüsse zum NNE im Bundestag nahezu einstimmig verabschiedet wurden

-          NNE ist auch ein gutes Beispiel dafür, wie Nutzer (Bundesforst…) und Schützer zusammenarbeiten können: Wir anerkennen dabei vor allem, wie sich der Bundesforst als „Naturschutzdienstleister“ ein neues und zusätzliches Tätigkeitsfeld neu erschlossen hat – vor Ort gibt es inzwischen vielfältige und enge Kooperationen zwischen NGOS (BUND, WWF, Sielmann-Stiftung, NABU…) und dem Bundesforst. Das hätte man sich vor 20 Jahren nicht träumen lassen (und eine solche Neuorientierung wünscht sich der DNR beispielsweise auch von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes…)

-          Wir sind als Verbände und Stiftungen unter den Dach des DNR sind dankbar für das jahrelange Engagement der DBU – gerade in den Jahren 2006 und 2007 wäre die tolle Idee des NNE gescheitert, wenn nicht die DBU (namentlich Prof. Wahmhoff) hier pragmatisch Verantwortung für die Sicherung (und die damit verbundenen Kosten) übernommen hätte

-          Bei allem Lob für die Partner darf aber nicht unerwähnt bleiben: Gerade die Stiftungen und Verbände waren ein wesentlicher Treiber der Idee des Nationalen Naturerbes

  1. Wir haben seit Ende der 1990er Jahre immer wieder den Bedarf aufgezeigt. Uns wurde immer wieder gesagt, dass es illusorisch ist, dass der Bund auf die Privatisierung von Flächen verzichtet
  2. Wir haben die entscheidenden Akteure zusammengebracht und immer wieder Druck gemacht
  3. Ein wesentlicher Baustein für den Erfolg war die verbandsübergreifende Zusammenarbeit in der DNR Strategiegruppe Naturschutzflächen, die es seit dem Jahr 1999 gibt

-          Wenn wir jetzt zurückschauen, haben wir in den letzten knapp 20 Jahren enorm viel gemeinsam erreicht

-          Neben den 156.000 ha NNE-Flächen seit dem Jahr 2005 müssen aus unserer Sicht auch noch die 36.000 ha BVVG-Magdeburger-Liste-Flächen mit dazu gerechnet werden

-          Damit sind knapp 200.000 Hektar Bundesflächen aus der Privatisierung ausgenommen worden – fast die Festlands-Flächengröße aller deutschen Nationalparke

-          Mit der 3. Tranche in dieser Legislaturperiode haben wir zwei Meilensteine erreicht

  1. Es sind nunmehr fast alle verfügbaren (!) naturschutzrelevanten Bundesflächen für den Naturschutz gesichert
  2. Es wurde ein eigener Haushaltstitel für die Flächen der Bundeslösung eingeführt. Damit kann nun das umgesetzt werden, was Stiftungen und Verbände schon seit langem fordern: Die öffentliche Hand muss auch finanzielle Verantwortung für die Sicherung der Flächen übernehmen

-          In der dritten Tranche war es deshalb kaum noch erforderlich, dass Stiftungen und Verbände als „Lückenbüßer“ einspringen mussten

-          Gleichwohl zeichnet sich aber hier und da ein anderes kleines Problem ab: Es gibt viele Umweltgruppen, die sich seit Jahren für die Flächen ehrenamtlich engagieren. kartieren. Führungen anbieten usw. usf. Und diese Gruppen sind mitunter enttäuscht, wenn die neuen Flächenbesitzer „ihr Ding“ machen. Unser Wunsch richtet sich deshalb an BfN/BMUB und DBU gleichermaßen: Bindest die örtlichen NGOs in die Betreuung der Flächen ein – nutzt ihren Sachverstand

-          Bedauerlich ist, dass es im Rahmen der 3. Tranche nicht gelungen ist, auch BVVG-Flächen zu sichern. Hier besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf

-          Uns ist unverständlich, warum es nach wie voir möglich ist, dass die BVVG nicht nur Naturschutzflächen in direkter Nachbarschaft zu NNE-Flächen verkauft sondern auch Flächen in Überschwemmungsgebieten – für die dann der (neue) Eigentümer später im Rahmen eines möglichen Hochwasserschutzprojektes wieder teuer entschädig werden muss

-          Nicht nur wegen der ungelösten Problematik der BVVG-Flächen fordern wir eine 4. Tranche des NNE

-          Bei der 4. Tranche des NNE soll es vor allem um Vorratsbeschlüsse gehen, sogenannten „wenn-dann-Beschlüsse

  1. Wenn große Militärflächen wider Erwartens aus der Nutzung genommen werden – dann sollen sie automatisch dem NNE zugeschlagen werden. Wir freuen uns, dass die CDU NRW genau diesen Vorschlag für die Senne gemacht hat – und hoffen, dass das Einzug in einen neuen Koalitionsvertrag erhält
    1. „Wenn- dann“ aber auch für andere Fläche des Bundes: Wenn die zweckgebundenen A+E-Maßnahmen auf Flächen des Bundes ausgelaufen sind, dann sollen sie dem NNE zugeschlagen werden. Wenn Flächen der Bundeswassertrassenverwaltung im Rahmen des blauen Bandes genutzt werden, dann sollen sie dem NNE zugeschlagen werden

-          Wir brauchen darüber hinaus eine gute Koordination zwischen den verschiedenen Flächeneigentümern des NNE. Hier wäre die Einrichtung einer Koordinationsstelle wünschenswert – die dann gemeinsam von den verschiedenen Partnern finanziert wird

-          Last not least fordern wir dieses Mal keinen Naturerbefonds sondern ein Wildnisfonds. Denn es gibt große Schnittstellen zwischen dem NNE und dem Wildnisziel. Damit NNE-Flächen ihre Funktion als großesflächige Wildnisgebiete im Sinne der NBS entfalten können, bedarf es gezielter Arrondierungen. Hierfür ist ein gut ausgestatteter Fonds mit Bundesmitteln wünschenswert. Dieser kann beispielsweise als Verbrauchsstiftung eingerichtet werden – das Fondskapaital wird dann schrittweise in Naturkapital umgewandelt

-          Wenn wir so wie in der Vergangenheit beim NNE auch hier an einem gemeinsamen Strang ziehen, dann bin ich mir sicher, dass wir auch den Wildnisfonds gemeinsam erreichen werden. Es gibt sicherlich den einen oder anderen der jetzt sagt „Das schaffen wir nie“. Aber auch in der Vergangenheit haben wir mutige Forderungen gestellt – und deshalb viel erreicht. Im konkreten Fall gibt es sogar einen UMK-Beschluss für den wildnisfonds.

-          Deshalb: Lassen Sie uns weiter gemeinsam für die Ziele des NNE und der Wildnisentwicklung einsetzen

An das VsK wurden als Flächen des Nationalen Naturerbes mehr als 650 Hektar Grün- und  Ackerland und Waldflächen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg übertragen. Diese haben wir zu verwalten und im Gebot der Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu betreuen.   

Das „Nationale Naturerbe“ ist untrennbar verknüpft mit  der „Nationalen  Biodiversiätsstrategie“ mit dem Ziel der Erhaltung und Steigerung  der Artenvielfalt.

Demgemäß muss sich die Bewahrung des „Naturerbes“ auf die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Artenvielfalt richten.

  • Für Flächen des Offenlandes mit Wiesen und Äckern gilt, sie vor dem Überwachsen durch Büsche und Wald zu sichern und sie mit angepasster extensiver Bewirtschaftung unter Vermeidung der Überdüngung und des Pestzideinsatzes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere der Feldlandschaft, der einstigen mitteleuropäischen Kulturlandschaft, zu erhalten und wieder zu entwickeln.
  • Waldflächen des NNE erfahren keine forstwirtschaftliche Nutzung und die Prozesse der natürlichen Waldentwicklung laufen ungestört ab, um künftig wieder artenreiche  Lebensgemeinschaften der „Wildnis“ zu bilden.

Meine persönliche Botschaft zur Biodiversitätsstrategie ist:

Allen Entwicklungen des Menschen fehlt jeder Sinn ohne die respektvolle  Achtung vor der Biodiversität mit  ihrer  Mannigfaltigkeit  an Lebewesen in ihrer  Vielfalt an Formen und Funktionen im Raum- und Zeitgefüge der Ökosysteme.

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NNE Ballenstedt3

Unser Foto stammt aus einer NNE-Fläche in Sachsen-Anhalt, die wir vor jedem Eingriff bewahren, um die ungestörte Entwicklung der Artenvielfalt und der natürlichen Kreisläufe zu gewährleisten.

Eher klein und unscheinbar, findet sich dort  

Ein Hort an Biodiversität im natürlichen Stoffkreislauf

E. Schneider




Weil das Finanzamt Haldensleben nicht unserem Antrag auf Aufhebung des Grundsteuermessbescheides für dortige Trockenrasenflächen, die im Rahmen des Nationalen Naturerbes dem Vogelschutz-Komitee zum Eigentum übertragen wurden, stattgegeben hatte, haben wir beim zuständigen Finanzgericht Klage erhoben.
Dazu erging jetzt das, zur Kenntnis eventuell ähnlich Betroffener,
hier dargelegte Urteil - welches noch nicht rechtskräftig ist.

Dr. Eberhard Schneider

 


 

Nationales Naturerbe NNE

Dem Vogelschutz-Komitee wurden bisher umfangreiche NNE-Flächen von ca. 650 ha im Land Sachsen-Anhalt übertragen, die wir ebenfalls als „Naturerbe“ erhalten und verwalten. Wir gehören der „Strategiegruppe Naturschutzflächen“ des DNR (Deutscher Naturschutzring) an und stehen dementsprechend mit allen Partnern in der Bewahrung des Naturerbes. Dazu der aktuelle Informationsbrief der Naturstiftung David:  
Informationsbrief Nationales Naturerbe Nr 11.pdf
















Zwischenbericht_Verbaendeplattform_2013_04_10_S8


Zwischenbericht_Verbaendeplattform_2013_04_10_S9


Netzwerk Natiolaes Naturerbe Zwischenbericht Verbändeplattform als PDF