Uncategorised

Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verletzt die Menschenrechte · Dennoch weist das Verwa

Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

 

in Bayern wird derzeit ein Grundstück nach dem anderen im Eilverfahren vorläufig jagdfrei gestellt, weil die Eigentümer das Töten von wild lebenden Tieren auf ihrem Grund und Boden nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können und sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen, der 2012 entschieden hat, dass die Zwangsbejagung gegen die Menschenrechte verstößt. Und in Baden-Württemberg gestatten Landratsämter Grundstückseigentümern vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft. Vor diesem Hintergrund kommt es völlig überraschend, dass das Verwaltungsgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) den Eilantrag eines Bio-Weinguts zurückgewiesen hat.

 

Lesen Sie dazu die folgende Pressemitteilung:

 

Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verletzt die Menschenrechte

Dennoch weist das Verwaltungsgericht Koblenz Eilantrag des Bio-Winzers Gänz zurück

 

Mit Beschluss vom 17.04.2013 hat das Verwaltungsgericht Koblenz völlig überraschend einen Eilantrag des Inhabers des Weinguts und Biohotels Gänz aus Hackenheim (Rheinland-Pfalz) zurückgewiesen. In diesem Eilverfahren ging es darum, ob die Grundstücke des Bio-Winzers vorläufig jagdfrei gestellt werden.

 

Europäischer Gerichtshof stellte Unzumutbarkeit der Zwangsbejagung fest

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte nämlich in seinem Urteil vom 26.06.2012 mit großer Richtermehrheit beschlossen, dass die Einbindung in eine Jagdgenossenschaft für einen Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung seines Eigentums darstellt und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Damit knüpfte der EGMR an frühere Entscheidungen an. Bereits 1999 urteilte der EGMR im Fall französischer Kläger, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Im Jahr 2007 kam der EGMR im Fall luxemburgischer Kläger zu dem gleichen Ergebnis.

 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzte das Urteil des EGMR sofort um

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte daraufhin in zwei Eilverfahren fest, dass dadurch auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz (Eigentumsrecht) gegeben ist und gab nahezu identischen Eilanträgen statt (BayVGH, Beschlüsse v. 30.01.2013 - 19 AE 12.2122 u. 19 AE 12.2123).

 

Verwaltungsgericht Koblenz ignoriert Verstoß gegen das Grundgesetz und die  Menschenrechtskonvention

 

Ein andauernder Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte scheint jedoch bei der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz keine Rolle zu spielen. Unter Verkennung fundamentaler juristischer Prinzipien führte das Verwaltungsgericht aus, dass es dem Antragsteller zumutbar sei, zu warten, bis die Änderungen des Bundesjagdgesetzes in Kraft getreten seien - was noch über ein halbes Jahr dauern wird. Da erst nach Inkrafttreten der Änderungen des Bundesjagdgesetzes über den Fall endgültig entschieden werden kann, mutet das Verwaltungsgericht dem Antragsteller somit einen andauernden Grundrechts- und Konventionsverstoß über weitere viele Monate mit offenem Ende zu, zumal das neue - von der Jagd-Lobby selbst geschusterte - Gesetz ein aufwändiges Verwaltungsverfahren vorsieht, das nochmals viele Monate in Anspruch nehmen wird.

Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz hatte den Fall an sich gerissen

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz, Ralf Geis, hatte als Berichterstatter den Fall, der in der Region ein Politikum darstellt, an sich gerissen. Der Anwalt des Antragstellers, Dominik Storr aus Neustadt am Main (Bayern), der bundesweit Jagdgegner vertritt, ist beinahe sprachlos über die Leichtfertigkeit des Verwaltungsgerichts im Umgang mit den Grund- und Menschenrechten seines Mandanten.

 

"Die Begründung des Beschlusses, den mein Mandant mit der Beschwerde anfechten wird, lässt tief in die Motivation der Richter blicken", sagt Rechtsanwalt Storr. Darin unterstellt das Verwaltungsgericht geradezu, dass nicht der Antragsteller, sondern vielmehr dessen Tochter als Verantwortliche hinter dem Begehren stünde, da sie dieses auch nach außen vertritt. Dieser Deutungsversuch, der höchst unprofessionell ist und in einem richterlichen Beschluss nichts zu suchen hat, hätte glatt vom Landesjagdverband kommen können. Denn aus objektiver Sicht ist völlig einleuchtend, dass die öffentliche Präsenz der Tochter keinesfalls die ethische Motivation des Vaters ausschließen muss. Die nach Auffassung des Verwaltungsgerichts fehlende Eilbedürftigkeit soll daraus folgern, dass der Gesetzgeber seiner Umsetzungspflicht nachkomme. "Aber dies hat mit dem momentanen Verstoß gegen das Grundgesetz und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht das Geringste zu tun, was jeder Laie nachvollziehen kann", so der Anwalt der Familie Gänz.

 

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts soll weitere Jagdgegner abschrecken

 

Während die Behörden und Gerichte in Bayern und Baden-Württemberg die unfreiwilligen Jagdgenossen vorläufig aus der Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft entlassen, gelten die Grund- und Menschenrechte beim Verwaltungsgericht Koblenz in diesem Fall offenbar nicht. Dabei hatte das Verwaltungsgericht kein Ermessen. Es wäre verpflichtet gewesen, den Verstoß gegen das Eigentumsrecht umgehend vorläufig abzustellen.

 

Und überhaupt: "Bis heute gibt es keinen Beweis, dass die Jagd notwendig ist. Dass dafür dann auf meinen Grundstücken unzählige Tiere einen unnötigen und meist qualvollen Tod sterben müssen, kann ich beim besten Willen nicht mit meinem Gewissen vereinbaren", sagt der vom Verwaltungsgericht zu Recht enttäuschte Antragsteller Albert Gänz.

Der Weg durch die Instanzen droht

Der Anwalt des Antragstellers kündigt an, notfalls das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren anzurufen, sofern das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz gleichermaßen fahrlässig mit den Grund- und Menschenrechten seines Mandanten umgehen sollte.

 

"Rheinland-Pfalz liegt zwar tief im Westen der Republik, aber hoffentlich nicht im gesetzlosen "Wilden Westen", sagt Rechtsanwalt Storr, der seinen Humor trotz dieser höchst bedenklichen Entscheidung, über die sich die Jagd-Lobby in Rheinland-Pfalz freuen dürfte, wieder gefunden hat.

 

Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade

www.zwangsbejagung-ade.de

 

Initiative zur Abschaffung der Jagd

www.abschaffung-der-jagd.de

Hausbesitzerin in Todesangst - Wenn die Treibjagd auf dem eigenen Grundstück endet

Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

 

während vor 10 oder 20 Jahren die meisten Menschen, wenn sie das Wort "Jäger" hören, an den "Förster vom Silberwald" dachten und das Märchen vom "Heger und Pfleger" glaubten, wird das blutige Hobby der Weidmänner in der Öffentlichkeit wesentlich kritischer gesehen - und entsprechend ist die Berichterstattung in den Medien:

 

 

Jägerpräsident sieht das gesamte deutsche Reviersystem in Gefahr

 

Der Bayerische Jägerpräsident Vocke sieht das gesamte deutsche Reviersystem in Gefahr, sollte sich aus einzelnen Klägern eine Bewegung der Jagdgegner entwickeln. Dies berichtet die Mittelbayerische Zeitung am 6.5.2013 und schreibt: „Im Bayerischen Jagdverband herrscht helle Aufregung. Seit einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom Februar dieses Jahres können Grundstückseigentümer ‚aus ethischen Gründen’ ablehnen, dass auf ihrem Besitz gejagt wird.“

So., 12.5., 18 Uhr, im Hessischen Fernsehen: Hausbesitzerin in Todesangst - Wenn die Treibjagd auf dem eigenen Grundstück endet

 

Das Magazin "de facto" im Hessischen Fernsehen berichtet am Sonntag, 12.5. ab 18 Uhr unter anderem zum Thema "Hausbesitzerin in Todesangst - Wenn die Treibjagd auf dem eigenen Grundstück endet".

Im Interview zu Wort kommt Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland e.V. zum Thema Treib- und Drückjagden.

Anschließend kann die Sendung auch online angesehen werden:

http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=2390

 

 

Doch nicht nur Treibjagden können Menschen in Todesangst versetzen, wie aktuelle Meldungen über Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen deutlich machen:

 

10.5.13: Prozess: Jäger schoss zwei Mal auf Mann

 

Im Prozess gegen einen 63-jährigen ehemaligen Jäger, der am 8. Oktober 2012 in Herborns Bahnhofsgaststätte zwei Schüsse auf einen 70-jährigen Gast abgab, hat das Limburger Schwurgericht versucht, Einzelheiten des Tathergangs zu rekonstruieren. Dies berichtet mittelhessen.de am 10.5.2013.

Am Tag vor der Tat sei es in der Gaststätte zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf der 63-Jährige seinem Bekannten mit den Worten gedroht habe: "Mit dir bin ich fertig. Ich mach' dich tot!"

Am nächsten Tag sei des zu der Tat gekommen: „Als der damals 70-Jährige von der Toilette in den Gastraum kam, soll der 63-jährige ehemalige Jäger zweimal auf ihn geschossen haben“, so das Nachrichtenportal. Ein Projektil blieb in der rechten Schulter stecken, ein zweiter Schuss Ein zweiter Schuss traf das Opfer in die linke Schulter, zerstörte das Schlüsselbein und verletzte die Lunge. Danach sei der betrunkene Schütze von zwei Männern in der Gaststätte überwältigt worden.

 

7.5.13: Jagdunfall oder eigenes Verschulden?

 

Vorfall in Freren vor Gericht: Jagdunfall oder eigenes Verschulden?", titelt die Osnabrücker Zeitung am 7.5.2013. Bei einer Treibjagd waren Rinder ausgebrochen. Ein Landwirt hatte sich vor eine Gruppe durchgehender Rinder gestellt, um zu verhindern, dass die Tiere auf die Kreisstraße laufen. Dabei hatte einen komplizierten Beinbruch erlitten. Nun fordert der Landwirt von den verantwortlichen Jägern Schmerzensgeld. Der Fall ist nun vor dem Landgericht Osnabrück.

Die Osnabrücker Zeitung schreibt dazu: "Der Richter ließ durchblicken, dass er die Rettungsaktion des Landwirts für 'recht abenteuerlich und risikobehaftet' halte und 'ein vernünftiger Dritter' unter Umständen anders reagiert hätte. Das Veranstalten einer Treibjagd beziehe in der Kausalkette nicht zwingend Verletzungen ein, die durch das Abdrängen von Weidetieren entstehen könnten."

 

Kleiner Kommentar:

Was lernen wir daraus? Wenn Jäger Treibjagd veranstalten und aufgrund des Gaballers Tiere von der Weide ausbrechen und durchgehen, darf man als Tierhalter nicht versuchen, die Tiere aufzuhalten (z.B. damit sie nicht auf eine Kreisstraße rennen), weil man dann selbst schuld ist, wenn man als Tierhalter verletzt wird. Die Jäger sind auf jeden Fall unschuldig.

 

3.5.13: Tragödie in Jägerfamilie mit zwei Toten

 

Ein 66-Jähriger Mann hat in Östringen erst seinen 65-jährigen Bruder und dann sich selbst mit einer Schrotflinte erschossen. Dies meldet die Rhein-Neckar-Zeitung am 3.5.2013. Laut Polizei habe möglicherweise der Vater der Brüder, der Jäger war, die Waffe legal erworben.

 

Eine Schusswaffe im Haus erhöht nachweislich das Risiko von Familientragödien. Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts, die sich über einen Zeitraum von 10 Jahren erstreckt, kommt es zu 100 Toten bei Familiendramen jährlich in Deutschland - meist mit legalen Waffen. „Denn allein die Tatsache, dass man eine Schusswaffe besitzt, kann dazu führen, dass es dann im Konfliktfall eher mal zu so einer Gewalttat kommt, die vielleicht nicht passiert wäre, wenn es eben keine Waffe gegeben hätte“, erklärt der Kriminologe Dietrich Oberwittler vom Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, der ein Projekt zum Thema Familiendramen leitet (TV Südbaden aktuell, 8.7.2011).

 

 

In diesem Sinne: "Schafft die Jagd ab!"

 

Viele Grüße von der Initiative zur Abschaffung der Jagd

www.abschaffung-der-jagd.de

 

Zwangsbejagung ade Österreich · Petition: Verbot der Jagd in Naturschutzgebieten!

Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

die Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich bringt die Bürgerbewegung "Zwangsbejagung ade!" nun auch in Österreich ins Rollen!

 

NEU: Zwangsbejagung ade Österreich

Hier finden Sie die neue Internetseite: www.zwangsbejagung-ade.at

Bitte verbreiten Sie diese Information weiter und verlinken Sie die Internetseite.

Wir wünschen den österreichischen Jagdgegnern viel Erfolg im Sinne der wild lebenden Tiere!

 

Petition: Verbot der Jagd in Naturschutzgebieten!

Bei AVAAZ gibt es eine neue Petition gegen die Jagd in Naturschutzgebieten.

Unterzeichnen Sie die Petition "Stoppt den Tiermord durch Jäger in Naturschutzgebieten" und verbreiten Sie die Information an Ihre Freunde!

https://secure.avaaz.org/de/petition/Verbieten_der_Jagd_in_Naturschutzgebieten/

 

Wie dringend nötig jagdfreie Gebiete sind, zeigen auch folgende Schlagzeilen der letzten Tage:

19.5.13: Großeinsatz: Jäger verschanzt sich

Großeinsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) im Kreis Gütersloh: Ein 52-jähriger Jäger und Sportschütze hatte sich schwer bewaffnet in seinem Haus verschanzt. Dies berichtet das Westfalenblatt am 19.5.2013. Nach wüsten Drohungen eines 52 Jägers hätten zunächst die Ehefrau und die 17-jährige Tochter das Haus verlassen. Dann habe sich der Mann mit schweren Schusswaffen in der Wohnung verschanzt. Nach dem Notruf der Ehefrau rückte ein starkes Aufgebot Polizeibeamten und Militärpolizei an. Benachbarte Anwohner seien aus ihren Häusern evakuiert worden. Nach fünfeinhalb Stunden überwältigten Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) den Jäger.

 

18.5.13: 77-jähriger Jäger erschießt Hündin

Beim Spaziergang mit ihrem Frauchen wurde die Hündin Ildiko von einem 77-jährigen Jäger erschossen. Dies berichtet die Neuß-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 18.5.2013. Betty L., eine schwerkranke Krebspatientin, trauert um die Hündin, die sie vor drei Jahren als Welpe bekommen hat. "Ildiko war für mich eine unglaubliche Kraftquelle, sie spendete mir Trost, wann immer ich ihn brauchte", zitiert die Zeitung die Hundehalterin. Mittlerweile hat die 47-jährige Besitzerin Strafanzeige gestellt.

 

17.5.13: Auto geschossen - Staatsanwalt ermittelt

Eine Drückjagd, bei der ein Auto getroffen wurde, ist nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Dies berichten die Göppinger Kreisnachrichten am 17.5.2013.
Neun Jäger hatten bei Adelberg Jagd auf Wildschweine gemacht, ein Schuss traf das Auto einer vorbeifahrenden Frau: Das Projektil durchschlug die Seitenscheibe, die Autofahrerin erlitt einen Schock. Nach umfangreichen Ermittlungen und einem Gutachten des Landeskriminalamts, aus welchem Gewehr der Schuss abgegeben worden war, seien nun zwei Verfahren anhängig, unter anderen gegen den Kreisjägermeister.

 

In diesem Sinne: "Schafft die Jagd ab!"

 

Viele Grüße von der Initiative zur Abschaffung der Jagd und der Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade

www.abschaffung-der-jagd.de

www.zwangsbejagung-ade.de

Online Gesuch Sicherung

++++ Wichtige Information ++++

"Online-Gesuch zum Bundesjagdgesetz"

***Der Bundesrat hat also der Gesetzänderung zugestimmt und macht keinen  Gebrauch von der Anhörung des Vermittlungsausschusses.

Aber, wir geben nicht auf!
Wir werden die letzte Chancen nutzen, den Bundespräsidenten zu ersuchen, diese Gesetzänderung nicht zu unterschreiben, um die Missachtung der Menschenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.***


++++Gesuch an den Bundespräsidenten Herrn Joachim Gauck++++

Auf ein Wort…..
zur Sache mit der Jagd und den Menschenrechten

es war ja leider zu befürchten, dass die Anstrengungen nicht den erhofften Erfolg brachten: die Bestätigung des
zuvor vom deutschen Bundestag -  in einer der üblichen „Plenarsitzungen“ zu später Stunde - gebilligten Entwurfs
zur Änderung des Bundesjagdgesetzes durch den Bundesrat zu verhindern. – Dennoch haben wir nicht tatenlos die
„Flinte in´s Korn geworfen“ den Versuch  unternommen. Über unser kurzfristig und „in quasi letzter Minute“
eingerichtetes „online Gesuch“ hinaus, welches von weit über vierhundert Petenten gestützt wurde, habe ich
selbst mich auch noch in persönlichen Schreiben an eine Reihe von Politikern gewendet und um Unterstützung
unseres Anliegens gebeten.
Lesen Sie bitte hier weiter

++++Bitte lesen Sie selbst die Antwort aus dem Bundespräsidialamt .....

Wir warten nun, wie der Herr Bundespräsident in der Sache entscheidet.

Dr. Eberhard Schneider++++

****In unserem Bemühen, der drohenden Ungerechtigkeit gegenüber der Menschenrechtskonvention,
die zweifelsfrei mit der Rechtswirksamkeit der von Bundestag und Bundesrat getätigten Änderung
zum Bundesjagdgesetz verbunden sein wird, hatten wir verschiedene PolitikerInnen auch individuell
mit gesonderten Schreiben angesprochen. Bisher gab es als Rückmeldung außer dem Schreiben aus
dem Bundespräsidialamt keine weitere Nachricht. Außer nun jener der Vizepräsidentin des Hessi-
schen Landtags, Frau Ursula Hammann , MdL. Lesen Sie selbst – und bilden Sie sich Ihre eigene Mei-
nung, in welcher Parteienfraktion ebenfalls Jäger den Einfluss ausüben und inwieweit man mit jener
rechnen kann, wenn in der kommenden Legislaturperiode wir im Verbund mit anderen Organisationen
auf die längst überfällige Reform des Bundesjagdgesetzes – wie bereits von uns seit 1999 angestrebt! –
drängen werden. Dr. Eberhard Schneider****

Das Antwortschreiben finden Sie hier

Wir bedanken uns bei allen Unterzeichnern für die Unterstützung!

Jäger haben ein massives Imageproblem - Der Schuss ging nach hinten los...

Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,
die Jäger haben ein massives Imageproblem.
Deshalb starten sie eine "Aufklärungskampagne" und sie haben sie sogar ihren Namen geändert.

Aber der Schuss ging nach hinten los...
Image der Jäger am Boden

Weil das Image der Jäger am Boden ist, hat der Deutsche Jagdschutzverband eine "Aufklärungs-Kampagne" gestartet.
Teil der Kampagne “Fakten statt Vorurteile” sind Postkarten: So ist auf einer Postkarte ein Jäger mit lauter Lippenstift-Kussabdrücken zu sehen.
Auf einer anderen Postkarte wurde ein Wildschwein per Fotomontage auf einen Kinderspielplatz platziert. Märchen wie "Rotkäppchen und der Wolf" lassen grüßen!

Und auf der extra neu eingerichteten Internetseite sind noch mehr Jäger-Märchen zu lesen: „Tollwut, Wildunfälle, steigende Wildschweinbestände“.
Die Wahrheit ist:
>> Deutschland ist seit vielen Jahren offiziell tollwutfrei
>> Immer der Jagdsaison steigt die Zahl der Wildunfälle, weil die Wildtiere um ihr Leben rennen
>> Ursache für die steigenden Wildschweinbestände sind die Jäger selbst

Bild links: Dokumentation der Pressekampagne des DJV - Quelle djv.newsroom.de/news/

Die Initiative zur Abschaffung der Jagd möchte die Aufklärungsarbeit über die Jagd und die Taten von Jägern mit einigen Plakatvorschlägen unterstützen.

>>
Deutschlands Hobbyjäger schießen jedes Jahr über 5 Millionen Wildtiere - alle 6 Sekunden stirbt ein Tier durch Jägerhand.
>> Deutschlands Hobbyjäger schießen jedes Jahr etwa 300.000 Katzen und 30.000 Hunde tot.
>> Bis zu 40 Menschen pro Jahr sterben durch Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen, über tausend werden verletzt.
>> Jagd ist nach der industriellen Landwirtschaft "Artenfeind Nr. 2".
>> Jäger vergiften die Natur wird mit hochtoxischem Blei.
... Und wenn die Jäger tatsächlich mal Blumenwiesen sähen oder Hecken pflanzen, dann nur, um anschließend Hasen oder Rehe, die darin leben, tot zu schießen.

Lesen Sie dazu auch:
Fakten gegen die Jagd
Warum jagen Jäger wirklich?

Jäger ändern ihren Namen

Um etwas gegen das schlechte Image der Jagd zu tun, hat der Deutsche Jagdschutzverband seinen Namen geändernt. Statt Deutscher Jagdschutzverband heißt der Verein jetzt »Deutscher Jagdverband - Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur«.
... Dass Jäger mit hochtechnisierten Schusswaffen und hochgiftigem Blei Wildtiere und Natur schützen, ist in die Kategorie "Jägerlatein" einzuordnen...
Machen Sie sich selbst ein Bild, wie Jäger Wildtiere "schützen"


Viele Grüße von der Initiative zur Abschaffung der Jagd