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Schikanen gegen Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen ablehnen

Schikanen gegen Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen ablehnen

Jetzt ist Solidarität gefragt!

Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

wie Sie sicher alle mitverfolgt haben, ist vor kurzem das „Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Grundstückseigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.

Bereits jetzt wird deutlich, dass die zuständigen Behörden den Grundstückseigentümern mit Hindernissen, Einschränkungen und hohen Kosten die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen so schwer wie möglich machen wollen. So ist schon jetzt abzusehen, dass in alle Richtungen neue Musterverfahren geführt werden müssen. Da dies für den einzelnen Tierfreund, der sein Grundstück jagdfrei stellen möchte, hohe Kosten bedeuten könnte, ist jetzt unser aller Solidarität gefragt!

 

Spendenaufruf

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.

Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spendenkonto:

Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank · BLZ: 430 609 67 ·

Konto-Nr.: 600 863 950 0

Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.

Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendenbescheinigung.

Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt.

Für unsere Wildtiere herrscht überall in der Natur das ganze Jahr Krieg. Sie brauchen dringend Ruhezonen. Das Ende der Zwangsbejagung in Deutschland ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Natur ohne Jagd.

Schikanen und Hindernisse sollen von Anträgen auf jagdrechtliche Befriedung abschrecken

Androhung hoher Kosten

Hohe finanzielle Hürden sollen die austrittswilligen Jagdgenossen offenbar davon abhalten, ihr in der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie im Grundgesetz garantiertes Eigentumsrecht auch wahrnehmen zu können.

So plant zum Beispiel die niedersächsische Landesregierung, dass für den Antrag nach dem neuen § 6 a Bundesjagdgesetz Gebühren zwischen 1.000 und 2.000 Euro erhoben werden. In anderen Bundesländern soll ähnlich verfahren werden.

Androhung der Haftung von Wildschäden

Weiterhin wird den Grundstückseigentümer angekündigt, im Falle einer jagdrechtlichen Befriedung für Wildschäden auf benachbarten Grundstücken mitzuhaften. Dabei hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am 30.1.2013 dem Wildschadensersatz eine klare Absage erteilt. (BayVGH, Beschlüsse v. 30.01.2013 - 19 AE 12.2122 u. 19 AE 12.2123)

Jagdlobby schusterte sich ihr eigenes Gesetz

Die Schikanen des Gesetzgebers verwundern jedoch nicht, wenn man das entsprechende Gesetzgebungsverfahren näher betrachtet hat. Das neue Gesetz haben nämlich nicht die Bundestagsabgeordneten, sondern die Lobbyisten in den Verbänden und Ministerien gestrickt. Und bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.02.2013 hatten Politiker sogar offen zugegeben, dass man den unfreiwilligen Jagdgenossen den Austritt aus der Jagdgenossenschaft so schwer wie möglich machen möchte.

Fazit: Neue Flut von Klagen droht

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eindeutig

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 26.6.2012 verstößt es gegen die Menschenrechte, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen - und zwar ohne Wenn und Aber.

Erneute Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 15.11.2013 gegen Zwangsbejagung in Deutschland

Die Zwangsbejagung von Grundstücken einer vegan lebenden Familie verstößt gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte (EKMR). Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 15.11.2013 in der Sache Scholvien et al gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Familie Scholvien protestiert bereits seit Jahren gegen die Zwangsbejagung, insbesondere die Errichtung eines Hochsitzes auf ihrem Grundstück.

Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 1999 im Falle französischer Kläger, die gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke geklagt hatten, riefen die Scholviens die deutschen Gerichte an: Die vegan lebenden Tierfreunde konnten es sich nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schossen. Nachdem alle deutschen Gerichte bis zum Bundesverfassunggericht die Klage zurückgewiesen hatten, reichte Familie Scholvien bereits im Jahr 2008 Beschwerde beim EGMR ein. Am 15.11.2013 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Menschenrechte fest und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung.

Mit besten Wünschen für friedliche Weihnachten für Mensch und Tier

Ihr Team von der Bürgerinitiative "Zwangsbejagung ade"

www.zwangsbejagung-ade.de

Änderungen des Bundesjagdgesetzes: Schikanöse Behandlung von Grundeigentümern in Deutschland, welche die Jagd ablehnen

Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

im Folgenden geben wir Ihnen unsere aktuelle Pressemitteilung sowie einen Offenen Brief von unserem Rechtsanwalt Dominik Storr an die Landesregierungen und Ministerien zur Kenntnis.

Viele freundliche und tierfreundliche Grüße

von der Bürgerinitiative "Zwangsbejagung ade" www.zwnagsbejagung-ade.de

und der Initiative zur Abschaffung der Jagd www.abschaffung-der-jagd.de

- Pressemitteilung -

 

Änderungen des Bundesjagdgesetzes

Schikanöse Behandlung von Grundeigentümern in Deutschland, welche die Jagd ablehnen

Austritt aus der Jagdgenossenschaft soll mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden werden

Am 6.12.2013 ist das "Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften" in Kraft getreten. Dieses soll Grundstückseigentümern die Möglichkeit einräumen, die Jagd auf ihren eigenen Flächen aus ethischen Gründen untersagen zu lassen. Diese Gesetzesänderung wurde nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) notwendig, der die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft als Verstoß gegen die Menschenrechte eingestuft hatte.

Geldentschädigungen, Wildschadensersatz und aufwändiges Antragsverfahren

Zahlreiche Grundstückseigentümer haben inzwischen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. Doch um ein vom Europäischen Gerichtshof bestätigtes Menschenrecht in Deutschland wahrnehmen zu können, soll sich der Grundstückseigentümer nicht nur einer Gewissensprüfung durch die Jagdbehörde, also zumeist durch die Jäger selbst, unterziehen. Der Grundstückseigentümer soll für die Befriedung seines Grundstückes auch noch eine Menge Geld hinblättern. Das neue Gesetz sieht nämlich unter anderem eine Entschädigungszahlung an die Jagdgenossenschaft sowie eine finanzielle Haftung für Wildschäden, die auf anderen Flächen eintreten, vor. Dabei weisen immer mehr renommierte Zoologen darauf hin, dass das Wild sich vor allen in den Ruhezonen verköstigen wird. Jagdfreie Zonen sind daher aus wissenschaftlicher Sicht geeignet, Wildschäden auf bejagten Flächen zu verringern.

Jagdlobby schusterte sich ihr eigenes Gesetz

Die Schikanen des Gesetzgebers verwundern jedoch nicht, wenn man das entsprechende Gesetzgebungsverfahren näher betrachtet hat. Das neue Gesetz haben nämlich nicht die Bundestagsabgeordneten, sondern die Lobbyisten in den Verbänden und Ministerien gestrickt. Und bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.02.2013 hatten Politiker sogar offen zugegeben, dass man den unfreiwilligen Jagdgenossen den Austritt aus der Jagdgenossenschaft so schwer wie möglich machen möchte.

Lesen Sie hierzu bitte die Pressemitteilung: „Novellierung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce – Wie sich die Lobby ihr eigenes Gesetz strickt“.

Nun drohen auch noch unverhältnismäßige Verfahrenskosten

Es kommt aber für die betroffenen Grundstückseigentümer noch schlimmer: So plane zum Beispiel die niedersächsische Landesregierung, dass für den Antrag nach dem neuen § 6 a Bundesjagdgesetz Gebühren zwischen 1.000 und 2.000 Euro erhoben werden. In anderen Bundesländern soll ähnlich verfahren werden. Dies würde eine erneute unverhältnismäßige Belastung des Eigentums darstellen.

Grundeigentümer in Deutschland sollen auf Geltendmachung von Menschenrechten verzichten

„Es ist völlig offensichtlich, dass der neue § 6 a BJagdG, insbesondere das dort vorgesehene aufwändige Verwaltungsverfahren, sowie die vorgesehenen hohen Verwaltungskosten Grundstückseigentümer in Deutschland davon abhalten sollen, ihr vom Europäischen Gerichtshof zugesprochenes Menschenrecht auf Eigentum wahrzunehmen und einen entsprechenden Antrag bei der Behörde zu stellen. Angesichts der völlig eindeutigen EGMR-Entscheidung muss die Frage aufgeworfen werden dürfen, inwieweit Deutschland beim Thema Jagd überhaupt noch ein Rechtsstaat ist“, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der das Verfahren vor dem EGMR begleitet hatte und zahlreiche Grundstückseigentümer in Deutschland vertritt.

Fazit: Neue Flut von Klagen droht

Das neue Bundesjagdgesetz und insbesondere dessen Vollzug durch die Länder werden daher zu einer Flut von neuen Klagen führen; aufgrund des eindeutigen EGMR-Urteils mit guten Erfolgsaussichten für die ethischen Jagdgegner.

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Landesrechtlicher Vollzug der Änderungen des BJagdG

Offener Brief an die Landesregierungen und Ministerien

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Aussage eines Verwaltungsbeamten plane die niedersächsische Landesregierung, die Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen aufgrund des neuen § 6 a BJagdG zu ergänzen und für den Antrag nach § 6 a BJagdG Gebühren zwischen 1.000 und 2.000 Euro zu erheben. In anderen Bundesländern soll ähnlich verfahren werden.

Ich möchte Sie im Namen von zahlreichen Grundstückseigentümern, die einen entsprechenden Antrag nach § 6 a BJagdG über meine Kanzlei gestellt haben, darauf hinweisen, dass diese geplante Vorgehensweise erneut eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentums darstellen würde. Meinen Mandanten bliebe daher, sofern tatsächlich Verwaltungskosten in dieser Höhe erhoben werden, nichts anderes übrig, als erneut die Gerichte anzurufen – notfalls auch wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Es ist völlig offensichtlich, dass der neue § 6 a BJagdG, insbesondere das dort vorgesehene aufwändige Verwaltungsverfahren, sowie die vorgesehenen Verwaltungskosten Grundstückseigentümer in Deutschland davon abhalten sollen, ihr vom EGMR zugesprochenes Menschenrecht auf Eigentum wahrzunehmen und einen entsprechenden Antrag bei der Behörde zu stellen.

Als ein Organ der Rechtspflege bin ich über die Umsetzung des EGMR-Urteils im Fall „Herrmann“ zutiefst entsetzt. Es kann doch nicht sein, dass Grundstückseigentümern, die ihr Menschenrecht wahrnehmen wollen, die Zahlung von bis zu 2.000 Euro für einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen angedroht wird. In Anbetracht dieser und der zahlreichen anderen finanziellen Schikanen für Gründstückseigentümer (Entschädigung an Jagdgenossenschaft, Wildschadensersatz etc.) muss aufgrund der völlig eindeutigen EGMR-Entscheidung öffentlich die Frage aufgeworfen werden dürfen, inwieweit Deutschland beim Thema Jagdzwang überhaupt noch ein Rechtsstaat ist.

Meine Mandanten appellieren daher an die Landesregierungen, dass sich die Verwaltungsgebühren für einen Antrag nach § 6 a BJagdG in einem angemessenen und mit dem EGMR-Urteil zu vereinbarenden Rahmen bewegen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt 
Dominik Storr
Erlacherstraße 9
97845 Neustadt am Main OT Erlach
Telefon: +49 (0) 9393-99320-3
Telefax: +49 (0) 9393-99320-9
Email:
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internetauftritt: www.dominik-storr.de

Gänse

 

Vogelstimmen

Neu auf unserer Seite:

 Das „schnabelsynchrone Filmerlebnis

 Der international renommierte Vogelstimmenforscher Prof. Dr. Hans-Heiner Bergmann und seine Kollegin Dr. Wiltraud Engländer ermöglichen mit der DVD „Die große Kosmos Vogelstimmen DVD“ ein wirkliches „Naturerlebnis für zu Hause“ Die 2012 erschienene dreiteilige Kassette mit „Kosmos-Vogelstimmen-DVD 1“, „Kosmos Vogelstimmen DVD 2“ samt Begleitbuch stellt in jeweiligen, wirklich einzigartigen, Kurzfilmen insgesamt 220 heimische Vogelarten vor – in einer breiten Palette der Arten von A wie Alpenbraunelle bis Z wie Zwergtaucher. Das Phantastische an diesen beiden DVD ist aber, dass die Stimmen und Gesänge der im Film gezeigten Vögel mit „schnabelsynchronem Originalton“ zu erleben sind. Eine in jeder Hinsicht Meisterleistung im Ergebnis jahrelange Aufnahmearbeiten in den natürlichen Lebensräumen der dargestellten Vögel.

 Die Kassette gibt aber noch weitaus mehr her und begeistert jeden Vogelfreund: So werden zusätzlich verwechselbare Arten im kurzen Filmvergleich dargestellt; so wie alle Sequenzen alphabetisch oder in der jeweiligen Verwandtschaftsgruppe aufrufbar sind. Das Ganze findet seine Ergänzung in dem Begleitbuch, welches alle Arten im Text darstellt und, ergänzt durch Farbzeichnungen, Erläuterungen zu den Vögeln und den Aufnahmen gibt.

Hans-Heiner Bergmann und Wiltraud Engländer (20122): Die große Kosmos Vogelstimmen DVD. ISBN 978-3-440-12615-8 zum Preis von 49,99€.

 Wohlwollend haben uns die beiden Autoren dieses einmaligen Werkes die DVD zur Verfügung gestellt, um mit ihr den Besuchern unserer website die lebendige Vogelwelt näher zu bringen. Im kontinuierlichen Wechsel der vorgestellten Arten wollen wir mit jeweils zwei ausgewählten Vogelarten unsere Besucher zu einem kleinen Verweilen bei dem „schnabelsynchronen Filmerlebnis“ und zum besseren Kennenlernen der Vögel einladen. Wir danken dem langjährigen fachlichen Begleiter des Vogelschutz-Komitees Dr. Bergmann und seiner Co-Autorin Dr. Engländer sehr herzlich für dieses „Bonbon“, das sie unserer Seite vermitteln. Ich selbst darf mein persönliches Dankeschön für das prachtvolle Werk, das Ergebnis unendlich geduldiger und ebenso sachkundiger Feldarbeit, mit dem Dank für diese Präsentationsmöglichkeit verbinden.
Dr. Eberhard Schneider

Dedeleben


Storchennestsanierung  in Dedeleben durch die Firma Freitag & Sohn GmbH  Die Instandsetzung erfolgte noch gerade rechtzeitig. Kaum war die Sanierung abgeschlossen kam das Storchenpaar aus dem Winterquartier zurück-. (15.04.2014)



Storchennestsanierung  in Dedeleben durch die Firma Freitag & Sohn GmbH  Die Instandsetzung erfolgte noch gerade rechtzeitig... Schauen sie hier weiter (15.04.2014)


Dank der großen Hilfe zahlreicher Spender konnten wir noch im Vorjahr den Auftrag erteilen, den den Weißstorch-Horst auf dem marode gewordenen Schornstein der ehemaligen Molkerei in Dedeleben (Ostharz) zu restaurieren und zu sichern. Der erste Schritt ist getan! Zunächst hatten zwar ungünstiges Wetter und schwerer Sturm Terminverschiebungen  erzwungen. Aber am 14. Januar war es soweit: Unter kundiger Anleitung des regionalen „Storchenberingers“ Fiedler wurde durch den Fachbetrieb Dipl-Forsting. A. Keßling, Wernigerode der, im Laufe vieler Jahre Nestbautätigkeit der Störche zu gewaltiger Dimension angewachsene, Horst merklich verkleinert. So wird er eine stabile Unterlage für hoffentlich neue Bautätigkeit des Storchenpaares abgeben. Es wird spannend sein, was die beiden daraus machen werden! Der Auftrag für die Sanierung des Schornsteins selbst ist ebenfalls erteilt und sobald die Wetterlage es erlaubt, beginnen die Maurerarbeiten. Diese sollen möglichst vor der Rückkehr der Störche aus dem Überwinterungsgebiet abgeschlossen sein. Wir werden weiter berichten.
Dr. E.Schneider