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Neues Gänsemerkblatt


Martin Sieber vom 29. April 2008

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Aus der Projektgruppe “Gänseökologie” der deutschen Ornithologen-Gesellschaft DO-G erschien soeben das NVN/BSH Merkblatt Nr. 72 (Naturschutzverband Niedersachsen/Biol. Schutzgemeinschaft Hunte-Weser-Ems).

Das DIN-A4-Faltblatt enthält “kurz und knackig” von Heiner-Bergmann, Helmut Kruckenberg und Volkhard Wille zusammengestellte Informationen über verschiedene Wildgansarten wie Saat-, Bless-, Ringel- und andere Gänse. Der Leser erfährt hier Wissenswertes über den Jahreszyklus der Gänse. Es wird u.a. auf die bis zu 5000 Kilometer lange “Reise” von den Winter-Rastgebieten in die entlegenen Brutgebiete im hohen Norden der arktischen Tundra eingegangen. Darüber hinaus wird auf die Gefahren für Gänsepopulationen hingewiesen. Leider steht hier der Faktor Mensch einmal mehr im Vordergrund.

Dieses Merkblatt ist die Fortsetzung des bereits im September 2007 erschienenen NVN/BSH-Merkblatts 71, welches sich insbesondere mit dem Konfliktfeld Wildgänse und Landwirtschaft beschäftigt. Es werden sowohl die bestehenden Konfliktpotentiale als auch deren Lösungsansätze vorgestellt. Sie zeigen, dass eine Koexistenz zwischen Wildgänsen und der Landwirtschaft gut möglich sind.

Möchten Sie mehr über diese wundervollen Tiere erfahren? Wir bieten Ihnen an, diese Faltblätter einzeln oder zusammen bei uns zu beziehen. Senden Sie uns einfach einen adressierten und frankierten DIN-A4-Umschlag zu (wenn es geknickt werden darf auch kleiner [Frankierungshinweis: als Büchersendung mit einem Faltblatt 0,45 Euro, mit mehreren Faltblättern 0,60 Euro]). Sie erhalten die Faltblätter in “haushaltsüblichen” Mengen von uns kostenfrei.

Größere Mengen bitte bei BSH, 26203 Wardenburg anfordern.

Weiterführender Link: www.bsh-natur.de

Gänsewacht sucht Helfer!


Martin Sieber vom 10. September 2008

Engangierte Vogelschützer aus der Oldenburger Region haben sich zu einer “Gänsewacht” zusammengeschlossen.
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Sie haben es sich zum Ziel gesetzt insbsondere die Jagd auf Gänse zu beobachten, um mögliche Übertretungen der jagdrechtlichen Vorschriften durch die Jägerschaft sofort zu registrieren. Der anschließenden Meldung bei der Polizei soll gegebenenfalls die Anzeige einer Straftat folgen.

Es sollen die Abschüsse bestimmter Gänsearten kontrolliert werden. Beispielsweise, ob Exemplare nicht bejagbarer Arten geschossen wurden. Auch wird beobachtet, ob der vorgeschriebene jagdlich ausgebildete Hund den Jäger begleitet.

Wer mithelfen möchte, diese viel zu oft erfolgenden Rechtsverstösse zur Anzeige zu bringen, kann sich bei Jörg Grützmann melden. Es wird eine detailierte Information bezüglich der zu beobachtenden Fälle erfolgen. Unterkunft für Freiwillige, Transportmöglichkeiten usw. werden organisiert.

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Forderung: Änderung des hamburgischen Jagdgesetzes


admin vom 3. Oktober 2007

Gemeinsam mit unseren hamburgischen Kollegen vom Naturschutzverein “Schlickfall” fordert das VsK den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, von der Möglichkeit zur Änderung des Landesjagdgesetzes Gebrauch zu machen.
Dies werden wir anlässlich der großen Demonstration am Samstag, dem 06. Oktober 2007 öffentlich kundtun. (siehe abschaffung-der-jagd.de)

Lesen Sie dazu auch unsere Pressemitteilung: Pressemitteilung vom 03.10.2007

Tötung von Wildgänsen in Ludwigshafen


Martin Sieber vom 16. August 2007

Aktueller Stand vom 16.08.2007

Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat den Antrag des VsK aus formalen Gründen nicht annehmen können. Ein anerkannter Naturschutzverband ist nach Bestimmung des Bundesnaturschutzgesetzes nur in bestimmten Fällen klagebefugt. Die Tötung der Gänse hat die eigenen Rechte des Naturschutzverbandes (hier: VsK) nicht verletzt. Deshalb konnte dem Antrag des VsK nicht statt gegeben werden.

Der volle Wortlaut des Gerichtsbeschlusses mit der Begründung ist zur Kenntnisnahme eingestellt unter: beschluss_vg_neustadt.pdf

Nach Einschätzung des VsK hat das Verwaltungsgericht aber sehr wohl den Abschuß der Wildgänse für nicht zulässig erachtet. Dies ist wohl auch der Stadt Ludwigshafen bekannt. Es bleibt deshalb zu beobachten, ob eventuell die Tötungsmaßnahmen dennoch wiederaufgenommen werden. Was dann erneute strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben müsste. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist ohnehin bei der Staatsanwaltschaft anhängig.

Stand vom 01.08.2007

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) teilt mit, dass unter dem Aktenzeichen 5034 Js 025834 / 07 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Stand vom 26.07.2007

Zeitgleich mit der Erstattung der Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (siehe unten) wurde beim Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße eine “Sicherungsanordnung” beantragt. Den Wortlaut finden Sie nachfolgend: sicherungsanordnung.pdf

Aufgrund der Intervention des Verwaltungsgerichts bei der Stadt Ludwigshafen hat jene die Gänsetötungsmaßnahme gestoppt. Dazu unter anderem folgende Pressemeldung des SWR: pressemeldung_swr.pdf

Bleimunition: Verbot gefordert

 

Dr. Eberhard Schneider vom 29. April 2009

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Am 17. April 2009 fand die letzte einer Reihe von Veranstaltungen statt, bei der das Thema Bleivergiftung bei Greifvögeln wissenschaftlich erörtert wurde. Die Teilnehmer gaben dazu eine Erklärung ab:
Die Teilnehmer des Fachgespräches vom 17.04.2009 erklären, dass sie im Sinne einer nachhaltigen Jagdausübung in Deutschland

  • 1. die Tatsache der Bleivergiftung bei Seeadlern zum Anlass nehmen, Wirkungen und Risiken von Büchsengeschossen kritisch zu überprüfen
  • 2. Deshalb fordern die Teilnehmer des Fachgespräches die zuständigen Ministerien auf, schnellstmöglich die notwendigen Untersuchungen mit aller Kraft zu unterstützen und zu forcieren.
  • 3. Um den möglichen baldigen Ausstieg aus der Nutzung der bleihaltigen Büchsenmunition in den Lebensräumen der Seeadler zu forcieren, fordern die Teilnehmer des Fachgespräches:
    • b) Die Bewertung der vorhandenen Alternativmaterialien hinsichtlich der positiven Umweltrelevanz vorzunehmen, um daraus verlässlich Standards für die Sicherheit, den Tierschutz, die Umwelt, die Gesundheit und den Verbraucherschutz zu erarbeiten.
  • 4. Alle beteiligten Akteursgruppen, insbesondere die Jägerschaft, über die bisherigen und zukünftigen Ergebnisse zeitnah zu informieren. Diese Erklärung wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojektes „Bleivergiftungen bei Seeadlern: Ursachen und Lösungsansätze“ während des vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) und der Forschungsstelle für Umweltpolitik (FFU) veranstalteten Fachgespräches am 17.04.2009 von den Teilnehmern erstellt. a) Die notwendigen jagdlichen und sicherheitsspezifischen Einsatzuntersuchungen schnellstmöglich zu beginnen bzw. abzuschließen.
Zu diesem Thema hat das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung ein Faltblatt herausgegeben, in dem die Ursachen und Lösungen von Bleivergiftungen bei Greifvögeln dargelegt werden. Sie können es sich hier herunterladen
(Link zu Bleivergiftung bei Greifvögeln 1,6MB)
Als Teilnehmer der Tagung (sowie jener im 2008) erlaube ich mir dazu folgende Bemerkung:
Es bedarf zweifelsfrei keiner weiteren “notwendigen Untersuchungen” zu der Thematik. Die Toxizität von Blei und die resultierenden Gefahren für zahlreiche freilebende Tiere, Pflanzen, Umwelt und nicht zuletzt Menschen sind offenkundig. Nicht nur die spektakulären Opfer uter den Seeadlern sind davon betroffen, sondern auch zahlreiche andere “Aasfresser” unter den freilebenden Tieren. Toxisches Blei findet sich nicht nur in Büchsengeschossen, sondern auch in Schroten. Die letztgenannten tragen sogar in weitaus höherer Quantität und Verbreitung über die Fläche zur Giftbelastung zahlreicher Organismen bei. So tragen beispielsweise mit Schrot beschossene Vögel in ihren Körpern oftmals eine Bleifracht.
helfen_sie_250Die Befunde sind klar: Blei verursacht Siechtum und Tod bei freilebenden Tieren. Ersatzmaterialien sind vorhanden, sowohl für Schrote als auch für Büchsengeschosse. Es fehlt nur am echten Willen des Gesetzgebers, sich gegen den Widerstand der Beibehaltung bleihaltiger Munition interessierten Lobby aus Industrie, Schützen und Jägern durchzusetzen.
Das VsK fordert deshalb das sofortige Verbot aller bleihaltiger Munition bei der Jagdausübung und sonstigen Schießhandlungen.
Dr. E. Schneider (Präsident des VsK e.V.)