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Schikanen gegen Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen ablehnen

Jetzt ist Solidarität gefragt!

Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

wie Sie sicher alle mitverfolgt haben, ist vor kurzem das „Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Grundstückseigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.

Bereits jetzt wird deutlich, dass die zuständigen Behörden den Grundstückseigentümern mit Hindernissen, Einschränkungen und hohen Kosten die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen so schwer wie möglich machen wollen. So ist schon jetzt abzusehen, dass in alle Richtungen neue Musterverfahren geführt werden müssen. Da dies für den einzelnen Tierfreund, der sein Grundstück jagdfrei stellen möchte, hohe Kosten bedeuten könnte, ist jetzt unser aller Solidarität gefragt!

 

Spendenaufruf

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.

Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spendenkonto:

Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank · BLZ: 430 609 67 ·

Konto-Nr.: 600 863 950 0

Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.

Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendenbescheinigung.

Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt.

Für unsere Wildtiere herrscht überall in der Natur das ganze Jahr Krieg. Sie brauchen dringend Ruhezonen. Das Ende der Zwangsbejagung in Deutschland ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Natur ohne Jagd.

Schikanen und Hindernisse sollen von Anträgen auf jagdrechtliche Befriedung abschrecken

Androhung hoher Kosten

Hohe finanzielle Hürden sollen die austrittswilligen Jagdgenossen offenbar davon abhalten, ihr in der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie im Grundgesetz garantiertes Eigentumsrecht auch wahrnehmen zu können.

So plant zum Beispiel die niedersächsische Landesregierung, dass für den Antrag nach dem neuen § 6 a Bundesjagdgesetz Gebühren zwischen 1.000 und 2.000 Euro erhoben werden. In anderen Bundesländern soll ähnlich verfahren werden.

Androhung der Haftung von Wildschäden

Weiterhin wird den Grundstückseigentümer angekündigt, im Falle einer jagdrechtlichen Befriedung für Wildschäden auf benachbarten Grundstücken mitzuhaften. Dabei hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am 30.1.2013 dem Wildschadensersatz eine klare Absage erteilt. (BayVGH, Beschlüsse v. 30.01.2013 - 19 AE 12.2122 u. 19 AE 12.2123)

Jagdlobby schusterte sich ihr eigenes Gesetz

Die Schikanen des Gesetzgebers verwundern jedoch nicht, wenn man das entsprechende Gesetzgebungsverfahren näher betrachtet hat. Das neue Gesetz haben nämlich nicht die Bundestagsabgeordneten, sondern die Lobbyisten in den Verbänden und Ministerien gestrickt. Und bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.02.2013 hatten Politiker sogar offen zugegeben, dass man den unfreiwilligen Jagdgenossen den Austritt aus der Jagdgenossenschaft so schwer wie möglich machen möchte.

Fazit: Neue Flut von Klagen droht

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eindeutig

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 26.6.2012 verstößt es gegen die Menschenrechte, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen - und zwar ohne Wenn und Aber.

Erneute Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 15.11.2013 gegen Zwangsbejagung in Deutschland

Die Zwangsbejagung von Grundstücken einer vegan lebenden Familie verstößt gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte (EKMR). Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 15.11.2013 in der Sache Scholvien et al gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Familie Scholvien protestiert bereits seit Jahren gegen die Zwangsbejagung, insbesondere die Errichtung eines Hochsitzes auf ihrem Grundstück.

Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 1999 im Falle französischer Kläger, die gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke geklagt hatten, riefen die Scholviens die deutschen Gerichte an: Die vegan lebenden Tierfreunde konnten es sich nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schossen. Nachdem alle deutschen Gerichte bis zum Bundesverfassunggericht die Klage zurückgewiesen hatten, reichte Familie Scholvien bereits im Jahr 2008 Beschwerde beim EGMR ein. Am 15.11.2013 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Menschenrechte fest und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung.

Mit besten Wünschen für friedliche Weihnachten für Mensch und Tier

Ihr Team von der Bürgerinitiative "Zwangsbejagung ade"

www.zwangsbejagung-ade.de