Auf ein Wort zum Storchenhorst in Linum

Mit insgesamt fünf Eiern im Gelege hatte das bei uns nistende Storchenpaar einen vielversprechenden Start in die diesjährige Brutsaison. Es waren bis zum 21. Mai auch fünf Küken geschlüpft. Sie entwickelten sich normal und wurden von den Eltern gut mit Nahrung versorgt. Auf ungeklärte Weise war dann am 30. Mai eines der zuerst geschlüpften Küken abgängig und nicht aufzufinden. Am 12. Juni fanden wir ein weiteres Küken tot auf. Es lag etwa 25 m weit vom Horst entfernt, war in gutem Ernährungszustand und äußerlich völlig intakt. Die näheren Umstände dieses Verlusts bleiben ebenfalls unklar. Es kam aber zeitgleich infolge eines Unfalls bei der Futtersuche am Straßenrand einer der Altstörche um´s Leben. Der verbliebene Altstorch versorgte nun alleine die auf dem Horst verbliebenen Küken. Eines von diesen verstarb überraschend am 21. Juni gegen 19 Uhr.

Das ist zwar ein betrüblicher Verlauf. Aber es handelt sich um freilebende Tiere. Was anders zu betrachten ist als wenn es sich um eine Gefangenschaftshaltung handeln würde, bei der die menschliche Obhut maßgeblich das Geschehen mitbestimmt. Man muss deshalb, auch bei aller emotionalen Bindung, die man entwickelt hat, den Wildtierstatus der Störche respektieren. Die bei uns lebenden Störche sind Wildtiere und unterliegen den natürlichen Vorgängen, zu denen auch der frühzeitige Tod von Küken als normales Ereignis gehört. Auch unterliegen die Störche den naturschutzrechtlichen Bestimmungen, nach denen die natürlichen Abläufe nicht gestört werden dürfen. Dazu zählt unter anderem auch das Verbot, Tiere an den Brutstätten zu stören oder zu beunruhigen. Somit verbietet sich für uns auch das Eingreifen, um z. B. den Tierkörper des verstorbenen Jungen aus dem Horst zu entnehmen. Abgesehen davon, dass damit das Tier nicht wieder zum Leben zurückkehren würde!

Da kein Hinweis auf irgendwelche Besorgnis erregenden äußere Umstände wie etwa grassierende Erkrankungen o. ä. vorliegt, die etwa nach veterinärmedizinischen Untersuchungen verlangen würden, besteht keinerlei Anlass, sich an dem Horst zu schaffen zu machen. Damit würden die dort verbliebenen Jungtiere erheblich gestört, beunruhigt oder sogar gefährdet. Denn diese würden womöglich vor der Störung zu flüchten versuchen und dabei über den Nestrand hinausgeraten und tödlich abstürzen. Deshalb halten wir uns mit irgendwelchen verfehlten, aktionistischen Maßnahmen strikt zurück und hoffen auf eine weitere gute Entwicklung der noch verbliebenen Küken. Wir respektieren, dass die bei uns lebenden Störche echte Wiltiere sind und im natürlichen Geschehen sich erfolgreich zeigen werden.

Linum, 23. Juni 2021, Dr. Eberhard Schneider


Europäischer Gerichtshof: Keine Ausnahmeregelung für „traditionelle“ Vogelfangmethoden

(Rechtssache C-900/19)

In seinem Entscheid (17.03.2021) hat der Europäische Gerichtshof (Luxemburg) befunden, dass die in Frankreich bisher geübte Genehmigungspraxis zur Erlaubnis der „Leimjagd“ genannten und als „traditionelle Methode“ bezeichneten Jagdart Vögel zu fangen, mit der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 (aktuelle Fassung: 2009) nicht vereinbar ist und aus Tierschutzgründen auch nicht erlaubt werden kann. Nun ist es Aufgabe des französischen Staatsrats und der Regierung in Paris, die Leimrutenjagd auch national endgültig zu verbieten und bisherige Genehmigungen nicht zu erneuern.

Frankreich war das letzte Land in der EU, in dem die Methode noch als zulässig erachtet und per Ausnahmeregelung praktiziert wurde. Die „Leimjagdquote“ der französischen Regierung war für die letzte Saison zwar bereits auf Null festgesetzt worden. Bisher hatte aber die Regierung per Dekret jährlich die Anzahl an Drosseln und Amseln festgelegt, die in den südöstlichen Departements Alpes-de-Haute-Provence, Alpes-Maritimes, Bouches-du-Rhône, Var und Vaucluse) mit Leimruten gefangen werden durften, meist etwa 40.000 Vögel pro Saison. Ob und wie das kontrolliert wurde, bleibt wohl ein Geheimnis.

Der Gerichtshof ist in seinem Entscheid der Auffassung, dass Artikel 9 Absätze 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie so auszulegen ist: „Die Tatsache, dass eine Fangmethode für Vögel traditionell ist, reicht an sich nicht aus, um andere Wege auszuschließen.” Französische Tier- und Vogelschutzorganisationen hatten nach langjährigem Bemühen den Gerichtsentscheid angestrengt und nun herbeigeführt.

Es ist erschreckend, wie hartnäckig Vogelfänger den Erhalt der tierquälerischen Fangmethoden verfolgen. So treten nach wie vor die Vogelfänger im spanischen Katalonien und Andalusien immer wieder mit merkwürdigen Vorschlägen in Erscheinung, um irgendwelche Ausnahmegenehmigungen für die Fortsetzung ihres überkommenen zweifelhaften Jagdvergnügens zu erlangen. Leider haben auch lokale und überregionale Politiker immer wieder ein offenes Ohr und versprechen, sich für das Anliegen zu verwenden.

Zwar ist die Leimrutenpraxis auch auf Zypern dank der zunehmend wirksam gewordenen Kontrollen und des Durchgreifens der Gerichte zum Erliegen gekommen. Unverbesserliche üben aber trotz hoher Strafandrohung illegal ihr einträgliches Geschäft mit lukrativem Verkauf der tierquälerisch gefangenen Vögel weiter aus. Die Mönchgrasmücke gilt als der „Kaviar Zyperns“ und wird mit über 4 pro Vogelleiche an „Gourmets“ verkauft. Mit dem streng überwachten Verbot hat sich dieser Markt verschoben. Da im nördlichen, türkischen, Teil der Insel das EU-Recht nicht gilt, haben sich die Vogelfänger neu orientiert und es hat sich, schon vor der Pandemie, ein Schmuggel über die griechisch-türkische Grenze entwickelt. Da bleibt der weitere Verlauf abzuwarten.

Dr. Eberhard Schneider, 05.05.2021

Leimrute in einem noch unbelaubten Feigenbaum (Zypern 2009, Foto: Schneider, VsK)
„Kaviar Zyperns“ - Männliche Mönchsgrasmücke an Leimrute (Zypern 2009, Foto: Schneider, VsK)
Bienenfresser an Leimrute gefangen (Zypern 2009, Foto: Schneider, VsK)
Bienenfresser an Leimrute gefangen (Zypern 2009, Foto: Schneider, VsK)
Bienenfresser an Leimrute gefangen (Zypern 2009, Foto: Schneider, VsK)
 

Hoffnung auf besseren Schutz für Großvögel in Spanien

Gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben abgesicherter Strommast (in Deutschland), Foto: VsK/Schneider

Unabgesicherter Strommast im Spanien vor der Intervention des VsK

Der britische Guardian berichtet, dass gegen Verantwortliche des katalanischen Stromversorgers ENDESA ein Strafverfahren läuft wegen der fortwährenden Fälle von Stromschlag-Opfern an Stromleitungen. (Spain’s Endesa power firm sued over electrocution of birds)

Es besteht nun gute Hoffnung auf eine Besserung hinsichtlich des Schutzes von Großvögeln wie Störchen, Adlern, Eulen, Geiern und anderen Arten im spanischen Katalonien. Im Sommer 2016 hatten wir den katalanischen Stromversorger ENDESA mit unserem Verlangen nach Absicherung der Strommasten der Mittelspannungsleitungen zur Vermeidung von Stromschlaggefahren für große Vögel konfontiert. Auch weil wir sehr schnell die Unterstützung unserer spanischen Freunde und Kollegen organsiert hatten, reagierte man rasch: Es wurden in der Folge sehr zügig an zahlreichen gefahrenträchtigen Leitungsmasten die entsprechenden Schutzvorrichtingen angebracht. Wir erfuhren damals, dass ENDESA wohl um die Problematik wusste, aber auf finanzielle Hilfe der Regierung hoffte weil die Installationen sehr kostenintensiv seien. Aber unser Angebot einer Unterstützung hat wohl in Tarragona beschämt und bewirkte, dass umgehend im Süden der Provinz die nötigen Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Man sicherte zunächst alle von den Rangern der Forestals benannten, und nachfolgend strikt kontrollierten, „hot spots“ mit besonders zahlreichen Funden durch Stromschlag getöter Großvögel. Das waren zumeist Ansitzplätze der Vögel in der Nähe von Müllkippen, auf denen sie Nahrung in Form von Kleinsäugern oder anderem finden.

Jedoch blieben diese, nach EU-Recht verbindlichen, Schutzmaßnahmen dann doch nur auf das südliche Katalonien beschränkt. Im Norden und Nordwesten der Provinz wurde der unhaltbare Zustand nicht beendet. Zwischenzeitlich gab es aber verschiedene Gerichtsverfahren gegen spanische Stromversorger. Mit erheblichen Bestrafungen der Verantwortlichen, denen der Tod der Vögel angelastet wurde. Dies lässt hoffen, dass nun auch in derm Verfahren gegen die Verantwortlichen der ENDESA, die sich offenbar noch immer hinter der Entsschuldigung wegen der Kosten verstecken wollen, zur Rechenschaft gezogen werden. Und dass nun endlich ganz zügig die längst überfälligen Schutzvorrichtungen installiert werden. Sodass künftig die mit zahlreichen Arten in Spanien beheimateten großen Vögel eine Gefährdung weniger erfahren. Was gleichermaßen auch für durchziehende, rastende oder überwinternde Weißstörche, Schwarzstörche, Milane und andere gilt.

Für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland lässt sich demgegenüber feststellen, dass die Stromversorger wohl ihrer aus der EU-Vogelschutzrichtlinie herrührenden Verpflichtung recht gut nachgekommen sind. Problematisch bleiben aber die auch zur EU gehörigen Länder (Griechenland, Rumänien, Bulgarien) im Südosten. Zu schweigen von Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches des EU-Rechts, etwa Türkei, in denen keine Sicherungsmaßnahmen getroffen werden und durchziehende Weiß- und Schwarzstörche weiterhin durch Stromschlag umkommen.

Dr. Eberhard Schneider, 22.04.2021


Guter Erhaltungszustand: Der Zarth bei Treuenbrietzen

Der Ende Februar von Landwirtschaftsministerin Klöckner uns allen zugemutete „Waldzustandsbericht“ hat wahrlich niemanden überraschen können. Der Befund, dass es den Wäldern in Deutschland nach wie vor nicht gut geht, ist wenig erstaunlich. Als dafür ursächlich ausgemacht sind Dürre, Stürme und Schädlingsbefall als zwar großflächige, aber dennoch eher nur regionale Ereignisse. Sie setzen dem Ökosystem Wald zu.. Weitaus tiefgreifender wirkt aber der Klimawandel ein und führt unsere Wälder in die wahre Krise. Da bringen die millionenschweren Subventionen an Waldeigentümer für forstliche Neuanpflanzungen im althergebrachten vertrauten Stil nicht die propagierte Rettung. Zigtausende Baumschulpflanzen werden in „guter fachlicher Praxis“ der Holzwirtschaft, aber unsinniger Weise, neu gepflanzt, oftmals sogar die längst als nicht zukunftsfähig erkannten Fichten. Dass diese Jungpflanzen ebenfalls Lebewesen sind, die dann in der Sommertrockenheit ihr noch zartes Leben aushauchen, bedenkt da keiner!

Die vielgerühmte deutsche Forstwirtschaft ist auf dem Holzweg und findet nicht die dringend nötige Abkehr. Aber auch die sachfremde, politische Kurzsichtigkeit findet nicht den Absprung und verschläft die dringenden Lösungen. Es werden nach wie vor die Wälder entwässert. Das Grundwasser wird ihnen als Trinkwasser entzogen. Ihr Unwesen treiben, so wie überall im offenen Agrarbereich, nach wie vor die finanziell gut situierten Wasser- und Bodenverbände. Für diese reicht der gesetzlich verhängte Schutz so weit, dass auch die Waldeigentümer diesen Verbänden in einer Zwangsmitgliedschaft angehören und mit happigem Beitrag sogar die ihr Eigentum massiv schädigende Entwässerung finanzieren müssen. Bisherigen gerichtlichen Klagen von Waldeigentümern gegen diese, das Menschenrecht am Eigentum verletzende, staatlich abgesicherte Praxis blieb der für die Wälder überlebenswichtig nötige Erfolg versagt. Und die Politik versäumt es nach wie vor, die nötige Änderung zu vollziehen und die landesweit großräumige Entwässerung, zumindest die der Wälder, durch Streichung überkommener und für die Ökosysteme schädliche Rechtsvorschriften zu beenden.

Unser „Teufelswald“, der Zarth ist von dem Unheil nicht betroffen, das so großflächig unsere Wälder vernichtet. Wohl macht sich auch dort die anhaltende Trockenheit bemerkbar. Weshalb wir ja darauf bedacht sind, das Wasser im Gebiet dieses Moorwaldes zu halten und das Moor zu revitalisieren. Vor einiger Zeit eingewanderte Biber unterstützen dies mit ihrer wasserstauenden Tätigkeit. Unser Wald ist ein natürlich wachsender Laubwald und er wird nicht im puren Interesse der Holzindustrie forstwirtschaftlich genutzt. Wie es landauf, landab in ausbeuterischer Weise allgemein in den „beförsterten“ Wäldern geschieht. Wir plündern den Wald nicht und lassen ihn in natürlicher Waldentwicklung gedeihen. Damit wir dort auch künftig noch einen intakten und ökologisch funktionsfähigen Wald haben werden. Dieser Verzicht auf die wirtschaftliche Nutzung wurde uns unlängst vom Land Brandenburg honoriert. Es wurden uns Zuwendungen für „Naturschutzmaßnahmen im Wald und Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (MLUL-Forst-RL-NSW und BEW) vom 6. August 2019“ gewährt. Dafür das wir auf der dadurch geförderten Waldfläche für die kommenden 20 Jahre den „guten Waldzustand“ erhalten und auf jegliche Nutzung verzichten.

Im März 2021 - Dr. Eberhard Schneider

 

Sekundärer Lebensraum: der Unkenteich im Teichland Linum

Ein kurzer Tätigkeitsbericht*

Ein dichter Schilfbestand hatte den Unkenteich überwachsen - Nov. 2020 (Foto: Stahl/VsK)

In der vom Menschen entwickelten Kulturlandschaft finden sich nur noch spärliche Reste ursprünglicher Lebensräume. Alle sind mehr oder weniger von unserem Tun überprägt. Viele wurden sogar durch Rohstoffabbau und völlige Umgestaltung in gänzlich neue und andersartige Habitate gewandelt. Manches von Menschenhand geformte Habitat wurde auch zu einem neuen Refugium für Vögel, denen sonst in den intensiv genutzten Landschaften kein Raum mehr bleibt. Sodass wir uns im Vogelschutz besonders um den Erhalt und die sachgerechte Gestaltung dieser als „Natur aus Menschenhand“ bezeichneten Sekundärbiotope bemühen müssen. Damit auch in Zukunft ihr Fortbestand gesichert ist und die für das Leben der Vögel unbedingt nötige Habitatfunktion erhalten bleibt.

So ist auch das vogelreiche Gebiet im Linumer Teichland im Oberen Rhinluch nach Beendigung des ehemaligen Torfabbaus durch Ausbau einer Teichwirtschaft entstanden. Es ist geprägt von zahlreichen angelegten Einzelteichen, die jahrzehntelang der intensiven Fischzucht dienten. Nachdem wir etwa 180 ha pachteten, um die Teiche für den Schutz der Vögel zu erhalten, kam die Fischwirtschaft gänzlich zum Erliegen, damit aber auch die teichwirtschaftlichen Unterhaltungsmaßnahmen. Mehr oder weniger häufig sind in diesem anthropogenen Lebensraum jedoch immer wieder solche Maßnahmen erforderlich: Von der Lenkung des Zu- und Abflusses des Wassers, Einstellung des Wasserstands in den Teichen bis hin zur Befestigung von Dammböschungen reicht der Aufgabenbereich in diesem Vogelparadies, in dem jährlich über 150 Vogelarten Sicherheit, Nahrung, Brut- und Rastplatz finden. Nicht zuletzt ist zur Erhaltung der bestmöglich vielfältigen Habitatbeschaffenheit auch der gelegentliche Eingriff in den pflanzlichen Bewuchs erforderlich. Vor allem das im nährstoffreichen Teichgelände gut gedeihende Schilf bedarf hin und wieder eines Eingreifens durch Mähen, um den Bestand vor Vergreisung und Auflichtung zu bewahren. Aber es ist auch die Beseitigung des Pflanzenmaterials dringend geboten, um den nötigen Austrag von Nährstoffen zu bewirken. Andernfalls würde die Verlandung der flachen Teichgewässer rasch voranschreiten.

So stand einmal wieder an, den sogenannten „Unkenteich“ vom dichten Schilfbewuchs zu beräumen. Dieser zirka 1,5 ha große Teich wurde schon vor einigen Jahren das Areal vom betreuenden Landschaftsförderverein Oberes Rhinluch in mühevollem Einsatz einiger Kollegen wie Karl-Heinz Sass besonders gestaltet und beherbergt heute eine reiche Tier-und Pflanzenwelt. Darunter seltene Vogelarten wie Wasserralle, Tüpfelralle, Schellente, Kolbenente, Krickente, Rothalstaucher, Bekassine, Kiebitz, Bruchwasserläufer; ebenso Schwanzmeise, Beutelmeise, Mönchsgrasmücke und Klappergrasmücke, Rohrweihe und viele andere mehr, die dort rasten, brüten und Junge aufziehen. Ein besonderes Kleinod ist die weithin stark gefährdete Rotbauchunke, auch Tieflandunke oder Feuerkröte genannt, die dort ebenso wie der ebenfalls im Bestand gefährdete Moorfrosch ein sicheres Refugium gefunden hat. In geringer Entfernung liegt auch ein Kranichnistplatz, wo alljährlich ein Kranichbrutpaar seine Jungen aufzieht. Auch diese Jungvögel suchen dann in den Randbereichen des Unkenteiches nach Nahrung und finden nötige Deckung.

In seiner Artenvielfalt gibt der Unkenteich ein herausragendes Beispiel für ein besonders gut gelungenes, von Menschenhand geformtes Vogelhabitat. Das zu erhalten, stellt natürlich ein wichtiges Gebot dar. Die reiche Vogelwelt mit den schilfbewohnenden kleinen Sängern Rohrschwirl, Sumpf-, Teich- und Drosselrohrsänger findet ihre Lebensgrundlage in dem den Teich umgebenden ausgedehnten Schilfbestand. Aber wegen des nährstoffreichen Wassers gedeiht dort der Schilfbewuchs besonders üppig und breitet sich von den Uferrändern zunehmend in den Teich hinein aus, sodass die offene Wasserfläche immer geringer wird. Weshalb ein pflegendes Eingreifen geboten ist und erheblichen Aufwand erfordert, um die für so viele Vögel hervorragende Lebensraumbeschaffenheit zu erhalten. Das dichte Schilf musste nun wieder einmal gemäht werden. Was in engem „Zeitfenster“ nach dem Ende des Vogelzugs, markiert durch den Abzug der rastenden Kraniche, auszuführen war. Dann verursachen die im Gebiet fälligen Arbeiten die geringste Störung der Vogelwelt.

Für die Mäharbeiten kam erstmals die neue Feuchtwiesenmähraupe unseres landwirtschaftlichen Kooperationspartners Sebastian Petri, zum Einsatz. Diese, zur Minimierung des Bodendruckes mit besonders breiten Gummilaufketten ausgestattete, Maschine arbeitet nicht nur effektiver als es etwa mit zeitraubender, strapaziöser Handarbeit ausgeführt werden könnten. Sie ist auch viel bodenschonender als ein Räderfahrzeug. Was ganz besonders wichtig ist wegen des Schutzes der im Schlamm überwinternden Lebewesen wie vor allem Frösche und Rotbauchunken oder Insektenlarven. Aber es wird damit auch der Zeitraum der unvermeidlichen Störungen der auch im Winter im Gelände lebenden Vögel minimiert.

Weil das abgemähte Schilf nicht am Platz belassen werden kann, war dieses Mähgut aufwändig abzutransportieren. Denn nach der Zersetzung des Pflanzenmaterials würden die freigesetzten Nährstoffe wieder ins Wasser gelangen und erneutes starkes Schilfwachstum begünstigen. Früher hat man das in mühevoller Handarbeit zu Haufen zusammengetragene Schilfmaterial einfach verbrannt. Was aber aus guten Gründen absolut nicht mehr sein kann und darf. Weil aber die Ablagerung auf einer Deponie sehr teuer würde und ökologisch wenig sinnvoll, erprobt der Kollege Petri eine Möglichkeit der weiteren Verwendung der Schilfstängel. Er gibt sie wie Stroh als Einstreu in die Wetterschutz-Unterstände seiner Wasserbüffel. Der so entstehende Stallmist kann dann später als rein biologischer Grünlanddünger verwendet werden, sodass wir einen Stoffkreislauf erzeugen, was jedenfalls viel besser ist als die ortsübliche Gülleflut der Agrarindustrie!

*) in Zusammenarbeit: Naturschutzstation Oberes Rhinluch, Landschaftsförderverein Oberes Rhinluch, Sebastian Petri, Vogelschutz-Komitee

Dr. Eberhard Schneider

Fotos: Stahl/VsK


Kranichrastplatz bei Linum weiterhin Ziel zurückkehrender Kraniche

Linum, 20. Feb. 2021: Mit dem Weichen von Schnee und Eis ist die Rückkehr der Kraniche aus ihren süd- und westeuropäischenÜberwinterungsquatieren in Gang gekommen. Schon seit einigen Tagen treffen die Vögel in zunehmnder Zahl im Bereich des Rhinluchs ein. Nahezu ganztägig sind die Rufe der in das Gebiet einfliegenden Kraniche zu hören. Am späten Nachmittag fliegen kleinere und größere Trupps der großen Vögel nach der Nahrungssuche auf den in Richtung Havelland sich erstreckenden Feldern und Wiesen in das Teichgebiet Linum und das östlich davon gelegene Wiesengelände ein, um dort zu übernachten. Erfahrungsgemäß ziehen sie nach kurzem, mehrtägigem Aufenthalt dann weiter in ihre skandinavischen oder nordosteuropäischen Brutgebiete. Einma mehr erweist sich das Obere Rhinluch zwischen Kremmen und Linum als ein bedeutsamer Trittstein im internationalen Vogelzug!

Dr. Eberhard Schneider

 

Winter ade ....eine Reminiszens dem Eisvogel

Das Regime des Winters mit Schnee und geringen Temperaturen stellt auch für die heimische Vogelwelteinen maßgeblichen Faktor in der natürlichen Selektion und Regulation der Bestände dar. Im Zuge der evolutiven Anpassung haben, wie alle heimischen Arten, die hierzulande überwinternden Vögel ihre vielfältigen eigenen Fahigkeiten entwickelt, um den Unbilden des Winters Paroli zu bieten und zu überleben oder die Folgen und Schäden für die Bestände rasch wieder auszugleichen. Der nicht ziehende, meist ortstreue Eisvogel ist die einzige in Mitteleuropa vorkommende Art aus der Familie der Eisvögel. Er ist ein Beispiel für die Anpassung an die Bedingungen des Winters. Der revierverteidigende, einzelgängerische Eisvogel lebt an langsam fließenden oder stehenden Gewässern mit Kleinfischbestand. Seine Nahrung bilden neben Fischchen, Wasserinsekten und deren Larven, Kleinkrebse und Kaulquappen, die er von einer Sitzwarte aus, etwa einem über das Wasser ragenden Zweig, tauchend erbeutet. Winterwetter mit zugefrorenen Gewässern verringert jedoch den Zugang zu dieser Nahrung ,die dann nur noch an wenigen eisfreien, offenen Stellen erjagt werden kann. Harte Winter mit längeren Kälteeinbrüchen führen deshalb zur Nahrungsverknappung und können regional zu massiven Bestandseinbrüchen um bis zu 90% führen. Wenn sich im nach dem Tauchen feuchten Gefieder Eisperlen bilden, kommt es durchaus zum akuten Verlust der Flugfähigkeit. Es kann auch zum Anfrieren des Vogels auf dem Ansitz kommen. Beides mit durchaus tödlichen Folgen.

Zwar erbrüten Eisvögel ihre Gelege in Bruthöhlen, die sie in´s Erdreich steiler Böschungen graben. Die Bruthöhlen dienen aber nicht als Schlafplatz oder Zufluchtsstätte, etwa vor Witterungseinflüssen. Um Schutz vor den winterlichen Einwirkungen zu finden, suchen Eisvögel aber ruhige geschützte Stellen auf, die durchaus auch in einiger Entfernung vom Nahrungsgewässer liegen können und die bei Ungestörtheit immer wieder aufgesucht werden.

So wie in dem von Frau Christina Kaiser, Bremen mit der Kamera im Umland der Großstadt festgehaltenen Beispiel:

Fotos: Copyright Christina Kaiser, Bremen

Trotz der bewährten Anpassungen an die Winterverhältnisse unterliegt der Eisvogel-Gesamtbestand diesem Regime in hohem Maße; mit der Folge starker Bestandsschwankungen von Jahr zu Jahr. Bei hoher Fortpflanzungsrate, mit 5 bis acht Eiern pro Gelege und bis zu 4 Bruten pro Saison, können die Winterverluste innerhalb weniger Jahre ausgeglichen werden. - Sofern die Lebensraumbedingungen und das Nahrungsangebot erhalten bleiben. Der in den letzten Jahrzehnten weithin insgesamt rückläufige Bestand hat in den letzten Jahren wieder zugenommen, sodass die Art derzeit in Europa als „dezimiert“, im gesamten Verbreitungsgebiet als wenig bedroht eingestuft.

Wissenschaftlicher Name: Alcedo atthis
Familie: Eisvögel (Alcedinidae)
Englischer Name: Kingfisher
Spanischer Name: Martin pescador
Französischer Name: Martin-pecheur d’Europe
Italienischer Name: Martin pescatore
Größe: 17 cm
Gewicht: 40g
Flügelspannweite: 26 cm
Brutzeit: Mai bis August
Brutplatz: Bruthöhlen an Steilanten
Bruten: 2 Jahresbruten
Gelegegröße: 5-8
Brutdauer: 21 Tage; auch Schachtelbruten

Dr. Eberhard Schneider


Neue Bücher für Vogelfreunde und solche die es werden

Zwei aktuelle Buchrezensionen von Dr. Eberhard Schneider...


Verbot von bleihaltiger Munition in Feuchtgebieten

Es ist vollbracht!

Das Europäische Parlament hat am 25.11.2020 das längst überfällige Verbot endlich beschlossen. Somit ist es in allen Feuchtgebieten (Gewässer, Moore, Feuchtwiesen usw.) der gesamten EU nicht zulässig, bei der Jagdausübung mit bleihaltiger Munition zu schießen. Zuwiderhandlungen werden ab 2022 als Straftat gewertet und geahndet werden.

Bereits seit 1999 ist die internationale Vereinbarung zum Schutz von Wasservögeln in Kraft. Nach der sind die EU und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Verwendung der Bleimunition in Feuchtgebieten zu untersagen. Die Vereinbarung wurde aber über mehr als 20 Jahre hinweg nur in einzelnen Ländern umgesetzt. Die für eine weitere Bleiverwendung gelieferten, vorgeblichen, Rechtfertigungen waren haltlos. Denn Alternativen zur Bleimunition gibt es schon seit über 30 Jahren. Das giftige Blei ist aus guten Gründen längst auch aus Treibstoff, Farben oder auch Wasserleitungen verbannt. Dass dieses Umweltgift bei der Jagausübung so lange noch verwendet werden durfte, ist der uneinsichtigen Haltung der Lobby aus Munitionsindustrie und der Jagdverbände anzulasten. Unter Ministerin Klöckner ließ Deutschland im Sommer die erste Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten über ein Verbot platzen, erst im September kam es dann zur Abstimmung mit dem Aus für die Bleimunition. In der nun endgültigen Abstimmung lieferten die ewig Gestrigen ein mieses Schauspiel. Es wurde mit absolut abstrusen Gründen aufgewartet, aus denen heraus das Verbot der Bleimunition zurückzunehmen sei. Die Bleilobbyisten entblödeten sich beispielsweise nicht, den Einsatz der Bleimunition bei internationalen Tontaubenschießen als erforderlich zu begründen. Ganz so, als würde nicht auch eine von Weicheisenschrot getroffene Wurftaubenscheibe zerplatzen!

Ein erster Schritt ist nun getan. Jetzt heißt es aber, das auch schon lange überfällige Totalverbot von bleihaltiger Munition bei der Jagdausübung generell herbeizuführen.- Wenngleich es einem beschossenen Tier wenig trostbringend sein wird, durch ein anderes Material verletzt oder getötet zu werden.

Dr. Eberhard Schneider


Gute Nachricht zur angestrebten Wildnis in Deutschland

400 Hektar mehr Wildnis in Thüringen und Brandenburg – finanziert durch den Wildnisfonds der Bundesregierung

Pressemitteilung vom 25.11.2020

https://wildnisindeutschland.de/wildnisfonds-nimmt-fahrt-auf/


Bündnis „Volksinitiative Artenvielfalt“ in NRW

Das Vogelschutz-Komitee unterstützt die Bemühungen zum Volksbegehren Artenvielfalt. Wir freuen uns mit allen Bündnispartnern, dass bereits über 45.000 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift zum Erfolg des Begehrens beitragen.

Pressemitteilung vom 19.08.2020

Unterschriftenbögen und Informationsmaterial dazu können weiterhin bestellt werden über:

https://www.artenvielfalt-niedersachsen.jetzt/material/#Bestellformular

Jede Hilfe ist willkommen, jede Stimme zählt!

Dr. Eberhard Schneider


Vogelschutz durch ökologischen Olivenanbau
Impressionen aus unseren Vogelschutz-Olivenbaum Fincas in Katalonien

Um die von uns als Vogelschutzflächen erworbenen Olivenbaumbestände im südlichen Katalonien als Vogel-Refugien zu sichern und dort zugleich auch die Jagd auszuschließen ("Fin de Coto"), werden diese Fincas in ökologischer Bewirtschaftung gepflegt. Es werden weder Großmaschinen noch irgendwelche Agrochemikalien eingesetzt. Aus der sich ergebenden Olivenernte gewinnen wir ausgezeichnetes, pestizidfreies, Olivenöl (ökologische Erzeugung anerkannt: ES-ECO-019-CT).

Ökologischer Anbau auf unseren Flächen (Fotos: C. Schmorell Serra de Godall/Ulldecona, Prov. Katalonien, 05.2020)

Im Gegensatz zu den vegetationsfreien blanken Böden in der von Agrochemie beherrschten konventionellen Bewirtschaftung "cultiva nuevo" gedeiht als Unterkultur ein artenreicher Bewuchs, der den Vögeln Nahrung und Deckung bietet. Unsere Vogel-Fincas gestalten belebte Habitate in den monotonen, industriellen Olivenproduktionsflächen.

Konventionelle Bewirtschaftung "cultiva nuevo" Senioles/Ulldecona (Fotos: VsK, E.Schneider 05.2010)


Kein Boykott des EU-weiten Verbots von Bleischrot bei der Jagd in Feuchtgebieten

Schätzungsweise 20.000 Tonnen des hochgiftigen Blei werden in Europa jährlich bei der Jagd verschossen. Nach der EU-weit verbindlichen Wasserrahmenrichtlinie WRRL ist an sich der Gebrauch bleihaltiger Munitionbei der Jagd an Gewässern bereits nicht zulässig, Denn das Blei geht allmählich in Lösung und gelangt letztlich auch ins Grund- und Trinkwasser. Es wird nun die EU-weit verbindliche Regelung angestrebt, in den Feuchtgebieten generell die Verwendung bleihaltiger Jagdmunition zu untersagen. Allein die Landwirtschaftsministerien Klöckner boykottiert diesen EU- Beschluss. Aus welchem Grunde auch immer! Das bedeutet, dass kein Verbot zustande kommt und dass weiterhin nicht nur bei uns, sondern in der gesamten EU, bleihaltige Munition gebraucht werden dürfte.

Was für Enten und andere Wasserrvögel besonders tödlich bleibt. Denn, auch ohne dass sie mit Blei erschossen werden, bedeutet das besondere Gefahr für sie. Denn sie nehmen als vermeintliche Magensteinchen, zum Zerkleinern ihrer Nahrung im Magen, die kleinen Bleischrotkörner auf. Diese werden dann imm Magenn zerrieben und gelöst, waas zu einer tödlich verlaufenden Bleivergiftung führt. Auf über 1 Million schätzt man die Zahl der auf diese Weise jährlich getöteten Wasservögel.

Die Bleivergiftung infolge Aufnahme bleihaltiger Partikel aus jagdlicher Munition ist in den letzten Jahren insbesondere für Seeadler nachgewiesen. Dieses Blei haben sie beim Verzehr von Kadavern oder von Jägern im Gelände belassenen Tierteilen zuvor abgeschossenen Wildes aufgenommen. Auch viele andere Aas essende Vögel sind da zu Opfern geworden.

Es besteht in den befreundeten Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbänden absolute Einnmütigkeit, dass das weitreichende Verbot bleihaltiger Jadmunition endlich ergehen muss. Deshalb appelieren wir alle an die allein für den Boxykott verantwortliche Ministerin.

In einem, nachfolgend Ihnen zur Kenntnis gegebenen, offenen Brief habe ich mich an die Ministerin gewendet. Ich möchte aber Sie alle bitten, sich ebenfalls an die Ministerin Klöckner zu wenden und sie um Aufgabe des allein von ihr verantworteten Boykotts des Verbots des Gebrauchs bleihaltiger Jagdmunition zu ersuchen.

Dafür habe ich als Mustertext eine gekürzte Version meines offenen Briefes abgefasst, den Sie aus dem download beziehen können und als Ihren eigenen Brief an die Ministerin verwenden können.

Wenn Sie dies tun, tragen Sie dazu bei, die Ministerien umzustimmen.

Damit wir und unsere Umwelt künftig durch weniger hochgiftiges Blei gefährdet sind, ist auch Ihre Beitrag wesentlich. Aber es eilt sehr.

Bis spätesten 15. Juli müssen die Mitgliedsstaten ihr Votum abgegeben. Wenn Frau Klöckner das nicht tut, hätte ihr Boykott den beabsichtigten Erfolg; dann kommt das Verbot nicht zustande.

Darum bitte ich Sie ganz dringend, machen Sie von Ihrer demokratischen Möglichkei Gebrauch und fordern auch Sie die Ministerin zur Entscheidung gegen das Blei in der Jagdmunition auf.

Vielen Dank!

Dr.Eberhard Schneider
05.07.2020


Fund einer nordischen Eisente vor Rügen

Dank der Spendenhilfe zahlreicher Vogelfreunde konnten wir eine Unterstützung geben für ein laufendes Forschungsprojekt zum Schutze der von rapidem Bestandsrückgang betroffenen Eisente Clangula hyemalis. Die Erkundung der Lebensgewohnheiten und der Aufenthaltsbereiche dieser kleinen Meeresente ist das Ziel des, bisher auch vom Bundesamt für Naturschutz getragenen, Projektes, in das der uns schon langjährig sehr verbundene Wildgänse-Experte Dr. Helmut Kruckenberg maßgeblich eingebunden ist.

Wegen der nur schwer zugänglichen Brutgebiete in der russischen Arktis liegen bisher nur wenige Erkenntnisse zum Brutgeschehen und Bruterfolg dieser Entenart vor. Allgemein bekannt ist, dass diese Meeresenten zur Überwinterung auf dem offenen Meer bevorzugt die flachen Bereiche entlang der Ostseeküste aufsuchen. Dort finden sie Nahrungsgründe wo sie nach am Meeresboden lebenden Muscheln und Kleinkrebsen tauchen. Jedoch erstrecken sich diese küstennahen Nahrungsplätze lediglich über kaum 5% der gesamten Wasserfläche der Ostsee. Woraus sich ergibt, dass zirka 90% aller Eisenten in diesem kleinen Ostseebereich überwintern. Weil aber in denselben Flachwasserbereichen auch Fischfang mit Stellnetzen u. a. Gerät betrieben wird, bestehen Gefahren für die nach Nahrung tauchenden Enten. Wenngleich man sich hierzulande um eine Gefahrenminderung und Reduzierung des sogenannten Beifangs an den Fischfanganlagen entlang der deutschen Ostseeküste bemüht, kommt es immer wieder zu Verlusten unter den Enten wenn diese beim Tauchen sich in den Netzen verheddern.

Zur Erbrütung und Jungenaufzucht kehren die Eisenrenten aber alljährlich zirka 3.500 km weit in den hohen Norden zurück und haben dabei auch mancherlei weitere Gefahren zu überstehen. Um bessere Kenntnisse über das Gesamtgeschehen in diesem Entenbestand zu erarbeiten und dazu vor allem die unterschiedlichen Aufenthaltsbereiche und dortige potenzielle Gefahrenquellen zu erkunden, haben deutsche und russische Forscher in der gemeinsamen Studie die Eisenten-Brutplätze auf der Insel Kolguev in der Barentssee und auf der sibirischen Halbinsel Yamal aufgesucht. Es wurden dort in der Zeit vor ihrem Nestbau Enten eingefangen und mit sogenannten Geolokatoren (Datenloggern) an den Beinen versehen.

Diese Geräte registrieren und speichern die Positionen aller künftigen Aufenthaltsorte des Vogels. Beim späteren Wiederfang gibt die Auslesung der Aufzeichnungen Auskunft über die zwischenzeitlichen Wanderbewegungen des Tieres. So wurden bisher in dem Projekt für 63 Eisenten die Jahreswanderungen komplett erfasst, für 26 Vögel sogar über die Dauer von zwei Jahren.

Eine solche markierte Ente wurde nun, 1064 Tage nach der Markierung mit dem Datenlogger, tot vor der Insel Rügen aufgefunden. Genau 2375 km vom Markierungsort entfernt. Die Todesursache ist bisher ungeklärt, der Untersuchungsbefund steht noch aus. Aber sie war zumindest nicht in ein Netz geraten. Vermutlich hat diese Eisente hier überwintert und hatte den langen Rückweg in´s Brutgebiet noch vor sich. Bei mittlerweile sommerlichen Temperaturen in Deutschland verwundert es vielleicht etwas, dass die Ente noch nicht zum ihrem Brutplatz zurückgekehrt war. Doch Dr. Kruckenberg meint dazu: „Ich denke, das ist ganz normal. Die Enten haben, wie die Gänse, ja relativ viel Zeit, in die Brutgebiete zu kommen. Erst Ende Mai tauen die Gewässer auf. Die Männchen mit Satellitensender aus dem letzten Sommer waren Mitte Mai etwa bei Gotland. Mir scheint es durchaus okay, dass dieses Weibchen da noch vor Rügen war.“ Erst Ende Mai beginnen die Gewässer in der Arktis aufzutauen. Bis dahin haben die Enten noch viel Zeit, und die Strecke von 2.400km legen sie durchaus in weniger als einer Woche zurück.

Soweit also dieser Fund, der einen weiteren kleinen Baustein liefert und dazu beiträgt, mehr über die Eisenten und deren Schicksal bei ihren weiten Wanderungen zu erfahren. Aus diesen Kenntnissen heraus lassen sich dann auch die nötigen Schutzmaßnahmen entwickeln. Dass moderne Technik uns dabei hilft, lässt noch so manches Ergebnis zur Erforschung der Eisenten erwarten. Dies weiterhin zu unterstützen, muss unser besonderes Ziel sein! Es zeigt sich aber auch, wie wichtig es ist, dass aufmerksame Vogelfreunde über ihre Funde und Beobachtungen zu markierten Tieren mitteilen.

Wenn es die Umstände zulassen und eine weitere Finanzierung gesichert ist, soll die Studie im kommenden Jahr (2021) fortgesetzt werden. Zumindest zunächst mit einer "kleinen Lösung“, d.h. Ende Juli / Anfang August mit Beringung von Eisenten und auch Wildgänsen. Die Datenlogger geben dann weiterhin einen hervorragenden Überblick, auch dazu ob die Vögel überhaupt zu brüten begonnen hatten. Aus der Differenz zwischen Enten mit Küken und solchen ohne Nachwuchs lässt sich also ein solides, aussagekräftiges Bruterfolgsmonitoring aufbauen. Wenn es schließlich gelingen wird, für 2022 dann noch einmal, die Finanzierung für die Untersuchung der Gewässerqualität und für eine Satellitenbildauswertung einzuwerben, um damit mehr über die Gründe für eventuell geringe Bruterfolge herauszufinden und wie nötige Schutzmaßnahmen zu gestalten sind, kann diese wertvolle und bisher erfolgreiche Untersuchung fortgeführt werden. Insbesondere kann sie auch Aufschluss darüber liefern, in welcher Weise der auch in den Arktisregionen fortschreitende Klimawandel sich auf das Brutgeschehen und den Bruterfolge der Eisenten, sowie auch zahlreicher anderer nordischer Vögel, auswirkt. Es bleibt sehr zu hoffen, dass eine neue Projekt-Finanzierung gefunden wird, an der das Vogelschutz-Komitee mit der Gemeinschaft der uns verbunden Vogelfreunde sich natürlich wieder beteiligen wird.

EisenteEisente

Diese im hohen Norden verbreitete Entenart, wechselt in ungewöhnlicher Weise dreimal im Jahr ihr Gefieder und damit das äußere Erscheinungsbild.

Eine andere bedrohte Art in der Erforschung: Der Brachvogel

Welche sehr anschaulichen und aufschlussreichen Ergebnisse die Sendermarkierung weit umher streifender Vögel erbringt, zeigen die aktuellen Befunde zur ebenfalls von Dr. H. Kruckenberg durchgeführten Untersuchung zum Schutz des Brachvogels. Diese heimische Wiesenvogelart läuft Gefahr, trotz des Schutzes nach der EU-Vogelschutzrichtlinie (!) demnächst in Frankreich wieder zum Abschuss freigegeben zu werden. Die Flugwege von 45 bisher besenderten mitteleuropäischen Brachvögeln sind nachzuverfolgen unter www.blessgans.de/?891

22.06.2020 Dr. Eberhard Schneider


Zu Unrecht beschuldigt: Fledermäuse

„Fledermäuse verbreiten nicht das COVID-19 Virus.
Covid-19 wird von Mensch zu Mensch übertragen.“

So die klare Feststellung des in Bonn ansässigen Sekretariat zur “Bonner Convention” zu den wandernden Tierarten = Convention on Migratory Species (CMS), deren Zielsetzung und Aufgabe darin besteht, wandernde Tierarten, landlebende, im Wasser lebende Arten und Vögel in allen ihren Lebensräumen zu schützen: https://www.cms.int/en/news/2020005-facts-about-bats-and-covid-19

Nichts wird so leicht geglaubt wie eine Lüge...,
und wenn ein Körnchen Wahrheit darin steckt,
wird es sie umso leichter geglaubt.

Sehr bald nach dem Auftreten des neuen Corona–Virus, jetzt als „covid 19“ bezeichnet, waren nach dem Schuppentier Fledermäuse als das Ursprungsreservoir der neuen Zoonose ausgemacht. Angeblich waren frei lebende Fledermäuse als natürlicher Wirtsorganismus des neu aufgetretenen Virus dentifiziert worden. Von denen aus es auf dem Wege über einen mit „bush meat“ belieferten Markt zu den Menschen verschleppt wurde. Solches wurde, wenn gleich bestenfalls nur das „Körnchen“ an Wahrheit enthalten, als „wahrer“ Befund noch schneller verbreitet als das Virus selbst. Dass die als Kronzeugen erwähnten Wissenschaftler lediglich Viren mit Ähnlichkeit zum neuen Coronas-Virus in Fledermäusen gefunden hatten, wurde von der Unwahrheit überrollt. Die daraus in höchst zweifelhaftem Journalismus zur die angeblichen Wahrheit herbeigeredet wurde, dass das Virus aus den Fledermäusen stamme.

Dankenswerterweise haben sich nun die Kollegen des CMS-Sekretariats des Themas angenommen und stellen in ihrer oben angeführten Mitteilung den wahren Sachverhalt darzulegen: dass es den einfachen Bezug der Infektion von Menschen durch Fledermäuse nicht gibt. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass eine Infektion von Menschen direkt durch Fledermäuse erfolgt wäre. Allenfalls sind sie eingebunden in eine Kette von Zusammebnhängen.

Zweifelsfrei bergen Tiere alle möglichen Parasiten, Bakterien und Viren, die z. B. in einer Epizootie die Wirtstierarten verlassen und sogar fallweiser auf den Menschen überspringen können, oder sonst wie auch zu Infektionen an Menschen führen können. Aber eine Tiergruppe unter einen Generalverdacht zu stellen und diese zu diffamieren, ist Gedankengut übelsten Rassismus, der schnell und ohne den nötigen Sachverstand den „Schuldigen“ für ein Übel ausgemacht hat. Ganz sicher birgt auch das „bush meat“ Risiken,- so wie durchaus auch das Fleisch aus heimischen Wildtierarten - z. B. Trichinen bei Wildschweinen. Aber es ist ein großes Übel, dass überhaupt Menschen auf „bush meat“ zurückgreifen (müssen). Es reicht nämlich niemals die Menge des gewonnenen Wildfleisches aus, die große Menschenbevölkerung auch nur hinreichend zu ernähren – auch nicht bei uns!

Solange man auf den entscheidenden politischen Ebenen nicht die einsichtigen Konsequenzen aus den ja längst bekannten Tatsachen zieht und dafür Sorge trägt, auch in den wenig entwickelten Ländern die Menschen angemessen zu versorgen und zugleich Wildtiere zusammen mit ihren Lebensräumen vor weiteren Zerstörungen Zugriffen zu schützen, wird es weiterhin zum Überspringen von Krankheitserregern auf Menschen kommen. Auch der Handel mit lebenden Wildtieren und Vögeln aller Arten birgt solche Risiken.

Da gilt es nicht, irgendeine Tierart als Schuldigen zu diffamieren. Das Geschehen um die Corona-Pandemie sollte Anlass zu wirklichem Umdenken und entsprechendem Tun sein. Grundsätzlich sollten wir Menschen von allen Wildtieren „die Finger weglassen“.

Dr. Eberhard Schneider, 10.04.2020


Einheimische Fledermäuse und SARS-CoV 2


Logo Volksbegehren Artenvielfalt

Volksbegehren Artenvielfalt

Das Vogelschutz-Komitee unterstützt das Volksbegehren wegen Erhaltung der Artenvielfalt.
Dr. E. Schneider


Spanische Strafjustiz führend und beispielhaft

Spanischer Jäger erhielt Haftstrafe, Geldstrafe und Jagdverbot

Zur Bestrafung kam jetzt ein Delikt aus dem Jahr 2012. Seinerzeit hatten Beamte der Umweltpolizei Castilla-La Mancha (APAM) nahe einer Farm unweit der Stadt Agudo, Provinz Ciudad Real, die leblosen Körper von 4 Geiern (3 Gänsegeier, 1Mönchsgeier aufgefunden. Die Vögel waren mit eigens ausgelegten mit Gift präparierten Haustierkadavern vergiftet worden. Der Täter, ein Jäger, wurde nun vom 3. Strafgericht von Ciudad Real verurteilt. Er erhielt wegen der ihm nachgewiesenen Vergiftung der 4 streng geschützten Geier eine Haftstrafe von 6 Monaten Gefängnis und zusätzlich eine Geldstrafe von 36.000 Euro. Ferner wurde er mit einem Verbot der Jagdausübung über 2 Jahre belegt.

Dr. Eberhard Schneider

» Mehr dazu unter
https://www.4vultures.org/prison-fine-hunting-disqualification-hunter-poisoned-four-vultures-in-spain/


Brandaktuell: Vogelmassaker gestoppt!

Im Spätsommer 2018 hatten Berichte aufgeschreckt, dass ein neuerdings im südspanischen Andalusien praktiziertes Verfahren der maschinellen Olivenernte zur Nachtzeit ein heilloses Massaker unter der Vogelwelt anrichtet. Die in den industriell genutzten Olivenplantagen übernachtenden Vögel werden Von den Großmaschinen mit abgeerntet und finden den Tod in den Olivenmengen. Noch rechtzeitig vor dem diesjährigen Erntebeginn erging nun das Verbot. Wir werden weiter berichten.

Dr. Eberhard Schneider

» Meldung bei SEO BirdLife (spanisch)

» Meldung bei epagro / europa press (spanisch)


Naturschutz oder totale Waldvernichtung?

Kein Steuergeld für unsinnige Aufforstungsprogramme!

Ja, unseren Wäldern geht es sehr schlecht! Doch der Urheber ist nicht der vielgeschmähte Borkenkäfer. Er bringt zwar die unseligen, zumeist nicht standortheimischen Fichten in Bedrängnis und zum Absterben. Eine wahre Hysterie ist unter den Holzproduzenten ausgebrochen, und man meint, mit der großflächigen Beseitigung der noch lebenden oder bereits abgestorbenen Fichtenbestände, "waldhygienisch" in einer "sauberen Wirtschaft" dem natürlichen Geschehen begegnen zu können, in das hingegen auch die Borkenkäfer als ökologisch wichtige und notwendige Destruenten eingebunden sind. Ungeachtet der Tatsache, dass angesichts der Menge anfallenden "Kalamitätsholzes" der Holzmarkt zusammengebrochen ist und der Holzverkauf nicht einmal die Erntekosten einbringt, führen Waldbesitzer und (viele) wenig weitsichtige Förster eine wahre Schlacht im Walde: Mit gigantischer Maschinerie der "Harvester" rücken sie an, um das zerstörerische Werk verfehlte Forstwirtschaft zu vollenden; etwa auch mit der Last der Maschinen welche die Böden - den Wurzelraum der Bäume! - so zu verdichten, dass sie auf sehr, sehr lange Zeit nicht mehr die vielfältigen Bodenfunktionen erfüllen können.

Dass Jahrhunderte lang praktizierter Raubbau an den Wäldern und "nachhaltig" massive Fehler einer exaltierten deutschen Monokultur-Forstwirtschaft ursächlich für das Dilemma der Wälder sind, wird geflissentlich ignoriert. Verdrängt wird auch, dass die Käferkalamität in engem Zusammenhang mit der weithin herrschenden Trockenheit im Zuge des Klimawandels steht. Wobei auch die hemmungslose betriebene Entwässerung der Lebensräume ihre tiefen Spuren in die nun austrocknenden Wäldern gegraben haben. - Die Wahrheit will keiner sehen! Stattdessen schreit man nach staatlichen Mitteln und Wiederaufforstungsförderung.

Dabei ist nicht absehbar, welche Wälder sich unter dem Diktat des sich ändernden Klimas entwickeln werden. Niemand vermag verlässlich zu sagen, welche Baumarten in der Zukunft die heimischen Wälder bilden können. So mancher Wunderheiler propagiert da wohl schon seine Rezepte; aber das hysterische Herumgefuchtel der Holzerzeugerlobby und wenig sachkundiger Politiker wird nicht die Rettung bringen. Wir wissen einfach nicht, wie sich alles entwickeln wird.

Sinnvoll wäre es zweifelsfrei, gar nichts zu tun und z. B. die kranken Fichten gnädig sterben und an Ort und Stelle zu lassen (wie VsK es bereits praktiziert). Auch ein toter Baum erfüllt noch wichtige Funktionen im Lebensraum: Er speichert nicht nur das in seinem Holz eingebaute Kohlendioxid noch auf Jahre. So eine Baumleiche enthält sehr viel Wasser. Wasser, dass im Totholz vielfältiges Leben ermöglicht. Im Zerfall schließlich, in seiner Lebensphase als Totholz, ist so ein toter Baum ein Hort des Lebens. Er bildet das Substrat für Heerscharen von Bakterien, Pilzen, Algen und Flechten, Insekten und anderen Bewohner. Nicht zuletzt schützt so ein am Ort belassener Baum auch die Fläche vor Erosion, weiterer Austrockung des Bodens und völliger Devastierung.

Statt ihnen mit dem "Harvester" zu Leibe zu rücken, ist es besser die Bäume unangetastet an ihrem Standort zu belassen. Einfach "die Finger weglassen" und den Wald der Zukunft mit einer an die geänderten Zukundftsverhältnissen angepassten Vegetation wachsen lassen! Das ist der für das Überleben des Planeten beste Weg!

Um dem kurzsichtigen, verfehlten Treiben der Holzproduzenten zumindest in bestehenden Schutzgebieten - wie dem FFH-Gebiet im Siebengebirge - Einhalt zu gebieten und der nötigen natürlichen Waldentwicklung zu dienen, haben wir uns den Kollegen angeschlossen. Warten wir ab, ob alle deutschen Gerichte sich als so kurzsichtig erweisen werden wie derzeit das angerufene Verwaltungsgericht.

Dr. Eberhard Schneider

» BUND Pressemitteilung vom 26.09.2019 zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln

Update 01.11.2019

Das mit der Beschwerde angerufene Oberverwaltungsgericht Münster hat einen ersten Entscheid getroffen und dem von uns gestützten Anliegen, die flächige Beseitigung des Waldbestandes unter Einsatz der auch von uns abgelehnten Großmaschinen vorläufig gestoppt.

Dazu informiert unser Vorstandsmitglied Achim Baumgartner in einer Pressemitteilung:

„Hängebeschluss“ zum Borkenkäfer – das Rechtsschutzbedürfnis des BUND überwiegt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 31.10.2019 im Rechtsstreit zwischen dem BUND als Antragssteller und dem Rhein-Sieg-Kreis als Antragsgegnerin zum Einschlag von Fichten im Bad Honnefer Stadtwald bis zur noch ausstehenden Eilentscheidung einen sogenannten „Hängebeschluss“ erlassen. Eine Entscheidung im Eilverfahren wurde noch für dieses Jahr in Aussicht gestellt.

Zur Wahrung der vom BUND vertretenen Naturschutzinteressen hat das OVG Münster dem Rhein-Sieg-Kreis in seinem Beschluss aufgegeben, „die Einstellung der im Zusammenhang mit der Borkenkäferbekämpfung stehenden Baumfällarbeiten … anzuordnen; ausgenommen sind aktuell vom Borkenkäfer befallene Fichten außerhalb eines Streifens von 15 m um Laubwaldbestände, die weiter gefällt werden dürfen.“ Das Gericht stellt in seiner nur vorläufigen Entscheidung darauf ab, dass „nach dieser Zwischenverfügung nur sukzessive im weiteren Verlauf“ befallene Fichten gefällt werden. Dadurch soll „die Entstehung von den Interessen des Antragsstellers zuwider laufenden großräumigen Kahlschlagflächen verhindert“ werden. Nach Auffassung des Gerichts überwiegt „derzeit das Interesse des Antragsstellers, dass im tenorierten Umfang weitere Fällungen von Fichten im Stadtwald …bis zu einer Entscheidung des Senats über seine Beschwerde und damit über seinen Eilantrag unterbleiben.“

Nach Einschätzung des BUND ist damit der Einsatz von Harvestern im weiteren Verlauf bis zur Klärung durch das Oberverwaltungsgericht vom Tisch und allein eine selektive Fällung von offenkundig befallenen Einzelfichten mittels Motorsäge zulässig. Nicht zulässig ist die Fällung sowohl gesunder als auch toter oder nicht mehr befallener Fichten sowie ein Abtransport der gefällten Bäume. Auch die Anlage von Rückegassen ist damit nach Auffassung des BUND nicht gestattet.

Der BUND bewertet den Beschluss, der ganz erheblich vom vorlaufenden Beschluss des VG Köln abweicht, sehr positiv. Offen bleiben bei diesem „Hängebeschluss“ dagegen naturgemäß die eigentlich klärungsbedürften und entscheidenden rechtlichen Fragen zur Zulässigkeit von großflächigen Kahlschläge in einem europäischen Naturschutzgebiet ohne eine sachgerechte Prüfung der Auswirkungen auf die Schutzziele des Gebietes, ohne die notwendigen forstrechtlichen Genehmigungen und ohne eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie ohne artenschutzrechtliche Ausnahmeerlaubnis.

BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)


Feuchtwiesenbewirtschaftung

Foto Schild auf Feld

Foto: Spanjers/vsk

Diese Fotos von einer im Eigentum des VsK stehenden Grünland-Fläche im Oberen Rhinluch, unweit von Fehrbellin - Hakenberg zeigen den Unterschied zwischen agrarindustrieller Ausbeutung des Grünlandes und naturnaher, vogelfreundlicher Feuchtwiesenbewirtschaftung. Gemäht wird die Fläche am 30. Oktober 2019.

So geht Vogelschutz!

 


DNR - Deutscher Naturschutzring
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V.

Gemeinsame Pressemitteilung von animal public, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Bundesverband Tierschutz, Deutscher Tierschutzbund, NABU, PETA, Pro Wildlife, VIER PFOTEN, Vogelschutz Komitee und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR)

Neues Konzept für Wildtiere im Zirkus: Geheime Verhandlungen zwischen Zirkusbranche und Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Zehn Tier- und Artenschutzverbände fordern Landwirtschaftsministerin Klöckner auf, Inhalte offenzulegen und die Organisationen zu beteiligen

Berlin, 23.08.2019 - Um neue Regelungen für die zukünftige Haltung von Wildtieren im Zirkus zu erarbeiten, steht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit dem vergangenen Sommer in einem geheimen Austausch mit der Zirkusbranche. Bei mehreren Treffen kamen Zirkusdirektoren und Verantwortliche des Ministeriums zusammen. Bei einem für den 4. Juli anberaumten Treffen sollten die Zirkusvertreter sogar ein eigenes Konzept als Diskussionsgrundlage vorlegen dürfen, wie die Haltung von Tieren im Zirkus künftig zu gestalten sei.

In einem Schreiben an Bundesministerin Julia Klöckner fordern nun der Deutsche Naturschutzring und die Tier- und Artenschutzorganisationen animal public, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Bundesverband Tierschutz, Deutscher Tierschutzbund, NABU, PETA, Pro Wildlife, VIER PFOTEN und das Vogelschutz Komitee das von der Zirkusbranche vorgelegte Konzept einsehen und kommentieren zu können sowie an den Gesprächen künftig beteiligt zu werden.

„Wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium geheime Verhandlungen mit Zirkusvertretern führt und dabei die Tier- und Artenschutzorganisationen bewusst ausschließt, sind keine guten Ergebnisse im Sinne der Tiere zu erwarten. Dass genau die Zirkusbranche, die seit Jahrzehnten den Tierschutz mit Füßen tritt, sogar ihr eigenes Konzept für die Neuregelung vorlegen darf, zeigt einmal mehr die lobbynahe Einstellung von Bundesministerin Julia Klöckner. Es kann nicht sein, dass nicht mehr zeitgemäße „Traditionen“ vor die Bedürfnisse leidender Lebewesen gestellt werden“, so Undine Kurth, Vizepräsidentin des Deutschen Naturschutzrings.

Die Tier- und Artenschutzorganisationen sprechen sich für ein umfassendes Verbot von Wildtieren im Zirkus aus, da die Bedingungen für die Tiere in reisenden Zirkusbetrieben systembedingt nicht mit dem Tierschutz vereinbar sind. Auch der Bundesrat forderte 2016 in seiner bereits dritten Entschließung die Bundesregierung auf, die Haltung von Wildtieren im Zirkus zu verbieten. Im April 2019 schlossen sich die für den Tierschutz zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder auf der Agrarministerkonferenz in Landau in der Pfalz in einer gemeinsamen Erklärung der Forderung des Bundesrats an. Im Herbst dieses Jahres befasst sich der Bundestag in einer öffentlichen Anhörung mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Wildtiere im Zirkus zu verbieten (Drucksache 19/7057).

Hintergrund
In reisenden Zirkusbetrieben sind die Bedingungen für Wildtiere grundsätzlich nicht mit dem Tierschutz vereinbar. Neben dem Verbot von Wildtieren, fordern Tierschützer außerdem schon lange tierschutzgerechte verbindliche Haltungsvorgaben für domestizierte Tiere. Für alle Tiere im Zirkus gelten derzeit geringere Vorgaben als für deren Artgenossen in Zoos, Tierparks oder in Privathaltung. Die bereits 2010 initiierte Überarbeitung der sogenannten Zirkusleitlinien liegt seither auf Eis, da das Thema „Wildtierverbot“ von den jeweiligen Bundesagrarministern blockiert wurde.

» Brief an das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Kontakte für Rückfragen

  • Animal Public – Laura Zodrow | +49 (0) 211 56949730 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Bund gegen Missbrauch der Tiere – Torsten Schmidt | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Bundesverband Tierschutz – Dr. Jörg Styrie | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Deutscher Naturschutzring – Nina Slattery | +49 (0) 30 6781775 78 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Deutscher Tierschutzbund – James Brückner | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • NABU – Ralf Schulte | +49 (0) 30 284 984-1601 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • PETA - Valeria Goller | 0711 860591 521 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Pro Wildlife - Katharina Lameter | + 49 (0) 176 64 77 66 55 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • VIER PFOTEN – Charlene Wolf | +49 (0) 171 4595671 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Vogelschutz Komitee – Dr. Eberhard Schneider | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Naturschutz „nach Gutsherrenart“

Wie schwer hat es doch der geplagte Landwirt! - Oder: kaum eine Unwahrheit wird gescheut

Als die „größte Agrarlüge seit BSE“ bezeichnet der Geschäftsführer des Bauernbund Brandenburg e. V. laut einem Zeitungsinterview (Ruppiner Anzeiger v. 27./28.07.19, S. 10) die „Volksinitiative gegen das Insektensterben in Brandenburg“. Er sieht das als „Wahlkampf für die Grünen“; eine ursächliche Rolle der Agrarwirtschaft im Geschehen des Verschwindens der Insekten (die Feldvögel u.a. nennt er nicht) aus der Agrarlandschaft bestreitet er vehement und ergeht sich in Beschönigungen und gedanklich unausgegorenen Halbwahrheiten, deren fachlicher Kontext wohl nicht annähernd verstanden wurde. Alle anderen sind schuldig, nur der Landwirt ist der Gute. Dümmlicher geht es m. E. kaum, oder?

Foto Schild auf Feld

Ähnlich infam stellten sich jene großen Schilder dar, die als moderne „Ackerbegleitstruktur“, im Ersatz zur natürlichen Ackerbegleitflora (?), etwa Ende Juni 2019 auf einzelnen der ausgedehnten agrarindustriellen Monokulturen im Bereich Rhinluch/Kremmener Luch aufgestellt wurden. Sie sollen wohl, m. E. volksverdummend, Glauben machen, dass die dort betriebene Landwirtschaft „Naturschutz“ sei. In einer missbräuchlichen Ausbeutung der wehrlosen Geschöpfe, hier agrargeschädigte Feldlerche, Bienen und Schmetterlinge, wird dem arglosen Betrachter vorgegaukelt, dass man sich zum Wohle derselben engagiere.

Nach den apostrophierten Brutflächen, dahinter zu vermutenden nicht bewachsenen Kleinstflächen, sogen. „Lerchenfenstern“, hielt man vergeblich Ausschau im ausgedehnten dicht bewachsenen Getreidefeld. Die von vornherein ja von der Feldbestellung ausgesparten Plätze müssten im dann aufgewachsenen und reifen Getreidefeld als kleine grüne Inselchen in ihrer Vielzahl sichtbar sein. Dazu ist erläutert, z. B. im „Maßnahmenblatt Lerchenfenster“ der Landwirtschaftskammer Nordrhein: „Die Mindestgröße eines Lerchenfensters sollte 20 m² betragen. Empfohlen wird eine Dichte von 2 bis 10 Fenstern pro Hektar. Mindestabstände zu Ortschaften, Straßen, Baumbeständen oder Fahrgassen sind einzuhalten“. Aber Fehlanzeige auf diesen Produktionsflächen! – Eine Form von Verbrauchertäuschung unter missbräuchlicher Ausnutzung der Feldlerche?

Foto vom Feld

Ähnlich auch im anderen Beispiel, in dem der von einem schmalen Streifen mit Phacelia-Aussaat gesäumte Rand einer Maismonokultur als besonders den Bienen und Schmetterlingen dienliche agrarindustrielle Maßnahme herausgestellt und als Naturschutz reklamiert wird.

Richtig ist wohl, das die Phacelia-Blüten von Honig-Bienen aufgesucht werden. Die Pflanze gilt u.a. als „Bienenweide“. Aber, abgesehen davon, dass eine solche „bienenfreundliche“ Maßnahme eines blühenden Streifens entlang einer ausgedehnten und insgesamt vielmehr bienenfeindlichen Maismonokultur naturschutzfachlich wesentlich verfehlt ist, wurde das Ganze dann im Juli völlig ad absurdum geführt: Der den angeblich den Bienen und Schmetterlingen gewidmete Ackerrand wurde mit Herbizid besprüht! Die „Bienenweide“ ging schlagartig zugrunde; und selbst benachbarte Maispflanzen blieben vom Sprühnebel nicht verschont. – Naturschutz nach Landwirtschaftsart!

Foto vom Feld

Später spärlich aufkommende Sonnenblumen haben diesen Frevel dann auch nicht sanktioniert oder heiligen können. Bienen oder Schmetterlinge waren zuvor ohnehin auch nicht zu beobachten gewesen. So wurden vermutlich auch keine direkt geschädigt oder beeinträchtigt. Dort Vögel beobachten zu wollen, ist ebenso ein eher nutzloses Unterfangen wie die Suche nach Insekten ergebnisarm bleibt. Aber Naturschutz sieht anders aus.

 
Foto vom Feld

Besonders verdummend ist aber dabei, dass der Hintergrund dieses plötzlichen, und im Widerspruch zu den, das Mitverschulden am fatalen Dilemma ja bestreitenden, Äußerungen des Bauernbundfunktionärs stehenden, „bunten Treibens“ ja zunächst aus den Erfordernissen der EU-Agrarsubventionen herrührt. Denn eine derartige „blühende“ Gestaltung der Schlagränder entlang der großflächigen Monokulturen ist eine Voraussetzung für den Bezug der Subvention.

Dr. Eberhard Schneider, 08/2019 – Fotos: VsK/Schneider


Spontanbildung einer Uferschwalbenkolonie in Linum

Foto Teich mit Bruthöhlen, Linum
Teich mit Bruthöhlen, Linum

Als außerordentlich vogelfreundlich hat sich eine Maßnahme im Bereich der Teichwirtschaft im Teichland Linum erwiesen: Ein vormaliger Vorstreckteich wurde umgestaltet und darin ein inselartiger Sandhügel errichtet. Ob dies als eine besondere Landschaftsgestaltung zu verstehen ist, oder ob die auf dem Inselchen angepflanzte Palme und das mediterrane Flair des Südseestrandes symbolisch als Vorbote des Klimawandels gelten soll, bleibt dem kreativen Erschaffer belassen. Jedenfalls hat diese zumindest originelle Umgestaltung des ehemaligen Fischteiches eine – vermutlich eher unbeabsichtigte – Folge gezeitigt: Es haben sich spontan dort mehrere Uferschwalben, Riparia riparia, eingefunden und eine Brutkolonie gegründet.

Foto Teich mit Bruthöhlen, Linum

Uferschwalben (auch Rheinschwalben genannt) sind mit 12-13 cm Körperlänge die kleinsten Schwalben in Europa; sie sind sehr gesellig, brüten nicht nur in Kolonien sondern schließen sich, auch abseits der Brutplätze, gern zu Trupps und Schwärmen zusammen. Der Flug der oberseits erdbraun, unterseits weiß mit graubraunem Brustband, gefärbten Vögel wirkt unstet und weniger zielgerichtet als bei anderen Schwalben. Ihre Bruthöhlen graben sie in lehmige oder fest-sandige Abbruchkanten oder Steilufer. Solche sind natürlicherweise nicht immer sehr dauerhaft und brechen oftmals weg. Demzufolge sind Uferschwalben öfters gezwungen, neue Standorte für die Brutkolonien zu suchen und zu besiedeln, etwa in Kies- oder Lehmgruben und anderen Ersatzlebensräumen. So wurde auch die Böschung der im Winterhalbjahr enstandenen „1. Palmeninsel im Rhinluch“ spontan angenommen. Es wurden (mindestens) 13 Brutröhren angelegt und darin Bruten aufgezogen wie die fütternden Altvögel erkennen ließen.

Dr. Eberhard Schneider, 08/2019 – Fotos: VsK/Schneider


Gute Chance für mehr Naturschutz

Foto Moorwald Zarth
In unserem Moorwald „Der Zarth“ von Treuen­brietzen hat die „Wildnis“ schon längst freien Lauf

Zu einem zwar längst überfälligen, dennoch nicht weniger begrüßenswerten, Entscheid ist die Bundesregierung gekommen. Mit der Bereitstellung dafür benötigter Finanzmittel soll die aus Gründen des Natur- und Artenschutzes unerlässliche Sicherung großflächiger „Wildnisgebiete“ ermöglicht werden. In der angestrebten „Wildnis“ soll die natürliche Entwicklung einer vielfältigen Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Dort werden keinerlei störende Einflussnahmen oder Nutzungen erfolgen, um allen Lebewesen die ungestörte Entwicklung und biologische Anpassung zu belassen. Im Zeichen des sich wandelnden Klimas ist die biologische, evolutive Anpassung an die sich ändernden ökologischen Bedingungen äußerst bedeutsam und unerlässlich, um die Zukunftsperspektiven der Artenvielfalt zu wahren. Die natürlich Wildnisentwicklung wird auch einen spürbaren Beitrag im Klimaschutz erbringen. Denn die natürlichen Lebensgemeinschaften mit ungestörtem Wachstum, vor allem der Waldbäume, vermögen in hohem Maße die Bindung der den Klimawandel antreibenden „Klimagase“, insbes. CO2, aus der Atmosphäre vorantreiben und deren Speicherung übernehmen. Alte, bis ihrem natürlichen Ende belassene Bäume binden über Jahrhunderte große Mengen des Kohlendioxids.. Wilden Wäldern kommt, im Zeichen des Klimawandels, auch zunehmende Bedeutung als Wasserspeicher zu.

Foto Moorwald Zarth
Moorwald „Der Zarth“ von Treuen­brietzen

Das Vogelschutz-Komitee hat sich in die Entwicklung des Konzeptes der „Wildnis“ eingebracht und wird sich auch weiterhin in diesem Sinne für den Erhalt der Artenvielfalt in den künftigen großen Wildnisgebieten verwenden. Wir werden aber unbedingt und verstärkt auch weiterhin für den Erhalt kleinflächiger Schutzbereiche eintreten. Wir werden wie bisher die Sicherung auch kleinster Refugien voranbringen. Es ist nicht das Ziel der großflächigen zur „Wildnis“ erklärten Naturlandschaften, den Natur- und Artenschutz nur noch dort zu realisieren. Auch das mannigfaltige Mosaik kleinflächiger, über die Kulturlandschaft verteilter, Habitatinseln muss erhalten, geschützt und weiter entwickelt werden. Diese naturschutzfachlich ungeheuer bedeutsamen naturnahen Restflächen in der intensiv genutzten Landschaft erfahren auch künftig ihre maßgebliche Bedeutung als unverzichtbare „Trittsteinhabitate“ und in der Biotopvernetzung. Die Wiederherstellung ausgedehnter extensiver „wilder“ Wiesen, der Feuchtwiesen und Moore bleibt nicht minder wichtige Naturschutzaufgaben.

Dr. Eberhard Schneider, 09.07.2019 – Fotos: Vsk/Schneider

Weitere Informationen zu Wildnisgebieten (Broschüre etc.)
Informationen zum Naturschutzgebiet „Zarth“
Pressemitteilung der Initiative „Wildnis in Deutschland“


Erneute Auszeichnung im UN-Dekade Biologische Vielfalt

Logo UN-Dekade 2019

Die Bornheimer Obstblütenlandschaft Botzdorf-Hennesenberg, ein langjähriges gemeinsames Projekt von BUND- Kreisgruppe Rhein-Sieg-Kreis, Vogelschutz-Komitee und Landschafts-Schutzverein-Vorgebirge, wird zum dritten Mal in Folge (2015, 2017) für zwei Jahre als UN-Dekadeprojekt für Biologische Vielfalt ausgezeichnet. Eine jeweilig erneute Auszeichnung erfolgt, wenn in einem zuvor ausgezeichneten Projekt wesentliche weitere Projektbausteine und -erfolge erarbeitet worden sind. Dazu gehören hier z. B. das Arnika-Projekt, die Zusammenarbeit mit den Universitäten, der stete Zukauf von Flächen, die Ansaat und Pflege neuer Wiesen, die Pflanzung weiterer Obstbäume, die Teilnahme am BUND-Gartenschläfer-Projekt u.a.m.

Das Vogelschutz-Komitee hat insbesondere beigetragen durch den Erwerb großer Grundstücksflächen, wofür in erheblichem Umfang eigens eingeworbene Spenden eingebracht wurden.


Erneut ein illegaler Wildvogeltransport aufgeflogen

Bei einer  Verkehrskontrolle auf der A4 bei Köln wurden  Anfang Juni in einem Auto insgesamt 116 naturschutzrechtlich geschützte Singvögel von aufmerksamen Polizeibeamten entdeckt. Insgesamt 50 Stieglitze, 34 Grünfinken und 32  Kernbeißer, die im Fußraum vor den Rücksitzen des Fahrzeugs transportiert wurden. Drei Vögel waren bereits tot, teilte die Polizei Köln am 10. Juni mit. Einzelne Tiere wiesen Verletzungen auf.

Alle Vögel wurden beschlagnahmt und zu einer unweit des Fundortes gelegenen privaten Wildvogelauffang- und –pflegestation gebracht. Nach fachmännischer Begutachtung ihres Gesundheitszustandes und sachgerechter Versorgung wurden alle Vögel mit passenden Fußringen markiert. Es wurden zum Zwecke weiterer Untersuchungen (etwa wegen eines Elternschaftsnachweises) Federproben genommen und die Vögel dann später an geeigneten Plätzen freigelassen.

Den Schwarzmarktwert der Vögel bezifferte die Polizei mit ca. 13.500 Euro. Die beiden 37 bzw. 38 Jahre alten Männer aus dem Fahrzeug gaben an, dass die Vögel von ihnen selbst in eigener Nachzucht gezüchtet worden seien.  - Allerdings waren die Tiere nicht mit den sie als legale Nachzucht ausweisenden Fußringen markiert. Ziel der auffällig gewordenen Männer sei, nach eigenen Angaben, Belgien gewesen, um die Vögel dort zu verkaufen. Es wird nun gegen beide wegen Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen als auch gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.



Pressestatement zu Düngerecht & Manfred Weber

Pressestatement

Berlin, 22.05.2019 – Anlässlich derheutigenBund-Länder-Beratung zur Nachschärfung des Düngerechts und den Äußerungen von Europa-Spitzenkandidat Manfred Weber (CDU) kommentiert Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbandes Deutscher Naturschutzring (DNR):  

 Und wieder ging ein Güllegipfel zu Ende wie das Hornberger Schießen. Bundesministerin Julia Klöckner setzt offensichtlich darauf, dass die von der EU-Kommission angedrohten Strafzahlungen nach dem Wahlsonntag vom Tisch sind. Gestern hat ihr Parteikollege Manfred Weber öffentlich erklärt, dass er als Kommissionspräsident von Deutschland keine Nachschärfung des Düngerechts einfordern wird.

Ein Präsidentenanwärter, der vor der Wahl verspricht, dass Deutschland unter seiner Ägide EU-Umweltrecht nicht einhalten muss, hat sich schon vor der Wahl für dieses Amt disqualifiziert. Weder die Bürger, noch andere Mitgliedstaaten, noch Deutschland selbst haben einen Kommissionspräsidenten verdient, der auf die Einhaltung von EU-Recht pfeift und eine Germany-First-Politik verspricht. 

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland mit Brief und Siegel attestiert, die EU-Nitratrichtlinie nicht einzuhalten. Wer die europäische Gewaltenteilung in solch demokratieverletzender Weise missachtet, kann und darf kein europäisches Spitzenamt antreten!“

Hintergrundinformation
Das Positionspapier der Verbände zum Düngerecht finden Sie hier. 





Pressestatement

Berlin, 21.05.2019 – Anlässlich des morgigen Internationalen Tages der Biologischen Vielfalt kommentiert Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbandes Deutscher Naturschutzring (DNR):

 „Jede achte Tier- und Pflanzenart ist durch den Menschen vom Aussterben bedroht. Wie deutlich muss die Botschaft noch werden, damit etwas passiert? Statt Taten ist jedoch das laute Schweigen der Kanzlerin unüberhörbar.

Wenn selbst Regierungsstudien aufzeigen, dass der Erhalt der Natur und ihrer Vielfalt höchste Priorität bei den Bürgerinnen und Bürgern haben, ist die Regierung zum Handeln gefordert. Umso mehr, als dass die Bürger fordern, den Erhalt der Biologischen Vielfalt über die Profitinteressen von Konzernen zu stellen.

Forderungen, das Artensterben noch genauer vermessen zu müssen, bevor wir handeln, sind fahrlässige Verzögerungstaktiken. Statt Bienen-Apps braucht es eine grundlegende Neuausrichtung der Agrarpolitik.

Es reicht nicht mehr, sich in Abkommen und Strategien zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu verpflichten. Unsere biologische Vielfalt braucht sofort konkrete Maßnahmen der Bundesregierung zum Stopp des sechsten Artensterbens.

Biologische Vielfalt ist dabei mehr als eine Vielfalt der Arten. Es geht auch um eine Vielfalt der Lebensräume und um eine Vielfalt der Gene. Deswegen fordern die im Deutsche Naturschutzring zusammengeschlossenen Verbände einen sofortigen Stopp des Artensterbens, einen grundlegenden Umbau der europäischen Landnutzungs- und Agrarpolitik und ein europaweites Verbot der Ausbringung gentechnisch veränderter Organismen.

Frau Kanzlerin, fordern sie endlich am Kabinettstisch von allen Ressorts „Vorfahrt für die Vielfalt“! Der Verlust der biologischen Vielfalt kostet schon heute zehn Prozent des Weltwirtschaftsproduktes. Wir können uns keinen stummen Frühling und keine stumme Bundesregierung mehr leisten.“





 

Nonnenmord in Brandenburg

Oberverwaltungsgericht stoppt Giftsprühen

Erwartungsgemäß hat der Minister weder uns noch andere Petenten überhaupt einer Antwort auf unser Schreiben für würdig befunden. Der vielfach artikulierte Protest blieb ungehört.

Demgemäß begann man wie geplant mit dem Einsatz und versprühte von Helikoptern aus auf wohl ca. 3.000 ha Waldfläche in Potsdam-Mittelmark das Biozid.

Auf den Eilantrag des im Land Brandenburg klageberechtigten Naturschutz bundes (NABU) stoppte das zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg am 17. Mai das Vorhaben. Weil das Gericht die Besorgnis des  Klägers teilt, dass nicht nur die Schmetterlingsraupen der Nonne sondern auch zahlreiche andere Insekten geschädigt werden könnten. 

Damit dürfte für diesmal das noch größere Unheil abgewendet sein. Ob aber die brandenburgische Forstverwaltung in ihrer antiquierten Praxis oder gar der zuständige Minister daraus eine Lernerfahrung beziehen werden?

Dr. Eberhard Schneider

Betreff: Kein Gift in Brandenburgs Wäldern!

Holz statt Kinder? Kein Gift in Brandenburgs Wäldern!

Die Forstbehörden in Brandenburg planen einen umfangreichen Insektizid-Einsatz u.a. in den Wäldern rund um die Gemeinden Fichtenwalde, Borkwalde und Borkheide (südwestlich von Potsdam). Vom 29. April bis ca. Mitte Juni 2019 soll großflächig das hochgiftige „Karate Forst flüssig“ auf diversen Forstflächen (ca. 8.000 ha) via Hubschrauber versprüht werden.

Das Insektizid soll „Kieferngroßschädlinge“, wie die „Nonne“, bekämpfen. Normalerweise neigt die Nonne nur alle zehn Jahre zur Massenvermehrung. Angeblich wurde 2018/2019 schon wieder ein verstärkter Nonnenbefall festgestellt. Das Insektizid soll dann versprüht werden, wenn die Raupen der Nonne geschlüpft sind und zum Fressen in die Baumkronen wandern.

Zwei Tage lang werden die Wälder dann für Menschen gesperrt. 56 Tage nach dem letzten Sprüheinsatz dürfen keine Waldfrüchte, Kräuter und Pilze in den Wäldern gesammelt werden. Falls es in dieser Zeit nicht oder nicht viel regnet, dürfte sich diese Frist noch verlängern. Wie lange genau, das weiß keiner.

„Nach der Besprühung ist für zwei, drei Monate Totenstille im Wald“

Wir sorgen uns um Folgendes und fragen uns:

-      Bereits 2014 hat das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Braunschweig) "Karate Forst flüssig" für den Einsatz im Forst generell verboten. Wieso wird jetzt dieses hochgiftige Totalinsektizid durch die Brandenburger Forstverwaltung wieder eingesetzt?

-      Das Insektizid muss über 120 Meter von Gewässern, aber nur 30-40 Meter von Siedlungen, in denen auch Kleinkinder spielen, ferngehalten werden. Wie erklärt sich diese Diskrepanz? Und wie sollen diese Entfernungsvorgaben eingehalten werden?

-      Im geplanten Besprühungsareal hat sich u.a. ein – streng geschütztes - Seeadlerpärchen angesiedelt. Welche Auswirkungen dieses Gift auf das Brutpaar hat, kann man sich gut vorstellen. Wissenschaftliche Untersuchungen gibt es unseres Wissens dazu nicht.

-      In einigen Teilen des betroffenen Waldes gibt es – streng geschützte - Rote Waldameisen. Auch leben in diesen Wäldern u.a. Tagschmetterlinge, Spinnen, Kleinvögel, Blindschleichen und Waldeidechsen. Welche Auswirkungen hat das Gift auf diese Lebewesen?

-      „Karate Forst flüssig“ soll in der Zeit von Ende April bis Juni versprüht werden, d.h. also in der besten Brutzeit. Wo und wie sollen die in ihrem Bestand generell schon stark bedrohten Vögel ausreichend Nahrung für ihren Nachwuchs finden?

-      Durch den Gifteinsatz wird Naturschutzrecht verletzt und einige der betroffenen Waldbesitzer – die Eigentümer der Flächen – lehnen den Einsatz ab. Wie kann es sein, dass sich die Behörden darüber hinweg setzen wollen?

-      Wie verantworten die Behörden in Brandenburg – in Zeiten massiven Insektensterbens – den Einsatz eines solch hochgiftigen Stoffes in der freien Natur?

-      Wie wollen die Behörden sicherstellen, dass Bienenvölker nicht von diesem Gift beeinträchtigt werden?

-      Welchen Sinn macht es, einerseits ein „Insektenschutzprogramm“ aufzustellen und dann in den Brandenburger Wäldern Insektizide zu versprühen?

Wir fordern Brandenburgs Behörden auf, diesen unsinnigen und gefährlichen Gifteinsatz sofort zu stoppen!

Das Geld dafür sollte lieber in den ökologischen Waldumbau und die natürliche Schädlingsbekämpfung gesteckt werden. Damit auch unsere Kinder in Zukunft noch einen Wald, der diesen Namen verdient, erleben können.

Bitte helfen Sie uns und beschweren Sie sich:

       

Unser Widerstand wird unterstützt von:

Weitere Informationen

Alle Informationen auch auf www.tempelwald.de

SIEBENGRÜNDE - Büro für Kommunikation

Elke Thiele

Christburger Straße 44

10405 Berlin

Tel:      +49 30 – 60 96 88 30

Mobil:   +49 177 - 267 42 28



Pressestatement zum Bericht des Weltbiodiversitätsrates
 


Pressestatement

Berlin, 06.05.2019 – Heute wird der Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPBES) veröffentlicht, der sich mit dem aktuellsten Forschungsstand über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt befasst. Die Ergebnisse im Bericht zeigen: Die Menschheit verbraucht Ressourcen in einer Schnelligkeit, die weit über die Fähigkeit des Planeten zur Selbsterneuerung hinausgeht. Das Artensterben ist längst nicht mehr nur ein ökologisches Problem. Zunehmend werden ganze Ökosysteme instabil und damit die Grundlage für Nahrung, sauberes Wasser und frische Luft. Es kommentiert Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbandes Deutscher Naturschutzring (DNR):

„Der Bericht des Weltbiodiversitätsrates zeigt: Der Umgang mit der Natur wird die soziale Frage des 21. Jahrhunderts werden. Schon heute kostet der Verlust von Weideland, Bäumen und Feuchtgebieten rund zehn Prozent des Weltwirtschaftsprodukts. Wir werden uns entscheiden müssen: Entweder wir steuern heute in der Landnutzungspolitik um oder wir müssen morgen mit Millionen Flüchtlingen vor den Toren Europas umgehen.“ Niebert weiter: „Tatsache ist, dass sich die ökologischen Kosten immer noch nicht im Preis der Lebensmittel widerspiegeln. Solange wir eine Agrarindustrie aus Steuermitteln subventionieren, damit sie billiges Schweinefleisch nach China exportieren kann, werden Mensch und Natur weiter leiden.”

Dabei wäre ein Umsteuern durchaus machbar. Der DNR fordert deshalb mit seinen Mitgliedsorganisationen eine grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik. Es muss das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ gelten. Anstelle von pauschalen Flächenprämien, von denen die Agrarindustrie profitiert, müssen ökologische Mindeststandards festgelegt und echte Umweltleistungen finanziert werden. 

Fachliche Nachfragen:
Ilka Dege| Koordinatorin Biodiversitätspolitik

+49 (0)30 6781775-917
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Presse:
Nina Slattery | Presse und Kommunikation

+49 (0)30 - 678 1775 78

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.dnr.de



Tierschutzfilm

*)
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) wendet sich an alle Wahlberechtigten und ist bemüht, möglichst viele Wählerinnen und Wähler auf die Bedeutung der anstehenden Wahl zum Europäischen Parlament hinzuweisen und zur Wahl demokratischer Parteien aufzufordern. Eine besondere Rolle misst der DNR, in Übereinstimmung mit seinen  ca. 110 Mitgliedsverbänden, dabei auch dem Tierschutz zu.

Unter dem Link https://we.tl/t-sb28JNeCDo finden Sie einen Beitrag dazu, wie Wähler bei der Wahl sich für Tiere und Tierschutz verwenden können.

Dr. Eberhard Schneider

 




natürlichEuropa geht in die heiße Phase // Eckpunktepapier Digitalisierung BMU


Liebe Kolleginnen und Kollegen in den DNR-Mitgliedsorganisationen,

nachfolgend zwei Informationen, die wir Ihnen aus aktuellem Anlass gerne zukommen lassen möchten:

  1. 1.       Europawahl-Kampagne natürlichEuropa

Seit dem Auftakt unserer gemeinsamen Europawahlkampagne #natürlichEuropa ist einiges ins Rollen gekommen: Wie erhofft, haben zahlreiche Gruppen die Nachricht bis in die letzten Winkel Deutschlands getragen, auf Facebook, Twitter und Instagram werden Filme und Bilder genutzt, um auf die Wahl und gleichzeitig auch auf umweltpolitische Missstände aufmerksam zu machen. Einige Mitgliedsorganisationen haben das Angebot angenommen, über die Kampagne der Europäischen Bewegung Deutschland für die Wahl aufzurufen und in mehreren Verbandsnewslettern wurde auf #natürlichEuropa hingewiesen. Vernetzungen mit anderen Europawahl-Akteuren wie der Alliance4Europe und #loveyouEU wurden ebenfalls hergestellt.

Noch bleiben uns knapp drei Wochen – drei Wochen, in denen wir weiter Ihre Unterstützung brauchen, damit die Kampagne bis zum 26. Mai einen echten Mehrwert erzielt.

Wir würden uns freuen, wenn das Aktionshandbuch an Kolleginnen und Kollegen in der Presse-, Öffentlichkeits- und Social-Media-Arbeit weitergeleitet würde, aber auch an die Gruppen, die eigene Versammlungsräume haben – im Aktionshandbuch gibt es auch Angebote für die reale Welt.

Wir konzentrieren uns in der verbleibenden Zeit auf drei Dinge:

-          Kooperationen mit anderen Akteuren, die unsere Kampagne tragen können und dadurch auch über die eigenen Akteure hinaus Werbung machen – sowohl digital als auch analog

-          Bewerbung der Demo EinEuropafürAlle, die am 19.05. stattfindet

-          Vorbereitung des Countdowns – in der letzten Woche vor der Wahl wollen wir einen letzten großen Push über Social Media mit der Kampagne geben.

  1.  

Wir hoffen, mit möglichst vielen Organisationen gemeinsam mehr Umwelt und Nachhaltigkeit ins Europäische Parlament zu bringen. Wenn noch Material für die Kampagne benötigt wird, senden wir gern Flyer, Infografiken und Aufkleber. Bei weiteren Fragen und Anregungen steht unsere Kollegin Nina Slattery (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) jederzeit zur Verfügung.

  1. 2.       BMU-Eckpunktepapier Digitalisierung

Anbei befindet sich ein aktuelles Papier des BMU zur Umweltrelevanz der Digitalisierung. In dem Papier werden eine Reihe von Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten angesprochen, die auch in den Umweltverbänden zunehmend thematisiert werden. Zudem stellt das BMU konkrete Maßnahmen vor, die in nächster Zeit auf der Agenda stehen.

Viele Grüße

Florian Schöne
Politischer Geschäftsführer
Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V.
Marienstr. 19-20

D - 10117 Berlin

Fon +49-(0)30-678 1775-99, Fax -80

www.dnr.de 



Die Vogelschutzrichtlinie wurde 40 Jahre alt - welche Besserungen hat sie im Bereich Wildvogelhandel gebracht? - Erfahrungen aus der Alltagspraxis



 

 



Wer unsere Umwelt und Gesundheit stärken will, wählt #natürlichEuropa

Europa wählt

 




Neuigkeit zur Petition Bundespressekonferenz: Angriffe auf die Zivilgesellschaft


 

EU-Gericht Glyphosat-Studien müssen veröffentlicht werden Studien über ein mögliches Krebsrisiko durch das Unkraut-Vernichtungsmittel Glyphosat müssen laut einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union öffentlich gemacht werden.

 


Pressestatement zur Verabschiedung der Jagdgesetznovelle in NRW

Pressestatement

Berlin, 22.02.2019 – Zur Verabschiedung der Jagdgesetznovelle im Umweltausschuss des Landtags von NRW am gestrigen Donnerstag erklären Undine Kurth, DNR-Vizepräsidentin und Elisabeth Emmert, Vorsitzende des Ökologischen Jagdverbandes:

„Mit der weitgehenden Rücknahme der in der letzten Legislatur verabschiedeten Verbesserungen im Jagdrecht sind in NRW grundlegende Bestimmungen des Tierschutzes ignoriert worden. Wider jede Vernunft und entgegen eindeutiger Stellungnahmen der Tier- und Naturschutzverbände hat das Jagdgesetz durch diesen Rückschritt so seine ökologische und ethische Ausrichtung verloren. Es ist unbegreiflich, wieso man überwundene Jagdmethoden wie die Baujagden auf Füchse oder die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren wieder zulässt. Nicht einmal der Nachweis der Schießfertigkeit bei Gesellschaftsjagden soll noch von Nöten sein. Wenn dies die Blaupause für zukünftiges „ökologisches“ Handeln von CDU und FDP ist, dann wird deutlich, wie wichtig die Kontrolle politischer Entscheidungen durch eine aktive Zivilgesellschaft mit ihren Verbänden und Organisationen ist.“

 

Fachliche Nachfragen:

Undine Kurth|DNR-Vizepräsidentin

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Presse:

Nina Slattery | Presse und Kommunikation

Tel:+49 (0)30 - 678 1775 78

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Pressestatement 

Berlin, 14.02.2019 – Anlässlich des erfolgreichen Volksbegehrens „Artenvielfalt - Rettet die Bienen“ in Bayern, bei dem die erforderliche Zehn-Prozent-Hürde mit über einer Million Unterschriften deutlich überschritten wurde, betont Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR):

Wir gratulieren den bayerischen Naturschutzverbänden zu diesem historischen Erfolg. Das Volksbegehren macht deutlich, dass der Schutz der biologischen Vielfalt in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Wer jetzt noch behauptet, Naturschutz sei nur lästiger Ballast für die wirtschaftliche Entwicklung, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.

Dieses Ergebnis ist eine Bestätigung für die unermüdliche Arbeit der unzähligen Naturschützerinnen und Naturschützer auf regionaler Ebene und verleiht ihrem Engagement hoffentlich viel Rückenwind. Zugleich ist es ein Signal an die Politik in Bund und Ländern, das dramatische Artensterben auch jenseits von Sonntagsreden ernst zu nehmen und endlich in allen Bereichen konkrete Maßnahmen für den Schutz von Insekten zu ergreifen. Mit der laufenden Reform der EU-Agrarpolitik besteht die Gelegenheit, eine grundlegende Neuausrichtung zu erreichen. Wir appellieren insbesondere an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, die Agrarpolitik endlich auf gesellschaftlich tragfähige Beine zu stellen. Denn ansonsten gilt: Wer zu spät kommt, den bestraft die gesellschaftliche Entwicklung.“

 

Aus unserer Naturschutzpraxis:

 

Rekonstruktion eines artenreichen Vogel-Lebensraumes

 

Bei der Bildungsmesse didacta in Hannover (20. Bis 24. Februar 2018) stellte das Vogelschutz-Komitee gemeinsam mit seinem Kooperationspartner biotop e.V. das langjährige Naturschutzprojekt zur Wiederherstellung des vormaligen Feuchtwiesenlebensraumes in der Hallerniederung bei Eldagsen/Region Hannover vor.

 

Mehrere hundert Messebesucher, überwiegend Lehrer und andere Pädagogen, informierten sich über das Projekt und seine wahrlich „vorzeigbaren“ bisherigen Ergebnisse. Thomas Maschke von Biotop e.V. erläuterte und diskutierte seinen nun schon fast zwanzigjährigen, von viel Idealismus getragenen, Einsatz für das vom Vsk geförderte und mit getragene Projekt der Rekonstruktion eines wieder artenreichen Lebensraumes inmitten der durch Monokulturen einer hoch intensiven Agrarindustrie bestimmten Landschaft.

 

Die nachfolgenden Bilder zu unserem Informationsstand mögen eine Übersicht zur Präsentation vermitteln und den Text zur Projektdarstellung illustrieren.

 

 

Diese Präsentation ist als Wanderausstellung konzipiert und kann zu Ausstellungszwecken zur Verfügung gestellt werden (Mindestflächenbedarf ca. 5 x 4 m, Innenraum).

 

Dr. E. Schneider

 



Helfen Sie, das verletzte und misshandelte Vögel gesund gepflegt werden! (17.11.2015)

 


Helfen Sie, unsere Vogelschutzflächen zu verbessern! (10.09.2015) 

 


 

Zywkowo muss ein Storchenparadies bleiben: Schützen Sie die zentrale Brutheimat des Storches! (10.10.2015) 

 



 

 

Gemeinsame Pressemitteilung von DNR, BUND, NABU und WWF: Ausverkauf der Natur abgelehnt

24.07.2015, 00:02

Ausverkauf der Natur abgelehnt

Europäer stimmen gegen Aufweichung des Naturschutzes / EU-weites Naturschutzbündnis mobilisiert rund 500.000 Bürger gegen Pläne von Kommissionspräsident Juncker

Rund eine halbe Million Europäerinnen und Europäer haben sich in einer von der EU-Kommission initiierten Befragung gegen die Aufweichung des Naturschutzes in der EU ausgesprochen. Nie zuvor verzeichnete eine EU-Konsultation eine solche Resonanz. Dies ist vor allem auf die Mobilisierungsaktion von 120 Umweltorganisationen in den 28 Mitgliedstaaten zurückzuführen, bei der bislang 469.236 (Stand 23. Juli, 12.00 Uhr) Menschen für eine Beibehaltung der bisherigen Naturschutzrichtlinien stimmten. Die Konsultation endet am Freitag, den 24. Juli um Mitternacht.

 http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&comefrom=scan&r=594888



Auch der Braunkehlchen-Bestand sinkt rapide! Die Vögel der Wiesen brauchen unsere Hilfe! (08.07.2015)


Tagungsbericht der Fachgruppe „Gänseökologie“ gemeinsam mit der Fachgruppe „Vögel der Polargebiete“ und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) Xanten, 17.-19. 10. 2014 (13.07.2015)


BfN Pressemitteilung: BfN: Hitzewelle laesst Tiere und Strassenbaeume leiden

BfN Pressemitteilung

Bonn, 3. Juli 2015: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist besorgt um den "Gesundheitszustand" der Straßenbäume in Städten und Gemeinden. "Die extreme Hitze und Trockenheit der letzten Wochen ist für die Straßenbäume in unseren Städten ein großes Problem", sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. "Straßenbäume haben durch die Versiegelung immer das Problem der ausreichenden Wasserversorgung. Ihre Lebensbedingungen sind teilweise wüstenähnlich". Zudem sei oft durch die städtische Versiegelung der Grundwasserfluss und die Höhe der Wasser führenden Bodenschichten gestört, so Beate Jessel. Besonders betroffen sind junge Straßenbäume, die erst im letzten Jahr gepflanzt worden sind. Sie haben noch kein ausgeprägtes Wurzelwerk und können noch nicht in die tieferen Bodenschichten Wasser aufnehmen.

Deshalb bittet das BfN die Menschen in Deutschland um aktive Mithilfe:

"Wenn es möglich ist, gießen Sie bitte jeden Tag zwei bis drei Eimer Wasser an den Stammfuß der Straßenbäume. Gehen Sie dennoch grundsätzlich sparsam mit Wasser um", sagte Jessel. Viele Kommunen in Deutschland haben bereits zu ähnlichen Baumpatenschaften und zum Wassersparen aufgerufen.

Auch die Vögel leiden unter der Trockenheit. Deshalb empfiehlt das BfN den Gartenbesitzern, an mehreren Stellen so genannte Vogeltränken zu aufstellen. Denn die zahlreichen natürlichen Wasserstellen wie etwa Gräben oder Teiche sind in den vergangenen Wochen ausgetrocknet und stehen als Wasserquelle für die Tiere nicht mehr zur Verfügung. Für die Tränken reicht eine größere Schale mit flachem Rand, die am besten leicht eingegraben werden sollte. Wichtig sei, dass das Wasser häufig ausgewechselt werde. Mit etwas Glück können die Naturfreunde dann die Vögel auch beim Baden beobachten.

Hintergrund

 Was tun Wildtiere wenn es Ihnen zu heiß wird?

Wildtiere reagieren auf Hitze nicht anders als die meisten Menschen: Sie suchen sich um die Mittagshitze einen kühlen, schattigen und luftigen Platz. Während der größten Hitze bewegen sie sich so wenig wie möglich und verlegen, wenn möglich, ihre Aktivitäten wie Fressen in die kühleren

Morgen- und Abendstunden.

Bei sehr hohen Temperaturen schützt ein körpereigener "Kühlmechanismus" zum Beispiel Mufflons vor dem Überhitzen: sie schwitzen. Die meisten Wildtiere haben aber nur wenige bzw. gar keine Schweißdrüsen, wie z.B. Füchse, Vögel und Kaninchen. Sie hecheln, dabei verdampft Speichel über die Zunge und kühlt so den Körper. Zusätzlich hat jede Tierart ihre ganz eigene Art, mit der Sommerhitze und den damit verbundenen Plagen umzugehen.

Feldhasen: Heiße Ohren, kühler Kopf

 Feldhasen benutzen als Temperaturregler ihre langen, nur wenig behaarten

Ohren: Bei großer Hitze werden diese stärker durchblutet und geben so Körperwärme an die Luft ab. Ansonsten bleiben die Tiere im Schatten von Gebüschen oder Hecken und kommen erst heraus, wenn es kühler wird. Sehr junge Hasen hingegen verstecken sich in einer Kuhle auf offener Wiese oder im Feld und sind dort oft der vollen Mittagshitze ausgesetzt. Um sich abzukühlen, hecheln sie und speicheln sich ein. Bei Trockenheit dient ihnen das Fett in der Muttermilch als "Wasserquelle": Beim Abbau im Körper werden pro Gramm Fett 1,1 Gramm Wasser freigesetzt.

Rehbock: Paarungsstress im Hitzefieber

Fast alle Wildtiere reagieren auf Hitze generell mit geringem Bewegungsdrang, nur das Rehwild nicht: Seine Paarungszeit liegt im Juli und August und fällt damit nicht selten in die heißesten Sommertage. Das Weibliche Reh, die Ricke, lockt dabei ihren Verehrer - ungeachtet der Temperaturen - unermüdlich kilometerweit durch Wald und Feld. Rehe besitzen keine Schweißdrüsen, die Anstrengungen während der Brunft sind immens. Deshalb ist nach der Paarungszeit absolute Ruhe angesagt. Rehe sind genau wie das Rotwild Wiederkäuer und decken den größten Teil ihres Wasserbedarfs über saftige Pflanzen und Tau. Aber besonders in trockenen und heißen Sommern nutzen sie jede Möglichkeit, um zu trinken.

Schlammpackungen für die Wildschweine

Wildschweine sind von Natur aus nur mit wenigen Schweißdrüsen am Rüssel ausgestattet, deshalb frönen sie bei hohen Temperaturen ausgiebig ihrer Badeleidenschaft in sumpfigen Tümpeln, den Suhlen. Dabei haben sie aber nicht nur Abkühlung im Sinn: Die Schlammpackung schützt auch ihre empfindliche Haut vor Parasiten, wie Mücken, Bremsen und Zecken. Trocknet der Schlamm, backen die Quälgeister darin fest und werden später von den Schweinen genüsslich an geeigneten Bäumen, den "Malbäumen", abgerieben.

Dem Rotwild steht das Wasser bis zum Halse

Auch das Rotwild wälzt sich gerne in Suhlen, um Parasiten von der Haut fern zu halten. Vor allem die noch wachsenden Geweihe der Hirsche mit der gut durchbluteten Basthaut sind manchmal schwarz von Fliegen. Zur Abkühlung geht das Rotwild gerne auch in tiefere Gewässer, wo ihnen das Wasser schon mal bis zu Halse stehen kann. Ihren Flüssigkeitsbedarf decken die Tiere als reine Pflanzenfresser auch im Sommer fast ausschließlich über Tau und saftiges Grünfutter.

Zu Hause ist's am kühlsten

Wildtiere, die in einem eigenen Versteck leben, können sich im Hochsommer glücklich schätzen. Sie brauchen sich nicht auf die Suche nach schattigen Plätzchen zu machen, um der Sommerhitze zu entgehen. Eichhörnchen zum Beispiel ziehen sich in ihre Kugelnester in luftiger Höhe zurück, Dachse, Füchse und Wildkaninchen bleiben in ihren kühleren, unterirdischen Bauen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:

http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5495

Hrsg: Bundesamt für Naturschutz

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BfN Pressemitteilung: Hendricks warnt vor verbotenen Urlaubs-Souvenirs

BfN Pressemitteilung
Berlin/Bonn, 25. Juni 2015: Das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundesfinanzministerium (BMF) warnen Urlauber vor unerlaubten Reise-Souvenirs, die von geschützten Tier- und Pflanzenarten stammen.
"Auch 40 Jahre nach Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) ignorieren noch immer viele Touristen die geltenden Einfuhrverbote, die nicht nur für lebende Tiere oder Pflanzen gelten. Auch die Einfuhr von Teilen geschützter Exemplare und daraus gewonnenen Erzeugnissen ist nicht erlaubt", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks heute beim Besuch des Zollamtes am Düsseldorfer Flughafen.

"Regelmäßig während der Reisezeit schnellen die Beschlagnahmezahlen bei den Zollämtern in die Höhe, weil immer noch viele Touristen Souvenirs von geschützten Tieren und Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen", berichtete Finanzstaatssekretär Werner Gatzer. Allein im letzten Jahr habe der Zoll an deutschen Flughäfen bei etwa 1.000 Beschlagnahmen über 70.000 Gegenstände sichergestellt. In mehr als 90 Prozent dieser Fälle waren Touristen betroffen, die unerlaubte Mitbringsel im Gepäck hatten: Lebende Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Erzeugnisse aus Reptilienleder, Kobras in Alkohol, Orchideen, Kakteen, Störkaviar oder Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Tiere und Pflanzen: Die Liste der beschlagnahmten Gegenstände ist nach Verabschiedung des Washingtoners Artenschutzübereinkommen (CITES) vor 40 Jahren noch immer viel zu lang.

Die häufigste Entschuldigung der Ertappten lautet: "Davon habe ich nichts gewusst!" In der Tat: "Vielen Urlaubern ist überhaupt nicht bewusst, dass manche Waren aus geschützten Arten nur produziert oder gewildert werden, weil es eine kontinuierliche Nachfrage durch Touristen gibt, die den Markt bestimmt", so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Zwar kann man Reptilienleder heute auch von speziellen Farmen erhalten, und Kakteen und Orchideen können in Gärtnereien vermehrt werden. Da man dies aber dem einzelnen Gürtel oder der Pflanze nicht ansehen kann, schreibt das CITES-Abkommen genau vor, dass für den Transport über die Grenzen Genehmigungen erforderlich sind - auch für gezüchtete oder künstlich vermehrte Exemplare. Erst wenn die zuständige Behörde ihre Zustimmung erteilt hat, darf die Reise beginnen. Das gilt auch für Strandfunde, da man beispielsweise auch einer Koralle nicht ansehen kann, ob sie mit Absicht abgebrochen oder nur angeschwemmt wurde.

Mehr Informationen für Reisende
Welche Arten geschützt sind und welche Behörden im jeweiligen Land zuständig sind, kann auch über das Internet abgefragt werden. Auf der Homepage des BfN www.bfn.de stehen alle Informationen und Links zu den wichtigsten anderen Seiten wie www.wisia.de, der Liste mit den geschützten Arten und www.cites.org, auf der alle Behörden zu finden sind.

Zusätzlich steht besonders für Touristen neben den Internetauftritten www.zoll.de, www.artenschutz-online.de, einer zentralen Service-Hotline, und der Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" auch eine Smartphone App als weitere Informationsquelle zur Verfügung. Unter dem Titel "Zoll und Reise" kann diese im Apple App Store und im Google Play Store  kostenlos heruntergeladen werden. "Ersparen Sie sich bei Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub Ärger beim Zoll, nutzen Sie die Zoll-App und erkundigen Sie sich rechtzeitig über die zu beachtenden Einfuhrbestimmungen", appellierte Staatssekretär Werner Gatzer.

Hintergrundinformationen:
Seit vielen Jahren wird diskutiert, wie der weltweite Artenschwund gestoppt werden kann. Unstrittig ist, dass mehrere Faktoren für den Artenschwund verantwortlich sind. Neben dem vom Menschen ausgelösten Verlust an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen hat auch der weltweite illegale Handel mit geschützten Arten erheblich dazu beigetragen. Dies hat die internationale Staatengemeinschaft bereits vor über 40  Jahren Anfang der 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts erkannt und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten - kurz CITES - beschlossen, das in Deutschland am 20.6.1976 in Kraft trat.

Das Übereinkommen regelt den grenzüberschreitenden Transport von geschützten Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen - unabhängig davon, ob dieser Transport zu kommerziellen Zwecken oder zu rein privaten Zwecken erfolgt. Neben einem kontrollierten legalen Handel findet leider auch ein sehr umfangreicher, teilweise durch eine hohe kriminelle Energie motivierter illegaler Handel statt. Mit vielen geschützten Arten ist auf dem illegalen Markt noch immer viel Geld zu verdienen.


Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
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NatureAlert auf Youtube Donnerstag, 18. Juni 2015
Die deutschen Bündnispartner der Nature-Alert-Kampagne haben gestern ein Video als Aufruf zum Kampf gegen die Beschneidung der EU-Naturschutzrichtlinien veröffentlicht.
Die EU-Kommission unterzieht derzeit die Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie einem "Fitness-Check". Dazu läuft momentan auch eine Konsultation der Kommission. Umweltverbände befürchten eine Schwächung der Richtlinien und setzen sich europaweit mit der Kampagne NatureAlert für deren Erhalt ein.
Auf der Website www.naturealert.eu können BürgerInnen noch bis zum 24. Juli Stimmen für den Naturschutz in Europa abgeben. [ej]


 

Bundesamt für Naturschutz - Gemeinsame Erklärung zum Schutz der Natur
Bonn, 19. Juni 2015: Einen Tag nach der Bekanntgabe der Enzyklika "Laudato Si'" zur Ökologie von Papst Franziskus veröffentlicht das BfN eine gemeinsame Erklärung mit neun verschiedenen Religionsgemeinschaften zum Schutz der Natur und biologischen Vielfalt. Vertreterinnen und Vertreter der Christen, Juden, Muslime, Aleviten, Bahai, Buddhisten, Eziden, Hinduisten und Sikh und zeigen sich begeistert von der großen Übereinstimmung im Gedankengut in Bezug auf Natur und Umwelt. (19.06.2015)

 


 

Betreff: BfN Pressemitteilung: Nationales Naturerbe: Neue Wildnis fuer Deutschland

BfN Pressemitteilung
Berlin/Bonn, 18. Juni 2015: 62 Gebiete in ganz Deutschland mit einer Gesamtfläche von 31.000 Hektar werden an die Natur zurückgegeben. Das beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages gestern. Bei den Liegenschaften handelt es sich um ehemalige Militärflächen, die dem Bund gehören. Sie sollen nicht privatisiert, sondern allein dem Naturschutz gewidmet werden.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir nutzen mit dieser Übertragung eine historische Chance: Viele Flächen, die einst Sperrgebiet waren, brauchen wir nicht mehr für militärische Zwecke. Wir haben das Glück, dass wir diese Flächen heute der Natur zurückgeben können. Wir wollen dieses Erbe der Natur für künftige Generationen bewahren." 

Mit 31.000 Hektar entsprechen die 62 Gebiete zusammen etwa der Größe von drei Nationalparken. Insgesamt sind damit 156.000 Hektar Bundesflächen dauerhaft für den Naturschutz gesichert. Nach den zwei Naturerbe-Tranchen in den vergangenen beiden Legislaturperioden, die sich vor allem auf Gebiete im Osten des Landes konzentriert hatten, enthält die nun vorliegende dritte Tranche erstmals Flächen im ganzen Land. 

Für die Flächen gelten höchste Naturschutz-Anforderungen. Moore und Auen werden generell naturnah entwickelt. Heidelandschaften sollen erhalten werden, weil sie Lebensraum für seltene Pflanzen und eine große Zahl bedrohter Tierarten sind. Wälder, die einen großen Teil der Flächen ausmachen, werden grundsätzlich der natürlichen Entwicklung überlassen, also zu Wildnis. Damit leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zu dem Ziel, 5 Prozent der Wälder in Deutschland der Natur zu überlassen. 

"Nutzungsfreie Waldgebiete sind für den Erhalt der Artenvielfalt
unabdingbar: Viele Arten wie bestimmte Fledermäuse und Spechte, der Schreiadler, Käfer wie Hirschkäfer oder Eremit sind auf solche Flächen angewiesen. Das Nationale Naturerbe umfasst aber auch Offenlandlebensräume wie Sandheiden, die auf ein bestimmtes Pflegeregime angewiesen sind. Davon profitieren beispielsweise Wiedehopf, Ziegenmelker und verschiedene Heidearten. Insgesamt wird so ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in Deutschland geleistet ", sagte Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz. 

Übernommen werden sollen die Flächen von unterschiedlichen
Naturschutzträgern: den Ländern, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und Naturschutzorganisationen. Auch der Bund selbst verstärkt sein Engagement bei der Pflege und Entwicklung des Nationalen Naturerbes. Um voraussichtlich rund 18.000 Hektar wird sich der Bund künftig selbst kümmern. Die Zuteilung der Flächen zu den neuen Trägerorganisationen wird der Haushaltsausschuss noch beschließen. 

Viele der neuen Naturerbe-Flächen liegen in der Nähe von Städten und bieten den Menschen vor Ort damit Gelegenheit für Naturerleben und Erholung. Soweit dies auf ehemaligen Militärflächen möglich ist, wollen die Naturschutzträger die Flächen für Besucher öffnen und zugleich sensible Naturbereiche für Störungen bewahren.

Ein Informationspapier zum Nationalen Naturerbe, Kartenmaterial sowie eine Übersicht über alle 62 Flächen und ihre Charakteristika finden Sie
hier: www.bmub.bund.de/naturerbe 

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
 http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5486

 


Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
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BfN Pressemitteilung - Hendricks foerdert Naturschutz in Vorpommern

 

Berlin, 17. Juni 2015: Die Nordvorpommersche Waldlandschaft ist eine Naturlandschaft von nationaler Bedeutung. Sie ist unter anderem Lebensraum für den bedrohten Schreiadler. Den Wert dieser Wälder für Mensch und Natur weiter zu erhöhen, ist das Ziel eines Naturschutzgroßprojekts, das der Bund bis 2025 mit 6,4 Millionen Euro unterstützt. Heute findet am Forstamt in Schuenhagen der Auftakt für die Umsetzungsphase des Projekts statt, dessen Gesamtausgaben sich auf 8,6 Millionen Euro belaufen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Wälder Nordvorpommerns gehören zu den Leuchttürmen der Natur in Deutschland. Wir wollen den Wert dieser Wälder weiter stärken, und damit auch dem Schreiadler eine sichere Heimat bieten. Aber auch für die Menschen vor Ort bietet dieses Projekt große Chancen, zum Beispiel im Tourismus. Naturschutzgroßprojekte haben sich schon oft als Motor für die Entwicklung ganzer Regionen erwiesen, weit über den Naturschutz hinaus."
BfN-Präsidentin Beate Jessel: "Mit den vorgesehenen Projektmaßnahmen möchten wir dem Rückgang der Brutreviere des Schreiadlers entgegenwirken, der in den beiden letzten Jahrzehnten zu verzeichnen war. Diese Herausforderung soll gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft angegangen werden. Die hierzu signalisierte Unterstützung der privaten und öffentlichen Waldeigentümer, des Bauernverbandes und der jeweiligen Nutzer ist dabei ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg."
Auf Basis einer Pflege- und Entwicklungsplanung wurde für das Projekt ein rund 8.000 Hektar großes Fördergebiet mit insgesamt vier Teilflächen festgelegt. So sollen auf etwa 550 Hektar Maßnahmen zur Regenerierung eines natürlichen Wasserregimes im Wald durchgeführt werden. Mit der Einrichtung einer Naturwaldzelle auf einer Fläche von 67 Hektar wird der dauerhafte Waldprozessschutz gefördert. Hinzu kommt die Sicherung von Altholzinseln auf einer Waldfläche von etwa 200 Hektar. Dies dient einerseits dem Ziel, mehr Wildnis in Deutschland zuzulassen. Andererseits sollen auch Anwohner und Touristen die waldreiche Landschaft erleben können.
Mit dem Vorhaben wird auch die regionale Wertschöpfung durch den Ausbau des "Sanften Tourismus" gestärkt. Eine solche Aufwertung hat die Projektregion in den letzten fünf Jahren durch zahlreiche Regionalentwicklungsprojekte erfahren. Zur Förderung der ländlichen Entwicklung wurden die Anlage von (Rad-)Wanderplätzen, Beobachtungstürmen und Informationspunkten gefördert.

 

Hintergrund
Das Bundesförderprogramm "chance.natur" hat sich zum Ziel gesetzt, herausragende repräsentative Landschaften Deutschlands zu fördern und zu sichern, die einer akuten Gefährdung unterliegen und zentrale Förderkriterien wie Großflächigkeit, Naturnähe, Repräsentanz und Beispielhaftigkeit erfüllen. Seit 1979 wurden deutschlandweit 77 Gebiete mit Bundesmitteln von mehr als 450 Mio. Euro gesichert.

 

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
 http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5484

 


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Bei Kremmen im Rhinluch: Es eilt - Retten Sie mit uns bedrohten Vogellebensraum! (10.05.2015) - neu -

 


 

Jagd in China: Singvogel-Population drastisch eingebrochen Aktualisiert  8. Juni 2015 Münster/Boston (dpa) - Die Population der kanariengelben Weidenammer ist einer Studie zufolge weltweit um 90 Prozent eingebrochen. Als Grund vermuten Forscher aus Deutschland, England, Russland, Finnland und Japan die illegale Jagd auf den Singvogel in China. Dort gilt die sperlingsgroße Ammer (Emberiza aureola) als Delikatesse, wie die Wissenschaftler in der Fachzeitschrift "Conservation Biology" (08.05.2015)

 


 

Ein rabenschwarzer Tag für die Vogelwelt Europas!

 

Mit einem so knappen Ergebnis (50,8% der Stimmen), dass man dessen Zustandekommen fast anzweifeln möchte, haben die Bewohner der Mittelmeerinsel Malta für die Beibehaltung der jagdlichen Verfolgung der Zugvögel während ihres Frühjahrszuges gestimmt.
Auch wenn nach dortiger Rechtsvorschrift „nur“ Wachteln und Turteltauben abgeschossen werden dürfen, ist das gleichermaßen die „Lizenz zum Töten“ vieler Vögel zahlreicher Arten.
Immerhin sind Maltas Flintenträger
dafür bekannt, dass erbarmungslos alles vom Himmel herunter geballert wird, was da auch nur in annähernder Reichweite der Schrotgarben auftaucht. Dabei sind aber sowohl Turteltaube als auch Wachtel europaweit in einer schlechten Bestandessituation, dass nach EU-Recht und internationalen Konventionen keinerlei Bejagung mehr zulässig sein darf.

 

Lesen Sie selbst, was die Neue Zürcher Zeitung vom 12.04.2015 berichtet:

 

Auf Malta werden im Frühjahr auch weiterhin Hunderttausende von Vögeln getötetwerden. Denn 50,8 Prozent der Malteser haben sich am Samstag in einem Referendum für die Beibehaltung der Frühjahrsjagd ausgesprochen. Jäger feierten am Sonntagmorgen ihren Sieg mit Feuerwerk und Autokorso. Nach einem sehr emotionalen Abstimmungskampf war die Stimmbeteiligung mit 75 Prozent wie erwartet hoch.
Stimmung hat gedreht.
Laut Steve Micklewright von Birdlife Malta hat die auf der Mittelmeerinsel sehr mächtige Jagdlobby in den letzten Tagen mit einer massiven und kostspieligen Kampagne die noch vor drei Wochen vorherrschende Anti-Jagd-Stimmung gedreht. Selbst am Abstimmungstag hätte die Jagdlobby vor einer Vielzahl von Stimmlokalen illegalerweise Broschüren verteilt und versucht, Abstimmende zu beeinflussen. Offenbar hätten nun genügend Malteser den Verleumdungen der Jäger geglaubt, dass das Jagd-Referendum nur der erste Schritt der Umweltschützer sei, um weitere Freiluftaktivitäten verbieten zu lassen.
Der Entscheid sei nicht nur eine Tragödie für die Zugvögel, sondern würde den Maltesern auch weiterhin die friedliche Nutzung der Landschaft verunmöglichen. Denn im Frühjahr seien die Jäger ausserhalb von Siedlungen nahezu überall unterwegs und vertrieben Spaziergänger ebenso wie spielende Kinder mit lauten Drohungen und Gewehrschüssen.
Eigentlich komplett illegal.
Das Abstimmungsergebnis ist auch eine Bestätigung der beiden grossen Parteien Maltas, Labour und Nationalist. Ministerpräsident Joseph Muscat (Labour) verkündete am Sonntag sichtlich zufrieden, er werde nun dafür sorgen, dass man während der in den nächsten Tagen beginnenden Frühjahrsjagd die Einhaltung der Regeln streng kontrolliere. Nach Vorgabe der Regierung ist nämlich nur die Jagd auf Wachteln und Turteltauben erlaubt.
Doch laut Umweltschützern wird diese Regelung als Deckmantel für den Abschuss aller möglichen Vogelarten missbraucht. Zudem sei die Frühjahrsjagd auch auf Malta komplett illegal. Denn in der gesamten EU ist die Jagd auf Zugvögel im Frühjahr aufgrund der 1979 erlassenen Vogelschutzrichtlinie generell verboten. Derzeit prüft die EU-Kommission die Rechtmässigkeit der Malteser Ausnahmeregelung.“

 

 http://www.nzz.ch/panorama/malteser-stimmen-fuer-zugvogeljagd-1.18520608

 

Dr. Eberhard Schneider

 

 


 

 

 


Finkenmanöver

 

Altenau 2015

 

Himmelsfahrttag

 

Waldschwimmbad-Gelände

 

Es war wohl einmal mehr ein ziemlicher Flop, soweit das die Besucherscharen zum diesjährigen „Finkenmanöver“, jener ursächlichen tierquälerischen Veranstaltung der Harzer Buchfinkenhalter, anbetrifft.

 

Auch die „Neuigkeit“ des Veranstalters Ehrenberg, dass diese Tierleiderzeugung eine Anerkennung als ideelles nationales Kulturerbe“ erfahren hat, eine fragwürdige Anerkennung einer anscheinend sachlich, so uninformierten,   wie auf Wählerstimmen schielenden Politik der dem Magdeburger Kollegen wohlgefälligen Kultusminister der Länder.

 

Mit diesem Renommee wollte wohl der langjährig an die Siege seiner eigenen Gesangsfinken gewöhnte „Oberfinkner“ Ehrenberg die Besucherscharen auf das Gelände des Waldschwimmbads in Altenau locken, welches er vor Jahren schon zum Zwecke seiner Veranstaltung und seiner persönlichen Auftritte angepachtet hatte, um unsere Protestaufzüge gegen die Finkenquälerei abzuwehren und die Aktionen des VSK sogar von der Polizei davon jagen zu lassen.

 

Allein, wie unsere Bilder zeigen: Es wollten sich wohl auch in diesem Jahr keine Besucher mehr an dem unsäglichen Tiermissbrauch ergötzen; die Zuschauer ließen auf sich warten!

 

Aber nicht nur Besuchermangel ließ das Unternehmen in einem bescheidenen Erfolg. Auch die Finkenhalter waren wenig zahlreich, die ihre wochenlang in den eingehüllten Kleinkäfigen eingesperrten Vögel der Tortur aussetzen mochten.

 

Im Vergleich zu der früheren, in Altenau zelebrierten, Großveranstaltung fand sich auch in diesem Jahr nur ein klägliches Häufchen Finkenquäler ein. So konnte Ehrenberg einmal mehr seine einsame Rolle als ewiger „Platzhirsch“ im „schönen Harzer Wald“ ausfüllen – zum Leid der Buchfinken.

 

Man muss kein Prophet sein, um da aufzuzeigen, dass das Ende nah ist; dieses Elend der Vögel bald abgeschafft sein wird.

 

Nach allen unseren Kenntnissen widerfährt den Buchfinkenallmählich die Gerechtigkeit. Die Mühlen der Justiz arbeiten zwar langsam, aber wirksam. Es wird dann wohl peinlich werden für die Kultusminister mit ihrem albernen „Kulturerbe“, wenn aufgezeigt sein wird, dass dieses alles auf massiven Rechtsverstößen beruht, so wie wir vom VSK schon seit über 20 Jahren unseren Protest gegen die Buchfinkenhaltung und –quälerei artikuliert haben.

 

Dr. Eberhard Schneider

 



20.03.2015

Auf Anruf eines aufmerksamen Förderer des Vogelschutz-Komitee wurden von uns die zuständigen niedersächsischen Dienststellen informiert, die in raschem Zugriff eine widerrechtlich aufgestellte Greifvogelfalle bei Bodenfelde (Weser) beschlagnahmt und Anzeige erstattet haben.

Dr. E. Schneider


Der Moorwald des Vogelschutz-Komitee "Der Zarth" bei Treuenbrietzen ist in den ökologischen Korridor integriert.
Wir belassen dem Wald und seiner Lebensgemeinschaft die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten.
Lediglich Waldwiesen mit z. T. recht seltenen Pflanzen-, Insekten und Vogelarten erfahren Erhaltungsmaßnahmen in Form optimierter Mahdzeitpunkte.

Der Ökologische Korridor Südbrandenburg

www.wildkorridor.de stellt Ihnen ein besonderes Biotopverbundprojekt vor: den Ökologischen Korridor Südbrandenburg. Der Ökologische Korridor soll die wenigen verbliebenen weiträumig unzerschnittenen Landschaftsräume in dieser Region, die einer ungestörten Naturentwicklung vorbehalten sind, zukünftig miteinander verbinden. Von Polen kommend, soll sich der Korridor über die Oder, durch die Niederungen des Spreewaldes und des Baruther Urstromtals bis hin zum Hohen Fläming und über die Havelniederung bis zur Elbe nach Sachsen-Anhalt erstrecken. Die ökologische Vernetzung von Wäldern sowie Gewässern und Feuchtgebieten soll heimischen, oft in ihrem Bestand bedrohten Tierarten wie Rothirsch, Fischotter, Schwarzstorch und Mosaikjungfer Wege durch die Kulturlandschaft öffnen. Aber auch Rückkehrern wie dem Wolf soll das Einwandern in diese neuen Wildnisgebiete ermöglicht werden.

Ein Naturschutzgroßprojekt wie der Ökologische Korridor Südbrandenburg braucht Zeit. Besuchen Sie www.wildkorridor.de also ruhig häufiger und informieren Sie sich über den Fortgang des Projektes.

Träger des Projektes ist die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg. Die aktuelle Projektphase 2010-2014 wird gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg, die Umweltstiftung WWF und das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.

 http://www.wildkorridor.de/ 


31 meeting of PTOP members and supporters

We would like to inform you that between 13th and 15th of March takes place the XXXI meeting organized by PTOP.

This year our Society celebrates its 30th anniversary as it was in 1985 when PTOP was officially registered. For this special occasion we have prepared many interesting presentations, movies displays and guided excursions to Białowieża Forest.

On Friday evening takes place guided excursion to the forest to see owls, Saturday morning we organize walk into Białowieski National Park, strict reserve for searching woodpeckers, later on in Białowieski NP conference hall take place interesting presentations on Collared flycatcher in Białowieża forest, Sandwich tern colony protection in Wisła estuary, Yellowhummer singing dialects, Azure tit in Belarus, Lesser spotted eagle monitoring in NE Poland...

We have planned also few ornithological quizes with attractive prizes.

In attachment you will find the agenda of the meeting.

We are inviting!!

Members of the board and employees of the

Polish Society for Bird Protection

Der polnische Kooperationsparter des VsK, der Podlasische Ornithologen Verband PTOP, Bialystok begeht sein 30-Jähriges Bestehen mit einer Tagung an seinem Gründungsort in Bialowieza.
Der mit der Einladung erbetene Bericht des  VsK „Cyprus Caviar“ wird vermitteln, dass auch zahlreiche Zugvögel aus Polen dem Vogelmassaker auf Zypern zum Opfer fallen.

Gäste sind bei der Tagung willkommen

Dr. E. Schneider

 


 

Bei Kremmen im Rhinluch: Es eilt - Retten Sie mit uns bedrohten Vogellebensraum! (10.05.2015) 


Droht den Vögeln der Philippinen das Aus? Mit Ihrer Unterstützung retten wir die Urwaldvögel! (19.03.2015)