Einwand etwa zur Art Wechselblatt-Wasserpest- oder andere

Einwand etwa zur Art Wechselblatt-Wasserpest- oder andere:


Gute Gründe sprechen dafür, die Einwanderung fremder Organismen zu akzeptieren. Zumindest in Schutzgebieten und ähnlichen Vorrangflächen für natürliche Habitatentwicklung und Entwicklung der Biodiversität können diese Ziele nur erreicht werden, wenn auch der natürlichen Integration von Neobiota keine Beeinträchtigung durch Eingriffe zuteilwird. Es gibt keine Gründe für ein generelles Vorgehen gegen Neophyta. Die von der EU vorgesehenen Management- und Bekämpfungsmaßnahmen gegenüber Neobiota aller Arten sind untauglich und entbehren jeder realistischen Perspektive. Sie sind ausschließlich zu beschränken auf Einzelfälle, in denen es gilt, schwere wirtschaftliche Schäden abzuwehren, sofern der Betroffene mit einer von ihm anzustellenden Prävention erfolglos blieb. Schutzgebiete und andere ökologische Vorranggebiete sind wegen Sicherstellung der im Zeichen des Klimawandels dringen notwendigen natürlichen Entwicklung der Ökosysteme grundsätzlich von den Maßnahmen auszuschließen. Inseln stehen in einer ökologischen Sonderrolle. Sie bedürfen eines besonderen Augenmerks und möglichst des Fernhaltens von Neobiota . Begründung: Die von der EU geforderten Managementmaßnahmen nach Artikel 19 der EU-Verordnung Nr. 1143/201, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1141 sind als anachronistisch und wirklich-keitsfern anzusehen. Die Inhalte entbehren jeder modernen Aktualität evolutionsbiologischer Erkenntnisse und deren zeitgemäßer Umsetzung. Die grundlegende restriktive Haltung gegenüber Neobiota und die überkommene Zielsetzung des generellen Schutzes bodenständiger, meist einseitig präferierter, Arten vor jeglicher evolutionärer Herausforderung durch interspezifische Konkurrenz lässt den Mangel an Akzeptanz und Einsicht in die Erfordernis zukunftsweisender biologischer Abläufe erkennen. Die angestrebten Management- und Bekämpfungsabsichten beinhalten die Fortschreibung antiquierter und vielfach unrealistischer und bereits als untauglich erwiesener Maßnahmen. Sie setzen die der Biodiversität schädliche Überformung der evolutiven und ökosystemaren Entwicklungen fort und sind dazu angetan, die angestrebte Erhaltung und Förderung der Biodiversität schwerwiegend zu belasten. Sie verhindern, dass bodenständige Lebensgemeinschaften, die sich durch natürliche Prozesse ohne menschliche Einflussnahme weiter formen und dem Schutz solcher Prozesse in der Biodiversität dienen; oder sich zu überlebensfähigen Populationen mit Adaptationsvermögen gegenüber den klimatischen Veränderungen die fort zu entwickeln. Die Forderung nach Maßnahmen verkennt völlig, dass eine wesentliche treibende Kraft hinter der rezenten Ausbreitung von Neobiota als Geschehen im Rahmen der Globalisierung zu einem längst nicht mehr beherrschbaren Phänomen wurde. Die Neubesiedlung von Lebensräumen durch gebietsfremde Spezies ist ein natürlicher Vorgang, der z. B. in der Anemochorie und Zoochorie u. a. natülich bedingten Abläufe, etwa auch Verdriftung durch Gewässer, seine tragenden Vektoren hat. Pilzsporen, Pflanzensamen, fliegende Insekten u.a. werden z. B. durch Wind über große Entfernungen transportiert. Nicht zuletzt kommt seit Jahrtausenden der anthropogenen Verschleppung und ge-zielter Verbreitung von fremden Organismen im Rahmen von Human-Migration und Warenhandel besondere Bedeutung zu, die zukünftiger weltweiter Verschleppung von Neobiota Vorschub leisten. Ehemals in mitteleuropäische Regionen eingetauchte Neobiota haben, sofern sie in den nach der anthropogenen Überformung in den sich neu entwickelnden Ökosystemen und Biozönosen konkurrenzfähig waren und eine ihnen zufallende ökologische Aufgabe wahrnehmen konnten, sich etabliert und wurden Bestandteil des Biodiversitätsgefüges. Die nach der Waldrodung entstandenen Lebensgemeinschaften der mitteleuropäischen Agrozönosen wurden wesentlich durch, in der Mediterraneis oder in den osteuropäisch-asiatischen Steppengebieten ursprüngliche, immigrierte oder eingeschleppte, Neobiota geformt. Bei Verfügbarkeit freier Nischen haben sich jene Offenlandbewohner co-evolutiv integriert. Ihnen ist ein Großteil der heutigen heimischen Biodiversität geschuldet. Erfahrungen mit Neobiota, die in anderen Teilen der Erde gemacht wurden, sind nicht zwingend auf die Verhältnisse des europäischen Kontinents übertragbar. Insbesondere die oftmals negativen Auswirkungen auf die Artenausstattung isolierter Lebensräume (wie z. B. die der ozeanischen Inseln) mit begrenzter Nischenverfügbarkeit im jeweiligen Ökosystem und fehlender Adaptation dort endemischer Arten in der interspezifischen Konkurrenz, gelten nicht für unsere Lebensräume. Das Eingreifen zur Eliminierung von Neobiota, das mit aller Wahrscheinlichkeit wiederholte Maßnahmen erfordert und absehbar bei einigen bereits etablierten Spezies generell erfolglos bleiben wird, ist in mitteleuro päischen Biozönosen nicht geboten. Vielmehr gehen derartige Eingriffe gegenüber der Zielsetzung der Erhaltung der Biodiversität mit diesen Zielen nicht konform. Die anthropogene Überformung behindert die interspezifischen Auseinandersetzungen der heimischen Arten mit den neuen Spezies. Letztgenannte werden in den Fällen des Fehlens eines ökologischen Funktionsbereichs für die neue Art in der Konkurrenz unterliegen und untergehen. Bei Verfügbarkeit eines adaptierten Funktionsbereichs hingegen bedarf es der ungestörten co-evolutiven Weiterentwicklung des gesamten interspezifischen Beziehungsgefüges. Eingriffe schädigen dabei mehr als sie nützen und sie verschaffen der neuen Art, wenn sie sich bereits auf geringem Populationsniveau etabliert hat, eher eine Dominanz im Artengefüge. Auf dem Festland sind bei bereits weiter Verbreitung des Fremdlings (anders als auf Inseln) dem Erfolg von Managementmaßnahmen Grenzen gesetzt. Sofern sich die Art adaptieren und einnischen kann und die ökologische Situation der Habitate sie begünstigt, wird sie diese Maßnahmen überdauern und später wieder in Erscheinung treten. Jede Bestandsreduktion, bei der ein Restbestand verbleibt, bewirkt in der Regel eine Erhöhung der Reproduktion. Wenn es sich also nicht um eine lokal begrenzte Startpopulation handelt, die innerhalb kürzester Frist und vor der nachfolgenden Reproduktionsphase restlos eliminiert werden kann, bewirkt die aus dem Eingriff resultierende Verringerung innerartlicher Konkurrenz, die Steigerung der Reproduktionsrate des Fremdlings. Binnen Kurzem wird der durch den Eingriff erfahrene Bestandsverlust ausgeglichen und die Lebensraumkapa zität (carrying capacity) ausgefüllt. Wie alle Arten, ist die in der Primärproduktion stehende Vegetation vorrangig gezwungen, sich an die neuen Bedingungen im Klimawandel anzupassen. Dies wird aber nicht ohne Verschiebungen der Artenspektren geschehen, und zwangsläufig auch die Zuwanderung von gebietsfremden, an die neuen ökologischen Bedingungen besser adaptierten, Arten einschließen. Diese werden sich bei Speziell die Neophyten siedeln sich aller Erfahrung nach vorrangig in Lebensräumen an, die anthropogen überformt sind und in denen das ursprüngliche Artengefüge beeinträchtigt ist. Dabei besteht eine direkte Korrelation zwischen ihrer Häufigkeit und dem Maß, in dem solche Lebensräume anthropogen geprägt sind. In naturnahen Lebensräumen treten sie eher in Pionier- und frühen Sukzessionsstadien auf und werden im weiteren Verlauf der Sukzession erfahrungsgemäß wieder verdrängt. Nur wenige Neophyten konnten sich bisher in ausgereiften natürlichen Lebensräumen etablieren. Unter diesem Aspekt erübrigt sich ein Management von Neobiota in Schutzgebieten oder in der natürlichen Sukzession belassenen Lebensgemein schaften. Den Neophyten kommt eher eine Weiserfunktion für die Adaptations-fähigkeit der heimischen Biozönose und ihres Funktionszustandes in der inter-spezifischen Auseinandersetzung und zur co-evolutiven Entwicklung zu. Es gibt keine Gründe für ein generelles Vorgehen gegen Neophyta. Eine durch Neophyten bedingte etwaige Veränderung der Vegetation, und nachfolgend der Fauna, widerspricht keineswegs dem Grundgedanken der Erhaltung der Biodiversität. Die Entwicklung solcher Gebiete mit Neophytenbestand soll ergebnisoffen ablaufen. Die sich einstellenden Vegetationstypen müssen in ihrer Artenzusammensetzung keineswegs jenen aus vergangenen Epochen entsprechen. Eine unter dem Diktat des Klimawandels an die neuen Umweltbedingungen angepasste Vegetation und Fauna kann wichtige Impulse z. B. für eine an die neuen Verhältnisse angepasste Forstwirtschaft, Landnutzung für und erfolgreiche neue Naturschutzstrategien liefern. Wir schlagen daher vor, dass jedenfalls Schutzgebiete und andere ökologische Vorranggebiete von Managementmaßnahmen gegen Neobiota grundsätzlich freigehalten werden. Um gegebenenfalls einer unerwünschten Ausbreitung in die wirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft entgegenzuwirken, könnten wirksame Maßnahmen zur Prävention schwerer wirtschaftlicher Schäden in speziellen Managementzonen eingerichtet werden. Grundsätzlich sind die wissenschaftliche Dokumentation der Managementmaßnahmen und die Erfolgskontrolle zu gewährleisten. Unerlässlich ist die Festsetzung des maximalen Zeitraums der Maßnahme, um einer Verselbständigung und Dauerhaftigkeit, vorzubeugen.