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Katalonien: Vogelwilderei nahezu vollständig eingedämmt.

In früheren Zeiten klang in Südkatalonien um den 15. November die 6-wöchige Vogelfangsaison aus. Die Barraquers hatten dann in ihren großen, mit Leimruten bestückten, Fanganlagen (Barracas) mehrere Millionen Singdrosseln, Rotkehlchen, Grasmücken und viele andere ziehende Vögel gewildert.

Die über mehr als 12 Jahre hinweg durchgeführten Aktionen des Vogelschutz-Komitees haben aber maßgeblich zur Beendigung dieser tierquälerischen und gegen EU-Recht verstoßenden Praxis beigetragen. Die Wilderei mit Leimruten „Barracajagd“) ist praktisch zum Erliegen gekommen. In nun schon seit 2007 allwöchentlich laufenden Strafprozessen wurden mittlerweile mehr als 600 Täter für schuldig befunden und mit z. T. empfindlichen Strafen abgeurteilt.

Dennoch versuchen es einzelne Uneinsichtige und notorische Wiederholungstäter alljährlich immer wieder, ihren illegalen Vogelfang zu praktizieren. Doch deren Zahl wird von Jahr zu Jahr kleiner, immer weniger Täter werden von der Forstpolizei entdeckt und der Bestrafung zugeführt. Nach uns vorliegenden Informationen wurden in diesem Herbst nur noch lediglich drei Wilderer aufgespürt und gefasst. In diesem Jahr wurde die geringste Wilderei-Aktiviät seit vielen Jahren registriert, berichtet man uns; und es ist inzwischen eine Mentalitätsänderung zu verzeichnen. Vormals zeigten sich die Barraquers äußerst aggressiv bis gewalttätig und waren endlos uneinsichtig. Sie erfuhren große Protektion und Unterstützung auf allen Ebenen: vom Dorfbürgermeister über lokale Abgeordnete und Behördenvertreter bis zu Parlaments-mitgliedern; Presse und Rundfunk protegierten sie gleichermaßen mit ihrer Berichterstattung. Erst nach einem brutalen Überfall von über 30 Barraquers auf den VsK- Präsidenten, der gemäß Absprache mit der seinerzeit schon intensiv tätig gewordenen Staatsanwaltschaft Tarragona bei Alcanar/Südkatalonien unterwegs war und Barracas überprüfte , änderte sich die Haltung der Presse angesichts der Gewalttätigkeiten der Vogelwilderer. Die Mehrzahl der Barraquers beendete die zuvor öffentlich gezeigte und verherrlichte Wilderei. Einzelne versuchen wohl, im Verborgenen und heimlich weiterhin Vögel zu fangen. Sie wagen es aber nicht mehr, ihre Fanganlagen instand zu halten und aufwändig für den Fang zu präparieren und die lautstarken Lockrufanlagen einzusetzen. – Aber, früher oder später werden sie von den Patrouillen der Forstpolizei entdeckt. Die Protektion durch Politiker und Presse ist dahin. Die einst stolzen Barraquers stehen einsam und verlassen da.

Vom Vsk wurden kürzlich drei uns bekannt gewordene Wildereifälle zur Anzeige gebracht, von denen einer einen Fallensteller betrifft, der mit rateras , den kleinen, mit einem Köder bestückten und auf dem Erdboden ausgelegten Schlagfallen, etwa 300 Singdrosseln gefangen haben will. Was er in der Kneipe lautstark äußerte. Die Forst-polizei ermittelt gegen ihn, so wie gegen einen Kneipenbesitzer, der verdächtig ist, den illegalen Handel mit Tordos (Singdrosseln) zu betreiben. Die Übeltäter haben keine Chance mehr. In Katalonien ist die Barrcajagd „mausetot“, die Wilderei wird geahndet.

Ähnlich lauten die Berichte aus der im Süden angrenzenden Provinz Castellon. Wenngleich sich dort die Situation darstellt wie in Katalonien bis gegen 2008, die Vogelfänger sich weiterhin höchst aggressiv zeigen und immer wieder persönliche und gefährliche Angriffe auf die Patroullien der Forstpolizei vorkommen. Aber auch dort greift die Strafjustiz durch .... die Wilderei geht auch in Castellon dem verdienten Ende entgegen.

 schlagfalle thu spanien drossel thu


 

Erneute Niederlage für Leimruten-Wilderer in Spanien.

Empfindliche Strafen für unzulässigen Vogelfang

Ein Strafgericht im spanischen Vinaroz / Provinz Castellon, hat jetzt mehrere Wilderer wegen des unerlaubten Vogelfangs mit Leimruten („Parany“) zu empfindlichen Strafen verurteilt. Die überführten Täter wurden jeweils  zu 8 Monaten Freiheitsstrafe  bzw. 1440.- EUR + Prozesskosten + 1 Jahr Jagdverbot verurteilt. Ein Fall in Chert war in Revision gegangen, hat  diese aber auch verloren  und hat 3000. EUR Strafe + Prozesskosten und 1 Jahr Jagdverbot hinzunehmen.

Den Richtern in Katalonien folgen nun endlich auch jene im südlich angrenzenden Castellon. Durch das Strafgericht ergingen jetzt erstmalig Schuldsprüche gegen „Barraquers“, die in ihren Fanganlagen (Barracas) mit Leimruten und Lockgeräten Vögel gewildert haben.

In Katalonien ergehen schon seit einigen Jahren in über 600 Fällen Strafurteile, weitere sind noch anhängig.. Wenn jetzt auch in Castellon, wo man sich noch verbissener gegen das Vogelfang-Verbot gewehrt hat als in Katalonien, nun des EU-Recht ernsthaft umgesetzt wird, nach dem die „nicht selektiven Fangmethoden“ gegen das Verbot der EU-Vogelschutz-Richtlinie verstoßen, ist das ein wichtiger Fortschritt im Zugvogelschutz. Besonders hart wird die Verurteilten auch treffen, dass sie zusätzlich für eine Jahr auch nicht an der legalen Jagdausübung teilnehmen dürfen. Ein besonders schweres Schicksal für die Machos!

Dr. Eberhard Schneider








Das Waterloo der Vogelfänger: Erneute Schlappe für die Wilderer in Valencia-Castellon
. Die mit Leimruten bei der „Barracajagd“ arbeitenden Vogelfänger (Barraquers) aus dem Bereich Calig, im Nordwesten der Provinz Valencia-Castellon hatten einen Antrag auf Ausnahmeregelung gestellt, zu „wissenschaftlichen Zwecken“ in ihren Barracas trotz des EU-weiten generellen Verbots der Leimrutenjagd Vögel fangen zu dürfen. Dieser lächerliche Antrag wurde abermals von der Brüsseler Kommission abgelehnt.
Dr. E. Schneider    

 Dazu Bilder aus der Region (Nov. 2013, Fotos VsK
Schmierereien bei Traiguerea  begleiten das uneinsichtige Gehabe
Ich sage: Jeder macht sich auf seine Weise lächerlich!

Es waren wohl 33 Barracas mit einer fragwürdigen, politisch motivierten, Sondergenehmigung für „wissenschaftliche Zwecke“ in Betrieb. Nun hat Brüssel auch diese Sondergenehmigung für nicht EU-konform erklärt.  Somit ist die Legalisierung der Methode „Parany“ weiterhin abgewiesen worden.
Die „Conselleriade Medio Ambiente“, welche diese Sondergenehmigungen zugestanden hatte,  hatte selbst die Anfrage an die europäischen. Komission gerichtet -  wohl auf den Druck von SEO/Birdlife und anderen als „ecologistas“ von den Vogelfängern geschmähten Umweltschutzgruppen hin.
Mit diesem Bescheid aus Brüssel ist nun die Position der „ecologistas“ gestärkt, und der Versuch der Generalidad Valenciana, die Methode doch irgendwie zu legalisieren, abermals ein Riegel vorgeschoben worden.

 



Niederlage für spanische Vogelwilderer
(02.11.2013)

In der spanischen Provinz Valencia – Castellon versuchen die Vogelwilderer immer wieder durch Einwirkung auf fragwürdige Politiker (ein Minister soll selbst eine Barraca betreiben und Vögel mit Leimruten zu fangen
= parany) die Erlaubnis zur Fortsetzung der nach der EG Vogelschutzrichtlinie und allen internationalen Konventionen unzulässigen Jagdmethode zu erlangen. Selbst dass der Europäische Gerichtshof wiederholt das
EU-weite Verbot des Fangens mit Leimruten (und feinmaschigen Netzen) als nicht selektive Jagdmethode bestätigt hat, wird missachtet.

Nun erging – 04. Juni 2013 - dazu das Urteil des spanischen Verfassungsgericht im Verfahren der Provinzregierung.
 
-           s. BOE BOLETIN OFICIAL DEL ESTAD, Num. 133, Sec. TC. Pag 99.
 
Hier zusammenfassend der von C. Schmorell übersetzte Inhalt des Urteils:

Bei dem Urteil geht es um eine Klage beim spanischen Verfassungsgericht gegen den Artikel10  des Jagdgesetzes 13/2004
der Generalidad Valenciana. Der Klage wegen Unvereinbarkeit mit der Verfassung wurde stattgegeben. Somit wurden die  Art. 10, 13/2004 und Art. 2, 7/2009 für nicht verfassungskonform und ungültig erklärt. Bei besagten Artikeln ging es um die valencianische Sonderregelung, die die Methode „parany“ noch zugelassen hat.  Unter anderem beruft sich  das
Verfassungsgericht in der Begründung auf das Urteil vom europ. Gerichtshof, dass die Methode nicht selektiv ist.  

Dr. E. Schneider