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Wohl kaum ein Bereich der Täter-Opfer-Beziehung wird eine so hohe „Dunkelziffer” aufweisen wie jener, in dem Tiere aller Art Opfer sind. Die meisten von ihnen erfahren - hilflos und schweigend wie so manches Opfer -, vorsätzlich oder unwissentlich durch Menschen zugefügt, unsägliche Schmerzen, Qualen und Leid. Das beginnt beim zur unförmigen Fettkugel gemästeten Schoßhund oder dem im Minikäfig gehaltenen Zwergkaninchen und reicht über verwahrloste Kettenhunde und ausgesetzte Katzen oder Hunde bis hin zu den rücksichtslosen tierausbeutenden Massentierhaltungen und Tiertransporten, den Versuchslabors mit Mäusen, Kaninchen, Schweinen oder Affen. — Nicht ausgenommen die Zirkusse oder Zoos mit schlechter Tierhaltung! Oder die Jagd und Fischerei: Überall sind Tiere Opfer (un-)menschlicher Täter. Das gilt in ganz hohem Maße auch für die Haltung von Vögeln vieler Arten. Ein gieriger Schwarzmarkt verlangt rücksichtslos ständig Nachschub aus freilebenden Vogelbeständen aller Kontinente, um sogenannte „Liebhaber” und fragwürdige „Züchter” zu versorgen. Bis zu 80% betragen bei der Plünderung von Wildvogelbeständen die Verluste vom Tatort bis zum Kunden! Schmerzen, Leiden, Tod der Opfer sind da die Begleiter, wenn es um die Befriedigung der Nachfrage geht. Deutschland ist als Täterland weltweit führend im beschämenden und arten-bedrohenden „Verbrauch” von Wildvögeln und anderen Tierarten, die den vielfältigen Gelüsten der Täterschaft zum Opfer fallen.

 

Darum: Verzichten Sie auf die Haltung von Wildvögeln und Wildtieren jeder Art! Ein Käfig ist kein Lebensraum! Jedes eingesperrte Tier ist ein Opfer. Aber auch die grassierende Lebensraumzerstörung fordert unzählige Opfer … täglich! Diese gilt es zu schützen - Naturschutz ist Opferschutz. Dr. Eberhard Schneider, Präsident des Vogelschutz-Komitee e. V.



Göttingen/Altenau. Darf eine Behörde Vogelbesitzern im Harz ihre Tiere wegnehmen, weil diese vermutlich aus illegalen Wildfängen stammen?


Das illegale Geschäft mit europäischen Vögeln
Amsel, Drossel, Fink und Star und die ganze Vogelschar als Millionengeschäft: Ein Paar des streng geschützten Eisvogels kostet 800 Euro, die rare Wasseramsel gar 1000 Euro pro Tier. Denn die genehmigungspflichtige Gefangenschaftszucht ist geldintensiv. Die Spatzen pfeifen es daher von den Dächern, dass manche „Züchter“ die Natur als Selbstbedienungsladen nutzen. Recherchen von Spiegel-TV und dem Journalisten-Projekt „Tierisch KUHL“ haben das bestätigt: Unter anderem ein Freitaler Vogelhändler ist bei Testkäufen ins Netz gegangen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen ihn: Bei einer Razzia am 10. August musste er Federn lassen.


 

POL-K: 160303-2-K Durchsuchung bei Züchter - hunderte geschützte Vögel sichergestellt

Köln (ots) - Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Köln haben gestern Vormittag (3. März) in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Köln die Gewerberäume und die Privatwohnung eines in Köln ansässigen Vogelzüchters (53) durchsucht. Der 53-Jährige steht im Verdacht, gemeinsam mit seinem Vater (80) durch die Zucht und den Verkauf von besonders geschützten Vogelarten unter anderem gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben. Weiter lesen unter folgendem Link:

  http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/3268618

Ein neuer Schlag gegen illegalen Vogelhandel

Polizeirazzia bei einem in Köln ansässigen Vogelhändler

 

Wie man der Pressemitteilung der Kölner Polizei  entnehmen kann, gehört das Kapitel „Vogelhandlung D. in Köln“ wohl bald der Vergangenheit  an.

Seit fast 20 Jahren haben  wir vom Vogelschutz - Komitee den Herrn D. immer wieder auf Vogelbörsen beobachtet, einige Male auch Vögel bei ihm gekauft.

Uns fiel auf, dass der Händler an einem Börsentag große Mengen heimischer Vögel verkauft hatte, und in der folgenden Woche auf einer anderen Börse schon wieder eine auffallend hohe Anzahl heimischer Vögel anbieten konnte. Es verstärkte sich der Verdacht, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zuging.

Händler D. hat sich in den uns bekannt gewordenen Fällen wohl nicht an Vorschriften gehalten und z. B. wohl nicht immer den beim Vogelverkauf vorgeschriebenen Herkunftsnachweis ordnungsgemäß vorgelegt. Er beschimpfte Mitarbeiter diverser Behörden, wenn sie von ihm Auskunft über die Herkunft der Vögel haben wollten, zumal die angebotenen Vögel hauptsächlich Ringe aus Österreich,  Holland, Belgien und der Tschechei trugen. Wie heftig ausfallend Herr D. werden konnte, durfte ich selbst auch mehrfach erfahren.

Von da an haben wir unsere Anstrengungen verstärkt, Herrn D. zu überführen. Schließlich gelang es der Kölner Umweltbehörde mit unserer Unterstützung, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass gegen D. ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden sollte.

Dann ging alles recht schnell und das Ergebnis kann sich sehen lassen!

Noch nie wurde in Deutschland bei einer Durchsuchung wohl eine so große Menge heimischer Vögel gefunden.

Rosemarie Noeske

Weitere Presselinks:
  http://koeln-nachrichten.de/tag/vogelzuechter/

  http://www.ksta.de/koeln/nippes/fast-500-voegel-sichergestellt-koelner-vogelzuechter-haelt-hunderte-geschuetzte-tiere-23668946

  http://www.radiokoeln.de/koeln/rk/1351934/news/koeln

  http://shortnews.de/id/1192716/koeln-razzia-gegen-illegalen-vogelzuechter 


 

Vögel  fangender Wiederholungstäter – blinde Justitia?

Mit einer u. E.  sehr milden  Bestrafung kam heute (08.07.19) der bereits im letzten Jahr einschlägig vorbestrafte Vogelfänger aus Bottrop davon. Man sollte meinen 100.000.€ Geldstrafe und neun Monate Gefängnis auf Bewährung , wozu er seinerzeit verurteilt worden war, sollten ausreichen dass  einer für alle Zeiten die Finger vom Vogelfang  lässt.

Nicht so der erneut beim unerlaubten Einfangen freilebender heimischer Singvögel dingfest gemachte und überführte „Vogelfreund“ aus Bottrop. - Die Aussicht, weiterhin viel Geld mit seinem schändlichen Tun zu kassieren,  brachte ihn dazu den Vogelfang weiter zu betreiben..

Das brachte ihm heute erneut eine weitere Bewährungsstrafe von 10 Monaten Gefängnis ein und eine weitere Geldstrafe von 3.500 € ein. Weshalb das Amtsgericht .Bottrop trotz laufender Bewährung erneut eine Bewährungsstrafe, die sogar noch niedrigere als die vorausgegangene ausfällt,  ausgesprochen hat, bleibt sehr merkwürdig. An sich hat er ja die Bewährung – sogar durch einschlägige Straftat – verwirkt und müsste auch die alte Haft antreten. 

Der Staatsanwalt hatte zehn Monate ohne Bewährung beantragt.

R.Noeske/Dr. E. Schneider

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Bottroper Vogelfänger verurteilt

  •  http://www.radioemscherlippe.de/emscher-lippe/lokalnachrichten/lokalnachrichten/article/-0dfad2e42e.html 
  •  http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/kirchhellen/Bewaehrungsstrafe-Vogelhaendler-erneut-verurteilt;art4249,3060925





    Erneut illegale Vogelhändler im Visier der Ermittler:  Unerlaubt Singvögel eingefangen und verkauft
    Aktuelle polizeiliche Ermittlungen gegen zwei illegale Vogelhändler aus dem thüringischen Ilm-Kreis. (30.01.2016)

     

    Die beiden Männer aus dem Gebiet  Arnstadt – Ilmenau sollen wiederholt wildlebende einheimische Singvögel eingefangen und später verkauft haben. Zumindest einer der beiden Tatverdächtigen ist dem Vogelschutz-Komitee kein Unbekannter und steht bei uns längst auf der Verdachtsliste. Unter anderem hat er, wie wir wissen, auch Buchfinken an die, wegen ihrer betrügerischen Manipulationen wegen angebliche eigener Nachzuchten, letzten Sommer entlarvten „Finkner“ im Harz geliefert. Nach entsprechenden Hinweisen gingen die thüringischen Strafverfolgungsbehörden dort der Sache nach und man durchsuchte im Zuge der Ermittlungen die Grundstücke und Wohnungen der Tatverdächtigen. Man fand in den Volieren und auf einem Dachboden insgesamt 290 Vögel: Gimpel, Erlenzeisige Berg- und Bluthänflinge, sowie Fichtenkreuzschnabel und Gimpel vor. Die Vögel wurden in begehbaren Volieren und auf einem Dachboden gehalten. Noch dauern die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und gegen die Bundesartenschutzverordnung an.

     

    Dr. E. Schneider

     

    Ermittlung gegen illegale Vogelhändler: Singvögel eingefangen und verkauft




Die Einschläge werden kürzer

2007 Durchsuchung  und 2012 Verurteilung der beiden  „Vogelzüchter“ B.u.T. aus Metelen in NRW

2013 Durchsuchung und 2015 Verurteilung  des Herr D. aus Bottrop ebenfalls NRW.

In 2015 erneute Feststellung  des illegalen Vogelfangs bei Herrn D. aus Bottrop

In Zusammenarbeit mit Tierisch Kuhl, Spiegel TV und Vogelschutz-Komitee  wurde nun wieder ein Fall von illegalem Vogelhandel in Deutschland aufgedeckt.

Aufgrund der gemeinsamen Recherchen fand nun bei Herr W. aus Freital in Sachsen eine Durchsuchung statt. Mehr als 20 Vögel, Raubwürger, Mittelspecht usw  sind beschlagnahmt worden.

Es wird nicht der letzte Fall sein. Wir bleiben dran.

Rosemarie Noeske

Wiederholung in der Mediathek von Spiegel TV

Der zweite Beitrag
 http://www.nowtv.de/rtl/spiegel-tv/thema-ua-aprikosenkerne-gegen-krebs/player


 

Premiere des Films „Die Tierdiebe – Wie skrupellose Wilderer die Natur in Deutschland plündern“

Entlarvt ! „Die Tierdiebe“

Versäumen Sie nicht die Präsentation am 3. August 2015 um 22.00 Uhr / Das Erste.

Nach langer diesbezüglicher Abstinenz der aufklärenden Medien hat jetzt die ARD im Magazin Fakt das Thema des illegalen Handels mit Tieren heimischer Arten z. Bsp. auch Buchfinken aufgegriffen.

Der maßgeblich durch die Vogelschutz-Komitee  Recherchen bereits  verurteilte angebliche Vogelzüchter  tappt dem Fernsehteam erneut in die Falle.

„ Die Tierdiebe“ der als erster von mehreren Beiträgen zum Thema am 03. August 15 um 22.00 Uhr ausgestrahlt wird.

Lesen Sie selbst das Exposé der Filmautoren.

Versäumen Sie nicht, sich über die finsteren Machenschaften der skrupellosen Mafia aus Wilderern und Händlern zu informieren!

Exposé:

Premiere unseres Films  „Die Tierdiebe“

Nach einjähriger Recherche ist unser
erster Film fertig. Zusammen mit dem ARD-Magazin FAKT sind wir tief in die
kriminellen Netze von Tierdieben in Deutschland eingetaucht. Am 3. August
2015 wird die Dokumentation „Die Tierdiebe – Wie skrupellose Wilderer
die Natur in Deutschland plündern“ um 22 Uhr im Ersten ausgestrahlt.
Eine exklusive Vorab-Premiere mit Diskussion gibt es bereits am 30. Juni ab
19 Uhr in unserer Berliner Redaktion.

In Deutschland hat sich ein engmaschiges Netz von Wilderern und Hehlern
gebildet, das jährlich zehntausende Tiere illegal fängt und verkauft. Das
Besondere: Es handelt sich nicht um exotische Arten wie Boas oder
Papageien. Die Tierdiebe haben es auf heimische Arten abgesehen. Vom Finken
bis zum Salamander – so gut wie jedes wild gefangene Tier findet einen
Abnehmer. Ein Geschäft so lukrativ wie der Handel mit Elfenbein.

Wir von CORRECTIV finden dieses Thema wichtig. Weil es einen fast
unbekannten Zusammenhang entlarvt. Nicht nur in fernen Ländern plündern
skrupellose Geschäftemacher die Natur, auch hier mitten in Deutschland
werden wildlebende, seltene, geschützte Arten gejagt und verramscht für
den schnellen Profit. Und unsere Gesellschaft verliert die Vielfalt unserer
Umwelt.

##### AUF EINEN BLICK #####
(1) TV-Ausstrahlung „Die Tierdiebe“
Mo, 03.08.15 | 22:00 Uhr | Das Erste
Fr, 07.08.15 | 03:40 Uhr | Das Erste
(2) Exklusive Vorpremiere „Die Tierdiebe“
Do, 30.07.15 | 19:00 Uhr | CORRECT!V-Redaktion Berlin

Link zur Mediathek:  https://twitter.com/ard_presse/status/628468877517815808


Schädel und ausgestopfte Tiere: Zoll findet illegale Sammlung Ein Turmfalke mit SS-Mütze, ein Pinguinskelett und konservierte Schlangen: Essener Zollfahnder haben in Düsseldorf eine Sammlung geschützter Tiere sichergestellt. Ihre Ermittlungen begannen mit einem Affenarm in einem Postpaket. (20.05.2014)


Flughafen Caracas: Deutsche mit mehr als hundert Vögeln im Gepäck gefasst Mit mehr als hundert exotischen Vögeln im Gepäck ist eine Deutsche am Flughafen von Caracas in Venezuela festgenommen worden. Wegen Schmuggels drohen ihr nun bis zu zehn Jahre Haft. (12.05.2014)

 http://www.elheraldo.hn/inicio/707115-331/detienen-a-alemana-con-103-aves-en-su-equipaje


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Endlich Razzia bei Bottroper Vogelfänger (09.09.2013)
Die Vögel  in Bottrop Kirchhellen haben Glück. Ab sofort haben sie die heimtückischen Fallen des“ Züchter“ D. nicht mehr zu befürchten. Bis 1998 reichen die Unterlagen des Vogelschutz-Komitees zurück und bis zur vergangenen Woche hat Herr D auf seinem Grundstück heimische Vögel zeitweise mehr als 25 verschiedene Arten gefangen und anschließend zum Kauf angeboten.
Die Ausbeute aus dem eigenen Garten war ihm wohl noch nicht genug.
Der nahe gelegene Friedhof  gehörte auch lange Zeit zu seinem Jagdgebiet.
Natürlich gab es unzählige Hinweise an die zuständige Naturschutzbehörde.
Ausgiebig kontrolliert wurde D von dort aus anscheinend nie.
Auf dem Friedhof wurde er von Zeugen beim Vogelfang beobachtet.
Auf Grund der Vorfälle wurde schon vor zwei Jahren Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen erstattet.
Unglaublich aber leider wahr. Herr D konnte den  ermittelnden Behörde weiß machen,  er wäre ein großer Naturfreund. Das Verfahren wurde eingestellt.

Noch einmal 2 qualvolle Jahre für alle die Vögel die der in der Zeit gefangen hat.
150 Vögel die jetzt gefunden wurden waren  ja nur für den Verkauf ab September Oktober  
gedacht. Parallel hätte er ja weiter Vögel gefangen  was in den kommenden Wintermonaten
noch größere Ausbeute gebracht hätte. Inseriert hat Herr D regelmäßig von Oktober bis April des Folgejahres.
Wieder einmal müssen wir uns schließlich bei der Stabsstelle Umweltkriminalität beim Düsseldorfer Ministerium bedanken.
Das Vogelschutz-Komitee hat alle Unterlagen und Erkenntnisse der Behörde zu Verfügung gestellt.
Die erneute Strafanzeige von dort führte diesmal recht schnell zum Ziel.
Das man das gesamte Equipment welches man zum manipulieren der Vogelringe braucht bei ihm gefunden hat, wundert mich nicht.
Ein großer Teil  der heimischen Vögel die als Nachzucht deklariert werden stammen in Wahrheit aus der Natur.
Nun darf Herr D keine Vögel mehr halten.
Rosemarie Noeske
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 http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/42900/2551889/pol-re-bottrop-durchsuchung-wegen-verdacht-des-gewerbmaessigen-handels-mit-waldvoegeln


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Schöne heile Züchterwelt

Ob Greifvogel oder Wellensittich, Kranich oder Zaunkönig –
Züchter nutzen zur Vermarktung ihrer Vögel gerne das Internet.
Es gibt spezielle Seiten für Papageien und Sittiche, für Tauben und Hühner usw.
Auf manchen Seiten kann man alle Arten anbieten und natürlich auch suchen.
Das wohl größte Angebot gibt es in Deutschland beim Vogelnetzwerk.
Beim Niederländischen Vogelmarktplatz inserieren Züchter aus fast ganz Europa.
Bei den Niederländern fiel mir am 30. August 2013 eine Anzeige besonders auf.
Dort inseriert ein angeblicher Züchter zwei männliche Vögel zu je 500 € und ein Zuchtpaar für 1250 €.  Das gehört ja schon fast zur Normalität.
Nicht normal sind die Bilder, die dort gleichzeitig aus dieser „Zuchtanlage“ gezeigt werden.
Ein einzelner Eisvogel hinter Gittern, das Füßchen, am Bein wo der Ring sitzt, sieht seltsam
zerquetscht  aus. Ein unglaublich trauriges Bild bieten die beiden Vögel in ihrem Gefängnis – im wahrsten Sinn hinter Gittern. Die beiden Jungvögel in einer Art Wäschewanne erinnern eher an eine Batterieaufzucht.

Schöne heile Züchterwelt
http://www.vogelmarkt.net

Wie leben Eisvögel wenn sie nicht unter verschärften Bedingungen
eingekerkert werden?
Eisvogel  MG 6242 2
Ich zitiere
„Der Eisvogel lebt an mäßig bis schnell fließenden oder auch stehenden klaren Gewässern“.
„Er jagt auf Warten am Gewässerrand stehend oder aus dem Rüttelflug nach Kleinfischen und Wasserinsekten“.
Noch Fragen?
Rosemarie Noeske
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57 Exemplare beschlagnahmt Handel mit geschützten Vogelarten - 4 Personen verhaftet Die Guardia Civil hat am Mittwoch vier Personen verhaftet, denen vorgeworfen wird, Vogelarten gefangen und verkauft zu haben, die auf der Liste der geschützten Arten stünden. Ein Mann auf Gran Canaria habe die Tiere gefangen, ein weiterer habe den Verkauf eingefädelt. Zwei weitere Männer auf Fuerteventura haben den Vertrieb der geschützten Tiere übernommen. Bei der Aktion der Polizei wurden 57 Exemplare der geschützten Vögel sichergestellt. Es seien in den Häusern der Beschuldigten 44 Exemplare des Kanarengirlitz, fünf Stieglitze, zwei Grünfinken, zwei Bluthänflinge und drei Girlitze aufgefunden worden. (01.08.2013)

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  • Die Beschlagnahmung der Papageien bei Herrn D. V aus Bautzen war rechtmäßig. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil AZ 3k 1041-10 (22.07.2013)

    Anmerkung:
    D.V. inserierte über einen längeren Zeitraum regelmäßig verschiedene streng geschützte Papageienarten. Bei Nachfrage von Vogelschutz-Komitee Mitarbeitern bei der zuständigen Behörde stellte sich heraus, dass Herr V.dort unbekannt war und auch die Vögel nicht gemeldet waren. R.N.


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  • Am 24. Januar 2013 beschlagnahmten niederländische Ermittler auf Grund von Hinweisen des Bundesamt für Naturschutz insgesamt 115 Eierschalen, davon 30 Eier von geschützten Kranichen, die im Internet angeboten wurden. Dass der Anbieter seine Anzeige schnell wieder löschte nützte  ihm nichts. VsK Mitarbeiter waren  schneller;Sie  hatten die Anzeige längst entdeckt und weiter geleitet. (22.04.2013)


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  • Aus zuverlässiger Quelle haben wir erfahren, dass der bekannte Papageienzüchter und Händler P. aus Münster zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden ist. Die Strafe wegen verschiedener Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen ist inzwischen rechtskräftig. Ein Zucht und Handelsverbot wurde ebenfalls ausgesprochen.Das Vogelschutz-Komitee hatte diesem Händler seid Jahren besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Mehrfach besuchten VsK Mitarbeiter die Zuchtanlagen in Dänemark. Dorthin hatte P. in den neunziger Jahren einen großen Teil seiner Papageien verbracht. Der Grund  könnte wohl gewesen sein, dass er Kontrollen wie in Deutschland üblich, dort nicht zu befürchten hatte.
    In all den Jahren hat das VsK zahlreiche Hinweise zu den Aktivitäten der Firma P. an die zuständigen Behörden geliefert. Nun hat die Staatsanwaltschaft Münster, die ja in Artenschutzverfahren schon gute Erfahrungen gesammelt hat, dem Treiben des Herr P. einen Riegel vorgeschoben. Ob P. sich daran hält? Wir werden sehen, aus den Augen lassen wir ihn nicht. (R.Noeske 19.04.2013)

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(das Ergebnis jahrerlanger falscher Haltung © Goebel)



Spanien: Illegaler Handel mit Singvögeln aufgedeckt (02.09.2011)

Terassa, Katalonien: Einen unglaublichen Fall illegalen Vogelhandels haben die Behörden im spanischen Ort Terassa, Katalonien jetzt aufgedeckt. Die Polizei Guardia Civil hat bei einer Hausdurchsuchung etwa 700 Singvögel verschiedener Arten  gefunden und beschlagnahmt. Die überwiegend Jungvögel waren in enge Käfige eingesperrt, die teilweise sogar in Fernseher-Verpackungspappkartons gestapelt verwahrt worden waren. Futter und Wasser fehlten und zahlreiche Tiere waren bereits tot.

Der wegen illegaler Vogelhaltung überführte Täter gab an, die Tiere nicht selbst gefangen zu haben, sondern sie von Wilderern in Cuenca gekauft zu haben. Diese haben die Vögel - gegen alle Verbote -  mit Leimruten unter Anwendung von Klangattrappen gefangen. Die Wilderer erhielt 5 Euro pro Stück, der überführte Händler verkauft sie zu 15 Eur pro Tier. Wenn die Vögel dann „gut“ singen, steigt ihr Marktwert auf 1.000 bis 2.000 Euro. Jene Tiere, die nicht singen, sind wertlos und landen zumeist als „ Delikatesse“ im Kochtopf – nur selten gelangen welche wieder in die Freiheit. Die von der Guardia Civil und der Umweltbehörde Seprona beschlagnahmten Vögel wurden in das staatliche Centre de Fauna gebracht.

Die Staatsanwaltschaft nimmt den Fall zum Anlass der Forderung nach einer Gesetzesänderung; denn nach geltendem katalanischen Recht stellt der illegale Handel mit geschützten Singvögeln lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar – zumindest wenn die betreffende Art nicht bedroht ist.

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Der Stieglitz (od. Distelfink) ist eine begehrte Vogelart für die Haltung in Käfigen und Volieren. – Oftmals illegal! (Fotos: Horst Fest)


Das VsK sagt dazu: Ein Käfig ist kein Lebensraum – lasst die Vögel in Freiheit leben!

 

Original-Artikel bei elPeriódico.com

Berichterstatter: Dr. Eberhard Schneider


 

Geldstrafe für einen Vogelhändler (24.02.2012)

Ein weiterer Fall illegalen Handels mit Wildvögeln hat jetzt zur Bestrafung geführt.

Das Amtsgericht Marienberg (Erzgebirge) hat einen Vogelhändler zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Der Tatvorwurf lautete, dass der Mann illegal mit zum Teil streng geschützten Waldvögeln gehandelt habe. Das sächsische Landeskriminalamt hatte in 2007 eine Razzia durchgeführt und in den durchsuchten Räumen des Händlers 28 Vögel beschlagnahmt.
Der Mann hatte jahrelang unter der Beobachtung der für den Artenschutz zuständigen Behörde gestanden, die u. a. seine unzulängliche Buchführung beanstandete. Allerdings hat sie es über Jahre hin versäumt, ihn zu kontrollieren und zu korrekter Buchführung anzuhalten, womit der Fehlentwicklung im Geschäftsgebaren hätte entgegengewirkt werden können. Auf Grund der behördlichen Unzulänglichkeiten hat das Gericht zu Gunsten des Angeklagten entschieden und ließ es mit der Geldstrafe bewendet sein.

Das ist uns insofern nicht ganz verständlich, als ja alle Händler ihre Sachkunde nachzuweisen haben und sehr wohl wissen müssen, was sie zu tun oder zu lassen haben. Weshalb wir im VsK da einmal mehr zu viel Nachsicht eines Gerichts gegenüber zweifelsfrei nachgewiesenen Artenschutzverstößen sehen. Denn der Täter ist uns kein Unbekannter:
Im Zusammenhang mit den Geschäften des Vogelhändlers hatte das Vogelschutz-Komitee schon einmal mehrere illegal in die Bundesrepublik verbrachte Stieglitze der osteuropäischen Unterart von reuig gewordenen Käufern übernommen, um sie an geeigneter Stelle frei zu lassen. Das geschah dann in Absprache mit den zuständigen deutschen Behörden an dem schnellst möglich erreichbaren östlichsten Punkt Mitteleuropas:

In Bialowieza, Polen, direkt an der Grenze zu Weißrussland hat der Unterzeichnete damals die sechs Stieglitze in die Freiheit  fliegen lassen.

Dr. Eberhard Schneider





Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen illegale Vogelhändler

vom 15.04.2010 | DDP

Münster/Metelen (ddp-nrw). Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen zwei illegale Vogelhändler aus Metelen (Kreis Steinfurt) erhoben. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2002 und 2007 gewohnheits- und gewerbsmäßig in mindestens 242 Fällen artengeschützte und vom Aussterben bedrohte Vögel auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft zu haben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Damit verstießen die beiden Angeschuldigten gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Im Rahmen der Ermittlungen waren im August 2007 Häuser und Grundstücke von fünf verdächtigen Vogelhaltern in Metelen durchsucht wurden. Bei den zwei Angeschuldigten wurden mehr als 200 artengeschützte Watvögel und eine nicht zu beziffernde Anzahl seltener Vogeleier gefunden. Da die Beschuldigten die legale Herkunft nicht belegen konnten, wurden verschiedenen Vögeln Blutproben entnommen, um über eine DNA die Herkunft und Abstammung bestimmen zu können.

Bei den weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes wurde festgestellt, dass bestimmte Vögel auf dem Schwarzmarkt europaweit Verkaufspreise von bis zu 1000 Euro erzielten. Gefälschte Zuchtlisten sollten den Anschein der ordnungsgemäßen Aufzucht der Vögel erwecken. Vogelfänger reisten seit Jahren regelmäßig zur Brutzeit in die entlegensten Gebiete Europas, um die sehr seltenen Vogelarten zu fangen und die Nester zu räubern. Durch ein Gutachten wurde nachgewiesen, dass der Großteil der vom Aussterben bedrohten Vögel illegal aus der Natur entnommen wurde und nicht, wie von den Beschuldigten behauptet, aus legalen Nachzuchten stammte.

Die beiden Vogelhändler müssen sich nun vor dem Landgericht Münster verantworten. Einige Käufer der seltenen Vögel wurden bereits zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt.

(ddp)
Quelle


Mutmaßlich illegaler Vogelhandel vor Gericht (30.12.2011)               

Langjährige Recherchen des VsK zeitigen großen Erfolg

Die Aufdeckung von Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen und des illegalen Handels mit Wildvögeln bilden einen maßgeblichen, meist ganz unauffällig betriebenen, Bestandteil der Tätigkeit des Vogelschutz-Komitee.  Eine für den Artenschutz wichtige Tätigkeit, die aber oftmals an juristischen Hürden und Schachzügen oder vielfach auch mangelndem Einsatz zuständiger Institutionen und Amtspersonen auf nicht zu bewältigende Hindernisse stößt.

Ein Fall, zu dessen gerichtlicher Aufklärung und Aburteilung des Täters das VsK beigetragen hat, fand im südthüringischen Sonnenberg seinen vorläufigen Abschluss mit einer angemessenen Bestrafung.


Noch weitaus schwerwiegender, wenn sich das im Zuge des Prozesses so bestätigt, sind aber die artenschutzrechtlichen Verstöße, die ab Anfang Januar 2012 beim Landgericht Münster (Westfalen) verhandelt werden.


Bereits im Herbst 2006 erstattete  das Vogelschutz-Komitee Anzeige wegen illegalen Vogelhandels gegen die angeblichen Züchter B. und T. aus Metelen, NRW. Die beiden nun angeklagten Vogelhalter standen beim VsK schon lange im Verdacht, unrechtmäßig aus der Natur entnommene Vögel als Individuen aus eigener Nachzucht anzubieten und in großem Umfange zu verkaufen. Darunter auch seltene Arten wie Brachvogel, Wiedehopf, Kampfläufer diverse Regenpfeifer usw., die auch schwer in  Gefangenschaft „artgerecht“ zu halten oder gar zu züchten sind.

Endlich, im Sommer 2007, fanden auf Grund der Anzeige und des immer wieder erfolgenden Nachhakens des VsK-Anwalts umfangreiche Durchsuchungen auf dem Gelände der Beschuldigten statt. Beschlagnahmt und von dort mitgenommen wurden schließlich über 200 lebende Vögel, allesamt Exemplare zahlreicher geschützter Arten.

Von jedem einzelnen Vogel wurden Proben genommen und charakteristische Merkmale zur Eltern-Kind-Beziehung bestimmt. Ergebnis: In keinem einzigen Fall war einem Vogel aus einer angeblichen Nachzucht ein Elterntier zu zuordnen. Anderer Zuchtursprung wurde auch nicht nachgewiesen. Die angeblich gezüchteten Vögel wurden somit vermutlich allesamt verbotswidrig aus freier Wildbahn entnommen.

Das VsK hatte bei den zuständigen Behörden darum gebeten die beschlagnahmten Vögel nicht an diverse Vogelhalter abzugeben und auf Gefangenschaftshaltungen zu verteilen, um den Tieren ein unwertes Dasein hinter Drahtgittern zu ersparen.

Denn: Ein Käfig ist kein Lebensraum! Vielmehr waren nach Möglichkeit alle gesunden und intakten Vögel in Freiheit zu verbringen. Die Tiere wurden alle beringt. Viele wurden dann auch später an Hand der Ringnummer erkannt; ein Seeregenpfeifer fand sogar den Weg zur Irischen Küste.  Einige Spornkiebitze, eine nur im Süden Europas heimische Art, wurden im Herbst 2007 im Rahmen der dort laufenden Einsätze des VsK gegen die Vogelwilderei mit nach Zypern genommen und dort an einem kleinen See freigelassen, wo sie alle sogleich Kontakt zu den dort anwesenden Artgenossen aufnahmen.
Es fanden im Laufe der vergangenen Jahre umfangreiche Ermittlungen durch das Landeskriminalamt NRW statt.  Die Ermittlungen selbst zogen sich über mehr als 2 Jahre hin, was belegt, wie schwierig es ist, kriminelle Machenschaften im illegalen mafiösen Handel mit artgeschützten Lebewesen zu ermitteln und gerichtsfest nachzuweisen. Das zeigt auch der Prozessumfang, der vorab anberaumt ist.
Nun hat vor der großen Kammer beim Landgericht Münster der Prozess gegen die beiden Tierhalter begonnen.  Das Gericht hat 13 Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist im März 2012 zu rechnen.


Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.

R. Noeske/Dr. E. Schneider






Prozessbeginn in Münster gegen Vogelhändler (03.01.2012)

Zum Auftakt des Prozesses gegen die beiden vom VsK zur Anklage gebrachten Vogelhalter berichtet die Neue Westfälische Zeitung:

Eierdiebe stehen in Münster vor Gericht

Zwei Männer sollen jahrelang durch ganz Europa gefahren sein, um Nester seltener Vögel auszurauben
VON HUBERTUS GÄRTNER

Für gewöhnlich werden vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Münster schwere Wirtschaftsverbrechen verhandelt. Es geht dann häufig um Täter, die mit Millionensummen hantiert und dabei Untreue und Betrug begangen haben. Mit den Regenpfeiferartigen, auch Limikolen oder Watvögel genannt, hatten es die Richter hier jedenfalls bislang noch nie zu tun. Das ist für sie ein Novum.

Auf der Anklagebank sitzen zwei untersetzte, finster dreinblickende Männer aus Metelen. Sie schweigen. Die Staatsanwaltschaft wirft Robert B. (63) und Hermann T. (59) zahlreiche Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor. Ihnen drohen längere Haftstrafen. Die beiden mutmaßlichen Täter sollen in der Zeit von 2002 bis 2007 durch ganz Europa gefahren sein, um an entlegenen Orten die Nester seltener und vom Aussterben bedrohter Vogelarten zu plündern. Laut Anklage wurden Eier und Jungvögel anschließend in mit Inkubatoren ausgerüsteten Campingwagen nach Metelen im Kreis Steinfurt transportiert. Von dort wurden die seltenen Vögel dann für teures Geld an Limikolen-Liebhaber in der ganzen Welt verkauft, die sie in Gefangenschaft hielten.

Die Ermittlungen waren im Jahr 2007 ins Rollen gekommen, nachdem an der norwegisch-finnischen Grenze ein Fahrzeug mit zahlreichen Eiern und frischgeschlüpften Watvögeln von der Polizei entdeckt worden war. Die Spur führte nach Metelen im Münsterland. Staatsanwälte und Mitarbeiter des Düsseldorfer Landeskriminalamtes durchsuchten im August 2007 die Grundstücke der beiden Angeklagten.

Was sie bei der Razzia entdeckten, verschlug ihnen die Sprache. Robert B. und Hermann T. hielten etwa 270 geschützte Vögel in ihren Volieren. Vom Odinshühnchen über die Zwergseeschwalbe bis zum Sandregenpfeifer wurden insgesamt 46 verschiedene Arten angetroffen. Manche lagen auch als Kadaver in der Tiefkühltruhe, von anderen Arten fand man lediglich zahlreiche Eier.

Um die Einlassung der Angeklagten, es habe sich um "legale Nachzuchten" gehandelt, eines Tages vor Gericht widerlegen zu können, wurden den Vögeln DNA-Proben entnommen, mit denen man ihre Herkunft und Abstammung bestimmen kann.

"Wir haben in Metelen jede Menge Jungvögel, aber nur wenige Altvögel gefunden", sagte nun der Diplombiologe Peter Barthel (56) als Sachverständiger vor Gericht. Dieses Faktum sei sehr auffällig. Barthel ist ein weltweit anerkannter Ornithologe, und die Limikolen sind sein Spezialgebiet. "Es gibt ungefähr 10.000 Vogelarten auf der Welt", sagt Barthel, aber die Regenpfeiferartigen hätten es ihm ganz besonders angetan. Sie sind eine vielgestaltige Gruppe - Regenpfeifer, Schnepfen, Möwen und Kiebitze zählen beispielsweise dazu.

Die meisten Limikolen seien Zugvögel und "großartige Langstreckenflieger", sagte Barthel. Der Zwergstrandläufer beispielsweise ist nur so groß wie ein Spatz, aber er lebt praktisch in der Luft und legt jedes Jahr zehntausende von Kilometern zurück. Aus Sicht von Barthel grenzt es an Tierquälerei, solche Vögel in einer Voliere zu halten. "Der Zug ist bei ihnen genetisch programmiert", sagte er. Gefangene Zugvögel versuchen wieder und wieder zu starten - und landen jedesmal vor einem Gitter. "Abgebrochene Flügelspitzen und blutige Schnäbel" seien oft die Folge. Auch gebe es weltweit Menschen, die die Eier seltener Vögel sammeln, berichtete Barthel. "Je seltener das Ei ist, je mehr muss man dafür bezahlen", sagte er. Voraussichtlich im April nächsten Jahres will das Landgericht Münster sein Urteil fällen.

Quelle: Neue Westfälische Zeitung


 




Neues vom Vogelzüchter-Prozess (09.02.2012)

Prozess gegen Hobby-Vogelzüchter fortgesetzt - „Iltis raubte Elternvögel“

(Westfälische Nachrichten - Mi., 08.02.2012)

Metelen/Münster - War die Vogelaufzucht legal oder nicht? Das ist weiterhin die zentrale Frage im Prozess gegen die beiden Hobbyzüchter aus Metelen, die sich wegen mutmaßlicher Plünderung von Nestern streng geschützter Vogelarten zu verantworten haben.

Von Hans-Erwin Ewald

Erhebliche Zweifel hatte das Gericht an der Darstellung der Angeklagten über die Herkunft der Tiere. Neben den Vogelarten der Gattung Schnepfen, Flussuferläufer und dem Odinshühnchen ging es im konkreten Fall um den Sandregenpfeifer: Bei der Durchsuchung der Volieren hatten Experten des Landeskriminalamtes elf Jungtiere und ein Elternpaar vorgefunden. Bei Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Vögel nicht verwandt waren. Ein Gutachter hatte deshalb geschlussfolgert, dass die Jungtiere aus Wildgelegen stammen und somit der Natur entnommen worden seien. Damit konfrontiert, kam ein Angeklagter mit der für ihn „einzig logischen Erklärung“, dass wohl ein Iltis die wahren Eltern der Jungtiere gerissen haben könnte.

„Ihre Einlassung gibt soviel Anlass zur Nachfrage. Weil Sie es nicht erklären können“, so der Vorsitzende Richter.

Die Verhandlungstag zeigte auch auf, dass Bestandsbücher über die Tiere nachlässig geführt wurden. So hatte einer der Angeklagten seltene Schnepfen erworben. Die sollen aber entflogen sein, weil das Netz der Voliere gerissen sein soll. Im Bestandsbuch waren diese aber nirgendwo aufgeführt.

Dafür tauchten bei der Durchsuchung in Metelen bei einem Angeklagten eine beringte und eine unberingte dieser seltenen Schnepfen auf. Die will der Hobbyzüchter schon vor Jahren von Jägern zum Aufpäppeln erhalten haben. Da hätten die Tiere Schussverletzungen gezeigt.

Eine weitere streng geschützte Vogelart will der Metelener schon 2002 von einem Niederländer erworben haben, deren Nachzucht gelungen sein soll. Für den Gutachter nicht nachvollziehbar. „Es sind keine Nachzüchtungen dieser Art bekannt und auch nie veröffentlicht worden“, bezog er dazu Stellung.

Die beiden Männer waren sich auch am Mittwoch im Gericht keiner Schuld bewusst.

Bei der Einsichtnahme in eine Fotoserie von Eiergelegen sagte der 59-Jährige, die Bilder nicht selbst gefertigt zu haben. Diese seien ihm für Vorträge von einem Bekannten zur Verfügung gestellt worden. Auch in diesem Fall zweifelte die Strafkammer am Wahrheitsgehalt. Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: Westfälische Nachrichten vom 08.02.2012



Der werte Leser wird sich seine Meinung bilden.
Ich frage nur: Wie kam der vermeintliche Vogelmörder namens Iltis in die Voliere?
Da muss ja irgendwo ein Loch gewesen sein.
Ist es nicht merkwürdig, dass der Bösewicht ausgerechnet die beiden nun fehlenden Elternvögel „gerissen“ hat?
Wurden denn weder Federn noch Blutspuren vom Iltis zurück gelassen, wenn er gleich zwei ausgewachsene Limikolen gerissen hat?
Hat der Iltis die beiden Opfer davon geschleppt, ohne dass am Loch im Zaun Federn zurückblieben usw.?
Man kann nur hoffen, dass sich im Gerichtssaal keine Balken befinden – die könnten unter der Biegung bersten und den Richter gar erschlagen!

Dr. Eberhard Schneider





Vogel-Prozess am Landgericht Münster - Angeklagter bricht zusammen (22.02.2012)

 

METELEN Schrecksekunde im Prozess gegen zwei Vogelzüchter aus Metelen: Einer der beiden Angeklagten ist am Mittwoch im Landgericht Münster zusammengebrochen.
Martin von Braunschweig

Der Mann wurde mit Brustschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert. Ob die Verhandlung wie geplant am Montag fortgesetzt werden kann, ist derzeit nicht absehbar. Alles hängt davon ab, wie die medizinischen Untersuchungen bei dem Mann verlaufen.

Rechtsgespräch

Begonnen hatte der Verhandlungstag vor der 9. Strafkammer reichlich unspektakulär. Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und die Angeklagten hatten sich zu einem langen Rechtsgespräch zurück gezogen. Dabei sollte offenbar doch noch einmal über mögliche Strafen im Falle eines Geständnisses gesprochen werden. Wie es heißt, würden sich die Richter in einem solchen Fall darauf einlassen, Haftstrafen von knapp unter bis knapp über zwei Jahren zu verhängen. Ob einer oder beide Angeklagten darauf eingehen und nach wochenlangem Bestreiten doch noch ein Geständnis ablegen werden, muss weiter abgewartet werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Vogelzüchtern vor, die Eier von streng geschützten Vogelarten aus der Natur entnommen und die Jungvögel später mit Gewinn verkauft zu haben. Gleich eine ganze Reihe von Merkwürdigkeiten führt die Anklagebehörde als Indizien ins Feld. Zum einen haben die Angeklagten akribisch Buch geführt und darin auch regelmäßige Auslandsreisen vermerkt. Die dort genannten Reiseziele würden mit der Herkunft der Eier übereinstimmen, heißt es.

Zum anderen hatte ein renommierter Vogel-Gutachter erklärt, die in den Volieren der Männer gefundenen streng geschützten Jungvögel könnten nicht selbst gezüchtet worden sein. Nach den Büchern hätte beispielsweise ein einziges Brutpärchen über 30 Eier gelegt haben müssen.

 

Quelle: MuensterscheZeitung.de


 


Geständnis der Angeklagten nach dem Gutachten des Sachverständigen (07.03.2012)

Angeklagte geben Widerstand auf

Metelen/Münster - Das Sachverständigengutachten eines Biologen hat die beiden angeklagten Hobbyzüchter aus Metelen möglicherweise zum Umdenken angeregt: Am neunten Verhandlungstag im Prozess wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz gaben der 63-Jährige und der 59-Jährige am Mittwoch ihren Widerstand auf.

Von Hans-Erwin Ewald

Das Sachverständigengutachten eines bundesweit anerkannten Biologen hat die beiden angeklagten Hobbyzüchter aus Metelen möglicherweise zum Umdenken angeregt: Am neunten Verhandlungstag im Prozess wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz gaben der 63-Jährige und der 59-Jährige am Mittwoch ihren Widerstand auf. Das Strafmaß im Visier räumten sie ein, Eier aus Nestern geschützter und streng geschützter Vogelarten entnommen zu haben.

Zur Kehrtwende der beiden Männer kam es, weil die Verteidigung mit ihrer Zustimmung zwischenzeitlich eine Absprache mit dem Gericht getroffen hatte. Beide Seiten waren sich darin einig, dass die Höchststrafe von zweieinhalb Jahren bei einem glaubhaften Geständnis und im Falle einer Verurteilung nicht überschritten werden solle.

Die Angeklagten gaben an, sie hätten mit Hilfe aus der Natur entnommener Eier einige Arten züchten können – und auch Vögel nachgezüchtet, deren Herkunft sie nicht gekannt hätten. Beide hätten beim Einkauf nur auf die Aussage ihres Gegenübers Wert gelegt, es handle sich um Nachzuchten.

Nach einigen Vogelarten machten sich die Angeklagten auch selbst auf die Suche: Sie plünderten beispielsweise mehrfach von einem Acker nahe Epe Gelege von Kiebitzen und zogen die geschlüpften Tiere auf. Dabei habe es durchaus gewusst, dass es sich um eine geschützte Art handle, räumte das Duo ein. Gelege anderer geschützter Vogelarten knöpften sich die Angeklagten in Deutschland, aber auch im niederländischen Eemshaven oder in Griechenland vor.

Dass sie geschützte Jungvögel verkauft hatten, daraus machten die Männer keinen Hehl. Fast 10 000 Euro wollen sie damit verdient haben – und die gleiche Summe durch den Verkauf von Futter. Mit diesem Geld hätten sie auch Fahrten zu Brutplätzen finanziert.

Der Verhandlungstag brachte zugleich zutage, dass es neben illegalen auch legale Nachzuchten gegeben hatte. Die Metelener bezeichneten deswegen einige Vorwürfe in der Anklage als falsch.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

 

Quelle: Westfälische Nachrichten - www.wn.de



 


Plädoyers im Vogelzüchter-Prozess (09.03.2012)

Nach dem umfangreichen Geständnis der Angeklagten wurde heute die Beweisaufnahme abgeschlossen.

Nach § 154 wurde ein Teil des Verfahrens vorläufig eingestellt.
Wegen ca. 30 weiterer Straftaten, Naturentnahmen von u. a. großer Brachvogel, Gebirgsstelzen, Wasseramseln, Seeregenpfeifern, Blutspecht, Haubenlerchen, Weidenmeisen, Triel und vielen anderen fordert der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten. Der Staatsanwalt bescheinigt den Angeklagten eine hervorgehobene Stellung im Nesträuber System, betont, dass es sich bei diesem laufenden Verfahren um einen Pilot-Prozess handelt. Noch nie wurden die Machenschaften der Vogelhandelmafia so gründlich durchleuchtet.
Durch empfindliche Strafen erhofft sich der Staatsanwalt eine Signalwirkung in der Szene.
Am 22.03. wird das Urteil verkündet.

Weitere Informationen: Westfälische Nachrichten

 

R.Noeske






Urteil im Prozess gegen Vogelzüchter (22.03.2012)

 


Zwei Jahre Haft auf Bewährung, dazu 250 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Kosten des Verfahrens, das ist das Urteil gegen die Vogelhändler vor dem Landgericht Münster.


Münster, 22.03.2012: Das Urteil sei „hart an der Grenze zu einer Gefängnisstrafe“ äußerte der Richter im Verfahren gegen die beiden Wildvogelhalter und -händler aus Metelen nach der Urteilsverkündigung. Zwei Jahre Haft auf Bewährung, dazu 250 Stunden gemeinnützige Arbeitsleistung und die Kosten des Verfahrens sind zu tragen. – Leztere dürften nach Information des Vogelschutz-Komitee auf Grund der entstandenen Gutachterkosten wohl einen sechsstelligen Betrag erreichen!

Allein die umfassenden Geständnisse der beiden Angeklagten hat sie vor einer noch höheren Strafe bewahrt, die der Richter mit den gut organisierten kriminellen Handlungen in „mafiösen Strukturen“ begründete.

Unser Kommentar:

In diesem Fall ist wohl erstmalig ein deutsches Gericht so tief, umfassend und gründlich in die Machenschaften und illegalen Geschäfte der ganzen Szene des durch Rechtsverstöße geprägten Wildvogelhandels eingedrungen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil ein Zeichen setzt und ein abschreckendes Beispiel geben wird.

Rosemarie Noeske, Vizepräsidentin des VsK, die jahrelang recherchiert hat, möchte ihren Dank aussprechen an alle, die auf Grund unserer seinerzeitigen Anzeige *) den Stein ins Rollen gebracht und dieses Urteil bewirkt haben. Das gilt insbesondere für den involvierten Vertreter  der Umweltstabsstelle Düsseldorf und einen zweifelsfrei mutigen Staatsanwalt. Ohne die akribische Arbeit des LKA NRW hätte dieser Prozess vielleicht nie stattgefunden oder nicht zu einem solchen Ergebnis geführt.

Demgegenüber sind die Unaufmerksamkeit und erschreckende Gleichgültigkeit der zuständigen Behörde, die auf die zahlreichen telefonischen und schriftlichen Eingaben und Anfragen des VsK kaum oder sehr unzureichend reagierten, zu rügen. Konnten sich die Täter vor ihr sicher fühlen?

*): Dass „nirgends so viel gelogen wird wie vor Gericht und auf dem Friedhof“ ist eine geläufige Erkenntnis – sie müsste aber ergänzt werden „   … und bei deutschen Naturschutzverbänden“. Denn es traten heute gleich wieder „Trittbrettfahrer“ mit Pressemeldungen in Erscheinung, die nun die Anzeigenerstattung für sich reklamieren.

Dr. Eberhard Schneider