Neues vom Vogelzüchter-Prozess (09.02.2012)

Prozess gegen Hobby-Vogelzüchter fortgesetzt - „Iltis raubte Elternvögel“

(Westfälische Nachrichten - Mi., 08.02.2012)

Metelen/Münster - War die Vogelaufzucht legal oder nicht? Das ist weiterhin die zentrale Frage im Prozess gegen die beiden Hobbyzüchter aus Metelen, die sich wegen mutmaßlicher Plünderung von Nestern streng geschützter Vogelarten zu verantworten haben.

Von Hans-Erwin Ewald

Erhebliche Zweifel hatte das Gericht an der Darstellung der Angeklagten über die Herkunft der Tiere. Neben den Vogelarten der Gattung Schnepfen, Flussuferläufer und dem Odinshühnchen ging es im konkreten Fall um den Sandregenpfeifer: Bei der Durchsuchung der Volieren hatten Experten des Landeskriminalamtes elf Jungtiere und ein Elternpaar vorgefunden. Bei Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Vögel nicht verwandt waren. Ein Gutachter hatte deshalb geschlussfolgert, dass die Jungtiere aus Wildgelegen stammen und somit der Natur entnommen worden seien. Damit konfrontiert, kam ein Angeklagter mit der für ihn „einzig logischen Erklärung“, dass wohl ein Iltis die wahren Eltern der Jungtiere gerissen haben könnte.

„Ihre Einlassung gibt soviel Anlass zur Nachfrage. Weil Sie es nicht erklären können“, so der Vorsitzende Richter.

Die Verhandlungstag zeigte auch auf, dass Bestandsbücher über die Tiere nachlässig geführt wurden. So hatte einer der Angeklagten seltene Schnepfen erworben. Die sollen aber entflogen sein, weil das Netz der Voliere gerissen sein soll. Im Bestandsbuch waren diese aber nirgendwo aufgeführt.

Dafür tauchten bei der Durchsuchung in Metelen bei einem Angeklagten eine beringte und eine unberingte dieser seltenen Schnepfen auf. Die will der Hobbyzüchter schon vor Jahren von Jägern zum Aufpäppeln erhalten haben. Da hätten die Tiere Schussverletzungen gezeigt.

Eine weitere streng geschützte Vogelart will der Metelener schon 2002 von einem Niederländer erworben haben, deren Nachzucht gelungen sein soll. Für den Gutachter nicht nachvollziehbar. „Es sind keine Nachzüchtungen dieser Art bekannt und auch nie veröffentlicht worden“, bezog er dazu Stellung.

Die beiden Männer waren sich auch am Mittwoch im Gericht keiner Schuld bewusst.

Bei der Einsichtnahme in eine Fotoserie von Eiergelegen sagte der 59-Jährige, die Bilder nicht selbst gefertigt zu haben. Diese seien ihm für Vorträge von einem Bekannten zur Verfügung gestellt worden. Auch in diesem Fall zweifelte die Strafkammer am Wahrheitsgehalt. Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: Westfälische Nachrichten vom 08.02.2012



Der werte Leser wird sich seine Meinung bilden.
Ich frage nur: Wie kam der vermeintliche Vogelmörder namens Iltis in die Voliere?
Da muss ja irgendwo ein Loch gewesen sein.
Ist es nicht merkwürdig, dass der Bösewicht ausgerechnet die beiden nun fehlenden Elternvögel „gerissen“ hat?
Wurden denn weder Federn noch Blutspuren vom Iltis zurück gelassen, wenn er gleich zwei ausgewachsene Limikolen gerissen hat?
Hat der Iltis die beiden Opfer davon geschleppt, ohne dass am Loch im Zaun Federn zurückblieben usw.?
Man kann nur hoffen, dass sich im Gerichtssaal keine Balken befinden – die könnten unter der Biegung bersten und den Richter gar erschlagen!

Dr. Eberhard Schneider