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Rehe werden im Wald gebraucht!

Vereinigungen wehren sich gegen Massenabschuss und Kopfgeld

Es ist ein äußerst schwieriges Unterfangen, die gesamte deutsche Forstwirtschaft zu einer Abkehr von einer völlig verfehlten und überkommenen Schimäre zu bewegen. Noch immer herrscht die Vorstellung von der Nutzung des Waldes als Stätte der reinen Holzproduktion. Dass ein Wald Bestandteil eines Ökosystems mit Lebensgemeinschaften aus einer Vielfalt an Pflanzen und Tieren ist, hat noch immer nicht den Eingang in das Bewusstsein der Holzerzeuger gefunden. Nämlich dass dazu alle heimischen Lebewesen zählen, die in Wechselbeziehungen untereinander ihre Funktion haben und somit das gesamte Ökosystem intakt halten. Die ewig gestrigen „Holzförster“, selbst wenn sie im Brustton der Überzeugung in Ausführungen zur „Nachhaltigkeit“ und Schutz der Biodiversität schwadronieren, haben das längst nicht realisiert. Noch immer hängen zahlreiche Forstleute den alten Prinzipien der angeblich vorbildlichen deutschen Forstwirtschaft an. Auch in den vorgeblichen Zielen einer „nachhaltigen Nutzung“ wird die Ausbeutung der Wälder weiter getrieben. Ziele, die anderen Lebewesen nicht den nötigen Platz belassen, und dem Zusammenspiel der biozönotische und evolutiven Kräfte im Zuge einer natürlichen Waldentwicklung nicht den ungestörten Ablauf belassen. Und damit ganz besonders auch der unerlässlichen, ständigen Anpassung aller Lebewesen an die jeweiligen bestimmenden Umweltbedingungen, wie etwa auch sich änderndes Klima, entgegenstehen. Sie verhindern die Anpassung der Organismen im Zuge einer natürlichen Waldentwicklung mit den zugehörigen Wechselbeziehungen.

Auch wenn minder begabte, rein nutzungsorientierte Politiker und Ökoschwätzer in dasselbe Horn stoßen, zeugt die, von einem rheinischen städtischen „Holz-„ Förster propagierte Absicht, eines hemmungslosen Eingreifens in den lokalen Wildbestand so wenig von ökologischem Sachverstand, wie bares Unwissen wildbiologischer Erkenntnisse zutage tritt. Dass die den „Holzförstern“ verhassten Rehe, und anderes gejagtes Wild, ebenso ökologische Funktionen erfüllen und einem intakten Waldökosystem zugehören, bleibt in dem Vorhaben einer massiven Intensivierung der Jagdausübung ebenso missachtet wie die längst erwiesene Tatsache, dass ein erhöhter „Jagddruck“ (das ist englisch: „gun hours“, die Zeit, in der sich ein Jäger im Gelände befindet, nicht allein die Anzahl getöteter Tiere) nicht die vom Holz Produzierenden angestrebte Wirkung erbringt – solange man die Tiere nicht ausrottet!

Hoher Jagddruck führt zur Reaktion der Tiere dahingehend, dass sie scheuer werden und sich in weniger gestörte Verstecke zurückziehen und für den Jäger – so wie auch für harmlose Waldbesucher – nur noch selten sichtbar sind. Weil die Tiere aber tagtäglich ihren Nahrungsbedürfnissen nachkommen müssen, beanspruchen sie als Pflanzenfresser nun mal die Nahrungspflanzen im Bereich ihrer versteckten Aufenthalten in erhöhtem Maße. Sie ziehen bei der Nahrungssuche weniger umher als bei geringerer Störung durch Ihnen auflauernde Jäger. Die Folge ist, dass gesamte der Pflanzenbewuchs, so auch die jungen Baumpflanzen, in weitaus höherem Maße den Rehen, Dam- und Rothirschen als Nahrung dienen muss und in der Folge überweidet oder übermäßig verbissen wird.

An sich haben wir diese Diskussionen schon vor vielen Jahren geführt und es hat sich an vielen Stellen einiges in der Art und Weise der Jagdausübung gebessert. Mit entsprechender, die Bedürfnisse der Wildtiere gebührend berücksichtigender, Praxis in der Bejagung wurde vielerorts eine Besserung auch hinsichtlich forstwirtschaftlicher Interessen herbeigeführt. Und vielerorts zeigt sich, dass sich auch bei Jagdruhe mit völliger Verschonung des Wildes vor einer jagdlichen Tötung sehr wohl ein gedeihliches Miteinander der freilebenden Pflanzenfresser und der Vegetation des Waldlebensraumes einstellt. Das ist mittlerweile anhand einiger Beispiele belegt.

Insofern war es nicht hinnehmbar, dass im Stadtwald von Hennef, unweit von unserem eigenen Vogelschutzwald Wolkenburg eine völlig anachronistische Jagdpraxis Einzug halten und die hemmungslose Verfolgung freilebender Tiere Platz greifen solle. In einhelliger Auffassung haben sich deshalb die in nachfolgender gemeinsamer Pressemitteilung genannten Verbände zusammengetan.

13.11.2023, Dr. Eberhard Schneider

Download der Pressemitteilung (PDF-Dokument)


Kraniche rasten wieder im Rhinluch

Das im internationalen Vogelzug bedeutsame Rhinluch ist auch in diesem Herbst wieder ein essenzieller Rastplatz für die Kraniche auf dem Weg aus ihren nordischen Brutgebieten in Skandinavien und östlichen Teilen Europas. Tagsüber kann man sie auf den Grünlandflächen Maisstoppel und anderen Agrarflächen des Rhin- und Havelluchs bei der Nahrungsaufnahme beobachten. Zur Übernachtung suchen die „Vögel des Glücks“, die ihren Schlaf dort finden, wo sie etwas im Wasser stehen, die großen Teiche im Teichland Linum und die eigens für diese Gäste leicht mit Wasser überstauten Wiesenflächen östlich von Linum auf.

Schon traditionell geworden sind die von Kranichfreunden seit vielen Jahren durchgeführten „Kranichzählungen“o. Diese werden ab Mitte September bis Ende Oktober jeweils dienstags zwischen 06:00 und 09:00 Uhr von festgelegten Bebachtungspunkten aus vorgenommen, um einen Überblick über den aktuell im Gebiet sich aufhaltendenden Kranichbestand zu erlangen. Die jeweiligen Zahlen werden von der Naturschutzstation Rhinluch zusammengestellt und veröffentlicht.

26.09.2023, Dr. Eberhard Schneider/vsk

DatumRhinluchHavelluchgesamt
19.09.202324.4532.65027.103
26.09.202313.8714.30018.171
03.10.202342.5565.40647.962
10.10.202335.5506.20041.750
17.10.202327.840Min. 6.900Min. 34.740
24.10.202337.0606.95044.010
31.10.2023Min. 42.7403.420Min. 46.160
07.11.2023Min. 39.79011.150Min. 50.940
14.11.202331.500Min. 9.520Min. 41.020
21.11.20235.100Min. 6.820Min. 11.920
Kranichschlafplatz im Linumer Teichgebiet (Foto: Schneider, VsK)
Kranichschlafplatz im Linumer Teichgebiet (Foto: Schneider, VsK)
Kranichschlafplatz im Linumer Teichgebiet (Foto: Schneider, VsK)
Kranichschlafplatz im Linumer Teichgebiet (Foto: Schneider, VsK)
Kranichschlafplatz im Linumer Teichgebiet (Foto: Schneider, VsK)
 

Weißstorchbeobachtung am Horst

Wer konnte etwas beobachten?

Auch in diesem Jahr ließ sich seit Anfang April wieder das Brutgeschehen und Jungenaufzucht der Weißstörche in dem Horst auf dem alten hohen Schornstein bei der Landpension Adebar in Linum, Oberes Rhinluch, Brandenburg per WebCam beobachten.

Alsbald nach der Ankunft am 03. April legte das Weibchen 5 Eier ab. Daraus schlüpften dann vier Küken. Das zuletzt geschlüpfte verstarb alsbald. Die verbliebenen Küken wurden von den Elterntieren in ständiger Futterbeschaffung gut versorgt. Aus ungeklärter Ursache verschwand dann aber das am geringsten entwickelte Küken. Die beiden Geschwister gediehen gut. Einen kräftigen Regenschauer am Abend des 16. Juni überstanden beide gut. Am Morgen des 17. Juni beobachteten Vogelfreunde über die Nestkamera, dass eines der Küken anscheinend einen größeren länglichen Gegenstand (Holzstück?) verschluckt hatte und unter kräftigen Halsbewegungen versuchte, diesen wieder aus zu würgen. Dies war erfolglos und der junge Storch verstarb. Die Todesursache liegt anscheinend in der „Futterschädlichkeit“ mit Aufnahme eines Fremdkörpers. Später fehlten die sterblichen Überreste des verstorbenen Kükens im Horst. Außerhalb war nichts zu finden. Der leblose Körper war wohl nicht in durchaus bei Störchen üblicher Manier aus dem Nest herausgeworfen worden. Die Vogelfreunde beobachteten aber zuvor, dass der Kükenleichnam von den Altvögeln mit eingetragenem Pflanzenmaterial zugedeckt wurde. Er liegt, dick mit Nistmaterial bedeckt im Horst. Und die Altvögel tragen, wie ich wiederholt beobachten konnte, seitdem immer wieder polsterndes Nistmaterial, vor allem Grasreste, ein und überdecken weiterhin das in der „Horstbestattung“ beseitigte tote Küken.

Es wäre spannend, mehr darüber zu erfahren, was das diesjährige Schicksal der Storchenfamilie bestimmt hat. Vielleicht haben auch andere Vogelfreunde insbesondere eigene Beobachtungen zu dem Vorfall um den Tod des Kükens gemacht. Mitteilungen über Kontaktformular würden wir dankend entgegennehmen.

11.07.2023, Dr. Eberhard Schneider


VsK-Projekt Feuchtwiesenbiotop an der Haller bei Eldagsen

(Foto: Thomas Maschke 05.06.2023)

Bei den manuell durchgeführten Mäharbeiten entdeckte Thomas Maschke zwei Rehkitze und sagt: „Stellvertretend für die vielen Wiesenbewohner, welchen durch unsere schonende Wiesenmahd mit der Sense und die Beweidung, der Mähtod erspart bleibt!“


Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Tierarten

Ein großes Defizit der Bundesrepublik Deutschland in der tatsächlichen Umsetzung internationaler Artenschutzbestimmungen bemängeln Naturschutz- und Tierschutzorganisationen seit langer Zeit.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES reguliert zwar seit 1975 den internationalen Handel mit wilden Tier- und Pflanzenarten. Ziel dieses Abkommens ist, Gefahren für die Arten durch den internationalen Handel zu vermeiden. Danach dürfen weder lebende, noch tote Exemplare oder Teile der in den Anhängen zum Abkommen geführten Arten gehandelt oder in andere Länder verbracht werden. Doch hapert es seit eh und je mit der korrekten Umsetzung der Bestimmungen zahlreichen Ländern.

Auch die im Zuge des internationalen Jagdtourismus erworbenen Jagdtrophäen von Tieren der geschützten Arten unterliegen dem Verbot nach CITES. Dennoch floriert nach wie vor die von deutschen Jägern im Ausland wahrgenommene Jagd auf exotische Tiere, besonders auch der geschützten Arten. Besonders in Deutschland, dass gern für sich beansprucht, eine Vorreiterrolle im Tier- und Artenschutz wahrzunehmen, ist die Umsetzung der Verbote in höchstem Maße defizitär und dem Artenschutz in hohem Maße abträglich. Das für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu dem Handelsverbot zuständige Bundesamt für Naturschutz erteilt diese nahezu wie am Fließband. Dabei stellen aber nicht nur Hörner, Geweihe, Felle und Präparate von Säugetieren die Objekte dar. Auch Schmuckfedern, Bälge und Präparate aus zahlreichen Vogelarten, etwa Auer-, Birk- oder Haselhuhn, zählen dazu.

In einem Bündnis von 20 dem Tier- und Artenschutz verpflichteten Organisationen bemühen sich diese schon länger um Abstellung der dem Artenschutz abträglichen Situation. Nun fanden sie unter Federführung von Pro Wildlife e. V. die Unterstützung von 35 hierzulande sehr prominenten Persönlichkeiten, die sich ebenfalls für den Schutz der Tiere einsetzen, wie er jenen ganz besonders durch die Einstellung der auf Jagdtrophäen ausgerichteten Jagd zuteilwerden kann. In einem offenen Brief appellieren sie an die für den Naturschutz zuständige Ministerin.

Lesen Sie selbst:

Prominente gegen Trophäenjagd

35 Prominente appellieren an Bundesumweltministerin Lemke: Stoppen Sie die Trophäenimporte!

München, 25. Mai 2023 – In einem offenen Brief appellieren 35 Prominente an Bundesumweltministerin Steffi Lemke, umgehend die Einfuhr von Jagdtrophäen bedrohter und geschützter Tierarten nach Deutschland zu unterbinden. Zwischen 2016 und 2022 verzeichnete das Bundesamt für Naturschutz (BfN) 4.242 Importvorgänge von Jagdtrophäen geschützter Arten. Allein 2022 wurden 463 Einfuhren registriert, darunter 24 Elefanten, 16 Leoparden, 139 Zebras, 35 Giraffen, neun Löwen und drei Breitmaulnashörner.

„Wir sind schockiert, dass Trophäenjäger*innen Eisbären, Elefanten, Nashörner, Löwen, Leoparden und Tiere vieler weiterer bedrohter und geschützter Arten, um deren Überleben Ranger und Artenschutzorganisationen Tag für Tag kämpfen, noch immer abschießen und ihre Trophäen als blutiges Souvenir nach Deutschland einführen dürfen“, heißt es von Seiten der Unterzeichner*innen aus Gesellschaft und Wissenschaft, zu denen u.a. Maria Furtwängler, Ruth Moschner, Guido Maria Kretschmer, Katja Riemann, Atze Schröder Sky du Mont, Ranga Yogeshwar und Jane Goodall zählen.

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung lehnt Einfuhr von Jagdtrophäen ab

Deutschland ist nach den USA trauriger Spitzenreiter bezüglich eingeführter Jagdtrophäen geschützter Tierarten. Dies sei unbegreiflich für ein Deutschland, dass gern eine Vorreiterrolle im Tier- und Artenschutz für sich beansprucht, so die Prominenten. Dieser Meinung sind auch 89% der Bundesbürger*innen, die sich in einer aktuellen Umfrage gegen die Einfuhr von Jagdtrophäen nach Deutschland ausgesprochen haben.

„Es herrscht eine große vehemente Ablehnung in der Bevölkerung bezüglich dieser grausamen Praxis, die maßgeblich zum Rückgang bedrohter Arten, wie Elefant, Leopard und Löwe beiträgt und sowohl ein immenses Tier- als auch Artenschutzproblem darstellt, und absolutes Unverständnis gegenüber der Untätigkeit der Politik. Dabei ist konsequentes Handeln überfällig!“, betont Dr. Mona Schweizer von Pro Wildlife.

Peter Höffken, Fachreferent bei PETA ergänzt: „Trophäenjagd ist nichts weiter als ein abscheulicher Zeitvertreib reicher, abgestumpfter Menschen, die mehr Geld als Moral besitzen. Bundesministerin Steffi Lemke hat sich zu Oppositionszeiten nachdrücklich gegen die Trophäenjagd ausgesprochen. Wir erwarten nun von ihr, dass sie ihren Worten auch Taten folgen lässt und die Importe stoppt.“

Deutschland bleibt untätig, während andere Länder handeln

Andere europäische Länder haben schon Konsequenzen gezogen oder planen dies zu tun. In Frankreich ist die Einfuhr von Löwentrophäen untersagt, in den Niederlanden gilt sogar ein Importverbot für Jagdtrophäen von über 200 Arten, in Finnland tritt ein Importverbot für besonders geschützte Arten dieses Jahr noch in Kraft und auch im Vereinigten Königreich wird ein Gesetz mit umfassenden Einfuhrbeschränkungen auf den Weg gebracht. Selbst das Europäische Parlament forderte 2022 bereits ein Importverbot von Jagdtrophäen geschützter Arten. Nur in Deutschland bleibt man bisher untätig.

Weitere Stimmen von Prominenten zur Trophäenjagd

„Ich habe auch ausgestopfte Tiere im Labor und in der Bibliothek. Sie sind auf natürliche Art verstorben oder ich habe sie nach Verletzungen durch Menschen, die Spaß am Töten haben, nach dem Tod der Tiere eingesammelt. Wozu jemand mit Absicht Tiere zu Schau-Zwecken tötet, verstehe ich nicht. Wir leben im größten Artensterben, seit es Menschen auf der Erde gibt, deswegen — und auch überhaupt — ist die Freude an dem, was lebt, die schönste und erfüllendste Freude. Dazu genügt ein Fernglas." – Mark Benecke, Kriminalbiologe, Autor und Politiker

"Stellen wir uns vor, eine Welt, in der die Natur nur noch in klimatisierten Museen vorkommt und Tiere ausschließlich geköpft an Wohnzimmerwänden vorzufinden sind. Anscheinend kann man das Töten von Tieren nicht verbieten, sondern nur die Einfuhr von Jagdtrophäen. Das versuchen wir hiermit, damit man aufhört, die Schönheit und Zukunft umzubringen." – Katja Riemann, Schauspielerin, Sängerin und Autorin

„Jeden Tag setzen Ranger ihr Leben aufs Spiel, um bedrohte Tiere zu schützen. Und wir lassen zu, dass ein paar wenige Privilegierte gegen Geld diese Tiere für ihr blutiges Privatvergnügen abschießen. Das ist untragbar.“ – Sky du Mont, Schauspieler, Synchronsprecher und Autor

„Wie nur konnten wir diese kranke Trophäenjagd, dieses Schein-Image des großen weißen Jägers, so lange Zeit zulassen? Und wie schnell könnten wir dies beenden!“ – Dr. Jane Goodall, Verhaltensforscherin und UN-Friedensbotschafterin

„Abgesehen davon, dass das gesamte Jagdgeschehen schädlicher anachronistischer Unsinn ist, besteht der Kick für den Trophäenjäger darin, möglichst seltene, außergewöhnliche Tiere zu töten und mit nach Hause zu bringen. Dadurch werden sämtliche Artenschutzabkommen torpediert! Der einzige Weg solche Rechtsbrüche einzudämmen, ist ein konsequentes Trophäeneinfuhrverbot!“ – Marita Marschall, Schauspielerin

„Mord an Wildtieren ist kein Hobby! Die Trophäenjagd muss endlich abgeschafft und strafbar gemacht werden.“ – Ruth Moschner, Moderatorin und Autorin

„Exotische Jagdtrophäen sind ein Anachronismus und Ausdruck einer völlig überholten Kultur. Angesichts des massiven Artensterbens sollten wir einen eindeutigen Schlussstrich ziehen. Es ist an der Zeit Frieden zu schließen mit der Natur.“ – Ranga Yogeshwar, Wissenschaftsjournalist und Auto

unterstützt von:

  • Pro Wildlife e. V.
  • PETA Deutschland e. V.
  • Animals United e. V.
  • Bund gegen den Missbrauch der Tiere e. V.
  • Bundesverband Tierschutz e. V.
  • Bündnis Bayrischer Tierrechtsorganisationen
  • Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.
  • Deutscher Tierschutzbund e. V.
  • ElasmOcean e. V.
  • Gesellschaft für Naturschutz und Auenentwicklung e. V.
  • Humane Society International/Europe
  • Jane Goodall Institut – Deutschland e. V.
  • Menschen für Tierrechte – Bundesverband deutscher Tierversuchsgegner e. V.
  • Rettet den Regenwald e. V.
  • Rettet die Elefanten Afrikas e. V.
  • SAVE Wildlife Conservation Fund
  • Stiftung für das Tier im Recht
  • Verband Deutscher Sporttaucher e. V.
  • Vogelschutz-Komitee e. V.
  • Wildtierschutz Deutschland e. V.

Pressekontakt:
Dr. Mona Schweizer, Pro Wildlife, Tel. +49 89 9042 990 13
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

https://www.change.org/schuetzenstattschiessen

Das Anschreiben an die Bundesministerin: „Ignorieren Sie nicht länger das Artensterben – Stoppen Sie Importe von Jagdtrophäen!“ (PDF-Dokument)

Dr. Eberhard Schneider, 26.05.2023


Eine gute Nachricht!

Mit dem Entscheid vom 19. Januar 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die weitere Verwendung von pflanzlichem Saatgut, das eine Behandlung mit bestimmten Neonicotinoiden erfahren hatte, für nicht zulässig erklärt.

Das an sich schon länger bestehende Verbot zur Anwendung der besonders für Bienen und andere Insekten tödlichen Pestizide wurde bisher in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten durch die Erteilung sogenannter „Notfallzulassungen“ umgangen. Auch vor dem Hintergrund des weithin festgestellten Insektensterbens waren somit die noch verbliebenen Insektenbestände weiterhin den tödlichen Gefahren dieser synthetischen Nervengifte ausgesetzt. Honigbienen zum Beispiel, die mit Neonicotinoiden in Kontakt kommen, erfahren eine Störung der Gehirnprozesse. Sofern die Giftaufnahme nicht sofort tödlich ist, kommt es zu Einschränkungen in der Lern- und Kommunikationsfähigkeit der Tiere und ihres Orientierungsvermögens. Somit hat der EuGH klargestellt, dass die Praxis dieses Gifteinsatzes unter Umgehung des Verbots über das Schlupfloch der Notfallzulassungen rechtswidrig ist.

Es bleibt nun zu hoffen, dass dieses von den Mitgliedsstaaten durch Rücknahme der Notfallzulassungen nun auch zügig umgesetzt wird. Und dass die Ausbringung dieser für die gesamte Umwelt gefährlichen Stoffe auf Agrarflächen unverzüglich beendet wird.

Dr. Eberhard Schneider, 09.02.2023


Silvesterfeuerwerk belastet frei lebende Vögel

(Foto: aus Bergmann, Kruckenberg, Wille 2006)

Hinreichend bekannt und, leider bisher ungehört, wird von Tierschutzseite heftig beklagt, dass viele Haustiere ganz besonders unter dem während der Silvesternacht stattfindenden Feuerwerk mit Böllern und Höhenfeuerwerk leiden. Sie verfallen in Furcht, Angst und Panik und versuchen oftmals, sich dem auf sie einwirkenden Horror durch Flucht und Verkriechen in Verstecke zu entziehen. Dafür, dass auch Wildvögel auf Feuerwerk in ihrer Umgebung erschreckt werden, in einen Stress geraten und sich den Einwirkungen durch Flucht entziehen, liegen ebenfalls zahlreiche Beobachtungen vor.

Welche messbaren Reaktion auf Feuerwerk bei Wildvögeln auftreten, zeigt eine neue internationale Studie an mit Sendern versehenen arktischen Blässgänsen, Saat- Kurzschnabel- und Weißwangengänsen. Forscher aus den Niederlanden, Dänemark und Deutschland werteten mehr als 700 Bewegungsprofile aus, die über acht Winter hinweg an 347 wilden Gänsen ermittelt wurden. Die in die Studie eingebundenen Wildgansforscher Andrea Kölzsch und Helmut Kruckenberg berichten, dass die meisten der besenderten Gänse vor den Effekten des Feuerwerks und des Böllerknallens weiträumig die Flucht ergriffen. Gegenüber normalen Nächten flogen die Vögel in der Silvesternacht 5 bis 16 km mehr. Manche legten dabei Flugstrecken von bis zu 500 km zurück. Sie flogen dabei auch deutlich höher als zu normalen Zeiten und ihre Flughöhen waren etwa100 bis 200 m höher als normal. Erreicht wurden sogar ungewöhnliche Flughöhen von bis zu 700 m.

Kurzschnabelgans (Foto: aus Bergmann, Kruckenberg, Wille 2006)

Normalerweise verweilen die Gänse in ungestörten Nächten auf ihren Schlafgewässern, zu denen sie nach den Tagesausflügen zur Futtersuche jeweils zurückkehren. Aber in der Silvesternacht ruhten die besenderten Tiere bis zu zwei Stunden weniger, manche kehrten auch über längere Zeit nicht zum ursprünglichen, durch Feuerwerk gestörten Schlafgewässer zurück. Auch in den Tagen zuvor, als (bei ja nicht zulässigem Abbrennen von Feuerwerkskörpern) solches schon gezündet wurde, reagierten einige Gänse mit Fernbleiben vom vertrauten Gewässer. Die zu solchen Fluchtreaktionreaktion und teilweise langem Flug veranlassten Tiere erfahren dadurch natürlich erhebliche körperliche Nachteile wegen des deutlich erhöhten Energiebedarfs durch die weiten Flüge und das Defizit in der Nahrungsaufnahme. Demzufolge hatten die Gänse in den ersten zehn Tagen nach der Silvester-Störung etwa 10% mehr Zeit für die Nahrungssuche aufzuwenden.

Tundrasaatgans (Foto: aus Bergmann, Kruckenberg, Wille 2006)

Die Datenauswertung zeigt über die Jahre hinweg auch deutlich, dass eine gewisse Reduzierung des im Umfeld der Gänse abgebrannten Feuerwerks für die Tiere keine Besserung bewirkt. Denn trotz der seinerzeitigen Feuerwerksverbote in der Covid-19-Pandemie 2020/21, die zwar weithin geringere Feuerwerksstörungen bewirkten, zeigten in der Silvesternacht die Bless- und Saatgänse fast so heftige Reaktionen auf die dennoch stattfindenden Feuerwerke wie in den Jahren zuvor.

In einer anderen, auch 2022 vorgelegten, Studie an zwanzig Graugänsen des halbwilden Bestandes beim Konrad Lorenz-Institut in Grünau/Österreichwurden zur Beobachtung der Auswirkungen des Silvesterfeuerwerks auf Herzfrequenz und Körpertemperatur gemessen. Beide Werte waren bei den Gänsen in der Silvesternacht deutlich (signifikant) erhöht. Das Feuerwerk bewirkte einen physiologischen Stress und war mit deutlich höherem Energieverbrauch verbunden.

Es geht aus den Studien deutlich hervor, dass die durch Feuerwerk bedingten Störungen auch über Silvester hinaus negative Auswirkungenauf die Gänse haben. A. Kölzsch und H. Kruckenberg kommen insgesamt zu dem Schluss, dass besonders für Vogelrastplätze und Schutzgebiete (Nationalparks, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete) großräumig wirksame Beschränkungen für Feuerwerke als unerlässlicher Bestandteil eines tatsächlich wirksamen Schutzsystems erforderlich sind. Zumindest eine Beschränkung der Feuererksaktivitäten auf fernab von Vogelrastplätzen gelegene zentrale, öffentliche Feuerwerksveranstaltungen würden die Störung aller freilebenden Vögel und natürlich auch anderer Tiere spürbar verringern.

Eine solche Tierschutzmaßnahme muss deshalb nicht nur wegen der durch Feuerwerk in Angst und Schrecken versetzten Haustiere herbeigeführt werden. Sie ist auch ein dringendes Erfordernis des Vogelschutzes.

Eine schnellstmögliche Umsetzung strikter Feuerwerksverbote ist – neben zahlreichen anderen - aus Gründen des Vogelschutzes unerlässlich.

Dr. Eberhard Schneider, 15.12.2022


Habitatpflege zur Erhaltung alter Obstbaumwiesen
Helfer gesucht

Eine besondere Aufgabe im Vogelschutz liegt für das Vogelschutz-Komitee in der Erhaltung und Pflege alter Obstbaumbestände. Um solche Flächen als artenreiche Habitatinseln und Vogelrefugien in einer durch konventionellen Obst-und Weinbau intensiv genutzten Landschaft vor der drohenden Umwandlung in industriellen Intensivanbau zu bewahren, haben wir unter anderem im oberen Rheintal im Großraum Offenburg-Renchen mehrere nicht mehr genutzte vormalige „Streuobstwiesen“ erworben. Diese bedürfen der Pflege und der Neupflanzung bereits verloren gegangener Obstbäume. Die aufwändigen Arbeiten nimmt VsK-Mitglied Frank Pluschke wahr. Er organisiert seit vielen Jahren im „orange day“ die Arbeitseinsätze unter Mitwirkung, tatkräftigerfreiwilliger Helfer. Schon jetzt laufen die Planungen für neue Taten zum Jahresbeginn. Es schreibt dazu im Rundbrief an die ihn unterstützenden Helfer:

„Liebe Vogelfreunde,
es gibt gute Nachrichten von unserer Streuobstwiese in Kenzingen: Wir können unser Schutzgebiet erweitern und das Nachbargrundstück kaufen:

Unser Grundstück links und das neue Grundstück mit Birnbäumen rechts.

Diesen Winter möchte ich einen Pflegeeinsatz auf dem Grundstück durchführen, damit die alten Obstbäume speziell im hinteren Bereich von der Überwucherung befreit werden. Ebenfalls werden wir dann noch ein oder zwei Apfelhochstämme pflanzen. Ich würde Euch bitten, folgenden Termin vorzumerken:

Samstag, der 28.1. ab 10:00 Uhr.

Bei schlechtem Wetter (Regen) würde ich die Aktion um eine Woche verschieben auf den 4.2. gleiche Zeit.

Treffpunkt um 10:00 Uhr am „Kindergarten Schnellbruck“ in Kenzingen.
Oder am Grundstück, GPS:
48.180017, 7.775367
oder
48°10'48.1"N 7°46'31.3"E

Hilfreich wäre, wenn weitere Interessenten sich zahlreich zur freiwilligen Mitwirkung melden.

Bitte Erreichbarkeit angeben, damit ich Sie im Falle von schlechtem Wetter rechtzeitig über die Verlegung informieren kann.

Euch allen eine gute und friedliche Vorweihnachtszeit.

Viele Grüße

Frank Pluschke
Tel. +49(0)1590 1344 968“


Schmerzfreies Hämmern der Spechte

Die gängige Lehrmeinung besagt, dass die Spechte durch die Schnabelschläge beim Hämmern auf Holz wie zum Nisthöhlenbau, zur Nahrungsbeschaffung oder zur Reviermarkierung und innerartlichen Kommunikation keine Hirnschädigung oder Kopfschmerz erfahren. Besondere Strukturen im Schädelbereich bilden demnach einen besondere „Stoßfänger“, durch den die bei dem Schlag auftretende Kraft gedämpft wird. Spechte schützen demzufolge ihr Gehirn mit Hilfe eines langen, dünnen und elastischen Knochens, der von der Zunge her durch den unteren Schnabel geführt ist und U-förmig wieder über den Schädel und die Stirn bis zum Ansatz des oberen Schnabels verläuft. Außerdem ist das Gehirn der Spechte von nur relativ wenig Gehirnflüssigkeit umgeben, weniger als vergleichsweise bei Menschen. Wenn Menschen z. B. mit dem Kopf aufschlagen, prallt das Gehirn von innen gegen die Schädeldecke und es kommt wegen der Beweglichkeit der Gehirnflüssigkeit zu einer Gehirnerschütterung. Bei Spechten hat das Gehirn hingegen wenig Bewegungsspielraum und ein Anprall des Gehirns an den Schädelknochen ist milde.

Generationen von Vogelfreunden und Wissenschaftlern haben das so gesehen und für zutreffend gehalten und diese Auffassung von der stoßdämpfenden Struktur im Spechtschädel für richtig angesehen, und man ist damit einem Jahrzehnte alten Irrglaube gefolgt. Doch nun hat die junge Biologie-Doktorandin Maja Mielke an der belgischen Universität Antwerpen das Phänomen genau untersucht. Sie hat mit Hochgeschwindigkeitskameras Videoaufnahmen von hämmernden Spechten gemacht und damit analysiert, wie schnell Schnabel und Schädel der Vögel beim Auftreffen auf das Holz abgebremst = „entschleunigt“ werden, und wie groß das Risiko einer Gehirnbeschädigung infolge der Schläge ist.

Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass es keine besonderen stoßdämpfenden Strukturen an den Spechtschädeln gibt. Solche abfedernden Strukturen wären sogar eher nachteilig. Wäre der Schnabel in irgendeiner Weise abgefedert, müsste ein Specht sogar mehr Kraft aufwenden, um die gleiche Eindringtiefe in das Holz zu erreichen. - So, als wenn man mit einem Hammer, dessen Stiel eine stoßdämpfende Feder enthält, einen Nagel einschlägt; wofür mehr Schläge erforderlich würden. Weil ein Teil der aufgebrachten Energie in die Kompression der dann gestauchten Federung eingeht, müsste der Specht eine höhere Kraft aufwenden, um gleich tief in das Holz einzudringen wie ohne Federung. Aber das Risiko für das Gehirn durch die Krafteinwirkung wäre nicht gemildert.

Der Schädel der Spechte ist vielmehr fest wie ein Hammer und hoch angepasst an das sehr effiziente Hämmern, bei dem der Schnabel mit immerhin einer Geschwindigkeit von etwa 25 km pro Stunde auf das Holz aufprallt. Dass es nicht zur Schädigung des Gehirns kommt, wie es bei uns wohl bei ähnlichem Anprall des Kopfes eintreten würde, ist bei den Spechten durch eine anatomische Besonderheit vermieden. Die Spechte besitzen, auch im Vergleich zu etwa gleich großen, aber nicht hämmernden, Vögeln, ein relativ kleines und leichtes Gehirn. Infolge der geringen Hirnmasse fällt gemäß dem 2. Newtonschen Gesetz die beim Abbremsen wirkende Kraft aus Masse x Beschleunigung (= Entschleunigung) geringer aus. Somit wird das Gehirn weniger stark gegen die Schädelwand gepresst. Außerdem ist in der Tat das Gehirn bei Spechten, im Vergleich etwa zu unserem Gehirn, mehr kompakt gelagert mit nur wenig Gehirnwasser zwischen ihm und dem Schädelknochen. Sodass nur wenig Bewegungsmöglichkeit innerhalb der Schädelkapsel verbleibt. Damit wird auch das Gehirn beim Hämmern weniger gegen den Knochen gedrückt wird. Schließlich ist das Gehirn der Spechte, im Vergleich zum Unsrigen, mehr aufrecht gelagert. Sodass sich die Kraft aus der Druckbelastung infolge der vom Schnabel geführten „Hammerschläge“ an dem halbkugelig geformten Organ auf eine größere Fläche seiner Unterseite verteilt. Was die Risiken von Hirnschäden deutlich verringert.

Und der Specht erfährt weder einen Kopfschmerz noch eine Gehirnerschütterung!

Dr. Eberhard Schneider, 10.11.22


Verbot des Vogelfütterns und des Aufstellens eines Vogelhäuschens auf Balkon

Immer wieder erreichen uns Anfragen wohlmeinender Vogelfreunde, ob es zulässig oder verboten sei, Wildvögel im eigenen Garten oder auf dem Balkon an einem Futterhaus zu füttern. Ein generelles Verbot, freilebende Wildvögel zu füttern besteht nicht. Soweit aber kommunale Verbote -etwa das Füttern von freilebenden Haustauben = „Stadttauben“ - bestehen, sind diese Verbote natürlich unbedingt einzuhalten. Bei Fütterung der Vögel auf dem eigenen Balkon ergeben sich leider oftmals nachbarschaftliche Streitereien weil sich Nachbarn oder Vermieter gestört sehen und sie die Vogelfütterung unterbinden wollen. Dazu erging ein bemerkenswertes Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Main, über das wir hier kurz berichten:

„Erhebliche Erhöhung der Gefahr der Verunreinigung

Einem Wohnungsmieter kann das Füttern von Vögeln und das Aufstellen eines Vogelhäuschens auf dem Balkon verboten werden. Denn dadurch wird die Gefahr der Verunreinigung erheblich erhöht. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Frankfurt a.M. stellte auf seinen Balkon ein Vogelhäuschen mit Futter auf. Dies führte dazu, dass der darunterliegende Balkon und die Markise mit Futterresten und Vogelkot verunreinigt wurden. Die Vermieterin wies den Mieter daher mehrmals an, das Füttern der Vögel auf dem Balkon zu unterlassen. Nachdem der Mieter dem nicht nachkam, erhob die Vermieterin Klage auf Unterlassung.

Anspruch auf Unterlassung des Vogelfütterns

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 541 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Unterlassung des Vogelfütterns und des Aufstellens eines Vogelhäuschens auf dem Balkon zu. Zwar könne nicht vollständig verhindert werden, dass sich Vögel auf den Balkonbrüstungen und Fensterbrettern setzen. In dem Füttern der Vögel liege aber eine erhebliche Erhöhung der Gefahr der Verunreinigung. Dies stelle einen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung dar.“

Amtsgericht Franklfurt a. M., Az. 33 C 3812/21, vom 25.02. 2022

Aus: kostenlose Urteile - newsletter vom 03.10.22

Dr. Eberhard Schneider


Herbstlicher Kranichzug im Rhin-Havelluch

Nicht ganz folgenlos bleibt die anhaltende Trockenheit auch für den großen Kranichrastplatz im Rinluch und dem benachbarten Havelluch. Zwar fanden sich schon ab Monat August zahlreiche Kraniche ein, die vorwiegend im Teichgebiet bei Linum ihre Schlafplätze fanden. Das waren weitgehend „echte Brandenburger“, Kraniche, die in geeigneten Feuchtbereichen bis hin zur Uckermark ehemalige, längst verwaiste, Brutplätze wieder aufgesucht haben und dort gebrütet hatten. Die diesjährigen Bruterfolge hielten sich aber in bescheidenen Grenzen. Soweit man bei den tagsüber im Rhinluch-Gelände nach Nahrung suchenden Vögeln beobachten konnte, war die Zahl „kinderloser“ Paare oder solcher mit nur einem, am noch braunen Kopfgefieder, leicht erkennbarem, Jungvogel relativ groß. Der sonst ab Augustende einsetzende herbstliche Zug mit Einflug von in Skandinavien und dem Baltikum brütenden Kranichen blieb weitgehend aus. Anfang September hielten sich im Rhin-Havlluch wohl kaum 4.000 Krainche auf. Zu beobachten war das Fehlen großer Ansammlungen auf den Nahrungsflächen im Grünland und auf bereits abgeernteten Feldern. Vertrocknende Maisfläche wurden frühzeitig beerntet und boten danach nur geringe Mengen an Körnerresten. Die relativ wenigen Kraniche verteilten sich somit weithin, um überhaupt genügend Futter zu finden, um das die Vögel konkurrieren mussten. Auffallend war auch hier wieder die Vielzahl an Kleingruppen mit Einzelpaaren oder solchen mit nur einem Jungvogel. Besonders starker Einflug ziehender Kranich blieb weiterhin aus.

Ab etwa Septembermitte erhöhte sich die Zahl der die Schlafplätze im Linumer Teichgebiet und Umland zur Nachtruhe aufsuchenden Vögel allmählich. Wohl boten nach wie vor die großen, vom Vogelschutz-Komitee angepachteten, ehemaligen Fischteiche weiterhin die ausreichende Wassertiefe für die Kranichübernachtungen. Infolge des weithin herrschenden Wassermangels konnte aber nicht wie üblich Wasser aus dem Teichgebiet und dem nahen Rhin in den großen Grünlandbereich östlich der Linumer Teiche geleitet werden. Das schließlich noch über den Rhin verfügbare Wasser reichte nicht aus, um die anzustrebende Wiesenüberflutung herzustellen. Welche Umstände da insgesamt maßgeblich sind, ob die geringe Nahrungsverfügbarkeit oder die Schlafplatzbeschaffenheit mit nicht ausreichendem Wasserstand, muss dahingestellt bleiben. Ob aber insgesamt auch im gesamten Kranich-Brutareal, in dem ja die Trockenheit weithin zum Tragen kam, eventuell auch geringere Brutergebnisse zu insgesamt einer Verringerung der Anzahl ziehender Kraniche geführt hat bleibt ungeklärt. Oder ob die Tiere sich auch andere Flugrouten suchen, müssen die weiteren Beobachtungen der Feldornithologen ergeben.

Die Naturschutzstation Oberes Rhinluch in Linum meldet aus den Zählungen vom 20.09.22 bis 15.11.22 ingesamt:

DatumRhinluchHavelluchgesamt
20.09.202210.290Min. 2.300Min. 12.590
27.09.202241.640Min. 1.360Min. 43.000
04.10.202254.1204.24058.360
11.10.202254.1905.66059.850
18.10.2022Min. 45.750Min. 7.040Min. 52.790
25.10.202233.330Min. 1.910Min. 35.240
01.11.2022Min. 10.870Min. 4.800Min. 15.670
08.11.202223.0903.67026.760
15.11.2022Min. 1.960Min. 1.740Min. 3.700

Dr. Eberhard Schneider

Kranichschlafplatz im Linumer Teichgebiet (Foto: Schneider, VsK)
Kranichschlafplatz im Linumer Teichgebiet (Foto: Schneider, VsK)
Kranichschlafplatz im Linumer Teichgebiet (Foto: Schneider, VsK)
 

Dringende Hinweise zur Kranich-Beobachtung

Wie bei allen Tierbeobachtungen in freier Wildbahn gilt: Man kann Tiere auch „wegbeobachten“! Auch bei allem eigenen Bemühen und jeder Sorgsamkeit stellt jedermann ein Störung dar. Menschen im Gelände, auch wenn sie für die Tiere nicht unmittelbar sichtbar sind, stellen eine Störquelle dar. Geruch und Geräusche werden von den sinnenscharfen Tieren stets wahrgenommen. Da darf man die Sinnesleistungen der Tiere nicht unterschätzen. Das gilt auch für die Kranichbeobachtung! Freilebende Tiere sind um ihrer eigenen Sicherheit Willen im Gelände stets vorsichtig, sie beobachten, lauschen und kommunizieren untereinander. Zu potenziellen Gefahrenstelle halten sie einen Meideabstand ein; so bleiben die Kraniche auf den freien Flächen bei der Nahrungssuche in gehöriger Entfernung zu möglichen Störungsquellen wie etwa zu von Menschen begangenen Wegen und Straßen. Wohl gewöhnen sich die Tiere auch und werden toleranter gegenüber Störquellen; Kommt es da aber zu irgendwelchen Abweichungen, etwa in Form von Personen, die abseits der frequentierten Wege ihren Beobachtungserfolg suchen, weichen die dadurch gestörten Tiere aus und verlassen bei Unterschreitung ihrer Fluchtdistanz durch die Störgröße den Bereich und fliegen davon..

Somit bitten die für den Kranichschutz im Rhinluch eintretenden Vogelfreunde alle Besucher und Beobachter – Herren wie Damen!:

  • Felder und Feldwege nicht zu betreten
  • Kranichbeobachtungen nur aus geeignetem „Versteck“ hinter Hecken- und Baumreihen, z. B. aus dem so verdeckt, am Straßenrand verkehrssicher geparkten Fahrzeug heraus.
  • Auf die innerartlichen Alarmsignale der Kraniche achten: heben alle Tiere die Köpfe, haben sie die Störung wahrgenommen und werden notfalls alsbald davonfliegen.
  • Niemals mit Blitzlicht fotografieren und im Dunkeln keine Stirn- und Taschenlampen gegen die Kraniche richten!

Im eigenen Interesse gilt es, den allgemeinen Straßenverkehr zu beachten! Insbesondere den landwirtschaftlichen Fahrzeugen die Zufahrt nicht zu versperren! Betriebseinrichtungen wie Siloanlagen sind Privateigentum und keine Beobachtungsplätze!

Dr. Eberhard Schneider, 07.10.22


Projekt Wiesenweihenschutz

Wiesenweihenpaar beim Balzflug, das Männchen übergibt eine Beute an das Weibchen

Dank der Spendenhilfe und Förderung zahlreicher Vogelfreunde konnte das Vogelschutz-Komitee in diesem Jahr das Projekt Wiesenweihenschutz mit Geräten und finanziellen Mitteln maßgeblich unterstützen. Nach den bisherigen Ergebnisse war in dieser Saison der Gesamtbestand an Brutpaaren spürbar geringer als in den Vorjahren. – Auch im gleichartigen bayerischen Schutzprojekt wurden nur etwa 50% der früher brütenden Wiesenweihen-Brutpaare festgestellt. Es bleibt zu hoffen, dass es sich da lediglich um ein normales Phänomen der natürlichen Bestandsschwankungen handelt. Dazu könnte aber auch das knappe Nahrungsangebot mit nur geringem Mäusevorkommen beigetragen haben. Darüber hinaus könnten auch anderweitig große Verluste beim Zug aufgetreten sein, was auch zum späten Eintreffen in den Brutgebieten geführt haben mag. Infolgedessen blieb der diesjährige Brutbestand im Projektgebiet des Fläming gering. Helmut Brücher teilt mit: Das hatten wir noch nie so schlecht. Es wurden in 2022 nur vier balzende Paare festgestellt, eines davon wurde auch beim Nestbau beobachtet. Aber es kam nicht zur Brut. Ein weiteres Nest wurde mit dem Schutzzaun versehen, doch diese Brut wurde später aufgegeben. Das auch im Fläming geringe diesjährige Aufkommen an Mäusen, der Hauptbeute der Weihen, wird Da wesentlich mit ursächlich sein. So bleibt nur das Hoffen auf Besserung im nächsten Jahr.

Für ihr großes Engagement und die aufopferungsvollen Bemühungen in dem von ihnen in Brandenburg geschaffenen Wiesenweihen-Schutzprojekt wurden Antje Dragusch und Helmut Brücher mit dem diesjährigen Naturschutzpreis des Landes geehrt. Wir gratulieren Antje Dragusch und Helmut Brücher für ihren wertvollen Einsatz zum Schutz der Wiesenweihe und wünschen weiterhin gute Erfolge.

Dr. Eberhard Schneider, 12.08.2022

Pressemitteilung: Großer Einsatz für die Wiesenweihe in Südwest-Brandenburg: Umweltminister Vogel überreicht Naturschutzpreis des Landes (PDF-Dokument)


„Mythenpapier Trophäenjagd“

Gemeinsamen Aktion mehrerer Naturschutzverbände

Die Tötung von Tieren bei der Jagdausübung ist ein leidiges Thema. Auch zahlreiche Vogelarten bleiben davon nicht verschont. Ob durch Vogelfänger mit Fangnetzen, Leimruten oder sonstigen tierquälerischen Fallen oder durch schießende Verfolger, erfahren die Vogelbestände weltweit, alljährlich und immer wieder, erhebliche Eingriffe mit Tötung der Vögel. In zahlreichen Fällen erfährt das Tier eine nicht sofort tödliche Verletzung voraus und geht mit späterem Tod oder längerem Leiden und Siechtum einher. Jagd ist also nicht etwa unbedeutend für die Vögel.

Schon seit vielen Jahren beschäftigt mich in der Auseinandersetzung mit dieser Problematik die Frage: ob denn Jagd und Jagen ein unabdingbares „Naturgesetz“ sei, dem wir schicksalhaft folgen müssen? Oder folgen wir lediglich alten Mythen, ohne uns auf die Änderung im Sinne unsere heutigen Einstellung zum Tier in seiner Daseinsberechtigung zu besinnen?

Keineswegs ist, wie es immer wieder und unermüdlich von uneinsichtigen Befürwortern der Jagd und der damit einhergehenden Tiertötung behauptet wird, die Jagd „so alt wie die Menschheit“. Am Beginn der Menschheit stand vielmehr die Ernährung aus Pflanzlichem. Die Australopithecinen waren Pflanzenesser, das weisen die als Fossilien über Jahrmillionen erhalten gebliebenen Gebisse aus. Diese frühen Vorfahren unserer eigenen Art waren hoch spezialisiert auf die Ernährung aus trockenem Pflanzenmaterial, Samen und Nüssen. Sie waren mit ihren robusten, breitkronigen Backenzähnen wahre Nussknacker!

Die zusätzliche Aufnahme von tierischem Fleisch als wesentliche Nahrungskomponente trat dann erst im Laufe der Evolution bei späteren Vorfahren heutiger Menschen auf. Freilich war die Fleischnahrung über sehr lange Zeit bedeutsam für die Entwicklung des heutigen „modernen“ Menschen. Insbesondere der hohe Energiegehalt fetten Fleisches war bedeutsam und hat wohl überhaupt die Entwicklung des relativ großen Menschenhirns mit seinem im Vergleich zu anderen Organen sehr hohen Energiebedarf ermöglicht.

In der Menschheitsgeschichte haben jene die Oberhand gewonnen, die nicht auf den Verzehr von Fleisch und Jagd gesetzt haben, sondern das Potenzial des bäuerlichen Ackerbaus und des Verzehrs von pflanzlicher Nahrung gesetzt haben. Ergänzend tragen schließlich die entwickelten Haustiere einen Beitrag zur Ernährung von Menschen. Jagd auf freilebende Tiere wurde obsolet und liefert keinen wesentlichen Beitrag zur Gesamtnahrung. Jagd steht deshalb weithin nicht in der Ernährungsfunktion. Sie leistet, keinen unerlässlichen der unverzichtbaren Beitrag zur Menschheitsernährung. Jene, die Jagd ausüben, folgen ganz anderen Motiven. Vielfach ist das die pure Lust am Töten! Rechtfertigend und zur Entschuldigung von Missetaten werden dann mancherlei Begründungen wie „Wildbestandsregulierung“ oder Erfordernisse eines „Wildmanagement“ vorgebracht.

Untauglich sind die versuchten Rechtfertigungen derjenigen, die sich die Jagd auf besonders attraktive Tierarten, ob nun Rehbock, Rothirsch, Wildschwein Braunbär, Löwe oder Elefant erkaufen. So wie das im heutigen Jagdtourismus ermöglicht, angeboten und gekauft wird. Ziel sind da die begehrten Jagdtrophäen in Form von Geweihen, Hörnern, Stoßzähnen, Schädel und Felle der zur Tötung erkauften Tiere. Das alles ist nicht neu. Aber für manche der dafür begehrten Tierarten ist längst die Grenze überschritten, ab welcher das Treiben der Tiertöter den Fortbestand der Arten bedroht. Es geht bei weitem nicht allein um Fragen des Tierschutzes oder schon gar nicht um die eines Nahrungserwerbs.

Noch immer finden auch Vogeljagden statt, bei denen es nicht um Trophäen geht, sondern In denen die schiere Zahl der abgeschossenen Tiere den Inhalt solchen unsäglichen Handelns ausmachen. Dass dafür zunächst die Beutevögel wie Fasane, Rebhühner, Rot-, Stein- und Chukarhühner, Wachteln, Schneehühner oder Stockenten zu vielen Millionen in Zuchtanstalten produziert und dann dem Kunden abschussgerecht vorgeführt werden, hat zweifelsfrei nichts mit Menschenernährung oder anderen vorgeblichen Erfordernissen gemein. Schier unfassbar ist, dass im Zusammenhang mit den Angeboten auf „trophäentragende“ Säugetiere auch als „ entspannende Begleitveranstaltung“ die Jagd auf Vögel verkauft wird. Trophäenlose Vögel sozusagen als „Beifang“ bei der Jagd auf kapitale Trophäenträger Auch da wird der Artenschutz gröblichst missachtet.

Die Abstellung der Missstände, die insbesondere der Jagdtourismus beinhaltet, ist längst überfällig. Eigens dafür eingerichtete „Jagdmessen“ mit Angeboten zu Tiertötungen entbehren jeder inhaltlichen Rechtfertigung.

Gegen die Wurzel des Übels, die Trophäenjagd, protestieren wir gemeinsam als dem Tier- und Artenschutz verpflichtete Verbände.

28. Mai 2022, Dr. Eberhard Schneider

Pressemitteilung „Mythenpapier“ (PDF-Dokument)
Fakten zur Trophäenjagd – Mythen der Trophäenjäger*innen enttarnt (PDF-Dokument)


Hilfe für die Wiesenweihe

Helfer gesucht!

Wie die meisten der in der offenen Feldlandschaft lebenden Vögel ist auch die am Boden brütende Wiesenweihe Circus pygargus ein Opfer der industrialisierten Agrarwirtschaft. Sie ist mit ca. 48 cm Körpergröße und 120 cm Flügelspannweite die kleinste unter den bei uns vorkommenden vier Arten dieser zu den Habichtsartigen gezählten Vogelgattung. Anders als die ähnlich aussehende, etwas größere und mehr von feuchten Habitaten abhängige, Kornweihe Circus pygargus kann sie im trockenen Agrarland bestehen. Infolge der Felderbewirtschaftung kommt es aber häufig zu Verlusten. Ganz besonders betroffen sind da die in Getreide- oder Grünlandflächen am Boden errichteten Nester, Gelege und Jungvögel. Die Ergebnisse der in den letzten Jahren in verschiedenen Gebieten von Vogelschützern durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung der Gelege und Küken weisen aus, dass zumindest lokal und regional ein guter Schutz und Hilfe möglich sind und nicht nur das örtliche Aussterben der Art abgewendet werden kann, sondern dass sogar Bestandszunahmen herbeigeführt werden können.

Aufbau eines Schutzgatters, © Helmut Brücher

Auch im Bereich des brandenburgischen Fläming bis hin nach Sachsen-Anhalt wird seit geraumer Zeit ein solches Wiesenweihen-Schutzprojekt durchgeführt, siehe www.wiesenweihen-brandenburg.de. Aber die aufwändigen und zeitraubenden Schutzmaßnahmen bedürfen dringend der Hilfe. Da haben wir uns nicht verschlossen, und lassen mit uns eigens dafür zugehenden Spenden dem Projekt eine dringend benötigte Unterstützung zukommen.

Besonders benötigt werden auch freiwillige Helfer, die vor allem bei den unerlässlichen Inspektionen, Beobachtungen und Tätigkeiten im weitläufigen Gelände ehrenamtlich mitwirken. Nötig sind gute Beobachtungsgabe, Geländetauglichkeit und Mobilität - möglichst mit dem Fahrrad! Ernsthaft an einer Projektmitarbeit Interessierte können sich direkt wenden an den verantwortlichen Kollegen:

Helmut Brücher
Hauptstr. 11
14913 Rohrbeck
Fon priv.: +49 (0) 3372-4424876
Fax: +49 (0) 3372-4424875
Mobile : +49 (0) 172-3140992
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.wiesenweihen-brandenburg.de

Dr. Eberhard Schneider, 02.05.22


Kurs Klimakatastrophe

Der Weltklimarat warnt vor verheerenden, irreversiblen Folgen unseres Krieges gegen die Natur und das Klima

Jürgen Talligs wichtige Überlegungen wollen wir weiterempfehlen.

Dr. Eberhard Schneider, 22.04.22

Jürgen Tallig: „Kurs Klimakatastrophe“ aus DER RABE RALF, April/Mai 2022 (PDF-Dokument)


Windkraftanlagen kontra Fledermäuse

Bundesverband für Fledermauskunde Deutschland übt qualifizierte Kritik an der Energiepolitik

Großer Abendsegler – die Fledermausart, die als Lang­strecken­wanderer neben der Rauhaut­fledermaus besonders hohe Verluste erfahrt und von der Windkraft stark betroffen ist.

Das am 04.04.2022 von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke und dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck vorgestellte Eckpunktepapier beschreibt die strategische Konzeption des BMUV und BMWK zum beschleunigten Ausbau der Windkraft im Onshore Bereich. Der Zusammenschluss bundesweiter Akteur:innen in Fledermauskunde und Fledermausschutz, aus Wissenschaft und Fachausschüssen zeigt sich überrascht, dass die Artengruppe Fledermäuse im Papier nur am Rande erwähnt wird, obschon Fledermäuse massiv vom Windenergieausbau betroffen sind und die Regelungen im Papier diese Artengruppe auch direkt beeinflussen. Sie tragen die Sorge, dass die Artengruppe der Fledermäuse künftig nicht gebührend berücksichtigt wird und nehmen wie folgt zu den Ausführungen Stellung.

„Positionspapier naturverträglicher Ausbau der Windenergienutzung“ (PDF-Dokument)


Ein Kommentar: Die unheilvolle Büchse der Pandora

„Naturschutzflächen sind nur Reserveflächen für besonderen Bedarf“

Brüssel, 23.03.2022: Entscheidung der EU-Kommission zum Anbau von Feldfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen.

Es war ja nicht anders zu erwarten! Der von einem machtbesessenen, gewalttätigen Monster und seinen, ebenso monströsen, rücksichtslos mordenden Schergen und Vasallen betriebene Krieg gegen die ukrainische Bevölkerung bringt nicht nur akutes Leid und Zerstörung über die Ukraine. Mit massiven Konsequenzen und Verwerfungen aus den kriegerischen Verbrechen wird Europa und die gesamte Welt überzogen. Unter diesem Eindruck hat wohl die, auf mich eher beschämend hilflos und feige tatenlos wirkende, EU-Kommission den Naturschutz kurzsichtig auf dem altbekannten Altar der Wirtschaftsinteressen geopfert, die Ziele des Europäischen „Green Deals“ sind hinfällig geworden.

Mit der, ohne wahre Not getroffenen, Entscheidung, auf den bisher aus der intensiven Bewirtschaftung genommenen und vorrangig den ökologischen Erfordernissen vorbehaltenen Flächen wieder eine agrarindustrielle Nutzung zuzulassen, hat die Kommission eine mehrfache „Rolle rückwärts“ hingelegt. Alle bisherigen Naturschutzziele und die neu erfundene Gemeinsam Agrarpolitik werden damit Makulatur. Einen willkommenen Anlass für diese rückgratlose Haltung , die bestenfalls populistisch die Sorge um die Ernährung der EU-Bevölkerung vortäuscht, bieten die kriegerischen Ereignisse um die „Kornkammer Europas“, in deren Folge sicher ein Rückgang der dortigen Weizenernte und Rückgang der Exporte unabwendbar sein wird.

Demgegenüber haben aber bis vor wenigen Tagen sogar die EU-Verlautbarungen ausdrücklich betont, dass die EU-weite Getreideerzeugung die Versorgung aller EU-Bürger gewährleistet, dass man in der Weizenerzeugung autark ist. Die Ernährungssicherheit für die Bürger der EU ist jedenfalls gegeben. So erscheint mir die, für den Natur- und Artenschutz verheerende, fatale Entscheidung als ein einziger Kniefall vor den Agrarinteressen. Ohnehin hatte man in der Kommission sich ja längst nicht aus der seit jeher bestehenden, unseligen Umklammerung der Interessen der Agrarindustrie und ihr verbundener Lebensmittelindustrie gelöst. Aber nun hat das Imperium der Lobby zugeschlagen, unter schamlosem Missbrauch der Situation und unter Missachtung des Leids und der Not der ukrainischen Bevölkerung. Die bei der Agrarlobby ungeliebten – eher wohl erhassten – Naturschutzflächen mit ökologischem Vorrang werden kassiert. Der dramatisch Verlust an Biodiversität, die Verdrängung von Pflanzen- und Tierarten erfahren einen neuen verheerenden Schub. Das wird noch unterstützt und verstärkt durch die Verschiebung des EU-Gesetzesvorhabens zur Verringerung des Pestizideinsatzes und die mit der „farm to fork Strategie“ einhergehende Renaturierung von Habitaten, die „ökologisch“ ausgerichtete „nachhaltige“ Bewirtschaftung wird hinfällig. Das Ganze wird schließlich zu einer neuen Runde in der Industrialisierung der in der EU-heimischen Landbewirtschaftung führen. Das „Höfesterben“ wird beschleunigt werden, kleine, wirklich „ökologisch“ arbeitende Betriebe werden dem neuen EU-geförderten unbarmherzig ruinösen Konkurrenzkampf zum Opfer fallen. Die jetzt einmal mehr so erfolgreiche Lobby der Agrar-und Lebensmittelindustrie wird jubeln!

Richtig ist natürlich, dass die zu erwartenden kriegsbedingten Einbußen in der Weizenernte der Ukraine zur Verringerung der Exporte in wirklich bedürftige Länder führen wird. Das sind insbesondere afrikanische Staaten, die man schon seit Jahren in die Abhängigkeit solcher Importe mit landesuntypischem Getreide gebracht hat. Statt die dortige Landwirtschaft mit Erzeugung heimischer gebietstypischer Produkte zu fördern.

Genau da sehe ich die Ziele der EU-Agrarlobby: Nämlich, unter skrupelloser Ausnutzung der geschwächten Marktposition der Ukraine, einen Teil der Importe der Drittländer zu vereinnahmen und das aus der Inanspruchnahme der EU-Naturschutzflächen, mit nachfolgender Ausweitung intensivster Agrarmethoden, zu erwartende zusätzliche Getreide künftig nach dorthin zu exportieren. Um selbst die Gewinne abzuschöpfen und der, irgendwann ja wieder exportfähig werdenden, Ukraine den bisherigen Markt abzujagen. Infamer kann man die, im ersten Schreck über den kriegerischen Überfall, der Ukraine versprochenen Hilfen wohl kaum handhaben und schamlos in EU-eigenen Nutzen umzudrehen. Zum Frommen der Kriegsgewinnler! Aber zu Lasten der ökologischen Funktionsfähigkeit heimischer Lebensräume und einer Vielzahl an Arten des Offenlandes. Dabei sind potentiellen zusätzlichen Erträge auf den landwirtschaftlichen Flächen in der EU – global gesehen- eher minimal. Die weitaus größere Bedeutung liegt in anderer Verwendung unserer landwirtschaftlichen Ressourcen. Denn weniger Flächen für die Erzeugung von Tierfutter- oder fragwürdigen Agrarkraftstoffen erbringen einen deutlich größeren Beitrag für die Sicherung unserer Ernährung.

„Business as usual“! - Alles beim Alten, und ich erinnere mich da an die Worte eines seinerzeitigen Beamten der hessischen Naturschutzverwaltung, dass Naturschutzflächen nur Reserveflächen für besonderen Bedarf seien. Dieser Geist wabert weiter, und so hat man rücksichtslos die „Büchse der Pandora“ wieder geöffnet, die neues Unheil für die Artenvielfalt der Feldlandschaften bringt.

Dr. Eberhard Schneider, 25.03.22


Neu erschienen im Aula -Verlag:

Kruckenberg/Kölzsch/Mooij/Bergmann

Das große Buch der Gänse

Von sozialen Wesen und rastlosen Wanderern
256 S., 219 farb. Abb., 33 Karten, geb.,16,5 x 23 cm
ISBN 978-3-89104-841-2
Best.-Nr.: 315-01220   Preis: 29,95 €

Gänse sind Boten am Himmel – im Frühling wie im Herbst kündigen ihre Rufe und Keilformationen den Wechsel der Jahreszeit an. Was aber macht die Gans zu so einem wundervollen Geschöpf? Ist es ihr soziales Wesen? Ihre Bereitschaft, gefährliche und kräftezehrende Wanderungen über Tausende von Kilometern auf sich zu nehmen? Ihre Anpassungsfähigkeit an den Lebensraum und den Menschen?

Die Autoren antworten auf diese Fragen mit verständlichen Texten, illustriert mit brillanten Fotos. Sie stellen von Blässgans über Graugans bis zur Ringelgans und Weißwangengans alle in Europa lebenden Gänsearten einschließlich der Hausgänse vor und informieren dabei auch über die Geschichte der Gänseforschung. Mit QR-Codes werden die Gänsestimmen hörbar und ihre Zugwege sichtbar gemacht. Das Buch eröffnet spannende Einblicke in das Leben und Verhalten dieser beeindruckenden Vögel und vermittelt zugleich das für ihren Schutz benötigte Wissen.

Kapitel u.a. zur Vom Zauber der Wildgänse, Geschichte der Gänseforschung, Kolguev - Insel der Gänse, Fang und Markierung, Populationsentwicklung früher und heute, Gänse und Klimawandel, Störungen, Jagd, Landwirtschaft, Schutz der Zwerggans, Wiederkehr der Graugans, Auch Gänse können krank werden u.v.m.

Dr. Eberhard Schneider, 21.03.2022


Klimawandel

Wie tiefgreifend die fortschreitende Erwärmung des Erdklimas wirkt, lässt sich auch an bereits erkannten Phänomenen aus der Vogelwelt erkennen. Vögel sind schon längst Indikatoren für den Funktionszustand des globalen Systems. Änderungen im Geschehen des Vogelzuges sind für zahlreiche Arten belegt. Nicht allein mit Blick auf die Wahl neuer Überwinterungsgebiete oder gar Erschließung neuer Areale auch als Brutgebiete. Da werden sich für die Zukunft erhebliche Anforderungen an die Vögel ergeben, denen sie in ihrem Anpassungsvermögen nachkommen müssen, oder aber erliegen werden! Dass Vögel sich anpassen, zeigen die jüngst veröffentlichten Ergebnisse US-amerikanischer Forscher. Deren Auswertung von langjährig an 77 Vogelarten eines noch intakten Gebiets im Amazonas-Regenwaldes gesammelten Messdaten ergab nicht nur eine Abnahme der Individuenzahlen; auch die Tiere selbst haben sich verändert. Anscheinend in Anpassung an die fortschreitende Erwärmung und insbesondere Trockenheit ergab sich eine Abnahme in der Körpermasse der Vögel um durchschnittlich 2% pro Jahr. Zugleich kam es aber zu Veränderungen in der Flügelgröße. Die Flügel wurden länger. Dadurch ist die Flügelbelastung reduziert und der Flug des Vogels wird energieeffizienter – um mehr fliegen zu können. Das zeigt uns, wie sehr sich die klimatischen Veränderungen sogar binnen weniger Jahrzehnte auf Organismen auswirken. Sehr bemerkenswerte, kritisch-richtungsweisende Gedanken zum bisherigen falschen Umgang mit dem uns allen drohenden Klimakollaps hat Jürgen TALLIG unlängst veröffentlicht in der Liga Libell 181, 17 -21. Mit seiner freundlichen Genehmigung können wir hier den Beitrag vollständig wiedergeben und zum Download empfehlen.

Kurs Klimakatastrophe, Jürgen Tallig (PDF-Dokument)

Dr. Eberhard Schneider, 12.11.21


Orange Day-Einsatz im elsässischen Lohr

Nachdem wir unlängst in der fast mörderischen en Konkurrenz um Grundstücke einmal mehr erfolgreich waren und ein mit einst angepflanzten Hybridpappeln bestocktes Waldrundstück im Elsass, nicht weit von Lützelstein (Le Petite Pierre), erworben haben, hat Frank Pluschke sich einmal mehr in der Habitatgestaltung eingesetzt. Gemeinsam mit 11 Helfern, von denen zwei sogar vom entfernten Odenwald aus angereist waren, hat er beim schon traditionellen „Orange day“ einen neuen Einsatz zur Lebensraumgestaltung durchgeführt. Dabei ging es darum, in der ökologisch und naturschutzfachlich wenig bedeutsamen Pappelplantage die nötige Waldumwandlung einzuleiten.

Zwar ist unser Ziel, auf allen bewaldeten Flächen im Eigentum des Vogelschutz-Komitees den „Prozessschutz“ zu realisieren. Wir überlassen, unter konsequentem Verzicht auf forstwirtschaftliche Maßnahmen und Eingriffe, die jeweilige Waldgesellschaft ganz ihrer natürlichen Entwicklung. Hier hatten wir uns aber zu einem die Waldentwicklung fördernden Eingreifen entschlossen, um dennötigen Umbau des Waldes herbeizuführen. Wir hatten uns für ein behutsames Vorgehen, ganz ohne etwa den Einsatz größerer forstlicher Maschinen, entschieden, um die Pflege- und Entwicklungsmaßnahme möglichst naturnah zu gestalten. Wie im natürlichen Prozess sollen die wenig wünschenswerten Pappelhybride Zug um Zug der Entwicklung einer standortheimischen zukunftsfähigen, Waldgesellschaft Platz machen.

Dazu wurden einzelne „Lichtlöcher“ in dem dichten Pappelbestand geschaffen, damit sich dort zügig am Boden eine Krautschicht entfalten kann und erste Baumkeimlinge heimischer Bäume und Sträucher aufwachsen, deren Samen vom Wind herbeigeweht oder von Tieren, u. a. Eichelhäher und anderen Vögeln, herangetragen wurden. Wesentlich kommt es uns darauf an, auch die Pappeln selbst möglichst lange zu erhalten und damit den in ihnen gespeicherten Kohlenstoff, der dann im Zuge der späteren allmählichen Verrottung und Zersetzung des Totholzes als CO2 frei wird.

Es wurde nicht der gesamte Bestand gefällt, es wurde wie bei einer Durchforstung lediglich ein Teil des Baumbestandes so behandelt, dass dort ein natürlicher Bewuchs sich alsbald entwickeln kann. Dazu wurden zahlreiche der Pappeln in der Rinde geringelt. So wird zwar deren Wachstum beendet; sie verbleiben aber, nachfolgend ohne Laubausbildung oder weiteres Wachstum, an ihrer Stelle und bieten als stehendes Totholz ein wichtiges Substrat und Habitat für Pilze, Insekten und Vögel.

Einzelne, vom Vorbesitzer dort schon früher angepflanzte Haselsträucher und Edelkastanien, die besonders zukunftsfähige Baumart, wurden natürlich belassen und lediglich freigestellt, damit sie fortan ohne die Unterdrückung durch die Hybridpappeln gut weiterwachsen können. Einzelne starkwüchsige Pappeln, die ja einen mehrjährigen Wachstumsvorsprung haben, bleiben erhalten. Sie sollen einmal starke Bäume bilden, in deren Krone mit kräftigen Ästen die waldbewohnenden Vögel vieler Arten Nistplätze finden, Spechte ihre Höhlen zimmern oder Kleiber, Baumläufer und Meisen an der Rinde mancherlei Insektennahrung picken können.

Es wird sich zeigen, ob künftiges weiteres Eingreifen dort geboten sein wird.

Vollständiger bebilderter Bericht als PDF-Dokument

Dr. Eberhard Schneider, 12.11.21


Neue Hoffnung für die Wildgänse

Zwerggänse, Foto: Dr. Kruckenberg

Unter dem Link: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/ganzjahrige-schonzeiten-fur-blass-und-saatganse-in-der-durchfuhrungsverordnung-zum-nds-jagdgesetz-rechtmassig-205020.html findet sich die nachfolgend wiedergegebene Information des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Pressestelle:

"Ganzjährige Schonzeiten für Bläss- und Saatgänse in der Durchführungsverordnung zum Nds. Jagdgesetz rechtmäßig

Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in mehreren Verfahren Normenkontrollanträge gegen die Festsetzung ganzjähriger Schonzeiten für Bläss- und Saatgänse in der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz abgelehnt (Az.: 10 KN 40/18, 10 KN 42/18, 10 KN 43/18 und 10 KN 44/18).

Das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz legte mit der angegriffenen Verordnung eine ganzjährige Schonzeit für Bläss- und Saatgänse fest, um bei der Jagdausübung eine Verwechselung der Blässgans mit der Zwerggans und der Tundrasaatgans mit der Waldsaatgans und damit Fehlabschüsse der jeweils in ihrem Bestand gefährdeten Zwerg- und Waldsaatgänse zu verhindern.

Gegen die Festsetzung der ganzjährigen Schonzeiten haben sich die Antragsteller, die Landwirte und Inhaber von Eigenjagdbezirken bzw. Jagdpächter sind, gewandt. Sie haben unter anderem geltend gemacht, dass die Festlegung ganzjähriger Schonzeiten nicht rechtmäßig sei, weil bei waidgerechter Jagdausübung Verwechselungen ausgeschlossen werden könnten, Bläss- und Saatgänse selbst in ihrem Bestand nicht gefährdet seien und diese Gänsearten erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Flächen verursachen würden.

Der Senat ist dem nicht gefolgt. Mit der Festlegung ganzjähriger Schonzeiten zum Schutz der in ihrem Bestand gefährdeten Zwerg- und Waldsaatgänse verfolge der Verordnungsgeber den legitimen Zweck, einen artenreichen Wildbestand zu erhalten. Im Bereich des Jagdrechts bestehe aufgrund der damit verbundenen übergeordneten Regelungszielen eine erhöhte Sozialbindung, so dass dem Verordnungsgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zukomme. In dessen Rahmen habe er Schonzeiten als geeignet, erforderlich und angemessen ansehen können, um Fehlabschüsse aufgrund von Verwechselungen der sich in ihrem Erscheinungsbild stark ähnelnden Gänsearten zu verhindern. Die Antragsteller würden durch die ganzjährigen Schonzeiten auch nicht unverhältnismäßig belastet. Ihnen verblieben wesentliche Teile ihres Jagdausübungsrechts und Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung durch freilebendes Wild seien in gewissem Umfang grundsätzlich hinzunehmen.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet."

Dr. Eberhard Schneider, 01.11.21


„Convention on Migratory Species (CMS)“

Aus der Konvention zum Schutz der wandernden Tierarten

Einen an sich schon längst überfälligen Bericht über die Auswirkungen der jagdlichen Verfolgung freilebender Tiere und Ihrer Entnahme für den Verzehr und Handel hat jetzt die, dem Schutz der wandernden Arten verpflichtete, CMS (= Conservation of Migratory Species of Wild Animals) der UN in Bonn vorgelegt. Diese sorgsame, sachkundige Zusammenstellung der Auswertung einschlägiger Publikationen berichtet, dass die Entnahme von Wildtieren zum menschlichen Verbrauch bedeutende Auswirkungen auf die Bestände der meisten landlebenden wandernden Säugetierarten zeitigt. Der als solcher erstmalige Bericht stellt die Situation von 105, der Convention unterfallenden, wandernden terrestrischen Säugetierarten dar. Er zeigt unter anderem auf, dass das Wildtierfleisch eine Schlüsselstellung im Geschehen einnimmt und dass hauptsächlich sowohl die legale als auch illegale Jagd antreibt. Das gilt besonders bezüglich der Huftiere und Primaten und ganz besonders in Konflikten und Hungersnöten und im Zusammenhang mit der Veränderung der Landnutzung. Das alles hat zu drastischen Bestandsverringerungen und zur Ausrottung einiger Arten landlebender wandernder Säugetiere geführt. Der Bericht stellt fest, dass 70% der bejagten terrestrischen CMS – Säugetierarten dem Wildfleisch-Konsum zufallen. Von den 105 im Bericht erfassten Arten waren 67 jagdlich verfolgt, wovon wiederum 47 Arten in den Fleischkonsum Eingang fanden. Andere Nutzungsziele waren kulturellen Inhalts, medizinische Zwecke, Konflikte wegen der Landnutzung durch Menschen und der Trophäenjagd. Die Entnahme für den heimischen Gebrauch des Fleisches ist für die meisten landlebenden CMS-Arten ein größeres Problem als der internationale Handel. Die weltweite Aufmerksamkeit hat sich zwar hauptsächlich auf den internationalen Handel konzentriert. Der Bericht stellte jedoch fest, dass CMS-Arten überwiegend für den für den Verzehr von Wildfleisch oder den Inlandshandel erfolgt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf internationale und nationale Bemühungen zum Schutz gefährdeter und gefährdeter Arten. Insgesamt wurden 34 von 99 aus der, dort als auf dem Existenzminimum befindlich bewertete Arten, der Roten Liste der IUCN direkt festgestellt. 27 wurden national und 22 international gehandelt. Im Eigenbedarf wurden 27 Arten von 99 konsumiert, Nur 10 Arten gingen in den für den nationalen Wildfleischhandel ein und lediglich zwei Arten in den internationalen Wildfleischhandel.

Der gesamte Bericht ist verzeichnet unter:
https://news.mongabay.com/2021/09/domestic-bushmeat-consumption-an-urgent-threat-to-migratory-mammals-u-n-says/
https://www.cms.int/en/news/taking-animals-domestic-wild-meat-consumption-poses-major-threat-terrestrial-species-protected

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Der Report als PDF-Dokument

Ein gleichartiger Bericht zu den wandernden Vogelarten ist angekündigt. Dem kann man sicher auch mit Spannung entgegensehen und dann auf wirksame Umsetzung in die Praxis der Schutzmaßnahmen hoffen.

29.09.2021, Dr. Eberhard Schneider


“1 in 4 hunters will stop hunting if near-total ban on lead ammunition becomes reality”

1 von 4 Jägern wird auf das Jagen verzichten, wenn ein nahezu vollständiges Verbot der Verwendung von bleihaltiger Munition bei der Jagdausübung umgesetzt wird

Eine jüngst veröffentliche, eigene, Studie der FACE (= Europäische Vereinigung für Jagd und Schutz), dem europäischen Jagd-Dachverband , dem 36 Mitgliedsorganisationen mit rund 7 Million Jägern angehören, kommt zu dem Ergebnis, dass 25% der Jäger überhaupt nicht mehr jagen wollen wenn das Verbot der Verwendung bleihaltiger Jagdmunition im Jagdbetrieb real wird. Insgesamt 30% der Jäger wollen weniger jagen, und etwa 20% der Jäger wollen ihre sonstige, über die Jagd hinausgehende, Schießtätigkeit wie etwa Sportschießen beenden. Insgesamt wollen die vom Verband befragten Jäger, von denen über 18.000 sich in der Erhebung geäußert hatten, sich weniger oft in mit Schießen verbundenen Aktivitäten ergehen.

Es ist sicher nicht das Anliegen jenes Jägerverbandes, anzukündigen, dass in seinen Reihen mehr Raum für den Tier- und Vogelschutz zu erwarten sei. Vielmehr wird das Ziel dieser einflussreichen Lobbyisten sein, auf Politiker und Industrien einzuwirken, das drohende Verbot der Bleimunition abzuwenden. Denn es ergeben sich ja ganz erhebliche Geldbeträge, die dann von den abtrünnigen Schießern nicht mehr verausgabt werden; was die Profite jener schmälert, die bisher an dem unheilvollen Blei und dem Töten der Tiere gut verdienen.

Auch wenn die 25% Jäger ihr Tun einstellen würden, sind wir in EU-Europa zwar noch weit vom Ende der jagdlichen Verfolgung freilebender Tiere entfernt. Aber es lässt hoffen, dass der Jagdverzicht immer mehr Anhänger finden wird und es schließlich zum „guten Ton“ gehören wird, keine freilebenden Vögel und andere Tiere mehr zu verfolgen. Zumindest wird aber nicht nur der Stoffeintrag des hochgiftigen Blei in die Umwelt geringer werden, sondern auch die mit der Jagdausübung unweigerlich verbundene Beeinträchtigung aller freilebenden Tiere durch die Jagdausübung wird bei geringerer Jägerzahl geringer werden.

Wenn statt der insgesamt über sieben Millionen europäischer Jäger „nur noch“ etwa fünf Millionen zur Jagd gehen, wird jedenfalls auch weniger häufig auf Vögel geschossen werden. Und das wird besonders wirksam werden in den Mittelmeerländern, Italien, Frankreich, Spanien, Malta und Griechenland und anderen, wo ja die Zugvögel die heiß begehrten Objekte der Schießer sind, die alljährlich zu den Vogelzugzeiten im Frühjahr und Herbst wahre Massaker unter den Vögeln anrichten.

So bleibt zu erwarten, dass mit der Umsetzung des, zwar im generellen Umweltschutz begründeten, Bleiverbots sich auch eine sehr günstige Auswirkung auf die Vogelwelt ergeben wird. Denn ohne Zweifel haben in den letzten Jahrzehnten mit steigenden Jägerzahlen die schädlichen Auswirkungen der unkontrollierten Jagd auf Vögel erheblich zugenommen.

Es ist ein langer Weg und Fortschritte zur Verringerung der völlig willkürlichen Jagd und des Fangens von Vögeln müssen mühsam errungen werden. Aber jeder kleine Schritt vorwärts hilft der Vogelwelt.

28.09.2021, Dr. Eberhard Schneider


Gute Hoffnung für Wachtel und Turteltaube

The Jerusalem Post, 04.08.2021

Die in Europa brütenden Wachteln und Turteltauben ziehen auf dem Weg in die afrikanischen Überwinterungsgebiete in großen Schwärmen auch über Palästina. Für diese beiden, in den offenen Landschaften Europas an sich als Brutvögel weit verbreiteten, regional aber bereits verschwundenen, Arten wird seit geraumer Zeit ein deutlicher Bestandsrückgang registriert. Als dafür wesentlich ursächlich wird die Lebensraumänderung und Verschlechterung der Lebensbedingungen infolge Intensivierung und Industriealisierung der agrarwirtschaftlichen Nutzung gesehen. Direkt bestandsmindernd wirken aber durch Menschen bedingte Eingriffe, vor allem während des Zuges. In hoher Millionenzahl werden z. B. entlag der ägyptischen Mittelmeerküste vor allem Wachteln in über viele Kilometer hin aufgestellten Netzen gefangen. Aber aber auch die im Mittelmeergebiet bisher hemmungslos ausgeführte jagdliche Tötung durch Abschuss trägt zum Rückgang der Bestände bei. Was natürlich in der anteiligen Auswirkung in den rückläufigen Beständen immner stärker zum Tragen kommt und mittlerweile zur Bestandsbedrohung führt.

Zwar gab es in jüngster Zeit erfreuliche Fortschritte in der Umsetzung des EU-weiten Verbots der Schießjagd und des Fangens der Vögel, wie z.B. auf Malta und in anderen südeuropäischen EU-Mitgliedsstaaten. Jenseits der EU-Außengrenzen bleibt es aber den jeweiligen Staaten belassen, die dringenden Verbesserungen im Vogelschutz wiksam und dauerhaft umzusetzen. Einen Beitrag dazu erbringt hoffentlich die jüngste Entscheidung der in Israel für den Schutz der Umwelt zuständigen Ministerin Tamara Zandberg. Sie hat angekündigt, dass in Umsetzung der Forderung der UN-Konvention über den Schutz der wandernden Tierarten (CMS) ab dem 11. August 2021 in Israel die Wacheln und Turteltauben nicht mehr bejagt werden dürfen.

Das Verbot der Jagd auf Turteltauben, deren dortiger Bestandsrückgang seit ca. 30 Jahren mit mindestens 30% ermittelt wurde, bei zunehmender Tendenz, gilt für zunächst drei Jahre. Für die Wachteljagd gilt das Jagdverbot generell.

Einzig das in Israel nahe an der Ausrottung stehende Chukarhuhn erfuhr bisher solchen Schutz vor Bejagung. Ob nun die etwa 2.000 Inhaber einer isrealischen Jagdlizenz, denen bisher in der jeweils viermonatigen Jagdsaison mehrere hunderttausend dieser Vögel zum Opfer fielen, das Verbot einhalten werden, bleibt abzuwarten.

Jedenfalls, so berichtet die u. a. für die Beendigung der „Vergnügungsjagd“ eintretende Gesellschaft für Naturschutz in Israel, SPNI, werden trotz Jagdverbots von vielen anderen gefährdeten Tierarten, wie die Israelische Gazelle oder Stachelschwein, jährlich mehrere hundert Exemplare von lizensierten Jägern illegal getötet. Wilderer lassen sich ohnehin kaum durch Androhung selbst harter Konsequenzen von der Verfolgung bedrohter Tiere abhalten.

Aber das isrealische Verbot der Jagd auf Turteltauben und Wachteln kann ein erster Schritt sein, der hoffentlich alsbald auch in anderen Nicht-EU-Staaten Platz greift.

06.08.2021, Dr. Eberhard Schneider