Urteil im Prozess gegen Vogelzüchter (22.03.2012)

Zwei Jahre Haft auf Bewährung, dazu 250 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Kosten des Verfahrens, das ist das Urteil gegen die Vogelhändler vor dem Landgericht Münster.

Münster, 22.03.2012: Das Urteil sei „hart an der Grenze zu einer Gefängnisstrafe“ äußerte der Richter im Verfahren gegen die beiden Wildvogelhalter und -händler aus Metelen nach der Urteilsverkündigung. Zwei Jahre Haft auf Bewährung, dazu 250 Stunden gemeinnützige Arbeitsleistung und die Kosten des Verfahrens sind zu tragen. – Leztere dürften nach Information des Vogelschutz-Komitee auf Grund der entstandenen Gutachterkosten wohl einen sechsstelligen Betrag erreichen!

Allein die umfassenden Geständnisse der beiden Angeklagten hat sie vor einer noch höheren Strafe bewahrt, die der Richter mit den gut organisierten kriminellen Handlungen in „mafiösen Strukturen“ begründete.

Unser Kommentar:

In diesem Fall ist wohl erstmalig ein deutsches Gericht so tief, umfassend und gründlich in die Machenschaften und illegalen Geschäfte der ganzen Szene des durch Rechtsverstöße geprägten Wildvogelhandels eingedrungen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil ein Zeichen setzt und ein abschreckendes Beispiel geben wird.

Rosemarie Noeske, Vizepräsidentin des VsK, die jahrelang recherchiert hat, möchte ihren Dank aussprechen an alle, die auf Grund unserer seinerzeitigen Anzeige *) den Stein ins Rollen gebracht und dieses Urteil bewirkt haben. Das gilt insbesondere für den involvierten Vertreter  der Umweltstabsstelle Düsseldorf und einen zweifelsfrei mutigen Staatsanwalt. Ohne die akribische Arbeit des LKA NRW hätte dieser Prozess vielleicht nie stattgefunden oder nicht zu einem solchen Ergebnis geführt.

Demgegenüber sind die Unaufmerksamkeit und erschreckende Gleichgültigkeit der zuständigen Behörde, die auf die zahlreichen telefonischen und schriftlichen Eingaben und Anfragen des VsK kaum oder sehr unzureichend reagierten, zu rügen. Konnten sich die Täter vor ihr sicher fühlen?

*): Dass „nirgends so viel gelogen wird wie vor Gericht und auf dem Friedhof“ ist eine geläufige Erkenntnis – sie müsste aber ergänzt werden „   … und bei deutschen Naturschutzverbänden“. Denn es traten heute gleich wieder „Trittbrettfahrer“ mit Pressemeldungen in Erscheinung, die nun die Anzeigenerstattung für sich reklamieren.

Dr. Eberhard Schneider