Zitat:

"Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

nach dem Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigen sich die Jäger als schlechte Verlierer, indem sie die Folgen der Entscheidung herunterspielen.

Nun hat aber das Verwaltungsgericht Aachen in einem fortgeführten Verfahren, das wegen Straßburg ausgesetzt worden war, der Jagdbehörde anheim gestellt, die dortige Klägerin klaglos zu stellen, d.h. die Jagdbehörde soll die Klägerin durch einen enstprechenden Verwaltungsakt von der Jagdpflicht befreien.

Die Verwaltungsgerichte scheinen demnach gewillt zu sein, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne Wenn und Aber umzusetzen.

Es geht somit in großen Schritten voran....

Übrigens: Im neuen SPIEGEL Nr. 27 vom 2.07.2012 ist ein Interview abgedruckt mit dem renommierten Zoologen und Evolutionsbiologen Prof. Dr. Josef H. Reichholf über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach dem deutsche Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Land nicht mehr dulden müssen. (DER SPIEGEL Nr. 27 vom 2.07.2012, S. 103)
Auf die SPIEGEL-Frage, was passieren würde, wenn viele Grundbesitzer die Jagd bei sich verböten und ob die Wildschäden zunehmen würden, antwortet Prof. Reichholf: "Nicht unbedingt, eher gingen sie sogar zurück, denn durch Hegemaßnahmen wie Winterfütterung halten die Jäger die für den Abschuss attraktiven Wildbestände künstlich hoch. Während wenige Arten gepäppelt werden, wird das Raubwild viel zu stark dezimiert... "
Die Tierbestände würden auf ein natürliches Maß zurückgehen und seltenere Arten wie der Feldhase würden profitieren.
Und: "Das Wild würde in jagdfreien Zonen weniger scheu werden. Die Menschen könnten wieder aus der Nähe unsere heimische Tierwelt bestaunen."

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