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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen illegale Vogelhändler
vom 15.04.2010 | DDP
Münster/Metelen (ddp-nrw). Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen zwei illegale Vogelhändler aus Metelen (Kreis Steinfurt) erhoben. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2002 und 2007 gewohnheits- und gewerbsmäßig in mindestens 242 Fällen artengeschützte und vom Aussterben bedrohte Vögel auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft zu haben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Damit verstießen die beiden Angeschuldigten gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Im Rahmen der Ermittlungen waren im August 2007 Häuser und Grundstücke von fünf verdächtigen Vogelhaltern in Metelen durchsucht wurden. Bei den zwei Angeschuldigten wurden mehr als 200 artengeschützte Watvögel und eine nicht zu beziffernde Anzahl seltener Vogeleier gefunden. Da die Beschuldigten die legale Herkunft nicht belegen konnten, wurden verschiedenen Vögeln Blutproben entnommen, um über eine DNA die Herkunft und Abstammung bestimmen zu können.
Bei den weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes wurde festgestellt, dass bestimmte Vögel auf dem Schwarzmarkt europaweit Verkaufspreise von bis zu 1000 Euro erzielten. Gefälschte Zuchtlisten sollten den Anschein der ordnungsgemäßen Aufzucht der Vögel erwecken. Vogelfänger reisten seit Jahren regelmäßig zur Brutzeit in die entlegensten Gebiete Europas, um die sehr seltenen Vogelarten zu fangen und die Nester zu räubern. Durch ein Gutachten wurde nachgewiesen, dass der Großteil der vom Aussterben bedrohten Vögel illegal aus der Natur entnommen wurde und nicht, wie von den Beschuldigten behauptet, aus legalen Nachzuchten stammte.
Die beiden Vogelhändler müssen sich nun vor dem Landgericht Münster verantworten. Einige Käufer der seltenen Vögel wurden bereits zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt.
(ddp)
Quelle
Mutmaßlich illegaler Vogelhandel vor Gericht (30.12.2011)
Langjährige Recherchen des VsK zeitigen großen Erfolg
Die Aufdeckung von Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen und des illegalen Handels mit Wildvögeln bilden einen maßgeblichen, meist ganz unauffällig betriebenen, Bestandteil der Tätigkeit des Vogelschutz-Komitee. Eine für den Artenschutz wichtige Tätigkeit, die aber oftmals an juristischen Hürden und Schachzügen oder vielfach auch mangelndem Einsatz zuständiger Institutionen und Amtspersonen auf nicht zu bewältigende Hindernisse stößt.
Ein Fall, zu dessen gerichtlicher Aufklärung und Aburteilung des Täters das VsK beigetragen hat, fand im südthüringischen Sonnenberg seinen vorläufigen Abschluss mit einer angemessenen Bestrafung.
- in Südthüringen.de vom 21.12.2011: Die kriminelle Energie des "Waldkauz65"
Noch weitaus schwerwiegender, wenn sich das im Zuge des Prozesses so bestätigt, sind aber die artenschutzrechtlichen Verstöße, die ab Anfang Januar 2012 beim Landgericht Münster (Westfalen) verhandelt werden.
- Münstersche Zeitung vom 15.11.2011: Prozess gegen illegale Vogelhändler aus Metelen
- Westfälische Nachrichten vom 01.12.2011: Richter lehnen Befangenheitsantrag ab
- Emsdettener Volkszeitung vom 02.12.2011: Metelener wegen Nesträuberei vor Gericht
- Münstersche Zeitung vom 21.12.2011: Ein Vogelfreund macht solche Bilder nicht
- nw-news.de vom 01.01.2012: Eierdiebe stehen in Münster vor Gericht
Bereits im Herbst 2006 erstattete das Vogelschutz-Komitee Anzeige wegen illegalen Vogelhandels gegen die angeblichen Züchter B. und T. aus Metelen, NRW. Die beiden nun angeklagten Vogelhalter standen beim VsK schon lange im Verdacht, unrechtmäßig aus der Natur entnommene Vögel als Individuen aus eigener Nachzucht anzubieten und in großem Umfange zu verkaufen. Darunter auch seltene Arten wie Brachvogel, Wiedehopf, Kampfläufer diverse Regenpfeifer usw., die auch schwer in Gefangenschaft „artgerecht“ zu halten oder gar zu züchten sind.
Endlich, im Sommer 2007, fanden auf Grund der Anzeige und des immer wieder erfolgenden Nachhakens des VsK-Anwalts umfangreiche Durchsuchungen auf dem Gelände der Beschuldigten statt. Beschlagnahmt und von dort mitgenommen wurden schließlich über 200 lebende Vögel, allesamt Exemplare zahlreicher geschützter Arten.
Von jedem einzelnen Vogel wurden Proben genommen und charakteristische Merkmale zur Eltern-Kind-Beziehung bestimmt. Ergebnis: In keinem einzigen Fall war einem Vogel aus einer angeblichen Nachzucht ein Elterntier zu zuordnen. Anderer Zuchtursprung wurde auch nicht nachgewiesen. Die angeblich gezüchteten Vögel wurden somit vermutlich allesamt verbotswidrig aus freier Wildbahn entnommen.
Das VsK hatte bei den zuständigen Behörden darum gebeten die beschlagnahmten Vögel nicht an diverse Vogelhalter abzugeben und auf Gefangenschaftshaltungen zu verteilen, um den Tieren ein unwertes Dasein hinter Drahtgittern zu ersparen.
Denn: Ein Käfig ist kein Lebensraum! Vielmehr waren nach Möglichkeit alle gesunden und intakten Vögel in Freiheit zu verbringen. Die Tiere wurden alle beringt. Viele wurden dann auch später an Hand der Ringnummer erkannt; ein Seeregenpfeifer fand sogar den Weg zur Irischen Küste. Einige Spornkiebitze, eine nur im Süden Europas heimische Art, wurden im Herbst 2007 im Rahmen der dort laufenden Einsätze des VsK gegen die Vogelwilderei mit nach Zypern genommen und dort an einem kleinen See freigelassen, wo sie alle sogleich Kontakt zu den dort anwesenden Artgenossen aufnahmen.
Es fanden im Laufe der vergangenen Jahre umfangreiche Ermittlungen durch das Landeskriminalamt NRW statt. Die Ermittlungen selbst zogen sich über mehr als 2 Jahre hin, was belegt, wie schwierig es ist, kriminelle Machenschaften im illegalen mafiösen Handel mit artgeschützten Lebewesen zu ermitteln und gerichtsfest nachzuweisen. Das zeigt auch der Prozessumfang, der vorab anberaumt ist.
Nun hat vor der großen Kammer beim Landgericht Münster der Prozess gegen die beiden Tierhalter begonnen. Das Gericht hat 13 Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist im März 2012 zu rechnen.
Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.
R. Noeske/Dr. E. Schneider
Prozessbeginn in Münster gegen Vogelhändler (03.01.2012)
Zum Auftakt des Prozesses gegen die beiden vom VsK zur Anklage gebrachten Vogelhalter berichtet die Neue Westfälische Zeitung:
Eierdiebe stehen in Münster vor Gericht
Zwei Männer sollen jahrelang durch ganz Europa gefahren sein, um Nester seltener Vögel auszurauben
VON HUBERTUS GÄRTNER
Für gewöhnlich werden vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Münster schwere Wirtschaftsverbrechen verhandelt. Es geht dann häufig um Täter, die mit Millionensummen hantiert und dabei Untreue und Betrug begangen haben. Mit den Regenpfeiferartigen, auch Limikolen oder Watvögel genannt, hatten es die Richter hier jedenfalls bislang noch nie zu tun. Das ist für sie ein Novum.
Auf der Anklagebank sitzen zwei untersetzte, finster dreinblickende Männer aus Metelen. Sie schweigen. Die Staatsanwaltschaft wirft Robert B. (63) und Hermann T. (59) zahlreiche Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor. Ihnen drohen längere Haftstrafen. Die beiden mutmaßlichen Täter sollen in der Zeit von 2002 bis 2007 durch ganz Europa gefahren sein, um an entlegenen Orten die Nester seltener und vom Aussterben bedrohter Vogelarten zu plündern. Laut Anklage wurden Eier und Jungvögel anschließend in mit Inkubatoren ausgerüsteten Campingwagen nach Metelen im Kreis Steinfurt transportiert. Von dort wurden die seltenen Vögel dann für teures Geld an Limikolen-Liebhaber in der ganzen Welt verkauft, die sie in Gefangenschaft hielten.
Die Ermittlungen waren im Jahr 2007 ins Rollen gekommen, nachdem an der norwegisch-finnischen Grenze ein Fahrzeug mit zahlreichen Eiern und frischgeschlüpften Watvögeln von der Polizei entdeckt worden war. Die Spur führte nach Metelen im Münsterland. Staatsanwälte und Mitarbeiter des Düsseldorfer Landeskriminalamtes durchsuchten im August 2007 die Grundstücke der beiden Angeklagten.
Was sie bei der Razzia entdeckten, verschlug ihnen die Sprache. Robert B. und Hermann T. hielten etwa 270 geschützte Vögel in ihren Volieren. Vom Odinshühnchen über die Zwergseeschwalbe bis zum Sandregenpfeifer wurden insgesamt 46 verschiedene Arten angetroffen. Manche lagen auch als Kadaver in der Tiefkühltruhe, von anderen Arten fand man lediglich zahlreiche Eier.
Um die Einlassung der Angeklagten, es habe sich um "legale Nachzuchten" gehandelt, eines Tages vor Gericht widerlegen zu können, wurden den Vögeln DNA-Proben entnommen, mit denen man ihre Herkunft und Abstammung bestimmen kann.
"Wir haben in Metelen jede Menge Jungvögel, aber nur wenige Altvögel gefunden", sagte nun der Diplombiologe Peter Barthel (56) als Sachverständiger vor Gericht. Dieses Faktum sei sehr auffällig. Barthel ist ein weltweit anerkannter Ornithologe, und die Limikolen sind sein Spezialgebiet. "Es gibt ungefähr 10.000 Vogelarten auf der Welt", sagt Barthel, aber die Regenpfeiferartigen hätten es ihm ganz besonders angetan. Sie sind eine vielgestaltige Gruppe - Regenpfeifer, Schnepfen, Möwen und Kiebitze zählen beispielsweise dazu.
Die meisten Limikolen seien Zugvögel und "großartige Langstreckenflieger", sagte Barthel. Der Zwergstrandläufer beispielsweise ist nur so groß wie ein Spatz, aber er lebt praktisch in der Luft und legt jedes Jahr zehntausende von Kilometern zurück. Aus Sicht von Barthel grenzt es an Tierquälerei, solche Vögel in einer Voliere zu halten. "Der Zug ist bei ihnen genetisch programmiert", sagte er. Gefangene Zugvögel versuchen wieder und wieder zu starten - und landen jedesmal vor einem Gitter. "Abgebrochene Flügelspitzen und blutige Schnäbel" seien oft die Folge. Auch gebe es weltweit Menschen, die die Eier seltener Vögel sammeln, berichtete Barthel. "Je seltener das Ei ist, je mehr muss man dafür bezahlen", sagte er. Voraussichtlich im April nächsten Jahres will das Landgericht Münster sein Urteil fällen.
Quelle: Neue Westfälische Zeitung
Neues vom Vogelzüchter-Prozess (09.02.2012)
Prozess gegen Hobby-Vogelzüchter fortgesetzt - „Iltis raubte Elternvögel“
(Westfälische Nachrichten - Mi., 08.02.2012)
Metelen/Münster - War die Vogelaufzucht legal oder nicht? Das ist weiterhin die zentrale Frage im Prozess gegen die beiden Hobbyzüchter aus Metelen, die sich wegen mutmaßlicher Plünderung von Nestern streng geschützter Vogelarten zu verantworten haben.
Von Hans-Erwin Ewald
Erhebliche Zweifel hatte das Gericht an der Darstellung der Angeklagten über die Herkunft der Tiere. Neben den Vogelarten der Gattung Schnepfen, Flussuferläufer und dem Odinshühnchen ging es im konkreten Fall um den Sandregenpfeifer: Bei der Durchsuchung der Volieren hatten Experten des Landeskriminalamtes elf Jungtiere und ein Elternpaar vorgefunden. Bei Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Vögel nicht verwandt waren. Ein Gutachter hatte deshalb geschlussfolgert, dass die Jungtiere aus Wildgelegen stammen und somit der Natur entnommen worden seien. Damit konfrontiert, kam ein Angeklagter mit der für ihn „einzig logischen Erklärung“, dass wohl ein Iltis die wahren Eltern der Jungtiere gerissen haben könnte.
„Ihre Einlassung gibt soviel Anlass zur Nachfrage. Weil Sie es nicht erklären können“, so der Vorsitzende Richter.
Die Verhandlungstag zeigte auch auf, dass Bestandsbücher über die Tiere nachlässig geführt wurden. So hatte einer der Angeklagten seltene Schnepfen erworben. Die sollen aber entflogen sein, weil das Netz der Voliere gerissen sein soll. Im Bestandsbuch waren diese aber nirgendwo aufgeführt.
Dafür tauchten bei der Durchsuchung in Metelen bei einem Angeklagten eine beringte und eine unberingte dieser seltenen Schnepfen auf. Die will der Hobbyzüchter schon vor Jahren von Jägern zum Aufpäppeln erhalten haben. Da hätten die Tiere Schussverletzungen gezeigt.
Eine weitere streng geschützte Vogelart will der Metelener schon 2002 von einem Niederländer erworben haben, deren Nachzucht gelungen sein soll. Für den Gutachter nicht nachvollziehbar. „Es sind keine Nachzüchtungen dieser Art bekannt und auch nie veröffentlicht worden“, bezog er dazu Stellung.
Die beiden Männer waren sich auch am Mittwoch im Gericht keiner Schuld bewusst.
Bei der Einsichtnahme in eine Fotoserie von Eiergelegen sagte der 59-Jährige, die Bilder nicht selbst gefertigt zu haben. Diese seien ihm für Vorträge von einem Bekannten zur Verfügung gestellt worden. Auch in diesem Fall zweifelte die Strafkammer am Wahrheitsgehalt. Der Prozess wird fortgesetzt.
Quelle: Westfälische Nachrichten vom 08.02.2012
Der werte Leser wird sich seine Meinung bilden.
Ich frage nur: Wie kam der vermeintliche Vogelmörder namens Iltis in die Voliere?
Da muss ja irgendwo ein Loch gewesen sein.
Ist es nicht merkwürdig, dass der Bösewicht ausgerechnet die beiden nun fehlenden Elternvögel „gerissen“ hat?
Wurden denn weder Federn noch Blutspuren vom Iltis zurück gelassen, wenn er gleich zwei ausgewachsene Limikolen gerissen hat?
Hat der Iltis die beiden Opfer davon geschleppt, ohne dass am Loch im Zaun Federn zurückblieben usw.?
Man kann nur hoffen, dass sich im Gerichtssaal keine Balken befinden – die könnten unter der Biegung bersten und den Richter gar erschlagen!
Dr. Eberhard Schneider
Vogel-Prozess am Landgericht Münster - Angeklagter bricht zusammen (22.02.2012)
METELEN Schrecksekunde im Prozess gegen zwei Vogelzüchter aus Metelen: Einer der beiden Angeklagten ist am Mittwoch im Landgericht Münster zusammengebrochen.
Martin von Braunschweig
Der Mann wurde mit Brustschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert. Ob die Verhandlung wie geplant am Montag fortgesetzt werden kann, ist derzeit nicht absehbar. Alles hängt davon ab, wie die medizinischen Untersuchungen bei dem Mann verlaufen.
Rechtsgespräch
Begonnen hatte der Verhandlungstag vor der 9. Strafkammer reichlich unspektakulär. Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und die Angeklagten hatten sich zu einem langen Rechtsgespräch zurück gezogen. Dabei sollte offenbar doch noch einmal über mögliche Strafen im Falle eines Geständnisses gesprochen werden. Wie es heißt, würden sich die Richter in einem solchen Fall darauf einlassen, Haftstrafen von knapp unter bis knapp über zwei Jahren zu verhängen. Ob einer oder beide Angeklagten darauf eingehen und nach wochenlangem Bestreiten doch noch ein Geständnis ablegen werden, muss weiter abgewartet werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Vogelzüchtern vor, die Eier von streng geschützten Vogelarten aus der Natur entnommen und die Jungvögel später mit Gewinn verkauft zu haben. Gleich eine ganze Reihe von Merkwürdigkeiten führt die Anklagebehörde als Indizien ins Feld. Zum einen haben die Angeklagten akribisch Buch geführt und darin auch regelmäßige Auslandsreisen vermerkt. Die dort genannten Reiseziele würden mit der Herkunft der Eier übereinstimmen, heißt es.
Zum anderen hatte ein renommierter Vogel-Gutachter erklärt, die in den Volieren der Männer gefundenen streng geschützten Jungvögel könnten nicht selbst gezüchtet worden sein. Nach den Büchern hätte beispielsweise ein einziges Brutpärchen über 30 Eier gelegt haben müssen.
Quelle: MuensterscheZeitung.de
Geständnis der Angeklagten nach dem Gutachten des Sachverständigen (07.03.2012)
Angeklagte geben Widerstand auf
Metelen/Münster - Das Sachverständigengutachten eines Biologen hat die beiden angeklagten Hobbyzüchter aus Metelen möglicherweise zum Umdenken angeregt: Am neunten Verhandlungstag im Prozess wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz gaben der 63-Jährige und der 59-Jährige am Mittwoch ihren Widerstand auf.
Von Hans-Erwin Ewald
Das Sachverständigengutachten eines bundesweit anerkannten Biologen hat die beiden angeklagten Hobbyzüchter aus Metelen möglicherweise zum Umdenken angeregt: Am neunten Verhandlungstag im Prozess wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz gaben der 63-Jährige und der 59-Jährige am Mittwoch ihren Widerstand auf. Das Strafmaß im Visier räumten sie ein, Eier aus Nestern geschützter und streng geschützter Vogelarten entnommen zu haben.
Zur Kehrtwende der beiden Männer kam es, weil die Verteidigung mit ihrer Zustimmung zwischenzeitlich eine Absprache mit dem Gericht getroffen hatte. Beide Seiten waren sich darin einig, dass die Höchststrafe von zweieinhalb Jahren bei einem glaubhaften Geständnis und im Falle einer Verurteilung nicht überschritten werden solle.
Die Angeklagten gaben an, sie hätten mit Hilfe aus der Natur entnommener Eier einige Arten züchten können – und auch Vögel nachgezüchtet, deren Herkunft sie nicht gekannt hätten. Beide hätten beim Einkauf nur auf die Aussage ihres Gegenübers Wert gelegt, es handle sich um Nachzuchten.
Nach einigen Vogelarten machten sich die Angeklagten auch selbst auf die Suche: Sie plünderten beispielsweise mehrfach von einem Acker nahe Epe Gelege von Kiebitzen und zogen die geschlüpften Tiere auf. Dabei habe es durchaus gewusst, dass es sich um eine geschützte Art handle, räumte das Duo ein. Gelege anderer geschützter Vogelarten knöpften sich die Angeklagten in Deutschland, aber auch im niederländischen Eemshaven oder in Griechenland vor.
Dass sie geschützte Jungvögel verkauft hatten, daraus machten die Männer keinen Hehl. Fast 10 000 Euro wollen sie damit verdient haben – und die gleiche Summe durch den Verkauf von Futter. Mit diesem Geld hätten sie auch Fahrten zu Brutplätzen finanziert.
Der Verhandlungstag brachte zugleich zutage, dass es neben illegalen auch legale Nachzuchten gegeben hatte. Die Metelener bezeichneten deswegen einige Vorwürfe in der Anklage als falsch.
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.
Quelle: Westfälische Nachrichten - www.wn.de
Plädoyers im Vogelzüchter-Prozess (09.03.2012)
Nach dem umfangreichen Geständnis der Angeklagten wurde heute die Beweisaufnahme abgeschlossen.
Nach § 154 wurde ein Teil des Verfahrens vorläufig eingestellt.
Wegen ca. 30 weiterer Straftaten, Naturentnahmen von u. a. großer Brachvogel, Gebirgsstelzen, Wasseramseln, Seeregenpfeifern, Blutspecht, Haubenlerchen, Weidenmeisen, Triel und vielen anderen fordert der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten. Der Staatsanwalt bescheinigt den Angeklagten eine hervorgehobene Stellung im Nesträuber System, betont, dass es sich bei diesem laufenden Verfahren um einen Pilot-Prozess handelt. Noch nie wurden die Machenschaften der Vogelhandelmafia so gründlich durchleuchtet.
Durch empfindliche Strafen erhofft sich der Staatsanwalt eine Signalwirkung in der Szene.
Am 22.03. wird das Urteil verkündet.
Weitere Informationen: Westfälische Nachrichten
R.Noeske
Urteil im Prozess gegen Vogelzüchter (22.03.2012)
Zwei Jahre Haft auf Bewährung, dazu 250 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Kosten des Verfahrens, das ist das Urteil gegen die Vogelhändler vor dem Landgericht Münster.
Münster, 22.03.2012: Das Urteil sei „hart an der Grenze zu einer Gefängnisstrafe“ äußerte der Richter im Verfahren gegen die beiden Wildvogelhalter und -händler aus Metelen nach der Urteilsverkündigung. Zwei Jahre Haft auf Bewährung, dazu 250 Stunden gemeinnützige Arbeitsleistung und die Kosten des Verfahrens sind zu tragen. – Leztere dürften nach Information des Vogelschutz-Komitee auf Grund der entstandenen Gutachterkosten wohl einen sechsstelligen Betrag erreichen!
Allein die umfassenden Geständnisse der beiden Angeklagten hat sie vor einer noch höheren Strafe bewahrt, die der Richter mit den gut organisierten kriminellen Handlungen in „mafiösen Strukturen“ begründete.
Unser Kommentar:
In diesem Fall ist wohl erstmalig ein deutsches Gericht so tief, umfassend und gründlich in die Machenschaften und illegalen Geschäfte der ganzen Szene des durch Rechtsverstöße geprägten Wildvogelhandels eingedrungen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil ein Zeichen setzt und ein abschreckendes Beispiel geben wird.
Rosemarie Noeske, Vizepräsidentin des VsK, die jahrelang recherchiert hat, möchte ihren Dank aussprechen an alle, die auf Grund unserer seinerzeitigen Anzeige *) den Stein ins Rollen gebracht und dieses Urteil bewirkt haben. Das gilt insbesondere für den involvierten Vertreter der Umweltstabsstelle Düsseldorf und einen zweifelsfrei mutigen Staatsanwalt. Ohne die akribische Arbeit des LKA NRW hätte dieser Prozess vielleicht nie stattgefunden oder nicht zu einem solchen Ergebnis geführt.
Demgegenüber sind die Unaufmerksamkeit und erschreckende Gleichgültigkeit der zuständigen Behörde, die auf die zahlreichen telefonischen und schriftlichen Eingaben und Anfragen des VsK kaum oder sehr unzureichend reagierten, zu rügen. Konnten sich die Täter vor ihr sicher fühlen?
*): Dass „nirgends so viel gelogen wird wie vor Gericht und auf dem Friedhof“ ist eine geläufige Erkenntnis – sie müsste aber ergänzt werden „ … und bei deutschen Naturschutzverbänden“. Denn es traten heute gleich wieder „Trittbrettfahrer“ mit Pressemeldungen in Erscheinung, die nun die Anzeigenerstattung für sich reklamieren.
Dr. Eberhard Schneider
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