Gericht bestätigt BUND-Bedenken beim Horstmannsteg

Köln/Rhein-Sieg-Kreis, 21.11.2017: Das Verwaltungsgericht Köln hat in der heutigen Verhandlung zum Bau einer neuen Brücke zwischen Allner und Hennef den Befreiungsbescheid in vielfacher Hinsicht in Frage gestellt und erheblich kritisiert. Die Kreisverwaltung Siegburg nahm daraufhin ihren Bescheid noch in der Verhandlung zurück. Sie trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Gericht hat die Einschätzung der Stadt Hennef, der Kreisverwaltung und der Bezirksregierung Köln nicht geteilt, wonach der geplante Bau einer Pylonbrücke als Ersatzbau für den maroden Horstmannsteg anzusehen sei, vielmehr hob es die hohe Bedeutung des FFH-Gebietsschutzes hervor. Es warf zudem die Fragen auf, warum eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gemacht worden sei, ob ein Planfeststellungsverfahren nicht für alle Beteiligten zielführender gewesen sei und ob hier eine naturschutzrechtliche Befreiung überhaupt zulässig sei, ein atypischer Einzelfall sei jedenfalls nicht zu erkennen.

Der BUND NRW, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Frank Niederstadt aus Hannover und finanziell unterstützt vom Vogelschutz-Komitee e.V., hatte die Klage erhoben, da die geplante Brücke in der gewählten Bauweise die weitere Entwicklung der Siegaue auf einer Fläche von ca. 200 Hektar erheblich beeinträchtigt hätte und umfangreiche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zum Schutz des FFH- und Naturschutzgebietes nicht ergriffen worden waren.

Der klagende Naturschutzverband hatte von Anfang an auf ein rechtmäßiges Genehmigungsverfahren einer neuen Brücke gedrungen und dem Heimatverein und der Stadt Hennef nach dem Scheitern der Vergleichsgespräche dringend empfohlen, zumindest parallel zum laufenden Rechtsverfahren eine neue Planung aufzubauen. Die Stadt war nicht bereit gewesen, auf die Pylonvariante mit einem 25 Meter hohen Tragmasten zu verzichten und den auf 4 Meter verbreiterten Neubau auf der Trasse des alten Horstmannsteges zu führen. Nun ist die Stadt aufgerufen, eine neue Planung zu entwickeln.

Ein breiter Schulterschluss der Verwaltungen, bis hin zu den Aufsichtsbehörden und der Bezirksregierung, die eine Aufsichtsbeschwerde des BUND im Vorfeld der Klage negativ beschieden hatte, hat zu der aktuellen Planung geführt. Die so entstandene Fehlplanung aufrecht zu erhalten und damit die rechtlichen Vorgaben zu umgehen, scheiterte nun an der Kritik des Verwaltungsgerichtes und führte zur Rücknahme des Befreiungsbescheides durch die Kreisverwaltung.

Der BUND betont, dass die Anwendung geltenden Rechtes eigentlich erste und zentralste Aufgabe der Verwaltungen und Aufsichtsbehörden ist und diese nun aufgerufen sind, ihre Arbeitsweise grundsätzlich zu überprüfen. Nachdem der BUND seit Jahren Klagen gegen fehlerhafte Bescheide gewinnt (Kormoran, Drachenfels, S13, Friedwald, Horstmannsteg), ist ein Umdenken in den betroffenen Verwaltungen im Umgang mit dem geltenden Recht angezeigt.

Der BUND hat bereits im Gerichtssaal seine Bereitschaft signalisiert, an einer zügigen und guten Gesamtlösung mitzuwirken, damit eine neue Brückenverbindung zwischen Allner und Hennef möglich wird.

V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 145 2000


 

Obstblütenlandschaft Botzdorf-Hennesenberg

 

Projektziel: Entwicklung eines zusammenhängenden Landschaftsschutzprojektes mit verschiedenen Schutzschwerpunkten:
1.) Schutz und Entwicklung der Biologischen Vielfal (ehemalige Sandgruben, Hudelandschaft, Streuobstwiesen, Obstsortenschutz, Artenschutz),
2.) Vermittlung der biologischen Vielfalt (Presse, Ausstellungen, Exkursionen, Homepage) und
3.) vielfältiges Bürgerengagement (Netzwerk Netzer und Vereine, Firmenkooperation)

Ort: Bornheim in Nordrhein-Westfalen

Biotoptypen: offene Sandflächen, Grünland, Trockenrasen, Rohboden, Teich, Tümpel, Obstwiesen, Eichenhainbuchenwälder, Hudebäume

Zielart: Kreuzkröte, Wechselkröte, Gelbbauchunke, Springfrosch, Baumfalke, Ziegenmelker, Wendehals u.a.m.

 

Projektziel: Entwicklung eines zusammenhängenden Landschaftsschutzprojektes mit verschiedenen Schutzschwerpunkten:
1.) Schutz und Entwicklung der Biologischen Vielfal (ehemalige Sandgruben, Hudelandschaft, Streuobstwiesen, Obstsortenschutz, Artenschutz),
2.) Vermittlung der biologischen Vielfalt (Presse, Ausstellungen, Exkursionen, Homepage) und
3.) vielfältiges Bürgerengagement (Netzwerk Nutzer und Vereine, Firmenkooperation)
Ort: Bornheim in Nordrhein-Westfalen

Biotoptypen: offene Sandflächen, Grünland, Trockenrasen, Rohboden, Teich, Tümpel, Obstwiesen, Eichenhainbuchenwälder, Hudebäume

Zielart: Kreuzkröte, Wechselkröte, Gelbbauchunke, Springfrosch, Baumfalke, Wespenbussard, Ziegenmelker, Baumpieper, Feldschwirl, Neuntöter, Schwarzkehlchen, Turteltaube, Steinkauz, Kirschprachtkäfer, Sandlaufkäfer u.a.m.

Träger: BUND NRW Naturschutzstiftung / BUND Kreisgruppe Rhein-Sieg-Kreis und Vogelschutz-Komitee (VsK) jeweils als Eigentümer; mit Hilfe örtlicher Vereine (Landschafts-Schutzverein Vorgebirge, Heimat- u. Eifelverein Bornheim, Heimatverein Roisdorf).
Das Projekt wird mit dem Vogelschutz-Komitee e.V. aufgebaut und betrieben. Lokale Nutzer (insbesondere Ponyhalter, Landwirte) werden mit eingebunden.
Die Heimatvereine stehen hier seit vielen Jahren mit den klassischen Naturschützern Seit an Seit, da die Grubenflächen gegen überzogenen Quarzkiesabbau und eine Mülldeponiefolgenutzung gemeinsam verteidigt werden mussten und erfolgreich verteidigt wurden.

Das Gesamtprojekt entwickelte sich aus dem Ankauf und der Pflege von zwei benachbarten Gruben in Bornheim. Es wird unter anderem von der NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege und der HIT- Umwelt- und Naturschutzstiftung gefördert.
Die Pflege startete 2009, die Beweidung von Teilflächen mit Schafen begann 2010. Für 2010 wurde ein Förderantrag nach ELER (EU-Förderung) für die weitere Pflege bewilligt und umgesetzt.
Als zusätzliche Aufgabe stand 2011 die Bewältigung eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanes im Raume. Das ist inzwischen abgeschlossen.

Regelmäßig finden im Jahr Pflegeaktionen statt. Bereits zweimal (2011 und 2012) konnte dabei eine große Firma im Rahmen eines social-days zur Mithilfe gewonnen werden. Circa 80 Personen kamen jeweils, um einen Tag tatkräftig zu helfen. Entsprechende Kooperationen fanden auch mit den Pfadfindern und dem THW statt.
Neben der Flächenpflege, Entbuschungsarbeiten, Obstbaumpflanzungen, dem Bau von Bienenhäuschen usw. wurden vor allem drei Gebäude im Rahmen des Projektes zurückgebaut und damit die Zersiedelung der Landschaft zu Gunsten von Biotopen, aber auch zu Gunsten des Landschaftsschutzes, gemindert.

Erste Kartierungen (Amphibien, Reptilien, Vögel, Pflanzen) im Jahr 2011 bestätigen den Erfolg der Naturschutzmaßnahmen, inzwischen (2014) sind u.a. Turteltaube, Baumpieper und Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen als Brutvögel nachgewiesen, der Steinkauz wurde wieder im Gebiet gesichtet, der Uhu ist regelmäßiger Gast. Erste Gelbbauchunken sind nachgewiesen worden, der Springfrosch gefördert worden, die Zauneidechse ist erstmals nachgewiesen.
Die Artenausstattung ist hochwertig und der Erhalt und die Entwicklung der Flächen ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in der Region.

Um die beiden Gruben herum integrierten wir ab 2012 mehr und mehr die umgebende Landschaft u. erweiterten das ursprüngliche Grubenprojekt. Die "Obstblütenlandschaft Botzdorf-Hennesenberg" wurde als Rahmenkonzept für eine etwa 120 ha große Kulisse entwickelt.
Weitere Flächen wurden angekauft u. bereits mehr als 130 neue Obstbäume (vor allem Kirschen und Birnen) neu gepflanzt. Mit Hilfe der Biologischen Station gerade auch besonders seltene Kirschsorten berücksichtigt. So entstanden zwei Sortengärten, für Kirschen und Birnen. In diesem Sinne wurde der Erhalt der biologisdchen Vielfalt auch auf den Sortenschutz ausgeweitet.
Eine kleine Schafherde mit 11 Tieren vor Ort ergänzt als "schnelle Einsatztruppe" inzwischen die Schafbeweidung durch einen externen Schäfer, der den Gesamtbestand beweidet. Ein Hudekonzept wurde aufgebaut.

Zu dem Teilgebiet der Abgrabungen existiert eine umfassende Ausstellung mit über 20 Bannern und ein Flyer. Die Ausstellung wird aktuell um die Bausteine Obstblütenlandschaft erweitert.

Regelmäßig finden unabhängig von zahlreichen Pflegeinsätzen mehrmals im Jahr Exkursionen z.B. zur Vegetation, zur Geologie u. zu den Tieren im Gebiet statt.
Insgesamt werden aktuell von den Vereinen (BUND, VsK, LSV) zusammen ca. 36 ha betreut.

Das Projekt ist modellhaft, weil hier Bürger selbst die Verantwortung für ihre Heimat übernommen haben u. viele Einzelbausteine zu einer nachhaltigen Gesamtlandschaft zusammenführen.

www.quarzgrube-brenig.de
www.vogelschutz-komitee.de/index.php/projekte/deutschland/nordrhein-westfalen/quarzgrube-brenig
www.vogelschutz-komitee.de/index.php/projekte/deutschland/nordrhein-westfalen/sandgrube-bornheim
www.lsv-vorgebirge.de

 

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Besuchen Sie uns

 

LSV-Aussichtsturm am Neuweg in 53332 Bornheim

 

Steinkreuzstraße 10 (Geschäftsstelle, nicht Projektgebiet)
53757 St. Augustin (Geschäftsstelle, nicht Projektgebie

 

Öffungszeiten: Turm jederzeit zugänglich

 

Achim Baumgartner

   http://www.bund-rsk.de

 

Weitere Infos

 

BUND NRW Naturschutzstiftung und Vogelschutz-Komitee e. V. jeweils als Eigentümer -vor Ort organisiert und umgesetzt durch die BUND Kreisgruppe Rhein-Sieg, mit Unterstützung vor allem des Landschafts-Schutzvereines Vorgebirge.

 

St. Augustin (Geschäftsstelle, nicht Projektgebie

 

   http://www.undekade-biologischevielfalt.de/projekte/aktuelle-projekte-beitraege/detail/projekt-details/show/Wettbewerb/1369/

 

Quarzgrube Brenig
Die Obstblütenlandschaft bewahren

Von Antje Jagodzinski
BORNHEIM. "Ausgezeichnetes Projekt" prangt in großen Lettern auf einem Banner am LSV-Turm oberhalb von Bornheim-Botzdorf. Die "Obstblütenlandschaft Botzdorf-Hennesenberg", für die sich der BUND Rhein-Sieg-Kreis, der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) und das Vogelschutz-Komitee einsetzen, ist seit Dienstag ein offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt.

Quarzgrube Brenig: Die Obstblütenlandschaft bewahren | GA-Bonn - Lesen Sie mehr auf:
   http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/rhein-sieg-kreis/bornheim/die-obstbluetenlandschaft-bewahren-article1692887.html#plx1977114920

 

    http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-bonn/videounauszeichnungfuerbornheimerobstbluetenlandschaft100_size-L.html?autostart=true#banner

 

    http://www1.wdr.de/studio/bonn/nrwinfos/nachrichten/studios129012.html

 


 

Es erreicht uns eine Meldung aus unseren Vogelschutzflächen am Oberrhein: Vor ein paar Tagen habe ich ja schon über das Unwetter berichtet, das hier im Schwarzwald einige Hänge ins Rutschen gebracht hat und so manchen Keller gefüllt hat. Einige Autofahrer befanden sich plötzlich in einem Flussbett, wo früher eine Straße war. Auch unsere Wiese bei Oberkirch war betroffen. Der angrenzende Bach ging über seine Ufer und hat die Feuchtwiese komplett überflutet. Das hochstehende Gras wurde komplett umgelegt. Gemäht werden sollte ja erst im August. 
Das Hochwasser hinterließ Gott sei Dank kein Schlamm, lediglich allerlei Schwemmholz.  Die Wiese lies sich aber nicht mehr mit Maschinen mähen. Nun hatten wir aber Glück im Unglück: Es gibt einen Schäfer, der im Rahmen des Vertragsnaturschutzes die Renchufer das ganze Jahr über beweidet. Da dieses Jahr bisher trocken war, ging ihm das Futter aus und so fragte er, wo er noch weiden. Normalerweise lässt er sich dafür bezahlen.
Nun hatten wir für zwei Tage von der Herde Besuch und die Schafe haben sich über das umgedrückte Gras gemacht. Das Bild zeigt Schafe, im Vordergrund liegt noch Schwemmholz. Um dieses wird Ludwig noch kümmern. 

Danach (nächstes Jahr) können wir dann wieder wie gewohnt spät mähen (nach dem 15. Juli).


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Öffentliche Ausschreibung

Biotopschutzmaßnahmen im „Teufelswald“ – „Der Zarth von Treuenbrietzen“

Eine im Jahre 2011 mit Förderung des Landes Brandenburg durchgeführte Vorstudie hatte aufgezeigt, dass der Moorkörper im Naturschutzgebiet Der Zarth weitgehend intakt ist, dass aber die Entwässerungsmaßnahmen im Umfeld langfristig zu einer fortschreitenden Austrocknung des Moores und des gesamten Waldgebietes führen werden. Angesichts dessen hat das Vogelschutz-Komitee einen Förderantrag an das Land Brandenburg gerichtet, um durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen an und in den zahlreichen natürlichen und anthropogenen (Moorstichgräben) Gewässern den Wasserabfluss zu hemmen und eine wieder stärkere Vernässung des moorigen Waldgebietes und angrenzender Wiesen zu bewirken und den ehemaligen Naturzustand im von uns nutzungsfrei gehaltenen Waldgebiet (einem „Wildnisgebiet“!) bestmöglich wiederherzustellen.

Wir erhielten dann – ca. 1 ½ Jahre nach Antragstellung und Einreichung aller Unterlagen zum Vorhaben - den

Bewilligungsbescheid zur „Revitalisierung des Moor- und Feuchtwaldkomplexes Der Zarth von Treuenbrietzen“ vom 03. September 2013 – II Nebenbestimmungen –  Az.: 109013000036, BNR-ZD  129681170055.

Für diese Bereitstellung der ILE-Mittel aus dem Moorschutzprogramm des Landes Brandenburg danken wir natürlich ganz besonders. Sie sichern eine gute Zukunft für das artenreiche Waldgebiet auf Kalkmoor und die eingestreuten Waldwiesen des FFH-Gebietes.

Die Bewilligung sieht auch den Erwerb weiterer Grundflächen vor, um mit der Wiedervernässung nicht etwa private Grundstücke zu beeinträchtigen. Die ersten Kaufverträge sind bereits beurkundet, weitere Abschlüsse stehen für die kommenden Tage an. Auch für diese in das Eigentum des Vogelschutz-Komitee übergehenden Flächen ist ausdrücklich die naturschützerische Zielsetzung festgelegt, indem eine „beschränkte persönliche Dienstbarkeit“ zu Gunsten des Landes Brandenburg im Grundbuch eingetragen wird wie folgt:

Die Nutzung wird aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen des ILE-geförderten Projektes „Revitalisierung des Moor- und Feuchtwaldkomplexes Der Zarth von Treuenbrietzen“ folgendermaßen eingeschränkt:

  • Verbot der Ausbringung, Einleitung, Lagerung oder Ablagerung von Schmutzwasser, Gülle, Jauche, stickstoffhaltiger mineralischer Düngemittel, insbesondere chemisch-sythetischen Stickstoffs, Gärreste, Klärschlämme oder Reststoffe der Bearbeitungsprozesse von Biomasse,
  • Verbot der Anwendung, Lagerung oder Ablagerung von Pflanzenschutzmitteln jeglicher Art,
  • Verbot der Bebauung der Grundstücke (z. Bsp. Anlagen der Energiegewinnung), auch soweit sie einer baurechtlichen Anzeige oder Genehmigung nicht bedarf, sofern diese nicht unmittelbar für die Umsetzung der Naturschutzziele benötigt werden (z. Bsp. Tierunterstände bei naturschutzgerechter Beweidung, Beobachtungstürme zur Besucherlenkung).

Die von der Planungsfirma IDAS in Luckenwalde ausgearbeiteten Ingenieurleistungen zur „Verplombung“ von Entwässerungsgräben, zum „Totholzverbau“ zur Abflusshemmung und für Umgestaltung der Gewässerüberquerungen im Verlauf des (einzigen) begehbaren Weges durch den Zarth usw. kamen wie vorgeschrieben zur Ausschreibung:

Zum Submissionstermin am 04.06.14 waren insgesamt 18 Angebote eingegangen, aus denen nun die günstigsten auszuwählen sind.

Dr. Eberhard Schneider


 



Naturkleinod Wolkenburg: Mit Ihrer Hilfe schützen wir das Vogelparadies am Rhein!


 



Helfen Sie jetzt den gefiederten Opfern des Taifuns! 





Helfen Sie, damit die letzten Störche in Dedeleben bleiben!