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Kraniche und Wildgänse verweilen im Oberen Rhinluch (Linum, 31.12.2011)

Die großen Scharen der Kraniche und Wildgänse sind im Laufe des Dezember in südliche oder westlich gelegene Überwinterungsgebiete weiter gezogen. Dennoch halten sich noch etwa 1.000  Kraniche im Oberen Rhinluch auf. Der „Ruppiner Anzeiger“ vom heutigen Tage berichtet und zeigt ein Foto mit Kranichen, die bei einem Gartenbaubetrieb nahe Schwante eine eher exotische Nahrung aufnehmen. Es war ein Gewächshaus abgebaut worden und die zurückgebliebenen Alpenveilchen (!) wurden den Kranichen zugänglich. Ein sicher nicht alltäglicher Leckerbissen …, zumindest aber eine Abwechslung zum täglichen Einerlei aus Maiskörnern.

In ebenfalls ansehnlicher Zahl halten sich die Wildgänse im Gebiet auf. Mehrere tausend halten ihr Quartier auf den großflächigen Teichen im Linumer Teichland. Im Gegensatz zu anderen Gebieten findet im Teichgebiet keine Jagdausübung statt, alle Wildgänse und Wildenten genießen hier absolute Ruhe vor jagdlicher Verfolgung. Solange die Witterung mild bleibt und die Wasserflächen nicht zufrieren, werden Gänse und Kraniche auch im neuen Jahr die ihnen gebotene Gastfreundschaft voll genießen können.

Dr. Eberhard Schneider   



Foto: privat

Prozessbeginn in Münster gegen Vogelhändler (03.01.2012)

Zum Auftakt des Prozesses gegen die beiden vom VsK zur Anklage gebrachten Vogelhalter berichtet die Neue Westfälische Zeitung:

Eierdiebe stehen in Münster vor Gericht

Zwei Männer sollen jahrelang durch ganz Europa gefahren sein, um Nester seltener Vögel auszurauben
VON HUBERTUS GÄRTNER

Für gewöhnlich werden vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Münster schwere Wirtschaftsverbrechen verhandelt. Es geht dann häufig um Täter, die mit Millionensummen hantiert und dabei Untreue und Betrug begangen haben. Mit den Regenpfeiferartigen, auch Limikolen oder Watvögel genannt, hatten es die Richter hier jedenfalls bislang noch nie zu tun. Das ist für sie ein Novum.

Auf der Anklagebank sitzen zwei untersetzte, finster dreinblickende Männer aus Metelen. Sie schweigen. Die Staatsanwaltschaft wirft Robert B. (63) und Hermann T. (59) zahlreiche Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor. Ihnen drohen längere Haftstrafen. Die beiden mutmaßlichen Täter sollen in der Zeit von 2002 bis 2007 durch ganz Europa gefahren sein, um an entlegenen Orten die Nester seltener und vom Aussterben bedrohter Vogelarten zu plündern. Laut Anklage wurden Eier und Jungvögel anschließend in mit Inkubatoren ausgerüsteten Campingwagen nach Metelen im Kreis Steinfurt transportiert. Von dort wurden die seltenen Vögel dann für teures Geld an Limikolen-Liebhaber in der ganzen Welt verkauft, die sie in Gefangenschaft hielten.

Die Ermittlungen waren im Jahr 2007 ins Rollen gekommen, nachdem an der norwegisch-finnischen Grenze ein Fahrzeug mit zahlreichen Eiern und frischgeschlüpften Watvögeln von der Polizei entdeckt worden war. Die Spur führte nach Metelen im Münsterland. Staatsanwälte und Mitarbeiter des Düsseldorfer Landeskriminalamtes durchsuchten im August 2007 die Grundstücke der beiden Angeklagten.

Was sie bei der Razzia entdeckten, verschlug ihnen die Sprache. Robert B. und Hermann T. hielten etwa 270 geschützte Vögel in ihren Volieren. Vom Odinshühnchen über die Zwergseeschwalbe bis zum Sandregenpfeifer wurden insgesamt 46 verschiedene Arten angetroffen. Manche lagen auch als Kadaver in der Tiefkühltruhe, von anderen Arten fand man lediglich zahlreiche Eier.

Um die Einlassung der Angeklagten, es habe sich um "legale Nachzuchten" gehandelt, eines Tages vor Gericht widerlegen zu können, wurden den Vögeln DNA-Proben entnommen, mit denen man ihre Herkunft und Abstammung bestimmen kann.

"Wir haben in Metelen jede Menge Jungvögel, aber nur wenige Altvögel gefunden", sagte nun der Diplombiologe Peter Barthel (56) als Sachverständiger vor Gericht. Dieses Faktum sei sehr auffällig. Barthel ist ein weltweit anerkannter Ornithologe, und die Limikolen sind sein Spezialgebiet. "Es gibt ungefähr 10.000 Vogelarten auf der Welt", sagt Barthel, aber die Regenpfeiferartigen hätten es ihm ganz besonders angetan. Sie sind eine vielgestaltige Gruppe - Regenpfeifer, Schnepfen, Möwen und Kiebitze zählen beispielsweise dazu.

Die meisten Limikolen seien Zugvögel und "großartige Langstreckenflieger", sagte Barthel. Der Zwergstrandläufer beispielsweise ist nur so groß wie ein Spatz, aber er lebt praktisch in der Luft und legt jedes Jahr zehntausende von Kilometern zurück. Aus Sicht von Barthel grenzt es an Tierquälerei, solche Vögel in einer Voliere zu halten. "Der Zug ist bei ihnen genetisch programmiert", sagte er. Gefangene Zugvögel versuchen wieder und wieder zu starten - und landen jedesmal vor einem Gitter. "Abgebrochene Flügelspitzen und blutige Schnäbel" seien oft die Folge. Auch gebe es weltweit Menschen, die die Eier seltener Vögel sammeln, berichtete Barthel. "Je seltener das Ei ist, je mehr muss man dafür bezahlen", sagte er. Voraussichtlich im April nächsten Jahres will das Landgericht Münster sein Urteil fällen.

Quelle: Neue Westfälische Zeitung 

Naturschutzverbände im Oberen Rhinluch gehen in die Offensive (27.01.2012)

Mit der Umsetzung des europäischen Rechts, wie es sich in der EU-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat (FFH) niederschlägt, tut sich die Bundesrepublik Deutschland bekanntlich schwer. Die Länder kommen in einem wohl sehr merkwürdigen Verständnis des Föderalismus den ihnen zufallenden Aufgaben in der Überführung der FFH-Richtlinie aus den ersten Anfängen heraus nur sehr zögerlich, unvollständig und unter Anwendung aller nur denkbaren und üblen juristischen Tricks und Anwendung der Verschleppungstaktik nach. – Oder besser: Nicht nach!

So auch das Land Brandenburg. Es lässt sich sehr viel Zeit mit der längst überfälligen Ausweisung eines Naturschutzgebietes (NSG), wie es sich aus der Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht ergibt. Im Oberen Rhinluch, zwischen Kremmen und Fehrbellin-Linum sind zirka 2.000 Hektar des ursprünglichen Niedermoorgebiets als FFH-Gebiet von der EU akzeptiert und als solches festgelegt worden. In behördeneigener Behäbigkeit wurde endlich im Sommer 2010 der Entwurf einer NSG-Verordnung öffentlich ausgelegt. – Ein Entwurf, wie man ihn unverständlicher und so wenig praktikabel kaum verfassen kann – meinte das VsK in seiner Stellungnahme.

Aber, mit dem Inkrafttreten der Schutzverordnung „NSG Oberes Rhinluch“ wären etwa 2.700 ha der Luchlandschaft dem Naturschutzrecht unterstellt. Da wäre dann das Ausbringen von Gülle nicht mehr zulässig, so wie diverse andere agrarwirtschaftliche naturschädigende Praktiken. Große Teile des geplanten NSG (mit wohlgemerkt 2.000 ha FFH-Gebiet) sollen damit vor weiterer Belastung und Schädigung geschützt werden, die sich aus der momentanen Habitate zerstörenden Landnutzung ergibt. Es sind praktisch zwei agrarindustrielle Großbetriebe in Nachfolge der früheren LPGen, die „das Sagen“ haben. Deren Repräsentanten führen sich auch so auf (es gilt heute wieder: „Bauernland in Junkerhand“). Und die Verbindungen zur Politik sind augenscheinlich besser als es einem demokratischen Gefüge gut tut …. Insbesondere ein Abteilungsleiter im brandenburgischen Landwirtschaftsministerium soll (!) alten Seilschaften die Treue halten.

Jedenfalls wird von den Repräsentanten der in Kremmen ansässigen Agrarindustrie die Ausweisung des NSG hintertrieben, von dem für gut 2.000 Hektar des FFH-Gebiets der Schutz ja bereits besteht; in dem unter anderem auch zu Recht das „Verschlechterungsverbot“ greift (wie der Europäische Gerichthof in einem Verfahren gegen Italien längst festgestellt hat). Doch das wird in Kremmen und anscheinend auch im Potsdamer Ministerium geflissentlich ignoriert. – Eine Verschlechterung würde zum Beispiel die fortlaufende Gülle-Ausbringung besorgen. Dass die Großbetriebe Millionen Euro an EU-Subventionen kassieren (und vom Land Brandenburg bisher auch noch üppig mit Finanzmitteln aus dem „Vertragsnaturschutz bedient wurden, damit sie nicht ganz und gar alles „platt machen“), interessiert da nicht. Sie nehmen die Wohltaten der EU willig und so gern wie reichlich. Aber in der Umkehrung auch den Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit der EU nachzukommen: Fehlanzeige.

Nun wurde, dem Diktat der Agrarier folgend, ein sogenannter „Kompromiss“ ausgehandelt, der die in der NSG-Verordnung vorgesehenen Einschränkungen agrarwirtschaftlicher Praktiken kippt. Gerade so, als könne das, was der Naturschutz überhaupt noch schützen kann, irgendwo „Kompromisse“ ertragen. Nun endlich, da man durch üble politische Machenschaften mit dem Rücken an die Wand gedrückt steht, und ein nicht zu überbietendes Unheil sich über das Obere Rhinluch zu ergießen droht – wo sich zum Bespiel einer der wichtigsten „Trittsteinbiotope“ im europäischen Vogelzug findet, mit schon bis zu 80.000 rastenden Kranichen – geht man in die Offensive. Im ersten Schritt haben die im Gebiet tätigen Verbände unter Federführung des Kranichschutz Deutschland sich in einem Offenen Brief artikuliert.

Lesen Sie selbst …. und unterstützen Sie bitte den Protest gegen die drohende Zerstörung des Oberen Rhinluchs durch die rücksichtlose Ausbeutung der natürlichen Ressourcen und Zerstörung der Landschaft durch die Profitgier der Agrarindustrie.

Vielen Dank!

 

Offener Brief

Offener Brief: Ein Naturschutzgebiet, kein Etikettenschwindel fürs Obere Rhinluch! (Download als PDF-Datei)



Wir informieren weiter.

Dr. Eberhard Schneider

Neues vom Vogelzüchter-Prozess (09.02.2012)

Prozess gegen Hobby-Vogelzüchter fortgesetzt - „Iltis raubte Elternvögel“

(Westfälische Nachrichten - Mi., 08.02.2012)

Metelen/Münster - War die Vogelaufzucht legal oder nicht? Das ist weiterhin die zentrale Frage im Prozess gegen die beiden Hobbyzüchter aus Metelen, die sich wegen mutmaßlicher Plünderung von Nestern streng geschützter Vogelarten zu verantworten haben.

Von Hans-Erwin Ewald

Erhebliche Zweifel hatte das Gericht an der Darstellung der Angeklagten über die Herkunft der Tiere. Neben den Vogelarten der Gattung Schnepfen, Flussuferläufer und dem Odinshühnchen ging es im konkreten Fall um den Sandregenpfeifer: Bei der Durchsuchung der Volieren hatten Experten des Landeskriminalamtes elf Jungtiere und ein Elternpaar vorgefunden. Bei Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Vögel nicht verwandt waren. Ein Gutachter hatte deshalb geschlussfolgert, dass die Jungtiere aus Wildgelegen stammen und somit der Natur entnommen worden seien. Damit konfrontiert, kam ein Angeklagter mit der für ihn „einzig logischen Erklärung“, dass wohl ein Iltis die wahren Eltern der Jungtiere gerissen haben könnte.

„Ihre Einlassung gibt soviel Anlass zur Nachfrage. Weil Sie es nicht erklären können“, so der Vorsitzende Richter.

Die Verhandlungstag zeigte auch auf, dass Bestandsbücher über die Tiere nachlässig geführt wurden. So hatte einer der Angeklagten seltene Schnepfen erworben. Die sollen aber entflogen sein, weil das Netz der Voliere gerissen sein soll. Im Bestandsbuch waren diese aber nirgendwo aufgeführt.

Dafür tauchten bei der Durchsuchung in Metelen bei einem Angeklagten eine beringte und eine unberingte dieser seltenen Schnepfen auf. Die will der Hobbyzüchter schon vor Jahren von Jägern zum Aufpäppeln erhalten haben. Da hätten die Tiere Schussverletzungen gezeigt.

Eine weitere streng geschützte Vogelart will der Metelener schon 2002 von einem Niederländer erworben haben, deren Nachzucht gelungen sein soll. Für den Gutachter nicht nachvollziehbar. „Es sind keine Nachzüchtungen dieser Art bekannt und auch nie veröffentlicht worden“, bezog er dazu Stellung.

Die beiden Männer waren sich auch am Mittwoch im Gericht keiner Schuld bewusst.

Bei der Einsichtnahme in eine Fotoserie von Eiergelegen sagte der 59-Jährige, die Bilder nicht selbst gefertigt zu haben. Diese seien ihm für Vorträge von einem Bekannten zur Verfügung gestellt worden. Auch in diesem Fall zweifelte die Strafkammer am Wahrheitsgehalt. Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: Westfälische Nachrichten vom 08.02.2012



Der werte Leser wird sich seine Meinung bilden.
Ich frage nur: Wie kam der vermeintliche Vogelmörder namens Iltis in die Voliere?
Da muss ja irgendwo ein Loch gewesen sein.
Ist es nicht merkwürdig, dass der Bösewicht ausgerechnet die beiden nun fehlenden Elternvögel „gerissen“ hat?
Wurden denn weder Federn noch Blutspuren vom Iltis zurück gelassen, wenn er gleich zwei ausgewachsene Limikolen gerissen hat?
Hat der Iltis die beiden Opfer davon geschleppt, ohne dass am Loch im Zaun Federn zurückblieben usw.?
Man kann nur hoffen, dass sich im Gerichtssaal keine Balken befinden – die könnten unter der Biegung bersten und den Richter gar erschlagen!

Dr. Eberhard Schneider

Vogel-Prozess am Landgericht Münster - Angeklagter bricht zusammen (22.02.2012)

METELEN Schrecksekunde im Prozess gegen zwei Vogelzüchter aus Metelen: Einer der beiden Angeklagten ist am Mittwoch im Landgericht Münster zusammengebrochen.
Martin von Braunschweig

Der Mann wurde mit Brustschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert. Ob die Verhandlung wie geplant am Montag fortgesetzt werden kann, ist derzeit nicht absehbar. Alles hängt davon ab, wie die medizinischen Untersuchungen bei dem Mann verlaufen.

Rechtsgespräch

Begonnen hatte der Verhandlungstag vor der 9. Strafkammer reichlich unspektakulär. Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und die Angeklagten hatten sich zu einem langen Rechtsgespräch zurück gezogen. Dabei sollte offenbar doch noch einmal über mögliche Strafen im Falle eines Geständnisses gesprochen werden. Wie es heißt, würden sich die Richter in einem solchen Fall darauf einlassen, Haftstrafen von knapp unter bis knapp über zwei Jahren zu verhängen. Ob einer oder beide Angeklagten darauf eingehen und nach wochenlangem Bestreiten doch noch ein Geständnis ablegen werden, muss weiter abgewartet werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Vogelzüchtern vor, die Eier von streng geschützten Vogelarten aus der Natur entnommen und die Jungvögel später mit Gewinn verkauft zu haben. Gleich eine ganze Reihe von Merkwürdigkeiten führt die Anklagebehörde als Indizien ins Feld. Zum einen haben die Angeklagten akribisch Buch geführt und darin auch regelmäßige Auslandsreisen vermerkt. Die dort genannten Reiseziele würden mit der Herkunft der Eier übereinstimmen, heißt es.

Zum anderen hatte ein renommierter Vogel-Gutachter erklärt, die in den Volieren der Männer gefundenen streng geschützten Jungvögel könnten nicht selbst gezüchtet worden sein. Nach den Büchern hätte beispielsweise ein einziges Brutpärchen über 30 Eier gelegt haben müssen.

 

Quelle: MuensterscheZeitung.de