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Nachruf Yvette Wirth aus Vianden (Luxembourg)

IN MEMORIAM

Yvette Wirth aus Vianden (Luxembourg)

Yvette Wirth 1    Yvette Wirth 2

Die Gründerin und langjährige Leiterin der Sektion Luxembourg im Vogelschutz-Komitee  e. V. ist überraschend verstorben. Sie hinterlässt als maßgebliche Ideengeberin und Vordenkerin eine große Lücke in der Gemeinschaft der ihr gleichgesinnten  Tierfreunde, die adäquat zu schließen wohl kaum möglich sein wird und unseren Respekt verlangt.                        
Wenngleich eine schwere Operation ihre Spuren hinterlassen hatte und schwerwiegende Kreislaufprobleme sie zu wiederholten Klinikbehandlungen gezwungen hatten, starb Yvette Wirth am  05. Dezember 2014 ganz unerwartet während eines neuerlichen  stationären Aufenthalts in einer Klinik.
Ihr Leben hatte sie dem Schutz und Wohlergehen der Tiere gewidmet, insbesondere unter Naturschutzerwägungen der Ungestörtheit frei lebender Wildtiere aller Arten in einem ungestörten Lebensraum. Diese Zielsetzung führte Sie schon im Jahre 1999 zum Vogelschutz-Komitee, um mit uns gemein-sam die schon damals schon längst überfälligen Änderungen der jagdrechtlichen Vorschriften sowohl in Deutschland als auch in ihrer Heimat Luxembourg anzustoßen und voran zu bringen. Sie hatte, als erste unseres Kreises, die Kenntnis er-langt vom damals ergangenen Urteil des EGMR, Europäischer Gerichtshof für Menschrechte, in Sachen Chassagnou et al. vs. France, der die zwangsweise Zuordnung von Grundeigentum zu einem Jagdsyndikat (in Deutschland: Jagdgenossenschaft) als einen Verstoß gegen Menschenrecht befunden hatte. Yvette Wirth formulierte diesen höchsten Richterspruch in ihren eigenen Worten ganz klar: „Es darf niemand gezwungen werden, sein Eigentum zur Verfügung zu stellen für Dinge, die er nicht akzeptiert“.

Alsbald hatte sie zusammen mit ihrer Mutter in einem Rechtsstreit vor dem höchsten luxemburgischen Verwaltungsgericht obsiegt und die Entlassung ihres Grundeigentums aus der Zwangszugehörigkeit zum örtlichen Jagdsyndikat erreicht. – Lange bevor deutsche Kläger überhaupt den Weg zu den Gerichten und schließlich zum EGMR fanden. Immer wieder trat Yvette Wirth hervor mit ihren Forderungen nach Wahrung des umfassenden Tierschutzes und der modernen Erkenntnisse der Wildökologie und Populationsbiologie bei der Ausübung der Jagd bei Achtung der Bedürfnisse und arteigenen Belange der Tiere.

Damit hat sie in ihrem Lande viel in Bewegung gebracht; die von ihr mit kreierte Internetseite entwickelte sich zu einer satirisch-humorvollen Plattform für Tierfreunde und Jagdkritiker. Sie, in ihrer zierlichen Statur zwar kein Kraftprotz, erwies sich als eine Meisterin des Wortgefechts, die ihre Gelegenheiten nutzte, sich in Presse und sonstigen Öffentlichkeit trefflich zu artikulieren. Ihr scharfer Geist und breite Sachkunde, gestützt auf große Ausdauer und zähes Durchhalten, waren ihre Stärke. Unter den Jägern und deren Sympathisanten hat sie sich wohl nur wenige Freunde gemacht, dennoch hat sie stets in der verbalen Auseinandersetzung um der Sache Willen nicht den schweren Säbel ihrer Kontrahenten geschwungen sondern stets das Florett als Waffe gewählt, wissend, dass sie nicht auf Rücksichtnahme ihr gegenüber hätte setzen können.
Dementsprechend hat man sie unerbittlich angegriffen – was sicherlich maßgeblich zu ihren sich zunehmend einstellenden gesundheitlichen Problemen geführt hat. Diese kleine, tapfere Frau mit dem Mut einer Löwin und der Ausdauer einer Triathletin hat, ohne jede Rücksichtnahme auf ihr eigenes Wohl und Hab und Gut, nicht aufgegeben.                                                                  
Ihr plötzlicher Tod zeigt: Das bedingungslose Eintreten für Natur- und  Tierschutz ist lebensgefährlich!  

Yvette Wirth hat eine spürbare Umgestaltung der jagdrechtlichen Bedingungen im Großherzogtum bewirkt. Allerdings mit dem „Bumerang“, dass das von ihr und ihrer Mutter er-strittene Gerichtsurteil hinfällig wurde. So begann für sie der Weg durch die nationalen Gerichtsinstanzen auf´s Neue, um den Weg zum EGMR für sie frei zu machen. Das war ihr Ziel, selbst auch beim Menschengerichtshof die Befreiung ihres Grundeigentums von der Zwangsherrschaft des Jagdsyndikats zu befreien. Frist für die Klageschrift war Anfang Januar diesen Jahres….. .
In unserem letzten Telefonat Ende November war sie guten Mutes; und sie erklärte, dass sie nicht aufgeben werde solange nicht die wild lebenden Tiere auf ihrem Grundstück ungestört leben könnten. Doch dann …. kam der Tod.

Yvette Wirth war Autorin eines aufklärendes Sachbuchs , "Die Jagd, ein Mordsspaß", mit welchem sie  gemeinsam mit der luxemburgischen Tierschutzorganisation ALPA  eine große Kampagne startete unter dem Motto "Stoppt d'Juegd op de Renert"  („Stoppt die Jagd auf den Fuchs“). In deren Verlauf wurden mehr als 8000 Unterschriften gesammelt.  Auf Grund dieser Kampagne wurde dann die von Jägern betriebene Fuchs-Schliefanlage geschlossen. Das war ein wichtiger Meilenstein auf Yvettes Weg!

Er kam zu früh, in jeder Hinsicht. Yvette hatte noch so viel vor, große Pläne für den Schutz der Tiere. Wahrlich tragisch ist dabei, dass nun im Großherzogtum Luxembourg sich völlig überraschend eine neue Regelung ergeben hat, für die Yvette Wirth gestritten und gekämpft hat: Ob sofort dürfen Füchse überhaupt nicht mehr bejagt werden. Man folgt endlich, und da ist plötzlich Luxemburg ein Vorreiter, den wissenschaftli-chen Erkenntnissen zur Populationsbiologie und wildbiologi-schen Untersuchungen. Dass nämlich (u.a.) ein Fuchsbestand nicht der Bejagung bedarf: Weil sowohl die Tollwut als auch der dreigliedrige Bandwurm (Echincoccus) keine Gefahr für die menschliche Gesellschaft bewirken; ferner weil der inner-artliche Regulationsmechanismus den Fuchsbestand wirksam  reguliert, was durch jagdliche Maßnahmen nicht möglich ist. Darüber hinaus führt Luxembourg auch weitreichende Schonzeit für Wildschweine ein. So entsteht ganz unverhofft das, was Yvette Wirth angestrebt hat: Ruhe für die Wildtiere.
Schade, dass sie das nicht mehr erleben durfte! Aber gerade darum darf man wohl sagen, dass derjenige Gutes gewirkt hat, dessen Vision nach seinem Abtreten von der  Bühne wahr wird.

Yvette Wirth war, nicht nur für uns, aber für das Vogelschutz-Komitee ganz besonders, eine wichtige Mitstreiterin im täg- lichen Eintreten für das Wohlergehen und den Schutz aller Tiere. Sie war für uns ein ganz maßgeblicher Mitdenker und eine unbeirrbar klare Analystin in neuen Situationen. Ihre mit Humor gepaarte Feinsinnigkeit, ihre unbeirrbare Treue zu den eigenen Zielen und das zähe Überdauern vieler Fährnisse und Widerstände machten Yvette Wirth schon zu Lebzeiten zu einem nachahmenswerten Vorbild des Durchhaltevermögens und gaben ihr die Größe, die sie an eigenem Wuchs nicht gerade hatte.

Wir verbeugen uns in großer Ehrfurcht und Gedenken vor Yvette Wirth und ihrem Werk, das wir als ihr Vermächtnis wahren und in ihrem Sinne fortführen werden. Wir alle haben eine wirkliche Tierfreundin  verloren; Luxembourg und Europa sind um eine tapfere und aufrichtige Bürgerin ärmer geworden! Wir haben eine wahre, gute Freundin verloren.

Ade, Yvette!

Dr. Eberhard Schneider

*: Die Luxemburger Tierschutzorganisation ALPA veröffentlichte ebenfalls einen Nachruf auf Yvette,(www.alpa.lu) ; das Luxemburger Fernsehen rtl.télé brachte einen Nachruf am 15.12.2014 in der Sendung "Magazin, den Nol op de Kapp" von Marc Thoma.


   

Tegeler Fließ (Barnim / Brandenburg)




Tegeler Fließ (Barnim) (Brandenburg)

In Kooperation mit der lokalen Naturparkverwaltung (Barnim) gestartetes Moorschutz-Vorhaben. Ziel des bei der  NP-Verw. angesiedelten Projektes ist die Wiederherstellung des Feucht- und Moorwiesenbereiches im Tal des Fließgewässers durch qualifizierte Gewässer-Aufstaumaßnahmen zur Rekonstruktion eines vormaligen Bruthabitats für an Feuchtgebiete gebundene Avifauna und ihre Biozönose.

Finkenmanöver 2015

Das Lügengespinst der Buchfinkenquäler

Zu: Buchfinkenfreunde im Zwielicht ---Finkenfreunde unter Verdacht

Goslarsche Zeitung Nr. 198 .vom 26. August, S. 9
 http://www.goslarsche.de/lokales/region_artikel,-Illegale-Wildfaenge-Buchfinkenfreunde-im-Zwielicht-_arid,1154088.html (kostenpflichtig nur Abonnenten)

"Die Tierdiebe" Das Erste Link zur Mediathek:   https://twitter.com/ard_presse/status/628468877517815808
Bericht SpiegelTV  http://www.spiegel.tv/filme/illegale-vogeljagd-wilderei/

Langsam, aber gründlich haben die Mühlen der Justiz gemahlen! Zwar war der Vogelfänger und-händler in Bottrop die Zielperson der langwierigen Ermittlungen wegen Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen. Doch unverhofft tauchten unter seinen „Stammkunden“ auch die Buchfinkenhalter aus dem Harz auf. Die gesamte “Prominenz“ der Buchfinkengilde ist in den kriminellen unterlagen verzeichnet. Jahrelang haben diese gewohnheitsmäßigen Teilnehmer der gerühmten Gesangswettbewerbe mit angeblichen Harzer Buchfinken ihre Vögel vom geschäftstüchtigen Rechtsbrecher und Vogelwilderer Drees bezogen. Buchfinken, die er illegal vor allem auf dem Bottroper Friedhof gefangen hat. In dem jüngst ausgestrahlten Filmbeitrag hat der „Buchfinken-Oberpromi“ Ehrenberg dann auch bekannt, dass er von Drees Vögel bezogen hat, weil der dieselben ja ohnehin schon gefangen habe. Ehrenberg wusste somit, dass er illegale Objekte kaufte; wenn das nicht eine strafbare Hehlerei ist! Er wusste um die illegale Herkunft der Tiere und nun spielt dieser   m. E. kriminelle Hehler und Betrüger den Ahnungslosen und Unschuldigen!

Den langjährigen Protesten des Vogelschutz-Komitees gegen die Finknerei und die Finkenmanöver lag jedoch auch die Kenntnis zu Grunde, dass es sich bei den gequälten Buchfinken der Harzer Finkner keineswegs um nachgezüchtete Vögel handeln konnte, das es sich da um gewilderte Wildfänge handeln musste. Wir wussten stets, dass man. U. a. mit Leimruten, die in Gesamt-Deutschland immerhin schon mit dem Reichsjagdgesetz 1934 unter Verbot gestellt waren. Was die Finkner nicht gekümmert hat im „schönen Harzer Wald“, den Ehrenberg einst inbrünstig besungen hat.

Gegen die Anwendung eines genetischen Elternschaftsnachweises für die angeblichen Nachzuchten, den wir stets gefordert haben, haben sich die feinen Herren stets vehement gesträubt, vorneweg      besonders heftig der „Saubermann“ und dauer-abonnierte Sieger bei den Wettbewerben Ehrenberg. Nun wissen wir, dass nach den aktuellen Zahlen der Strafverfolger wohl der gesamte Buchfinkenbestand der Harzer Finkner aus illegalen Drees-Wildfängen rekrutiert wurde, im West- wie im Ostharz ; der kleine Rest wurde vermtl. im Harz gewildert.. – Lügen, Rechtsverstöße, anhaltender Selbstbetrug und schließlich massiver Betrug an den zahlenden Besuchern der „Gesangswettbewerbe“, auf denen eher die Friedhofsgesänge aus dem Ruhrgebiet zu hören waren, statt bodenständiger Harzer Finkenschlag, haben jahrelang die tierquälerische Kleinkäfighaltung der an das vorherige Leben in Freiheit gewöhnten Buchfinken geprägt. Sogar wissenschaftliche Kapazitäten der Vogelhaltung wurden hinter´s Licht geführt und getäuscht! Und nun, da die Beweise gegen die Drees-Kunden Ehrenberg & Co. erdrückend sind, allesamt kriminelle Hehler und Betrüger, soll das noch immer nicht wahr sein....

Man wird sehen! Die Mühlen mahlen weiter und wir beobachten das widerliche Treiben der Finkner weiterhin. Jedenfalls ist dieser ohnehin Blödsinn mit dem kulturellen Erbe durch die Beschmutzung mit Rechtsbrüchen und Unwahrheiten von den Finknern selbst desavouiert und so beschädigt worden, dass es wohl aberkannt werden muss, dass jene Politiker, die „auf mehr als einem Auge blind„ und höchst populistisch den Unsinn verzapft haben, diese sehr fade gewordene Auszeichnung widerrufen werden müssen. Und die bisher lokalpolitisch bestimmten, und sowohl auf allen Augen so blinden wie auf allen Ohren tauben, Behörden werden endlich ihrer Pflicht nachzukommen haben, die ihnen Artenschutzrecht und Tierschutzgesetz auferlegen, in Niedersachsen wie in Sachsen-Anhalt. – Die Buchfinken werden ihre Freiheit erlangen, „Finkenmanöver„ sind passe´!

Dipl.-Biol. Dr. Eberhard Schneider

Präsident des Vogelschutz-Komitee e. V., Hamburg

Anschr. Vogelschutz-Komitee e. V.

Postfach 3741, 37027 Göttingen




 


Finkenmanöver

Altenau 2015

Himmelsfahrttag

Waldschwimmbad-Gelände

Es war wohl einmal mehr ein ziemlicher Flop, soweit das die Besucherscharen zum diesjährigen „Finkenmanöver“, jener ursächlichen tierquälerischen Veranstaltung der Harzer Buchfinkenhalter, anbetrifft.

Auch die „Neuigkeit“ des Veranstalters Ehrenberg, dass diese Tierleiderzeugung eine Anerkennung als ideelles nationales Kulturerbe“ erfahren hat, eine fragwürdige Anerkennung einer anscheinend sachlich, so uninformierten,   wie auf Wählerstimmen schielenden Politik der dem Magdeburger Kollegen wohlgefälligen Kultusminister der Länder.

Mit diesem Renommee wollte wohl der langjährig an die Siege seiner eigenen Gesangsfinken gewöhnte „Oberfinkner“ Ehrenberg die Besucherscharen auf das Gelände des Waldschwimmbads in Altenau locken, welches er vor Jahren schon zum Zwecke seiner Veranstaltung und seiner persönlichen Auftritte angepachtet hatte, um unsere Protestaufzüge gegen die Finkenquälerei abzuwehren und die Aktionen des VSK sogar von der Polizei davon jagen zu lassen.

Allein, wie unsere Bilder zeigen: Es wollten sich wohl auch in diesem Jahr keine Besucher mehr an dem unsäglichen Tiermissbrauch ergötzen; die Zuschauer ließen auf sich warten!

Aber nicht nur Besuchermangel ließ das Unternehmen in einem bescheidenen Erfolg. Auch die Finkenhalter waren wenig zahlreich, die ihre wochenlang in den eingehüllten Kleinkäfigen eingesperrten Vögel der Tortur aussetzen mochten.

Im Vergleich zu der früheren, in Altenau zelebrierten, Großveranstaltung fand sich auch in diesem Jahr nur ein klägliches Häufchen Finkenquäler ein. So konnte Ehrenberg einmal mehr seine einsame Rolle als ewiger „Platzhirsch“ im „schönen Harzer Wald“ ausfüllen – zum Leid der Buchfinken.

Man muss kein Prophet sein, um da aufzuzeigen, dass das Ende nah ist; dieses Elend der Vögel bald abgeschafft sein wird.

Nach allen unseren Kenntnissen widerfährt den Buchfinkenallmählich die Gerechtigkeit. Die Mühlen der Justiz arbeiten zwar langsam, aber wirksam. Es wird dann wohl peinlich werden für die Kultusminister mit ihrem albernen „Kulturerbe“, wenn aufgezeigt sein wird, dass dieses alles auf massiven Rechtsverstößen beruht, so wie wir vom VSK schon seit über 20 Jahren unseren Protest gegen die Buchfinkenhaltung und –quälerei artikuliert haben.

Dr. Eberhard Schneider

Kraniche aktuell 2016/2017


Kranichzug 2018

Linum 02. Oktober 2018: Ganz anders als im Vorjahr stellt sich heuer im Oberen Rhinluch die Welt der Kraniche dar. Diesmal bestimmen die ausgebliebenen Niederschläge und weithin die anhaltende Trockenheit die Ereignisse. Schon im zeitigen Augst suchten zahlreiche Kraniche das Teichland in Linum auf, um in einem der großen, mit Wasser flach bespannten  Teiche zu übernachten. Das waren schon am 17.08. etwa 350 Vögel,  am 31.08 bereits etwa 660 Stück und am 12.09. schon gut 3.000 Exemplare.  Jedoch kam es zu  diesem Zeitpunkt zum Wegzug einiger. Am 13.09. übernachteten zirka 2.000 Vögel im Teichgebiet.  Wegen Austrocknung kleiner Feuchtflächen in der weiteren Umgebung haben diese Kraniche wohl ihre Bruthabitate verlassen und sich im Teichgebiet eingestellt. Anscheinend sind unter Wirkung der Trockenheit manche Bruten erfolglos verlaufen. Viele Küken gingen wohl verloren.

Auch im Rhinluch kam es infolge der Trockenheit sehr frühzeitig zum Abernten der ausgedehnten Maiskulturen, in denen nur geringe Kolben-und Körnerbildung erfolgt war. Die  Stoppel wurden zumeist auch alsbald für Neubestellung bearbeitet.  So dass das gewohnte, durchaus zweifelhafte (!), Maiskorn-Nahrungsangebot weithin fehlt und sich wie üblich nur in jenen Bereichen  findet, die im Vorjahr durch das Niederschlagswasser überstaut waren und über hinreichende Bodenfeuchtigkeit für das üppige Pflanzenwachstum verfügen.

Kraichansturm 12 okt 2014 041Kraichansturm 12 okt 2014 050

Am 7.9. wurden im Bereich des Rhinluch schon insgesamt ca. 10.000 Kraniche geschätzt. Dank der Zuleitung von Wasser zur Flutung des großen Schlafplatzbereichs auf den Wiesenflächen östlich der Teiche  hatten sich erste  kleinere Blänken gebildet, die geeignete Schlafplätze bieten. Die erste  „Zählung“ dieser Saison beim Morgenausflug am 25.9. 2018: hat dann 16.337 Kraniche ergeben, und am 2.10. wurden  49.840 Stückermittelt, fast wie 2017 zur gleichen  Zeit; aber nennenswert geregnet hat es noch immer nicht. Am 29.09. war tagsüber der Zuzug aus nördlicher Richtung eintreffender größerer Gruppen zu beobachten gewesen.

Wegen geringen Angebots an Nahrungsflächen auf Maisstoppel suchen die Kraniche nun sehr wohl auch andere Flächen auf. Neben Grünland durchaus auch gerade mit Wintersaat  bestellte Flächen und solche mit Bewuchs aus Zwischenfrucht /Gründüngerpflanzen wie Phacelia. Auffallend ist, dass die Vögel sich dort weiter über die Fläche verteilt aufhalten und mehr in kleineren Gruppen der gemeinsamen Nahrungssuche nachgehen. Bevorzugte Bereiche sind jene in Nähe der, nahezu trocken gefallenen, Entwässerungsgräben wo vermutlich noch etwas mehr Bodenfeuchte besteht und das Picken nach bodenbewohnenden Beutetieren ermöglicht.

Es bleibt spannend, die weitere Entwicklung zu beobachten, insbesondere ob noch in größerer Anzahl Zuzug erfolgen wird und für wie lange diese Tiere im Bereich des Rhinluch Schlafplatzes verweilen werden.

Dr. E. Schneider

 




Unser Kooperationspartner im Rhinluch:
www.stiftung-kranichland.org 

Veranstalter einer Treibjagd

Veranstalter einer Treibjagd

Veranstalter von Treibjagden müssen betroffene Landwirte rechtzeitig über Jagdvorhaben unterrichten

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, mit dem die Veranstalter einer Treibjagd verpflichtet wurden, einem Landwirt Schadenersatz zu zahlen, nachdem dessen Rinder durch die Treibjagd in Panik geraten und von der Weide ausgebrochen waren.

Die Beklagten des zugrunde liegenden Streitfalls, zwei aus Lingen stammende Jäger, veranstalteten im Dezember 2009 in unmittelbarer Nähe des landwirtschaftlichen Anwesens des Klägers eine Treibjagd. Dabei lief ein von einem Jagdgast geführter Jagdhund auf die Weide des Landwirts und versetzte drei dort grasende Rinder in Panik. Die Tiere durchbrachen den Zaun und mussten von dem Landwirt wieder eingefangen werden. Dabei stürzte dieser und zog sich einen komplizierten Bruch der rechten Hand zu.

LG verneint Haftung der Treibjagd-Veranstalter

Mit der Klage vor dem Landgericht Osnabrück nahm der Landwirt die Veranstalter der Treibjagd auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und Schadensersatz in Anspruch. Das Landgericht wies die Klage ab. Es hielt die Veranstalter der Treibjagd nicht für verantwortlich.

Dritte dürfen nicht durch jagdtypische Gefahren zu Schaden kommen

Die Berufung des Landwirts vor dem Oberlandesgericht Oldenburg hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht gab der Klage dem Grunde nach statt. Zur Begründung führte er aus, die Veranstalter einer Treibjagd seien dafür verantwortlich, dass Dritte nicht durch jagdtypische Gefahren zu Schaden kämen. Sie hätten sich vor Beginn der Treibjagd darüber zu vergewissern, ob sich in dem zu durchjagenden Bereich Nutztiere befänden, welche durch Schüsse oder durchstöbernde Hunde gefährdet werden könnten. Zumindest seien sie verpflichtet, die betroffenen Landwirte von der Treibjagd zu unterrichten, damit diese Vorkehrungen zum Schutz der Tiere treffen könnten. Unterließen die Veranstalter solche Sicherungsmaßnahmen, hafteten sie auch für die Schäden, die durch das Einfangen flüchtender Nutztiere entstünden.

LG muss über Höhe Schmerzensgeld und Schadensersatz entscheiden

Die von den Veranstaltern der Treibjagd dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wies der Bundesgerichtshof zurück. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg rechtskräftig. Über die Höhe des Schmerzensgeldes und des Schadensersatzes hat nunmehr das Landgericht Osnabrück zu befinden.